Vermögensaufbau Vermögensverwaltung

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 Präsentation transkript:

Vermögensaufbau Vermögensverwaltung Asset Allocation : Vermögensaufbau Vermögensverwaltung Georg Boll Stand 01.06.2011 27.03.2017 Vermögensaufbau/ Vermögensverwaltung/ Altersvorsorge

Altersvorsorge - Planungen - Möglichkeiten - staatliche Förderung 27.03.2017 Vermögensaufbau/ Vermögensverwaltung/ Altersvorsorge

http://www.hoch-im-kurs.de http://www.geld.de 27.03.2017 Vermögensaufbau/ Vermögensverwaltung/ Altersvorsorge

Gut geplante Vorsorge : 30 50 65 Grundsicherung Beginn Vermögensaufbau Ernte und Nutzung, des Vermögens, Verkaufsstrategien steueroptimierende Vermögensstrategien, Schuldentilgung Fondssparpläne Berufsunfähigkeits- / Lebensversicherungen Private Haftpflicht VL-Sparformen Lebensversicherungen 30 50 65 Lebensalter Grundsicherung Beginn Vermögensaufbau Vermögensaufbau Einkommens-sicherung Vermögens-wachstum Einkommens-sicherung Einkommens-sicherung 27.03.2017 Vermögensaufbau/ Vermögensverwaltung/ Altersvorsorge

Denkbare C h e c k l i s t e :  Wie viel kann monatlich gespart werden ?  Welche Sparverträge und Lebensversicherungen laufen bereits ?  Wie viel Vermögen ist aus Erbschaften zu erwarten ?  Wie viel Personen müssen heute finanziell abgesichert werden ?  Welche finanziellen Belastungen, zum Beispiel Hausbau oder Studium der Kinder, sind zu erwarten ?  Für wie viele Personen muss die Rente voraussichtlich reichen ?  Kann im Alter voraussichtlich eine eigene, schuldenfreie Immobilie bewohnt werden ?  Wie groß sind Erfahrung und Risikobereitschaft bei der Geldanlage ?  Wie viel monatliche Rente muss im Ruhestand voraussichtlich finanziert werden ? Faustregel : etwa Hälfte des Nettoeinkommens. 27.03.2017 Vermögensaufbau/ Vermögensverwaltung/ Altersvorsorge

27.03.2017 Vermögensaufbau/ Vermögensverwaltung/ Altersvorsorge

Die vier Säulen der Alterssicherung Gesetzliche Rente Betriebliche Alters- versorgung mietfrei wohnen im Alter Lebens- Versicherung Fonds-/ Fonsparpläne Freiwillige Leistung der Arbeitgeber für Arbeitnehmer Eigene Vorsorge durch rechtzeitigen Erwerb einer Immobilie Pflicht- versicherung Eigene Alters- und Hinterbliebenen- versorgung http://www.vwl.uni-freiburg.de/fiwiI/fzg/forschung/alterssicherung.html 27.03.2017 Vermögensaufbau/ Vermögensverwaltung/ Altersvorsorge

27.03.2017 Vermögensaufbau/ Vermögensverwaltung/ Altersvorsorge

http://www. vwl. uni-freiburg. de/fiwiI/fzg/forschung/alterssicherung http://www.vwl.uni-freiburg.de/fiwiI/fzg/forschung/alterssicherung.html 27.03.2017 Vermögensaufbau/ Vermögensverwaltung/ Altersvorsorge

27.03.2017 Vermögensaufbau/ Vermögensverwaltung/ Altersvorsorge

27.03.2017 Vermögensaufbau/ Vermögensverwaltung/ Altersvorsorge

Beitrags- bemessungs- grenze Jahreseinkommen Entstehen einer „Versorgungslücke“ in der gesetzlichen Rentenversicherung Beitrags- bemessungs- grenze Einkommensbereich, aus dem keine Beiträge mehr entrichtet wurden Jahreseinkommen Entrichtete Beiträge in % d. Bruttoeinkommens maximal aus der Beitragsbemessungsgrenze Höhe des Beitrags zur ges. Renten-versiche-rung Zeit/ Entwicklung des persönlichen Einkommens 27.03.2017 Vermögensaufbau/ Vermögensverwaltung/ Altersvorsorge

