Herzlich willkommen zur Versammlung der Gemeinschaftsleiter

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 Präsentation transkript:

Herzlich willkommen zur Versammlung der Gemeinschaftsleiter

Warum brauchten wir eine Satzungsänderung Warum brauchten wir eine Satzungsänderung??

Forderungen des Finanzamtes Satzungsänderung Gesetz zur Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements ( Gemeinnützigkeitsreform) Forderungen des Finanzamtes Änderungen in dem BGB und der Rechtsprechung Änderungen aufgrund des Namens Änderungen durch bisherige Unklarheiten bedingt.

Satzungsänderung Die neue Satzung wurde am 12.06.2010 vom LVT beschlossen und ist verbindlich.

Satzungsänderung a) Grundsätzliches

§ 26: Bei dem Namen ist zuerst der Name des LV voranzustellen. Satzungsänderung § 26: Bei dem Namen ist zuerst der Name des LV voranzustellen. § 27: Es wurde eine Beitragsordnung eingeführt. § 33: Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. § 20: Die Antragsberechtigung an die Kreisgruppenversammlung wurde geregelt. § 30: Die Höhe der Beiträge, der Umlagen und Sonderumlagen sind dem LV mitzuteilen. § 32: Der Kassenprüfungsbericht ist schriftlich vorzulegen.

Ablauf einer Jahreshauptversammlung nach der neuen Satzung Satzungsänderung Ablauf einer Jahreshauptversammlung nach der neuen Satzung

Die Vorstand legt die Tagesordnung fest; Satzungsänderung Vorbereitung: Die Mitgliederversammlung muss jährlich mindestens einmal durchgeführt werden; Der J.-Abschluß ist bis zum 31.03. des Folgejahres vorzulegen. Rechnungsjahr ist das Kalenderjahr. Die Mitgliederversammlung ist nicht öffentlich!, bei Gästen ist ein öffentlicher Teil vorzusehen. Die Vorstand legt die Tagesordnung fest; Beschlüsse dürfen nur zu Punkten der Tagesordnung gefasst werden; keine Dringlichkeitsanträge.

Die Einladung erfolgt schriftlich unter Angabe der Tagesordnung: Satzungsänderung 2) Einladung: Die Einladung erfolgt schriftlich unter Angabe der Tagesordnung: Die Einladung ist jedem Mitglied zuzustellen. Die Frist beträgt mindestens zwei Wochen. Die Einladung muss enthalten: Ort, Beginn Tagesordnung. Absender ( Gemeinschaft…) Datum der Einladung Unterschrift des Vorsitzenden.

Die Kreisgruppe ist immer mit der gleichen Frist einzuladen. Satzungsänderung Die Kreisgruppe ist immer mit der gleichen Frist einzuladen. Der Vertreter der Kreisgruppe hat zu allen Punkten ein Rederecht.

Durchführung der Mitgliederversammlung: Satzungsänderung Durchführung der Mitgliederversammlung: Der Schriftführer macht eine Niederschrift, diese muß enthalten: Tagesordnung; Ort und Tag der Versammlung, Beginn (Uhrzeit) Zahl der anwesenden Mitglieder lt. Anwesenheitsliste Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung/Beschlussfähigkeit Ergebnisse der einzelnen Punkte der Tagesordnung Die gesamten Kassenbestände Ergebnisse der Wahlen Ev. Gefasste Beschlüsse Anregungen, Schluß (Uhrzeit) der Versammlung

Tagesordnung: Satzungsänderung Eröffnung und Begrüßung, Beschlussfähigkeit, Genehmigung der Tagesordnung Verlesen der Niederschrift der letzten Versammlung Berichte des Vorstandes (Vorsitzenden, Kassierer, ev. Gerätewart, Festausschuss, Jugendleiter etc.) Bericht der Kassenprüfer Aussprache zu den Berichten Entlastung des Vorstandes Wahlen Anträge der Mitglieder und des Vorstandes Anfrage und Verschiedenes

Zu 1) Eröffnung und Begrüßung: Satzungsänderung Zu 1) Eröffnung und Begrüßung: Vorsitzender/Vertreter eröffnet die Versammlung, begrüßt die Mitglieder, Totenehrung Feststellung der Beschlussfähigkeit Anwesenheitsliste Annahme der Tagesordnung.

Zu 2) Verlesung der Niederschrift Die Niederschrift wird verlesen. Satzungsänderung Zu 2) Verlesung der Niederschrift Die Niederschrift wird verlesen. Der Versammlungsleiter fragt die Versammlung, ob gegen Form und Inhalt Einwände erhoben werden oder ob Änderungen gewünscht werden. Danach unterzeichnet der Schriftführer und der Vorsitzende Die Niederschrift. Die Niederschrift ist nicht zu genehmigen!!

Ausführlicher Bericht über die Tätigkeit des Vorstandes Satzungsänderung Zu 3) Berichte Des Vorsitzenden: Ausführlicher Bericht über die Tätigkeit des Vorstandes Über die Sitzungen und Veranstaltungen Über besondere Geschehnisse und Schriftwechsel Über Rundschreiben und Schreiben der KG/ des LV

b) Des Kassierers (nach dem Geschäftsjahr!) Satzungsänderung Zu 3) Berichte: b) Des Kassierers (nach dem Geschäftsjahr!) Vortrag nach dem Kassenbuch (Vordruck des LV!) Dabei alle Einnahmen und alle Ausgaben vortragen Den Bestand vortragen = Übertrag auf das Folgejahr. Dabei auch Beträge aus Festgeldern, Sparbüchern etc. nicht vergessen. Die Belege mitbringen, um Fragen beantworten zu können. Der Jahresabschluss ist dem Landesverband vorzulegen!

c) Andere Mitglieder des Vorstandes: Satzungsänderung Zu 3) Berichte c) Andere Mitglieder des Vorstandes: Dabei dürfen nur diejenigen vortragen, die tatsächlich zum Vorstand gehören. Ansonsten entsprechende Punkte in die Tagesordnung mit aufnehmen.

