Landeserziehungsgeld in Deutschland -Ein bundesweiter Vergleich –

Slides:



Advertisements
Ähnliche Präsentationen
Allgemein Privat und Gesetzlich Leistung Pflegestufen Finanzierung
Advertisements

Software Assurance Erweiterte Software Assurance Services
Arbeitszeit schulischer Personalräte
Workshop Elterngeld, 3. Juli 2007
Wohnsituationen von Familien
Auslandsentsendung und Beschäftigung ausländischer Forscher:
Die Berufsunfähigkeitstarife der ALTE LEIPZIGER Leben
Die Deutschen im Herbst 2008
Die Entwicklung der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten seit 1980
Das neue Elterngeld – Häufig gestellte Fragen Telefonvortrag am
Das neue Elterngeld Bundeselterngeld – und Elternzeitgesetz (BEEG)
APO – GOSt Erster Teil Bildungsgang in der gymnasialen Oberstufe 1. Abschnitt Allgemeine Bestimmungen § 4: Auslandsaufenthalt.
Zentrum Bayern Familie und Soziales
Grundlagen des Aufenthalts-, Arbeits- und Sozialrechts
Ein modernes Gesetz zur Förderung der Gleichstellung von Frau und Mann in Sachsen (Sächsisches Gleichstellungsfördergesetz – SächsGleichstFördG) Fraktion.
Armutsgrenze, Sozialhilfe
Fachschule für Technik Moers
Elterngeld. Elterngeld - Anspruchsvoraussetzungen und Höhe der Leistungen Elterngeld - Anspruchsvoraussetzungen und Höhe der Leistungen.
Leistungen für Bildung und Teilhabe
Erbschaftsteuerreform
Arbeitslosenver-sicherung / SGB III
Arbeitslosenversicherung für Selbständige
Bleiberechtsregelungen - Stand Mai
Folie 1 Stand: SIGNAL IDUNA Gruppe makv Beihilfeänderung des Bundes 2009 Änderung der Beihilfevorschrift des Bundes 2009.
Arbeitsgesetz Tages- und Abendarbeit
Die Krankenversicherung
MENSCHEN mit RECHTEN ?!. Das Projekt Besuch im Stadt- medien- zentrum Stuttgart Dez Okt Erstes Treffen in der Landes-
Präsentiert von Eva, Laura, Michaela & Sarah
Erläuterungen: Klick auf Landeshauptstadt = Arbeitslosenentwicklung
HARTZ IV und die Auswirkungen auf Migrant/innen und Flüchtlinge
Dr. Günter Tews Ehescheidung mit Bezug zur Europäischen Union.
Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit IHK
Beratung der Eltern zur Sekundarstufen - I – Verordnung und zur Prüfungsordnung Die Beratung erfolgt auf der Grundlage der 1. Verordnung über die Bildungsgänge.
Übersicht zum geplanten Bildungs- und Teilhabepaket der Bundesregierung 04.Januar 2011.
Versicherte Leistungen Finanzierung Organisation
1 Gesetz zur Änderung des SGB II und anderer Gesetze vom
Familienpolitische Leistungen
Jahreshauptversammlung Stadtverband Herne Verlängerung: Altersteilzeit für Beamtinnen und Beamte für alle, die bis zum geboren sind Beginn.
1 Öffentlich geförderte Beschäftigung Veranstaltung der Ratsfraktion und des Stadtverbandes DIE LINKE. Halle am 1. November 2007 Bundesprogramm Kommunal-Kombi.
Grundausbildung – Prüfungsvorbereitung zur AL-Prüfung
Die Rentenversicherung
Thüringer Familienoffensive
Landesjugendhilfeausschuss TOP 2 Entwicklungen in der Kindertagespflege.
Entwicklung der Hilfeempfänger im SGB XII
Entwicklung der Hilfeempfänger im SGB II. § 7 Leistungsberechtigte SGB II (1) Leistungen nach diesem Buch erhalten Personen, die 1. –das 15. Lebensjahr.
Elterngeld und Elternzeit (Stand Januar 2015)
Neuausrichtung der Arbeitsmarktpolitik
Warum eine Dr. Heinrich Stromer Stiftung? Dr. Heinrich Stromer ist „der große Sohn“ der Stadt Auerbach i. d.Opf. Das verpflichtet! Verpflichtet in Bezug.
Definition von Armut und Reichtum
Landeskunde Die Bundesländer
Altes Haus sucht Anschluss
Pflegeversicherung.
System der sozialen Sicherheit Die Arbeitslosenversicherung
PFLEGE Finanzen Sozialsprengel Vorderwald Casemanagement Langenegg, Bach 127
§ 72a SGB VIII erweiterte Führungszeugnisse
Familienpolitik im Vergleich
Informationen zu Erkrankungen und deren Bearbeitung
Aufenthaltstitel in Deutschland
Familiennachzug! Meine Rechte als Ausländer
Wie viel darf ich maximal verdienen, damit ich… …weiter familienkrankenversichert sein kann? (im Monat)
Vergleich der Sozialleistungen in Europa
Elterngeld Elterngeld – wie funktioniert das Gesetz?
Hartz IV Anreiz zum Nichtstun oder Tor zur Armut?
Bgm. Dr. Josef Guggenberger
Von Marie, Hannah, Lilli und Jolina
Heike Haseloff Manuela Auge Dipl
Kreisvorsitzendenkonferenz der FU am in Fulda
Die Bundeslander Deutschlands Федеральные Земли Германии ТО «Мир немецкого.
 Präsentation transkript:

Landeserziehungsgeld in Deutschland -Ein bundesweiter Vergleich –

Landeserziehungsgeld ist eine Form der finanziellen Unterstützung, die monatlich ausgezahlt wird und Eltern im Anschluss an das Elterngeld im dritten Lebensjahr des Kindes gewährt wird. Allerdings besteht nur in einigen Bundesländern Anspruch auf Landeserziehungsgeld, nämlich in...

Bayern

Baden- Württemberg

Sachsen

Thüringen

Mecklenburg - Vorpommern Weggefallen !!!

Mit einem Klick gehts direkt zum entsprechenden Bundesland. Bayern Baden- Württemberg Sachsen Thüringen

Bayern Anspruchsvoraussetzungen (Art BayLErzGG) Antragsteller hat Hauptwohnsitz während des Bezugs und mind. 12 Monate vor Leistungsbeginn im Bundesland Antragsteller hat Personensorge für ein Kind, das mit ihm in seinem Haushalt lebt und dort von ihm betreut und erzogen wird (auch Stiefmutter, Adoptiveltern, NICHT Pflegeeltern) A. ist nicht oder nicht voll erwerbstätig (max. 30 Wochenstunden im Durchschnitt), Ausnahme: Alleinerziehende und Auszubildende A. ist Staatsangehöriger eines Mitgliedsstaats der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über EWR ODER Kind hat deutsche Staatsbürgerschaft

Fortsetzung Anspruchsvoraussetzungen Zusätzlich leistungsberechtigt: Staatsangehörige von Schweiz, Türkei, Algerien, Marokko und Tunesien (mit Hauptwohnsitz in Bayern) Gekoppelt an Wahrnehmung der Vorsorgeuntersuchungen U6 bzw. U7 schriftlicher Antrag nötig

Wann und wie lange besteht Anspruch? (Art. 4 BayLErzGG) im Anschluss an Bundeselterngeld oder Bundeserziehungsgeld frühestens ab dem 13. Lebensmonat des Kindes Bezugsdauer endet grundsätzlich mit dem 3. Geburtstag des Kindes Ausnahme Adoption: an Stelle des Geburttags gilt der Tag der Aufnahme; Anspruch endet mit Vollendung des 9. Lebensjahres

Leistungshöhe und Einkommensgrenzen (Art. 5, 6 BayLErzGG) 1. Kind: 150,- monatlich über einen Zeitraum von 6 Monaten 2. Kind: 200,- monatlich über einen Zeitraum von 12 Monaten 3. Kind und weitere: 300,- monatlich über einen Zeitraum von 12 Monaten Einkommensgrenzen beziehen sich auf das Kalenderjahr der Geburt des Kindes Einkommensgrenze bei Paaren (Verheiratete oder in eheähnlicher Gemeinschaft Lebende): ,- Einkommensgrenze bei Alleinerziehenden: ,-

Fortsetzung Leistungshöhe und Einkommensgrenzen Einkommensgrenzen erhöhen sich pro Kind um 3140,- bei Überschreitung Verminderung der Leistung beim erstem Kind um 5% beim zweitem Kind um 6% beim drittem und weiteren Kindern um 7%......des Betrages, der die Einkommensgrenze überschreitet

Sonstiges Landeserziehungsgeld wird in Bayern nicht auf Sozialleistungen wie ALG II und Sozialhilfe angerechnet alles Genannte gilt für Geburten ab dem Link zur offiziellen Seite der Staatsregierung:

Baden-Württemberg Anspruchsvoraussetzungen Antragsteller hat Hauptwohnsitz während des Bezugs und mind. 12 Monate vor Leistungsbeginn im Bundesland ODER Arbeitsverhältnis in B-W (Gehalt über 400,-) Antragsteller hat Personensorge für ein Kind, das mit ihm in seinem Haushalt lebt und dort von ihm betreut und erzogen wird (auch Stiefmutter, Adoptiveltern, NICHT Pflegeeltern) A. ist nicht oder nicht voll erwerbstätig (max. 30 Wochenstunden im Durchschnitt) A. ist Staatsangehöriger eines Mitgliedsstaats der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über EWR ODER Kind hat deutsche Staatsbürgerschaft schriftlicher Antrag nötig

Wann und wie lange besteht Anspruch? im Anschluss an Bundeselterngeld oder Bundeserziehungsgeld für Geburten ab ab 13. oder 15. Lebensmonat des Kindes (bzw. Betreuungsmonat bei Adoption) max. 10 Monate lang