Entstehen einer „Versorgungslücke“ in der gesetzlichen Rentenversicherung Beitrags- bemessungs- grenze Einkommensbereich, aus dem keine Beiträge mehr entrichtet wurden Jahreseinkommen Keine Rentenansprüche Entrichtete Beiträge in % d. Bruttoeinkommens maximal aus der Beitragsbemessungsgrenze Rentenansprüche aus entrichteten Beiträgen Höhe des Beitrags zur ges. Renten-versiche-rung Zeit/ Entwicklung des persönlichen Einkommens 27.03.2017 Vermögensaufbau/ Vermögensverwaltung/ Altersvorsorge

Vergleich Lebensversicherung / gesetzliche Rentenversicherung Unterscheidung nach : Private Lebensversicherung Gesetzliche Rentenversicherung Berücksichtigtes Risiko Die Beitragshöhe ist ist i.d.R abhängig von Geschlecht, Eintrittsalter und Gesundheitszustand des Versicherten keine Risikoberücksichtigung Umfang der Leistung Vertraglich regelbar, abhängig von der Versicherungssumme und dem Versicherungsprodukt Leistungsumfang gesetzlich festgelegt Beitragshöhe Abhängig von Versicherungssumme, Vertragsdauer, Versicherungsprodukt und individuellen Risiken Beitragssatz wird durch Rechtsverordnung festgelegt. Beitragszahler sind Arbeitgeber und Arbeitnehmer je zur Hälfte. Höhe ist abhängig vom Beitragssatz und Einkommenshöhe. - Beitragsbemessungsgrenze Dauer der Leistung Auszahlung der Versicherungssumme zuzüglich der Erträge am Ende der Vertragsdauer oder Ausbezahlung der Todesfallleistung bei vorzeitigem Todesfall Auszahlung auch als Rente möglich Rentenzahlung bis ans Lebensende monatlich. Im Todesfall nur begrenzte Hinterbliebenversorgung Art der Leistungen Geldleistung Geld- Sach- und Dienstleistung 27.03.2017 Vermögensaufbau/ Vermögensverwaltung/ Altersvorsorge

Quelle: Handelsblatt, 15.Juni 2009 Nr.133 , S.2 27.03.2017 Vermögensaufbau/ Vermögensverwaltung/ Altersvorsorge

Altersvermögensgesetz (AVmG)  Förderung der kapitalgedeckten Altersvorsorge  Anspruch auf Entgeltumwandlung  Pensionsfonds  Beitragszusage mit Mindestleistung  Verbesserte Rahmenbedingungen wie z.B. kürzere Unverfallbarkeitsfristen 27.03.2017 Vermögensaufbau/ Vermögensverwaltung/ Altersvorsorge

Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung Direkt- versorgung Pensions-kasse Pensions- fonds Unter- stützungs- kasse Pensions- zusage Träger der Versorgung Lebens- versicherer Pensions-kassen Pensions- fonds Unterstützgs. kassen Arbeit- geber Zusatz- kosten keine keine Ausnah-men: bes. Dienstleistgn Gutachter Regiekosten Entgelt- umwandlung möglich Anspruch auf Fortführung bei entgeltlosen Zeiten möglich nicht möglich Rechtsanspruch auf Übertragung bei Arbeitgeber-wechsel möglich für Neuzusagen ab 2005 nicht möglich, Übertragung auf freiwilliger Basis Quelle: Handelsblatt, 19./20./21.Dezember 2008, S.247 27.03.2017 Vermögensaufbau/ Vermögensverwaltung/ Altersvorsorge

Quelle: Handelsblatt, 19./20./21.Dezember 2008, S.247 27.03.2017 Vermögensaufbau/ Vermögensverwaltung/ Altersvorsorge

