1 EU-Richtlinie über Dienstleistungen im Binnenmarkt Entwurf vorgelegt im Januar 2004 Attac-d 2004.

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1 EU-Richtlinie über Dienstleistungen im Binnenmarkt Entwurf vorgelegt im Januar 2004 Attac-d 2004

2 Geltungsbereich Der Geltungsbereich der Bolkestein-Richtlinie erstreckt sich auf sämtliche Dienstleistungen, die als wirtschaftliche Tätigkeiten betrachtet werden. Danach gilt jede Einheit, die wirtschaftliche Tätigkeiten ausübt, als Unternehmen – unabhängig von ihrer Rechtsform, der Art ihrer Finanzierung oder einer Gewinnerzielungsabsicht. Wesentliches Kriterium für wirtschaftliche Tätigkeiten: Sie werden in der Regel gegen Entgelt erbracht, wobei das Entgelt nicht notwendig vom Empfänger der Dienstleistung gezahlt werden muss. Dies kann auch der Staat übernehmen, z.B. in Form von Beihilfen. Attac-d 2004

3 Hauptmerkmale der Richtlinie das Herkunftslandprinzip, nach dem der Dienstleistungserbringer nur den Rechtsvorschriften des Landes unterliegt, in dem er niedergelassen ist, und wonach die Mitgliedstaaten die Erbringung von Dienstleistungen durch in einem anderen Mitgliedstaat niedergelassene Dienstleistungserbringer nicht beschränken dürfen. Dadurch hat der Dienstleistungserbringer die Möglichkeit, in einem oder mehreren anderen Mitgliedstaaten Dienstleistungen zu erbringen, ohne deren Regelungen unterworfen zu sein. Attac-d 2004

4 Hauptmerkmale der Richtlinie Koordinierung der Modernisierungsprozesse Ziel der vorgeschlagenen Richtlinie ist es, die Modernisierung der einzelstaatlichen Regulierungssysteme für den Dienstleistungssektor gemeinschaftsweit zu koordinieren, so dass rechtliche Hindernisse für die Vollendung eines wirklichen Binnenmarktes für Dienstleistungen beseitigt werden. Die Mitgliedstaaten sollen demnach eine Reihe gesetzlicher Anforderungen, die in der Richtlinie aufgeführt sind, abschaffen, weil sie Aufnahme und Ausübung von Dienstleistungstätigkeiten behindern (Artikel 14, 21, 29); den freien Dienstleistungsverkehr für Dienstleistungen aus anderen Mitgliedstaaten gesetzlich garantieren und Vorschriften, die dem entgegenstehen, entsprechend ändern (Artikel 16, 20, 23, 25); Attac-d 2004

5 Wozu den Bolkestein-Hammer? Die Verwirklichung dieses Potenzials steht im Zentrum des Wirtschaftsreform prozesses, den der Europäische Rat auf seiner Tagung in Lissabon in Gang gesetzt hat, um die EU bis zum Jahr 2010 zum wettbewerbsfähigsten und dynamischsten wissensbasierten Wirtschaftsraum der Welt zu machen. Bisher konnte das Wachstumspotenzial des Dienstleistungssektors nicht voll genutzt werden, weil zahlreiche Schranken die Entwicklung länderübergreifender Dienstleistungstätigkeiten in der EU behindern. Die nationalen Vorschriften sind z.T. archaisch, übertrieben aufwendig, und sie verstoßen gegen das EU-Recht. Diese Vorschriften müssen Schlichtweg verschwinden. Dienstleistungen sind in modernen Volks- wirtschaften allgegenwärtig. Insgesamt generieren sie fast 70 % des BIP und der Beschäftigung und bieten ein beträchtliches Wachstums- und Beschäftigungspotenzial. Attac-d 2004

6 Problem: Deregulierung Direkter Eingriff in staatliche Regulierungsmöglichkeiten Hohe Hürden für neue Regeln (Gesetze / Vorschriften) Abschaffungszwang bei bestehenden Regulierungen Überprüfungs/-Begründungszwang (z.B. bei Mindestkapital-Ausstattung von DL-Unt., Haftung der GF usw.) bestehender Regulierungen Liberalisierungszwang bei entgeltlich erbrachten öffentlichen Dienstleistungen Attac-d 2004

7 Problem: Ausflaggung Richtlinie verbietet viele Gestaltungen bei der staatlichen Unternehmensregistrierung Ausflaggung wird erleichtert: Unternehmen bleibt zwar auf Inlandsmarkt tätig, im Inlandsbesitz und beschäftigt Inländer weiter, gilt aber als Auslandsunternehmen kein BG-Zwang mehr für formal im Ausland registrierte Unternehmen. Folge: Ungeklärtes Haftungsrisiko Attac-d 2004

