II. Teil: Individualarbeitsrecht

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II. Teil: Individualarbeitsrecht Die Teilbereiche 1. Rechtsquellen, insb. der Arbeitsvertrag Heute: 2. Begründung des Arbeitsverhältnisses 3. Beendigung des Arbeitsverhältnisses 4. Arbeitsvertrag als Organisationsvertrag 5. Arbeitsschutzrecht 6. Leistungsstörungen im Arbeitsvertrag

Begründung des Arbeitsverhältnisses Themenschwerpunkte: Betriebliche Personalplanung Ausschreibung Bewerbungsverfahren Vorstellung Vertragsschluss Nachweis der Vertragsbedingungen Zusammenfassung

Begründung des Arbeitsverhältnisses Themenschwerpunkte: Betriebliche Personalplanung Ausschreibung Bewerbungsverfahren Vorstellung Vertragsschluss Nachweis der Vertragsbedingungen Zusammenfassung 3

1. Betriebliche Personalplanung Planung nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen Mitwirkung des BR/PersR bei der Planung -> § 92 BetrVG – Informations-, Beratungs- u. Vorschlagsrechte -> Auswahlrichtlinien - Zustimmung § 95 I und zw MB § 95 II -> Personalfragebögen - §§ 94 I, 76 V Beteiligung der SBV - § 81 I SGB IX Absicherung durch § 99 Abs. 2 BetrVG bei Einstellung

Begründung des Arbeitsverhältnisses Themenschwerpunkte: Betriebliche Personalplanung Ausschreibung Bewerbungsverfahren Vorstellung Vertragsschluss Nachweis der Vertragsbedingungen Zusammenfassung 5

2. Ausschreibung -> kein Angebot iSd. § 145 BGB, sondern Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes Grundsätze: - § 93 BetrVG – innerbetrieblich (§ 99 Abs. 2 Nr. 5 BetrVG) - § 11 AGG – benachteiligungsfrei (Überwachung durch BR gem. § 80 I Nr. 1 BetrVG) - als Teilzeit § 7 I TzBfG 6

Begründung des Arbeitsverhältnisses Themenschwerpunkte: Betriebliche Personalplanung Ausschreibung Bewerbungsverfahren Vorstellung Vertragsschluss Nachweis der Vertragsbedingungen Zusammenfassung 7

3./4. Bewerbung und Vorstellung -> vorvertragliches Vertrauensverhältnis, §§ 311 II, 241 II BGB, d.h. - Schutzpflichten, z.B. Datenschutz, Diskriminierungsschutz - Hinweispflichten (richten sich nach Erfüllbarkeit des Vertrages, z.B. Leistungsgegenstand -> Hinweis auf Führerschein bei Kraftfahrer) -> Haftung bei Verletzung nach §§ 280 I, 241 II, 311 II BGB; Besonderheit für ArbN: § 619a BGB 8

Vorstellungsgespräch Hinweispflicht des ArbN führt zu Fragerecht des ArbG nur, soweit Tatsache wesentlich für Vertragserfüllung oder sonstiges berechtigtes Interesse des ArbG, welches wiederum das Interesse des ArbN am Verschweigen überwiegt rglm. Abwägung Art. 2 I, 3 III, 4, 9 III GG (-) Religion, Partei, Gewerkschaft (ausn. analog § 118 BetrVG) (-) Persönlichkeitsrecht, z.B. Familienstand (-) bestimmte pers. Merkmale, vgl. §§ 1, 7 AGG 9

Vorstellungsgespräch Erstattung der Bewerbungskosten grds. (-) Erstattung der Kosten für Vorstellung bei individueller Aufforderung § 670 BGB (+) Freistellungsanspruch gegen bisherigen Arbeitgeber § 629 BGB 10

Diskriminierungs- und Gleichstellungsschutz GS: Abschlussfreiheit – Privatautonomie und Berufsfreiheit (Art. 2 I, 12 I GG) Ausnahmen § 71 SGB IX (kein Einstell.anspruch) §§ 7, 1 AGG (kein Einstell.anspruch) Quotenregelungen (z.B. öff. Dienst); dazu EuGH NZA 1997, 1337 Art. 33 II GG (öff. Dienst) -> Möglichkeiten des BRates: § 99 II BetrVG 11