Altersvorsorge in 3 Stufen nach Rürup  ungeförderte Vorsorge = Beiträge sind aus dem bereits versteuerten Einkommen zu zahlen und nicht abzusetzen, Erträge sind zu versteuern.  Kapital-, private Renten- und fondsgebundene Lebensversicherungen und Investmentfonds  begrenzt geförderte Vorsorge = Beiträge können nur begrenzt von der Steuer abgesetzt werden  Riester-Rente und Betriebsrente  voll geförderte Vorsorge = Beiträge können steuerlich geltend gemacht werden  gesetzliche Rentenversicherung 27.03.2017 Vermögensaufbau/ Vermögensverwaltung/ Altersvorsorge

Das „Drei- Schichten Modell“ der Rürup Kommission Sparpläne Kapitallebensversicherungen private Rentenversicherungen, die nicht unter die Basisversorgung fallen Kapitalanlageprodukte Betriebliche Altersversorgung - arbeitgeberfinanziert - aus Entgeltumwandlung - betriebliche Riesterrente Riester - Förderung Zusatzversorgung Gesetzliche Rentenversicherung Berufsständische Versorgung bestimmte private Rentenversicherungen ( Rürup-Renten) Basisversorgung 27.03.2017 Vermögensaufbau/ Vermögensverwaltung/ Altersvorsorge

Sonstige Altersvorsorge (dritte Schicht) Steuerliche Behandlung in der Ansparphase Steuerliche Behandlung in der Auszahlungsphase Sonstige Altersvorsorge (dritte Schicht)  Beiträge f. Altverträge i.Rahmen. d. „sonstigen Vorsorgeaufwendungen“ bis 1.500 € /2.400 € (Arbeitnehmer/ Selbständige) absetzbar  Für Neuverträge kein Sonderausgabenabzug  Kapital-Lebensversicherungen  Private Rentenversicherungen  Erträge bei Kapitalzahlung nach 12 Jahren Laufzeit und 60. Lebensjahr zu 50% steuerpflichtig  Renten werden mit Ertragsanteil v.18% (bisher 27%) besteuert Steuerbegünstigte Zusatzversorgung (zweite Schicht)  Beiträge durch Sonderausgabenabzug von max. 1.050 € (2005) steuerfrei „Riester-Policen“  ab 2006 nur noch unsiex-Tarife  steuerpflichtig  Beträge v. max. 2.496 € (2005) steuerfrei  zusätzlicher Freibetrag von 1.800 € für Neuverträge (= nicht bei bis 31.12.2004 abgeschlossenen und bestehenden Direktversicherungen mit § 40 Pauschalbesteuerung)  bis 2008 keine Sozialabgaben  Betriebliche Altersvorsorge  Pensionskassen, Pensionsfonds, Direktversicherungen  Verträge müssen Renten oder Auszahlungsplan vorsehen. (enge Hinterbliebenenversorgung)  Steuerpflichtig  voller Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung Basisversorgung (erste Schicht)  AG- und AN-beiträge 2005 zu insges. 60% steuerfrei  Sonderausgabenabzug steigt bis 2025 in 2%-Schritten auf 100 %  Höchstbetrag 20.000€ / 40.000€ (led./verh.)  Gesetzl. Rentenversicherung  berufsständische Versorgungswerke  priv. Leibrente „Rürup-Rente“: nicht vererbbar, keine Einmalleistung, Auszahlg ab 60.Lj.  Freibetrag von 50% (sinkt für Neurentner bis 2040 schrittweise auf Null) 27.03.2017 Vermögensaufbau/ Vermögensverwaltung/ Altersvorsorge

Handelsblatt: Investor 14./15./16. November 2008, NR. 222, S.40 27.03.2017 Vermögensaufbau/ Vermögensverwaltung/ Altersvorsorge

- = Die Riester-Formel : Gesamtbeitrag : 4% vom Vorjahresbruttoeinkommen - maximal 2.100 Euro Förderung (Grund- und Kinderzulagen) = Eigenbeitrag : mindestens 60 Euro pro Jahr Wer weniger als 4 Prozent des Vorjahresbruttoeinkommens einzahlt, bekommt die Zulagen nur anteilig. 27.03.2017 Vermögensaufbau/ Vermögensverwaltung/ Altersvorsorge