8 Problem: Herkunftslandprinzip Mehrfachregistrierung ohne Hauptsitzzwang wird zulässig. Folge: Briefkastenfirmen können sich des jeweils passenden Rechts bedienen und werden praktisch ungreifbar Nur das (formale) Herkunftsland darf die Tätigkeit der bei ihm registrierten Unternehmen EU-weit noch kontrollieren Das Tätigkeitsland darf dies nur auf Aufforderung durch das Herkunftsland oder im ganz besonderen Ausnahmefall nach Einleitung umständlicher Verfahren Verfolgung von Verstößen durch das Herkunftsland wird praktisch nicht stattfinden Attac-d 2004

9 Problem: Dumping Arbeits- und Sozialrecht 25 verschiedene Länderstandards bei Arbeitsrecht, Sozialrecht, Steuer, Gläubigerschutz, Unternehmensregistrierung und –kontrolle usw. werden direkt miteinander in Wettbewerb gebracht; in jedem der 25 Mitgliedsstaaten. Folge: überall Spirale nach unten Steuer Neuer Steuerwettbewerb, denn Arbeitsland kann Unternehmen trotz Dauerpräsenz auf dem Markt nicht real greifen (durch die diversen Verbote staatlicher Anmeldepflichten usw.) Ausnahme nur bei harmonisierten Steuern (MWSt). Bei Gewerbe-, Unternehmens-, Einkommens-, Vergnügungssteuern usw. gilt idR das HKL-Prinzip Attac-d 2004

10 Problem: Demokratie-Abbau Kompetenzen der Länder und der Kommunen werden ausgehebelt BürgerInnen können nicht mehr entscheiden, wie Daseinsvorsorge organisiert werden soll Zum Beispiel öffentliche Daseinsvorsorge: Gesundheitswesen, Universitäten, Bibliotheken usw. werden explizit genannt. Mindest- und Höchstpreise /Niederlassungsbeschränkungen / Bindungen an bestimmte DL-Erbringer werden verboten. Rechtsformzwang muss geprüft und begründet werden. (Steuerliche) Begünstigung gemeinnütziger Träger wird unmöglich. Attac-d 2004

11 Stoppt Bolkestein ! Attac-d 2004 Die Wirtschaft muss dem Menschen dienen – nicht umgekehrt! Nein zum Privatisierungshammer

12 Kräfteverhältnisse Kritik u.a. von Europäischen Gewerkschaften Ver.di / IG BAU / IGM …/ SoVD …/ Wohlfahrtsverbände Bundesrat / Kulturrat Verband kommunaler Arbeitgeber Zentralverband des Deutschen Handwerks Verband der Bauunternehmer Bund der Selbstständigen EU-Abgeordnete / E-CDA / GUE/NGL-Fraktion Unterstützung u.a. von Industrie- und Handelstag Bundesverband Groß- und Einzelhandel Amerikanische Handelskammer bei der EU International Communication Round Table Euro Commerce Bundeskanzler Schröder Superminister Clement Attac-d 2004

13 Protest in Brüssel Beim EU-Ministertreffen am in Brüssel haben etwa GewerkschafterInnen und einige Attacis gegen den Bolkestein Hammer protestiert. Die EU-Kommission verkündete, "die meisten Minister" hätten den Entwurf als Grundlage akzeptiert. Beobachter berichten, dass Dänemark, Belgien, Schweden, Frankreich, Portugal und Griechenland erhebliche Bedenken angmeldet haben und den Entwurf in der vorliegenden Form nicht akzeptieren wollen. Damit würde keine qualifizierte Mehrheit erreicht. Wirtschaftsminister Clement hat die Vorlage ausdrücklich unterstützt: Beim Großangriff auf Umwelt-und Sozialstandards in Europa marschiert die Bundesregierung in der ersten Reihe. Attac-d 2004

14 Was tun ? – Was tun ! Aufklären / Informieren Bündnisse schmieden Veranstaltungen mit KritikerInnen Pressemitteilungen Öffentlichkeitswirksame Aktionen Briefe an Abgeordnete … Und das alles bald – Mitte 2006 soll entschieden sein. mobilisieren zum europäischen Aktionstag gegen neoliberale EU am 19. März 2004 Attac-d 2004

15 /bolkestein Attac-d 2004