Niedersächsisches Kultusministerium

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Die folgende Übersicht ist für Schüler/innen gedacht, die keinen Aus-bildungsplatz gefunden haben. Mit Hilfe unserer Informations-CD möchten wir die Schülerinnen.
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 Präsentation transkript:

Niedersächsisches Kultusministerium Berufseinstiegsklasse (BEK) Expertentest Stand: Mai 2010

Frage 1: Welche Schüler gehören nicht in die BEK? A Schüler mit einer Durchschnittsnote von 3,2 im HS-Abschluss nach Klasse 9. B Schüler aus dem BVJ. C Schüler aus der 9. Klasse der Förderschule für Lernhilfe. D Schüler, die aus der Klasse 8 abgegangen sind. Antwort: Nur D ist eindeutig richtig. BbS-VO Anlage 2 (zu § 33) § 2 Aufnahmevoraussetzung (1) In die Berufseinstiegsklasse kann aufgenommen werden, wer eine Abschlussklasse des Sekundarbereichs I einer allgemein bildenden Schule oder ein Berufsvorbereitungsjahr ohne Hauptschulabschluss verlassen hat. (2) Darüber hinaus können auch Schülerinnen und Schüler mit Hauptschulabschluss aufgenommen werden, die einen Hauptschulabschluss mit einem Notendurchschnitt in den Fächern Mathematik, Deutsch und Englisch von schlechter als 3,5 erreicht haben und von denen nach einer Schul-laufbahnberatung im Rahmen des Aufnahmeverfahrens zu erwarten ist, dass sie vor Aufnahme in eine Berufsfach-schule ihre Kenntnisse und Fähigkeiten noch verbessern müssen, um deren Ausbildungsziel zu erreichen.

Frage 2: Welche Schülerinnen und Schüler können vom Englischunterricht befreit werden? A Schüler, die Sprachfeststellungsverfahren absolviert haben. B Schüler, die keinerlei Grundkenntnisse besitzen. C Schüler ohne HS-Abschluss. D Schüler mit HS-Abschluss. Antwort: Keine Antwort ist richtig.

Frage 3: Welche Aussage ist richtig? A In allen Fächern ist eine Abschlussprüfung vorzunehmen. B In den Fächern Deutsch und Englisch ist eine Abschlussprüfung vorzunehmen. C Im Fach Mathematik und je Qualifizierungsbaustein ist eine Abschlussprüfung vorzunehmen. D Die Zeitvorgabe für die Klausurarbeit beträgt 90 Minuten. Antwort: C, D BbS-VO – Anl.2 (zu § 33 ) § 3 Abschlussprüfung Im berufsübergreifenden Lernbereich ist in den Fächern Deutsch/Kommunikation und Mathematik je eine Klausurarbeit mit einer Bearbeitungszeit von je 90 Minuten zu schreiben. (2) Im berufsbezogenen Lernbereich wird am Ende eines jeden QB‘s eine schriftliche und praktische Prüfung durchgeführt. (3) Die §§ 8 und 14 bis 22 des Ersten Teils finden keine Anwendung. (4) Die einzelnen Prüfungsaufgaben werden von den Mitgliedern der Klassenkonferenz ausgewählt und bewertet, die die Schülerin oder den Schüler in dem Fach oder dem QB zuletzt unterrichtet haben. Über die Benotung der Lernbereiche entscheidet abweichend von § 24 Abs. 3 Satz 2 des Ersten Teils die Klassenkonferenz.

Frage 4: Welche Aussage ist richtig? A Die mündliche Prüfung findet nach Bedarf statt. B Die mündliche Prüfung soll in der Regel nicht länger als 15 Minuten dauern. C Eine mündliche Prüfung findet nicht statt. D Die mündliche Prüfung findet nur im Fach Deutsch statt. Antwort: C Mündliche Prüfung ist grundsätzlich geregelt in § 15 BbS-VO. Für die Abschlussprüfung in der BEK gilt: BbS-VO – Anl.2 (zu § 33 ) § 3 Abschlussprüfung (3) Die §§ 8 und 14 bis 22 des Ersten Teils finden keine Anwendung.