Gesamtzulage Kinderzulage Grundzulage Familiensituation 154 Euro Single 339 Euro 185 Euro 154 Euro Alleinstehend, 1 Kind (geboren vor dem 1.1.2008) 454 Euro 300 Euro 154 Euro Alleinstehend, 1 Kind (geboren nach dem 31.12.2007) 308 Euro Ehepaar ohne Kinder 493 Euro 185 Euro 308 Euro Ehepaar, 1 Kind (geboren vor dem 1.1.2008) 608 Euro 300 Euro 308 Euro Ehepaar, 1 Kind (geboren nach dem 31.12.2007) 678 Euro 370 Euro 308 Euro Ehepaar, 2 Kinder (geboren vor dem 1.1.2008) 793 Euro 485 Euro 308 Euro Ehepaar, 2 Kinder (1 Kind geboren vor dem 1.1.2008, 1 Kind nach 31.12.2007) 908 Euro 600 Euro 308 Euro Ehepaar, 2 Kinder, beide geboren nach dem 31.12.2007 27.03.2017 Vermögensaufbau/ Vermögensverwaltung/ Altersvorsorge

Handelsblatt: Investor 14./15./16. November 2008, NR. 222, S.40 27.03.2017 Vermögensaufbau/ Vermögensverwaltung/ Altersvorsorge

Die neue Wahlfreiheit: Immobilienrente oder Geldrente wichtigster Unterschied beim Sparziel:  Riester-Rentensparer erhalten im Alter eine Geldrente  Wohn-Riester-Sparer wohnen im Alter mietfrei. Keinen Unterschied gibt es bei der Förderung; sie ist beim Wohn-Riester genau so hoch wie bei der Riester-Geldrente. Wer kauft oder baut, hat gegenüber anderen Riester-Sparern einen Rentabilitätsvorteil: Die Zulagen und Steuervorteile wirken in der Darlehensphase wie Sondertilgungen. Sollte sich das Sparziel der Wohn-Riester-Sparer ändern, kann später problemlos auf eine Geldrente gewechselt werden. 27.03.2017 Vermögensaufbau/ Vermögensverwaltung/ Altersvorsorge

Riester-Bausparvertrag Riester-Darlehen Vergleich : Renten-Riester Wohn-Riester Varianten Versicherung Fondssparplan Banksparplan Riester-Bausparvertrag Riester-Darlehen Sparziele Erwerb einer lebenslangen Geldrente; Alternativ: Entnahme von 75% oder 100% des Kapitals für den Erwerb von Wohneigentum. Erwerb und/oder Entschuldung von Wohneigentum; Alternativ: Überführung des Kapitals in eine Riester-Rente ab vollendetem 60. Lebensjahr. 27.03.2017 Vermögensaufbau/ Vermögensverwaltung/ Altersvorsorge

Frühester Zeitpunkt der Leistung Frühestens ab Vollendung Vergleich : Renten-Riester Wohn-Riester Leistungen im Alter Die Rentenhöhe hängt von der Höhe und Dauer der Einzahlungen sowie der Verzinsung bzw. den Gewinnen des Versicherers oder der Fondsgesellschaft ab. Wohneigentümer wohnen lebenslang mietfrei. Im Durchschnitt beträgt heute der Wert der ersparten Miete ein Drittel der Renteneinkünfte. Frühester Zeitpunkt der Leistung Frühestens ab Vollendung Des 60. Lebensjahres. Ab Einzug ins Wohneigentum 27.03.2017 Vermögensaufbau/ Vermögensverwaltung/ Altersvorsorge