Zu 4) Bericht der Kassenprüfer: Satzungsänderung Zu 4) Bericht der Kassenprüfer: Die Kassenprüfer werden namentlich aufgerufen. Eine /r gibt den Kassenprüfungsbericht.( Vordruck LV) Der Bericht ist dem Vorstand schriftlich zu übergeben Er ist der Niederschrift beizufügen.

Satzungsänderung Zu 5) Aussprache: Diese ist wichtig, soll aber nur zu den vorgetragenen Punkten erfolgen. Keine Punkte behandelt, die unter „Anfragen und Verschiedenes“ zu behandeln sind.

Zu 6) Entlastung des Vorstandes Satzungsänderung Zu 6) Entlastung des Vorstandes Einer der Kassenprüfer muss den Antrag auf Entlastung des Vorstandes stellen. Die Entlastung des Vorstandes muss beantragt und abgestimmt werden, unabhängig davon, ob Wahlen sind.

Satzungsänderung Zu 7) Wahlen: Alle 2 Jahre wählt die Versammlung den Vorstand, die Kassenprüfer und die Delegierten zur Kreisgruppenversammlung. Stimmberechtigt sind nur die Mitglieder. Für alle anderen, (auch Ehepartner!) ist eine schriftliche Übertragung des Stimmrechts erforderlich. Erforderlich ist die einfache Mehrheit. = eine Stimme mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen, ungültige und Stimmenthaltungen werden nicht mitgezählt. Bei 2. Wahlgang ist gewählt, wer die meisten Stimmen auf sich vereinigt.

Der Vorsitzende ruft den Tagesordnungspunkt auf; Satzungsänderung Zu 7) Wahlen Der Vorsitzende ruft den Tagesordnungspunkt auf; Der Wahlleiter ist zu wählen; Dem Vorstand sollen angehören: Vorsitzender Schriftführer Kassenführer Zu wählen sind außerdem noch die Kassenprüfer Und die Delegierten zur Kreisgruppenversammlung.

Gewählt werden kann nur der, der anwesend ist; Satzungsänderung Zu 7) Wahlen Gewählt werden kann nur der, der anwesend ist; Ansonsten muß eine schriftliche Erklärung von ihr/ihm vorliegen. Auch ein Nicht-Mitglied (z.B. Ehepartner) kann in den Vorstand gewählt werden. Nach einem Beschluss der Mitgliederversammlung können die Wahlen getrennt durchgeführt werden, = Z.B. In einem Jahr der Vorsitzende, in dem nächsten Jahr der Kassenführer

Diese werden verlesen, zur Aussprache gestellt und darüber abgestimmt. Satzungsänderung Zu 8) Anträge: Antragsberechtigt für die Mitgliederversammlung ist der Vorstand und die Mitglieder. Es dürfen nur Anträge behandelt werden die schriftlich vorgelegen haben und in der Tagesordnung den Mitgliedern bekanntgegeben wurden! Diese werden verlesen, zur Aussprache gestellt und darüber abgestimmt.

Zu 9) Anfragen und Verschiedenes Satzungsänderung Zu 9) Anfragen und Verschiedenes Bei diesem Punkt können alle Dinge und Vorschläge gebracht werden, zu denen nach dem Inhalt der Tagesordnung bislang nicht gesprochen werden konnte. Es dürfen keine Beschlüsse gefasst werden, das heißt, keine Abstimmungen! Erst wenn keine Wortmeldungen mehr erfolgen, schließt der Vorsitzende die Versammlung

Nach der Mitgliederversammlung: Erstellen der Niederschrift, Satzungsänderung Nach der Mitgliederversammlung: Erstellen der Niederschrift, Durchschrift der Niederschrift und Jahresabschluß an den Landesverband Durchschrift der Niederschrift an die Kreisgruppe Beschlüsse durchführen.

Endabrechnung zum 01.12. durch den LV. Satzungsänderung Beitragsordnung Jahresbeitrag von 25,20 € (unterjährig eingetretene Mitglieder zahlen den anteiligen Jahres-Beitrag) Gemeinschaften zahlen zum 15.04. und zum 15.10. jeweils hälftig den Jahresbeitrag an den LV Endabrechnung zum 01.12. durch den LV. Mahngebühren des Landesverbandes Beim Mitglied 5,-- pro Mahnung Bei Gemeinschaft 1% des fälligen Betrages, mind. 5,-- €

Gem. dürfen nun nach Beschluß der Mitgliedergemeinschaft Satzungsänderung Beitragsordnung: Gem. dürfen nun nach Beschluß der Mitgliedergemeinschaft Über den Beitrag des LV hinaus einen Beitrag Eine Umlage und/oder Eine Sonderumlage erheben.(maximal das fünffache des Beitrages) Die Zahlen sind dem Landesverband zu melden.

Satzungsänderung Noch Fragen????

Vielen Dank für ihre Mitarbeit Satzungsänderung Vielen Dank für ihre Mitarbeit