Frage 5: Was gilt für BEK-Schülerinnen/Schüler, die bereits einen HS-Abschluss besitzen? A Brauchen nicht an der Abschlussprüfung teilnehmen. B Selbst bei sehr guten Leistungen erhalten sie keinen neuen HS-Abschluss. C Bei sehr guten Leistungen erhalten sie den SEK I - Haupt-schulabschluss (HSA). D Mit dem BEK-Abschlusszeugnis erhalten sie grundsätzlich auch den HSA, selbst wenn sie sich damit verschlechtern. . Antwort: D BbS-VO § 25 Erwerb des Hauptschulabschlusses Den HSA erwirbt, wer 1. …BVJ… 2. Die BEK erfolgreich besucht hat. 3. ….§66 BbS-VO – Anl.2 (zu § 33) §4 Bescheinigung des Hauptschulabschlusses Bei einem erfolgreichen Besuch der BEK wird der Hauptschul-abschluss auch dann bescheinigt, wenn dieser Abschluss bereits zu einem früheren Zeitpunkt durch den Besuch eines anderen Bildungsganges erworben wurde.

Frage 6: Was gilt für Qualifizierungsbausteine? A Vermitteln fachpraktisches Grundwissen. B Haben eine zeitlichen Umfang von 60 bis 120 Zeitstunden. C Sind anrechnungsfähig, bzw. führen zu einer verkürzten Ausbildung. D Enden mit einer Leistungsfeststellung bzw. Prüfung. Antwort: B, D , (A) EB-BbS 4. Berufseinstiegsschule 4.1 Berufseinstiegsklasse 4.1.1 Organisation des Unterrichts In dem berufsbezogenen Lernbereich soll, in Abstimmung zwischen Theorie und Praxis, die Vermittlung von Grundlagen beruflicher Handlungsfähigkeit insbesondere durch inhaltlich und zeitlich abgegrenzte Lerneinheiten erfolgen, die aus den Zielen und Inhalten anerkannter Ausbildungsberufe oder berufsqualifizierender Berufsfachschulen entwickelt werden (Qualifizierungsbausteine). Diese QB‘s sollen • zur Ausübung einer Tätigkeit befähigen, die Teil einer Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf oder einer gleichwertigen Berufsausbildung ist, und • einen Vermittlungsumfang von jeweils mindestens 60 und höchstens 120 Zeitstunden umfassen.

Frage 7: Nach welchen Eckwerten richtet sich das Budget? Klassenbildung/Budget Das zugewiesene Budget legt zugrunde eine Klassenfrequenz von 18, 37 Unterrichtswochen. Für die Schulform sind zwar 4 Wochen Praktikum vorgesehen, es ist jedoch zweifelhaft, ob es gelingt, dass sämtliche Schülerinnen und Schüler zeitgleich für vier Wochen ein Praktikum absolvieren. Da das erforderliche Durchhaltevermögen bei dieser Zielgruppe nicht immer vorausgesetzt werden kann, muss das Praktikum evtl. verkürzt werden. Daher ist das Budget vorerst auf 37 Unterrichtswochen (36 plus 1) ausgelegt. Frage 8: Was ist bei der Klassenbildung hinsichtlich der fachlichen Ausrichtung zu beachten? BbS-VO – Anl.2 (zu § 33) Die BEK kann in 14 Fachrichtungen geführt werden. Eine auf geeignete Ausbildungsberufe bezogene Schwerpunktbildung ist möglich. EB-BbS Dritter Abschnitt Klassenbildung 1.2 Berufsbildende Schulen in Vollzeitform müssen jahrgangs-weise organisiert werden. Verschiedene Fachrichtungen der-selben Schulform können in einer Klasse zusammengefasst werden; für den fachrichtungsspezifischen Unterricht können die Schüler/innen einer Fachrichtung jeweils in getrennten Gruppen unterrichtet werden (äußere Differenzierung).

Frage 9: Ist eine Wiederholung der Klasse möglich? Wenn ja, wie oft? Antwort: Ja. Eine, ggf. zwei Wiederholungen sind möglich. BbS-VO § 24 Abs. 1: Wer einen Bildungsgang nicht erfolgreich besucht hat, kann die Abschlussklasse einmal wiederholen. Wenn besondere Gründe vorliegen ist auch ein zweite Wiederholung möglich. Frage 10: Aufgrund erheblichen Fehlverhaltens werden zwei Schüler für drei Monate vom Unterricht ausgeschlossen. Ein Schüler arbeitet während dieser Zeit in einem Betrieb, der andere „faulenzt“. Ein QB wird versäumt. Wie wird dieser QB im Zeugnis bewertet ?? . Es ist kein unentschuldigtes Fehlen! Eine Benotung (- mit 6 -) von QB‘s oder Arbeiten entfällt somit. Folgende Bemerkung ist aufzunehmen: „Der Schüler war vom … bis … durch eine Ordnungsmaß- nahme vom Unterricht ausgeschlossen.“ Alternativ für Fall 1: „Der Schüler hat vom … bis … aufgrund eines einzelfall-bezogenen Praktikums nicht am Unterricht teilgenommen.“