Sicherheit des Kapitals Vergleich : Renten-Riester Wohn-Riester Sicherheit des Kapitals Der Gesetzgeber verlangt, dass das Sparkapital und die Zulagen bei Auszahlung garantiert sein müssen. Verbrauch des Vermögens im Laufe des Lebens die laufenden Rentenzahlungen verbrauchen das Kapital das angesparte Vermögen bleibt in der Immobilie erhalten Risiko eines späteren Kapitalverlustes Grundsätzlich kann ein Kapitalverlust nicht ausgeschlossen werden. Ob und in welcher Höhe er eintritt, hängt vom konkreten Vertrag ab Das in die Immobilie investierte Sparkapital bleibt erhalten. Es ist inflationssicherer. Der Wert der Immobilie kann steigen. Ein möglicher Wertverlust bei einer ungünstigen Entwicklung des lokalen Immobilienmarktes verringert zwar den Verkaufswert des Objektes, nicht aber den Genuss der eigenen vier Wände 27.03.2017 Vermögensaufbau/ Vermögensverwaltung/ Altersvorsorge

Steuerliche Förderung der Sparbeiträge Vergleich : Renten-Riester Wohn-Riester Steuerliche Förderung der Sparbeiträge Beiträge bis 2.100 Euro pro Jahr, inklusive Zulagen, sind steuerfrei Besteuerung des Renten-einkommens Ab Rentenbeginn lebenslang zum persönlichen Steuersatz Ab Rentenbeginn zum persönlichen Steuersatz mit zwei Wahlmöglichkeiten: - Soforttilgung gegen 30 % Rabatt oder - Tilgung der Steuerschuld in gleichbleibenden Raten bis zum 85. Lebensjahr. Vererbung des Kapitals Nur mit Einschränkungen Unbeschränkt vererbbar Hartz IV: ALG II Die Guthaben der Riesterverträge sind während der Einzahlungsphase „Hartz IV – sicher“ In der Auszahlungsphase werden sie auf Hatz IV bzw. Grundsicherung angerechnet 27.03.2017 Vermögensaufbau/ Vermögensverwaltung/ Altersvorsorge

Vertragsarten Es muss sich um staatlich zertifizierte Altersvorsorgeverträge handeln. Die Zertifizierung bestätigt, dass der Vertrag den Anforderungen des Gesetzgebers für die Förderung entspricht. In Frage kommen:  Bausparverträge - Kombination aus Sparvertrag und Darlehensoption  Vorausfinanzierungsdarlehen - Kombination aus Sofortfinanzierung und Bausparvertrag  Reine Darlehensverträge - ohne Sparvertrag 27.03.2017 Vermögensaufbau/ Vermögensverwaltung/ Altersvorsorge

Verwendungsgebot der geförderten Mittel  Neubau von Wohneigentum  Kauf von Wohneigentum (neu oder aus dem Bestand) - wenn die Immobilie nach 2007 gebaut oder erworben wurde, - selbst genutzt wird, - in der Bundesrepublik Deutschland liegt - und der Förderberechtigte seinen Hauptwohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland hat.  Ausbaumaßnahmen, bei denen eine neue Wohnung, z.B. im Dachgeschoss, entsteht  Erwerb von eigentumsähnlichen lebenslangen Wohnrechten, z.B. in Seniorenheimen  Erwerb von weiteren Genossenschaftsanteilen an einer im Genossenschaftsregister eingetragenen Wohnungsgenossenschaft, wenn der Förderberechtigte die Genossenschaftswohnung selbst nutzt. 27.03.2017 Vermögensaufbau/ Vermögensverwaltung/ Altersvorsorge

Verwendungsverbot der geförderten Mittel Finanzierung von  Umbau-,  Modernisierungs-,  Sanierungs- und  Energiesparinvestitionen an bestehenden Immobilien. 27.03.2017 Vermögensaufbau/ Vermögensverwaltung/ Altersvorsorge

Vorteile des „Wohn-Riesters“  Wohneigentum ist die einzige Form der Altersvorsorge, die man bereits in jungen Jahren genießen kann.  Das angesparte Vermögen bleibt in der Immobilie erhalten; es findet kein Kapitalverzehr im Wege der Rentenzahlung statt.  Die Immobilie ist im Unterschied zur Riester Geldrente frei vererbbar.  Sie bietet Inflationsschutz, die Riester Geldrente nicht.  Wertzuwächse bleiben beim selbstgenutzten Wohneigentum steuerfrei.  Wenn der potenzielle Bauherr es sich doch anders überlegt, kann er immer noch auf eine Geldrente umsteigen; die Förderung geht ihm nicht verloren. 27.03.2017 Vermögensaufbau/ Vermögensverwaltung/ Altersvorsorge