Diskriminierungs- und Gleichstellungsschutz Vertiefung zum Schutz durch AGG Geschützte Merkmale - § 1 GS: Diskriminierungsverbot - § 7 Sowohl unmittelbare als auch mittelbare Diskriminierung verboten, § 3 Ausnahmen: §§ 8 – 10 AGG Rechtsfolgen von Verstößen - §§ 13 ff. Kein Einstellungsanspruch, § 15 VI SEA § 15 I und Schmerzensgeld § 15 II Ausschlussfrist 2 Mon. § 15 IV; Klagefrist § 61b ArbGG Sonstige SEAe § 15 V 12

Begründung des Arbeitsverhältnisses Themenschwerpunkte: Betriebliche Personalplanung Ausschreibung Bewerbungsverfahren Vorstellung Vertragsschluss Nachweis der Vertragsbedingungen Zusammenfassung 13

Vertragsschluss Arbeitsverhältnis grds. durch Abschluss eines Arbeitsvertrages, §§ 145 ff. BGB Ausnahme: faktisches Arbeitsverhältnis BAG AP Nr. 11 zu § 611 BGB -> zum Schutz des ArbN wird fehlerhaftes Arbeitsverhältnis für die Vergangenheit wie fehlerfreis behandelt spezieller Fall des Dienstvertrages, §§ 611 ff. (Weisungsabhängigkeit) daneben andere arbeitsrechtliche Gesetze z.B. EFZG für Entgeltfortzahlung 14

Vertragsschluss Vertragsschluss formfrei Inhaltliche Bestimmtheit – vgl. § 612 BGB Geschäftsfähigkeit, §§ 104 ff., Besonderheit: § 113 BGB (auch Gewerkschaftsbeitritt) Ausnahmsweise Abschlussverbot (§ 134 BGB), z.B. § 5 Abs. 1 JArbSchG 15

Begründung des Arbeitsverhältnisses Themenschwerpunkte: Betriebliche Personalplanung Ausschreibung Bewerbungsverfahren Vorstellung Vertragsschluss Nachweis der Vertragsbedingungen Zusammenfassung 16

Nachweis der Vertragsbedingungen Ausgangspunkt: GS der Formfreiheit Vertragliche Schriftformklauseln grds. deklaratorisch (sonst: § 125 BGB) Gesetzliche deklaratorische Formvorschriften -> § 11 BBiG und § 11 AÜG -> allgemein: § 2 NachweisG (RL 91/533/EWG) richtlinienkonforme Auslegung 17

Nachweis der Vertragsbedingungen Einzelheiten zur Nachweispflicht: -> Anspruch auf schriftliche Niederlegung der wesentlichen Vertragsbedingungen (Ziel: Rechtssicherheit) -> fehlender Nachweis: Schadenersatz wg. Verzug gem. §§ 280 I, II, 286, 249 BGB (z.B. bei tariflicher Ausschlussfrist, vgl. BAG NZA 2005, 64) - Problem: Pflichtenumfang nach § 2 Abs. 1 Nr. 10 NachwG 18

Begründung des Arbeitsverhältnisses Themenschwerpunkte: Betriebliche Personalplanung Ausschreibung Bewerbungsverfahren Vorstellung Vertragsschluss Nachweis der Vertragsbedingungen Zusammenfassung 19

Zusammenfassung Arbeitsvertrag = Schuldvertrag -> BGB Gestaltungsfreiheit und Arbeitnehmerschutz z.B. Diskriminierungsschutz Abschlussfreiheit und Ausnahmen Abschlussver- und gebote, Diskriminierungsverbote begrenzte Frage- und Untersuchungsrechte Formfreiheit und Ausnahmen Nachweis der wesentlichen Arbeitsbedingungen Mitwirkung der betriebl. Interessenvertretung (BRat) Planung, Bewerbung, Auswahl, Arbeitsbedingungen Sicherung der Schutzrechte 20