Förderung von Arbeit für Menschen mit Behinderung

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 Präsentation transkript:

Förderung von Arbeit für Menschen mit Behinderung Stefan Burkhardt

Integrationsunternehmen und Beschäftigungsprojekte

Auf- und Ausbau von Integrations- und Beschäftigungsprojekten Beispiele: Hotel & Gastronomie Cateringbetriebe Café- und Kioskbetriebe Wäschereien Lebensmittelmärkte Gebäudereinigung Garten- und Landschaftsbau Bürodienstleistungen Second-Hand-Läden (Kleidung, Möbel) Kartoffelschälbetrieb Betrieb eines Campingplatzes (inkl. Gastronomie und Kiosk)

Fördervoraussetzungen Zielgruppe: Jugendliche & Erwachsene mit Behinderung Nachrangigkeit: Förderung der Aktion Mensch ist immer nachrangig Antragsberechtigte Träger: anerkannte freie gemeinnützige Organisationen im Bereich der Behindertenhilfe mit Sitz in Deutschland Mögliche Rechtsformen: Vereine, Stiftungen, GmbHs (mehrheitl. gemeinnützige Gesellschafter), Kirchen, Genossenschaften

Förderkonditionen Förderhöhe: max. 70% der förderfähigen Gesamtkosten zzgl. 20% Verwaltungskostenpauschale (VKP) (bezogen auf den Zuschuss der Aktion Mensch) Eigenmittel: 30 % Höchstsumme: 250.000 € (inkl. VKP) Dauer: 12 bis 60 Monate Förderfähig: Personalkosten, Honorarkosten, Sachkosten

Förderfähige Personalkosten Förderung von Leitungs- und Koordinierungskräften: Projekt-/Betriebsleiter Anleiter Verwaltungskräfte Förderung zusätzlicher Personalkosten für neues Personal Aufstockung vorhandener Stellen Einsetzung bereits vorhandenen Personals, bei Einstellung einer neuen Kraft für das bisherige Arbeitsfeld

Förderfähige Personalkosten Bei Einstellung von Menschen mit Behinderung als Leitungs- oder Koordinierungskräfte dürfen/müssen die Eingliederungszuschüsse (§ 34 SGB IX) als Eigenmittel in die Finanzierung des Projektes eingebracht werden. Diese Mittel sind unter den Eigenmitteln im Finanzierungsplan gesondert auszuweisen. Keine Förderung der Lohnkosten der einzustellenden Mitarbeiter/innen mit Behinderung! ______________________________________________________________ § 34 SGB IX: Leistungen an Arbeitgeber

Auf- und Ausbau von Integrations- und Beschäftigungsprojekten Förderung des Auf- und Ausbaus von Integrationsunternehmen nach § 132 ff SGB IX sowie Beschäftigungsprojekten als niederschwellige Angebote im Bereich geringfügige Beschäftigung / Hinzuverdienst

Auf- und Ausbau von Integrations- und Beschäftigungsprojekten Differenzierte Förderung Vorlauf- und Planungsaktivitäten Auf- und Ausbau Sicherung & Stabilisierung

Integrations- & Beschäftigungsprojekte Vorlauf- und Planungsaktivitäten Aktivitäten zur Gründung übersteigen häufig die personellen wie finanziellen Ressourcen eines Trägers für : Einstellung einer Leitungs- bzw. Koordinierungskraft Entwicklung Konzept/Businessplan Überprüfung von Risiken & Chancen Prüfung der Umsetzungserforderlichkeiten Machbarkeitsstudie Produktentwicklung Betriebswirtschaftliche Beratung Betriebswirtschaftliches Gutachten etc. max. 15.000 €, inkl. 20% VKP, max. 12 Monate ______________________________________________________________ (Beginn nach Antragstellung, vor Bewilligung, auf eigenes Risiko möglich)

Empfehlungen/Hinweise Keine Förderung von Planungsaktivitäten für CAP-Märkte. Leistungen werden durch Franchisegeber GDW-Süd Sindelfingen gewährleistet.

Integrations- & Beschäftigungsprojekte Auf- und Ausbau Förderfähig ist sowohl der Aufbau als auch der Ausbau. Wichtig!  Darstellung der Abgrenzung von Bestehendem bei Ausbau! max. Förderdauer: 5 Jahre max. Fördersumme: 250.000 € inkl. 20 % Verwaltungskostenpauschale (VKP) Degressive Förderung nach abgestuftem Fördersatz von max. 80%, 75%, 70%, 60%, 50%

Empfehlungen/Hinweise Keine Förderung zur Einrichtung von WfbM-Außenarbeitsplätzen. Projekte können u.a. solche Plätze berücksichtigen bzw. einbinden, jedoch nicht vorrangig. Beginn erst nach Bewilligung möglich.