Handelsblatt : Investor 21./22./23. November 2008, NR. 227, S.28 27.03.2017 Vermögensaufbau/ Vermögensverwaltung/ Altersvorsorge

Handelsblatt : Investor 21./22./23. November 2008, NR. 227, S.28 27.03.2017 Vermögensaufbau/ Vermögensverwaltung/ Altersvorsorge

27.03.2017 Vermögensaufbau/ Vermögensverwaltung/ Altersvorsorge

27.03.2017 Vermögensaufbau/ Vermögensverwaltung/ Altersvorsorge

Altersvorsorge - mietfrei wohnen im Alter 27.03.2017 Vermögensaufbau/ Vermögensverwaltung/ Altersvorsorge

Immobilienanlagen indirekte Anlagen direkte Anlagen geschlossene Immobilienfonds verbriefte Immobilienanlagen offene Immobilienfonds Publikumsfonds Immobilienaktien REITs 27.03.2017 Vermögensaufbau/ Vermögensverwaltung/ Altersvorsorge

Handelsblatt: Geldanlage 12./13./14. Dezember 2008, NR. 24, S.29 27.03.2017 Vermögensaufbau/ Vermögensverwaltung/ Altersvorsorge

Handelsblatt: Geldanlage 12./13./14. Dezember 2008, NR. 24, S.29 27.03.2017 Vermögensaufbau/ Vermögensverwaltung/ Altersvorsorge

Stadtwohnungen und energetisch sanierte „...Wo wollen die Deutschen künftig leben? Auf dem Land? Oder in den Städten? ... Stadtwohnungen und energetisch sanierte Wohnungen sind besonders gefragt, auch als lohnende Renditeobjekte für Investoren.“... Jens Hagen, Dirk Heilmann, Reiner Reichel Düsseldorf 27.03.2017 Vermögensaufbau/ Vermögensverwaltung/ Altersvorsorge

Immobilien : Lage .... Lage.......Lage.... Die Landeshauptstadt von Baden-Württem-berg liegt in einem Talkessel am Neckar. Für Neubaugebiete gibt es kaum Platz. Deshalb bleibt das Wohnungsangebot knapp. Preise und Mieten werden weiter steigen. Reiner Reichel Stuttgart 27.03.2017 Vermögensaufbau/ Vermögensverwaltung/ Altersvorsorge

Einsatz der Immobilie Direkte Investition in eine Immobilie mietfreies Wohnen Verkauf und Anlage in ein Sonder-vermögen bei Lebens- versicherern oder Kapitalanlage-gesellschaften Verkauf auf Rentenbasis Reverse Mortgage „Deutsche Grund- stücks- rente“) bzw. Vermieten und Nutzung der Liquidität 27.03.2017 Vermögensaufbau/ Vermögensverwaltung/ Altersvorsorge

USA : Modell der „Reverse Mortgage“ Unter strenger staatlicher Aufsicht : Das Haus wird nicht verkauft, sondern dient als Sicherheit für einen Kredit Auszahlung des Kredits :  sofort in voller Höhe  mehrere vereinbarte Raten  monatliche Auszahlung in Form einer Rentenzahlung - als Zeitrente - als Leibrente 27.03.2017 Vermögensaufbau/ Vermögensverwaltung/ Altersvorsorge

USA : Modell der „Reverse Mortgage“ Situationen :  Summe ausbezahlt : - Vertragspartner lebt : keine Auszahlungen mehr ; Beginn der Tilgung - Vertragspartner stirbt : Erben sind Gesamtrechtsnachfolger  Summe noch nicht erreicht : - Vertragspartner stirbt : Erben Gesamtrechtsnachfolger, Beginn der Tilgung 27.03.2017 Vermögensaufbau/ Vermögensverwaltung/ Altersvorsorge

