§ 6 Kaufrecht (Teil 1) Überblick Bedeutung, Geschichte

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1 Probeklausur: Termin: Mittwoch, bis Uhr ZHG 008 Rückgabe und Besprechung in den jeweiligen BK‘s Auf Klausur bitte unbedingt jeweiligen.
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§ 6 Kaufrecht (Teil 1) Überblick Bedeutung, Geschichte - überragende Bedeutung des Kaufvertrages in der Wirtschaft; wohl am häufigsten vorkommender Vertragstyp des BGB, daher auch höchste Regelungsdichte - seit 2002 grundlegende Änderung durch das Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts (Umsetzung der EG-Richtlinie 1999/44/EG zum Verbrauchsgüterkauf) 2. Abschluss und Wirksamkeit Es gelten die allgemeinen Vorschriften (§§ 104 ff, 145 ff) Grds. bedarf der Kaufvertrag keiner Form; wichtige Ausnahme: Grundstückskauf (§ 311 b I 1).

II. Pflichten des Verkäufers Hauptleistungspflichten a) § 433 I 1: Übergabe und Übereignung der Kaufsache b) Freiheit von Sach- und Rechtsmängeln (§ 433 I 2) = echte Leistungspflicht. Folgen mangelhafter Leistung: - Pflichtverletzung (§ 280); Schadensersatz - Gewährleistungsrechte: § 437 (nach Gefahrübergang = i.d.R. Übergabe) = „Wegweiser“ - Nacherfüllung (§ 437 Nr. 1 i.V.m. § 439) - Rücktritt (Nr. 2 i.V.m. §§ 323 I, 326 V) - Minderung (Nr. 2 i.V.m. § 441) - Schadens- oder Aufwendungsersatz (Nr. 3 i.V.m. §§ 280, 281, 283, 284, 311a) Schema Folie 7

c) Vor Übergabe der Sache: allgemeines Schuldrecht; also bei unbehebbaren Mängeln §§ 275, 280, 283, 326 I usw. (ohne die Besonderheiten des § 437). d) Errungenschaft der Schuldrechtsreform: Weitgehende Harmonisierung von SchuldR AT und BT (Vertragl. SVe) Schema (Folie 4) 2. Nebenleistungspflichten des Verkäufers Beratungs- und Aufklärungspflichten, Verpackung der Kaufsache, Übergabe einer Gebrauchsanweisung, Bereithalten von Ersatzteilen, Montage 3. Schutzpflichten gem. § 241 II Verkehrssicherheit der Geschäftsräume (Bananenschalen, Linoleumrollen)

Schuldrecht - Kaufrecht Unmöglichkeit (§§ 275, 326 I) Verzug (§§ 280 II, 286) Rücktritt § 323 Schadensersatz §§ 280 ff Unmöglichkeit(§§ 275, 326 I) Verzug (§§ 280 II, 286) Rücktritt § 323 Schadensersatz §§ 280 ff aber: bei Sachmängeln gelten besondere Regeln (§§ 437 ff.); z.B. 438 (Verjährung), 441 (Minderung) bei unbehebbaren Mängeln (Unmöglichkeit) gilt zwar § 275 I, nicht aber § 326 I 1, sondern § 326 I 2: Anspruch auf Gegenleistung erlischt nicht automatisch, sondern erst durch Rücktritt (ohne Fristsetzung: § 326 V)

IV. Pflichten des Käufers 1. Hauptleistungspflichten (§ 433 II) a) Zahlung des Kaufpreises b) Abnahme der Sache 2. Nebenleistungspflichten Tragung der Kosten für Abnahme und Versendung der Kaufsache, § 448 I Tragung der Kosten für Beurkundung, Auflassung und Eintragung ins Grundbuch, § 448 II V. Rechte des Käufers bei Pflichtverletzungen des Verkäufers 1. Unmöglichkeit, Verzug: Allgemeine Regeln (s.o. Fall 1) 2. Rechte des Käufers bei Mängeln nach § 437 Schema s. Folie (Rechte des Käufers bei Sachmängeln)

Sachmangel § 434 I 1 Vereinbarung § 434 I 2 (subj. Fehler) Bsp Sachmangel § 434 I 1 Vereinbarung § 434 I 2 (subj. Fehler) Bsp.. km-Stand § 434 I 2 Nr. 1 Eignung für vertraglich § 434 I 2 Nr. 2 vorausgesetzte Verwendung Eignung für gewöhnliche (subj. Fehler) Verwendung und übliche Bsp.: Grafikkarte für Beschaffenheit hardware (obj. Fehler) Bsp.: KfZ unfallfrei, fahrtüchtig auch Werbung (§ 434 II 1) § 434 II 1 unsachgemäße Montage § 434 II 2 fehlerhafte Montageanleitung § 434 III 1. Alt aliud (Falschlieferung) § 434 III 2. Alt. Minderlieferung § 435 Rechtsmangel

Rechte des Käufers bei Sachmängeln Verpflichtung zu mangelfreier Leistung: § 433 I 2 Mangel (§ 434) Rechtsbehelfe des Käufers gem. § 437 Nacherfüllung § 437 Nr. 1 Rücktritt § 437 Nr. 2 Minderung § 437 Nr.2 Schadensersatz § 437 Nr. 1 Aufwendungs- ersatz § 437 Nr. 1 Verweigerung der Kaufpreis- zahlung § 439 §§ 323, 326 V §§ 441; 323, 326 V § 280, 281, 283; 311 a II § 284 § 320 (arg. § 433 I 2) - Mangelbes. - Ersatzliefg. Fristsetzung bzw. Entbehrlichkeit §§ 275 I-III, 440 Fristsetzung bzw. Entbehrlichkeit Fristsetzung; Entbehrlichkeit Fristsetzung bzw. Entbehrlichkeit § 438 IV 2 → Verjährung der Gewährleistungsrechte