Integrations- & Beschäftigungsprojekte Auf- und Ausbau Möglichkeiten ergänzender Förderung: sog. „Basisförderung“ für Investitionen: Neu-, Erweiterungs- und Umbauten Erwerb von Grundstücken oder Gebäuden Nutzfahrzeuge Inventar (Erstausstattung oder Ergänzung/Ersatz) bis max. 40% der förderfähigen Gesamtkosten behinderungsbedingte Mehrkosten (Aufzug, Rampe, Beh.WC etc.) bis max. 80% der förderfähigen Gesamtkosten Förderhöchstsumme: 250.000 €

Integrations- & Beschäftigungsprojekte Auf- und Ausbau Möglichkeiten ergänzender Förderung: Förderung der Zinsbelastungen von Kapitalmarktdarlehen, die als Eigenkapitalersatzmittel aufgenommen werden, wenn nicht ausreichend Eigenmittel vorhanden sind, durch Zinszuschüsse oder Tilgungszuschüsse (für Darlehen, die mit Zinszuschüssen der öffentlichen Hand gefördert werden) Kapitalmarktdarlehen zählen auch zu Eigenmitteln des Antragstellers.

Möglichkeiten ergänzender Förderung Beispiel „Kombinationsantrag“ / „Verbundantrag“ Folgende Förderung kann ein Antragsteller für ein Vorhaben von der Aktion Mensch bzw. der Stiftung erhalten: Impulsförderung: 250.000 € (Integrationsprojekt Café) Basisförderung: 250.000 € (Erwerb Gebäude & Inventar) Stiftung: 128.000 € (Zinszuschuss: Darlehen 500.000 €, 1. Dekade)* Gesamt: 628.000 € *Zinszuschuss für 2. Dekade richtet sich nach dem Restbetrag des Darlehens nach der 1. Dekade.

Integrations- & Beschäftigungsprojekte Sicherung und Stabilisierung Förderung von bereits bestehenden Integrations- & Beschäftigungsprojekten Kurzfristige Maßnahmen, um die Existenz eines IP/BP durch geeignete Maßnahmen und damit geschaffene bzw. bestehende Arbeits- u. Beschäftigungsverhältnisse für Menschen mit Behinderung zu sichern bzw. zu stabilisieren und ggf. einen zusätzlichen Beschäftigungseffekt zu erzielen.

Integrations- & Beschäftigungsprojekte Sicherung und Stabilisierung Mögliches Förderspektrum: externe Beratung Umstrukturierung Implementierung neuer Produkte bzw. Tätigkeitsbereiche zusätzliche Marketingmaßnahmen zusätzliche Qualifizierung etc. max. 15.000 €, inkl. 20% VKP, max. 12 Monate ______________________________________________________________ (Beginn nach Antragstellung, vor Bewilligung, auf eigenes Risiko möglich)

Das Förderspektrum–Impulsförderung/Arbeit I. Integrations- und Beschäftigungsprojekte II. Übergang Schule – Beruf III. Aus- und Weiterbildung / Qualifizierung IV. Kooperationsvorhaben (Menschen m. bes. Unterstützungsbedarf) V. Neue Arbeitsmöglichkeiten

Förderung – Förderbereiche 2 - 5 Personal- und Honorarkosten direkt zurechenbare Sachkosten (projektbezogen) max. 70% der förderfähigen Gesamtkosten max. 250.000 € inkl. 20% Verwaltungskostenpauschale max. 36 Monate

http://foerderung.aktion-mensch.de Antragstellung Antragstellung ausschließlich Online (Internet): http://foerderung.aktion-mensch.de umfangreiche Informationen & Hilfestellungen innerhalb des Systems Hilfestellung & Antragstellung Spitzen-/Bundesverbände (Landesverbände) Geschäftsstelle Aktion Mensch (Antragsteller ohne Spitzenverband)

Vielen Dank für Ihre Wir freuen uns auf Ihre Projekte! Aufmerksamkeit! www.aktion-mensch.de Wir freuen uns auf Ihre Projekte! Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!