Beginn der Tilgungsphase USA : Modell der „Reverse Mortgage“ Auszahlungsplan durch vertragsgemäße Valutierung eines Darlehens GE Max. ermittelter Auszahlungs- betrag Vollständige Auszahlung Beginn der Tilgungsphase Laufzeit 27.03.2017 Vermögensaufbau/ Vermögensverwaltung/ Altersvorsorge

Beginn der Tilgungsphase USA : Modell der „Reverse Mortgage“ Auszahlungsplan durch vertragsgemäße Valutierung eines Darlehens GE Max. ermittelter Auszahlungs- betrag 2. Auszahlung als Rate inklusive aufgelaufener Zinsen 1. Auszahlung als Rate Beginn der Tilgungsphase Laufzeit 27.03.2017 Vermögensaufbau/ Vermögensverwaltung/ Altersvorsorge

Beginn der Tilgungsphase USA : Modell der „Reverse Mortgage“ Auszahlungsplan durch vertragsgemäße Valutierung eines Darlehens GE Max. ermittelter Auszahlungs- betrag ...n. Auszahlung inklusive aufgelaufener Zinsen Beginn der Tilgungsphase 3. Auszahlung 2. Auszahlung Laufzeit 1. Auszahlung (Rentenzahlung) 27.03.2017 Vermögensaufbau/ Vermögensverwaltung/ Altersvorsorge

http://www.grundstuecksrente.de 27.03.2017 Vermögensaufbau/ Vermögensverwaltung/ Altersvorsorge

Sie erhöhen Ihre Rente oder Ihre Liquidität Mit einer klassischen Immobilienrente, auch Umkehrdarlehen genannt, haben Sie die Möglichkeit eine zusätzliche, monatliche Rente oder wahlweise einen Einmalbetrag aus Ihrer selbstgenutzten Immobilie zu erhalten. Immobilie bleibt Ihr Eigentum Eine Immobilienrente ist faktisch eine umgekehrte Hypothek, d.h. Sie nehmen auf Ihre heute lastenfreie Immobilie einen sukzessiv mit den Rentenzahlungen steigenden Kreditbetrag auf. Sie bleiben also weiterhin Eigentümer Ihrer Immobilie. Sie haben keine laufenden Zins- und Tilgungszahlungen Während der gesamten Laufzeit der Immobilienrente haben Sie keine Zins- oder Tilgungszahlungen zu leisten. Es handelt sich hierbei um ein Hypothekendarlehen, welches erst fällig wird, wenn Sie Ihre Immobilie verkaufen, aus dieser ausziehen oder versterben. 27.03.2017 Vermögensaufbau/ Vermögensverwaltung/ Altersvorsorge

Die Bezieher haben ein lebenslanges Wohnrecht Keine  Überschuldung möglich – Schutz für die Erben Sollte der ausstehende Kreditbetrag zum Ende der Immobilienrente höher sein, als der dann aktuelle Marktwert Ihrer Immobilie, so haftet für den übersteigenden Wert der Kreditgeber und nicht die Erben. Die Immobilienrente erhalten die Bezieher unabhängig von Ihrer Bonität Die Grundlage zur Berechnung einer Immobilienrente ist einzig die Immobilie und nicht die weiteren persönlichen Vermögensverhältnisse. Aus diesem Grund wird sie unabhängig von der Bonität angeboten. Die Bezieher haben ein lebenslanges Wohnrecht 27.03.2017 Vermögensaufbau/ Vermögensverwaltung/ Altersvorsorge

Voraussetzungen für Ihre Immobilienrente  Sie oder Ihr jüngerer im Haushalt lebender Partner haben das 60. Lebensjahr vollendet  Ihre Immobilie hat einen Wert von mindestens 100.000 Euro  Ihre Immobilie ist weitestgehend lastenfrei 27.03.2017 Vermögensaufbau/ Vermögensverwaltung/ Altersvorsorge