Leistungshöhe und Einkommensgrenzen 1. und 2. Kind: 205,- monatlich ab 3. Kind: 240,- monatlich Einkommensgrenze bei Paaren (Verheiratete oder in eheähnlicher Gemeinschaft Lebende): 1380,- monatlich Einkommensgrenze bei Alleinerziehenden: 1125,- monatlich Einkommensgrenzen erhöhen sich pro Kind um 230,- bei Überschreitung stufenweise Verminderung der Leistung

Sonstiges Antrag frühestens ab zehnten Lebens- oder Betreuungsmonat wird nur für 10 zusammenhängende und volle Monate ausbezahlt auch türkische Staatsangehörige haben Anspruch auf LEG (aufgrund des Assoziationsabkommens der EWG) Ab Antragsstellung: LEG wird für höchstens 6 Monate rückwirkend gewährt Absatz Baden-Württemberg: Vgl. Universität Stuttgart (Hg.). (2009). Landeserziehungsgeld. [Internet]. URL: stuttgart.de/uniundfamilie/gesetze/landeserziehungsgeld/index.html. Entnahmedatum:

Sachsen Anspruchsvoraussetzungen (Art. 1, SächsLErzGG) Antragsteller hat Hauptwohnsitz während des Bezugs und mind. 12 Monate vor Leistungsbeginn im Bundesland Antragsteller hat Personensorge für ein Kind, das mit ihm in seinem Haushalt lebt und dort von ihm betreut und erzogen wird (auch Stiefmutter, Adoptiveltern, NICHT Pflegeeltern) A. ist nicht oder nicht voll erwerbstätig (max. 30 Wochenstunden im Durchschnitt) A. ist Staatsangehöriger eines Mitgliedsstaats der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über EWR ODER Kind hat deutsche Staatsbürgerschaft schriftlicher Antrag nötig

Wann und wie lange besteht Anspruch? (Art , SächsLErzGG) im Anschluss an Bundeselterngeld oder Bundeserziehungsgeld für Geburten ab im 3. Lebensjahr des Kindes (es darf seit 14. Lebensmonat des Kindes kein Platz in einer staatlich geförderten Kindertagesstätte in Anspruch genommen worden sein, ansonsten: Rückstufung in Tarif des 2. Lebensjahres) ODER: im 2. Lebensjahr des Kindes (verminderte Leistung)

Leistungshöhe und Einkommensgrenzen (Art , SächsLErzGG) im dritten Lebensjahr des Kindes: 1. Kind: 9 Monate je 200,- 2. Kind: 9 Monate je 250,- ab 3. Kind: 12 Monate je 300,- im zweiten Lebensjahr des Kindes: 1. Kind: 5 Monate je 200,- 2. Kind: 6 Monate je 250,- ab 3. Kind: 7 Monate je 300,- Einkommensgrenze Paare (Netto): 17100,- (jährlich) Einkommensgrenze Alleinerziehende (Netto): 14100,- bei Überschreitung wird Leistung gemindert oder entfällt

Thüringen Anspruchsvoraussetzungen (Art. 1, Thüringer Erziehungsgeldgesetz) Hauptwohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in Thüringen EU/EWR Bürger: Wohnsitz oder Beschäftigungsverhältnis in Thüringen Anspruch ausgenommen von Wohnsitzerfordernis: Antragsteller hat in Thüringen ein Arbeitsverhältnis, wurde jedoch ins Ausland entsandt oder versetzt (weiterhin in Deutschland sozialversichert, oder verbeamtet) überwiegend eigene häusliche Betreuung des Kindes, auch bei voller Erwerbstätigkeit Antragssteller hat Personensorge für ein Kind, das mit ihm in einem Haushalt lebt schriftlicher Antrag nötig

Wann und wie lange besteht Anspruch? (Art. 2, Thüringer Erziehungsgeldgesetz) Zwischen 2. und 3. Lebensjahr des Kindes Frühestens ab Vollendung des 2. Lebensjahres bis höchstens zur Volleindung des 3. Lebensjahrs Im Anschluss an Bundeselterngeld oder Bundeserziehungsgeld

Leistungshöhe und Einkommensgrenzen (Art. 2-3, Thüringer Erziehungsgeldgesetz) 1. Kind: 150,- monatlich 2. Kind: 200,- monatlich 3. Kind: 250,- monatlich 4. Kind und weitere: 300,- monatlich wenn Kind im 3. Lebensjahr in KiGa oder Kindertagespflege (keine Tagesmutter) betreut wird und Erziehungsgeld gewährt wurde, dann hat der Träger das Recht, eine Abtretungserklärung zu verlangen (bis zu 150,-) der Betrag des LEG, der über diese 150,- hinausgeht, wird an den Antragsteller ausbezahlt bei stunden- oder tageweiser Betreuung: Träger muss Geld anteilig zurückzahlen

Sonstiges (Art. 2 Thüringer Erziehungsgeldgesetz) Achtung: in Thüringen nur Erziehungsgeld genannt Ab Antragsstellung: LEG wird für höchstens 6 Monate rückwirkend gewährt Kindergeldnachweis nötig