Truppausbildung Teil 1 Grundausbildungslehrgang

Slides:



Advertisements
Ähnliche Präsentationen
Arbeitsschutz- Pflichten der Beschäftigten
Advertisements

Gesetzliche Bestimmungen zu
Feuerwehr Rohrbach Rechtsgrundlagen des Feuerschutzes Gliederung
Teilprojekt Koblenz: Branche Metall Poolveranstaltung
Ausbildung zum Maschinisten für Löschfahrzeuge
Feuerwehrverband Ostfriesland e. V.
Feuerwehrverband Ostfriesland e.V.
Feuerwehrverband Ostfriesland e.V.
Feuerwehrverband Ostfriesland e. V.
Exkurs: Berufsgenossenschaft
Truppausbildung Teil 1 Grundausbildungslehrgang
Truppausbildung Teil 1 Grundausbildungslehrgang
Truppausbildung Teil 1 Grundausbildungslehrgang
Erste Hilfe und Verhalten im Brandfall
Zwangseinweisung ?.
Grundwissen Organisation Feuerwehr Teil 2
Rechtsgrundlagen und Organisation Brand- und Katastrophenschutzrecht
Für das Verhalten im Brand- und Notfall
Atemschutzgeräteträger
Die Gruppe im Löscheinsatz
Die Gruppe im technischen Einsatz
Verhalten bei Unfällen
Lehrgangsorganisation
Kapitel 1 Lehrgangseinführung
Lehrgang: Truppmannausbildung Teil 1 (Grundausbildungslehrgang)
Atemschutz Erstellt von: OBI Ing. Albin Schauer.
Dein Einsatz zählt! Informationen zum Feuerwehrdienst und Ausbildungswesen im Kanton St. Gallen.
Arten und Aufgaben der Feuerwehren
Niederösterreichischer Landesfeuerwehrverband Bezirksfeuerwehrkommando Baden Tätigkeitsbericht 2010 Feuerwehrmedizinischer Dienst.
Rechte und Pflichten Schutzausrüstung
Gefahren am Einsatzort Unfallverhütung
Freiwillige Feuerwehr Kraftsolms
Last Minute Risk Assessment
Arbeitsschutz & Unfallverhütung
E VANG.- L UTH. L ANDESKIRCHENSTELLE Ulrich Hendinger, Organisation des Arbeits- und Gesundheitsschutzes in der Evangelischen Kirche in Bayern.
Abschlussmodul Truppmann
Kindergruppen in Freiwilligen Feuerwehren
Fachtagung für Feuerwehrangehörige 02./ Kindergruppen in Freiwilligen Feuerwehren Zeitliche Entwicklung am Beispiel Hessen.
Thema: Rechte und Pflichten der Feuerwehrangehörigen
Die Gruppe im Löscheinsatz
2.1 – Unfallverhütung.
Arbeitsschutz - Organisation
3.1 – Einsatzbekleidung.
1. Lehrgangsorganisation
Wie ist die Feuerwehr in Bayern organisiert?
Kinder in der Feuerwehr
Unfallverhütungsvorschriften
Der Versicherungsschutz des Feuerwehrangehörigen
Unterweisung ORGANISATION UND VERANTWORTUNG IM ARBEITSSCHUTZ
Grundlagen für Atemschutzgeräteträger
Grundlagen für Atemschutzgeräteträger
Unterweisung Allgemeine Arbeitssicherheit
Unfallverhütungsvorschriften
Gefahren im Feuerwehrdienst Feuerwehrdienst ist schwere körperliche Arbeit. Feuerwehrdienst ist besonders gefährlich. Warum ?
Truppausbildung Teil 2 Ausbildungshilfe für den Ausbildungsabschnitt
Truppausbildung Teil 1 Grundausbildungslehrgang
Truppausbildung Teil 1 Grundausbildungslehrgang
Ausbildungshilfe für den Ausbildungsabschnitt Rechtsgrundlagen
Ausbildungshilfe für den Ausbildungsabschnitt Hygiene
Aufgaben der Feuerwehr
Säulen der Sozialversicherung
Truppausbildung Teil 1 Grundausbildungslehrgang
Truppausbildung Teil 1 Grundausbildungslehrgang
Truppausbildung Teil 1 Grundausbildungslehrgang
Aufgaben der Feuerwehr
Säulen der Sozialversicherung
Ausbildungshilfe für den Ausbildungsabschnitt Lehrgangsorganisation
Truppmannausbildung Teil 1 (Grundausbildungslehrgang)
 Präsentation transkript:

Truppausbildung Teil 1 Grundausbildungslehrgang Ausbildungshilfe für den Ausbildungsabschnitt Unfallversicherung

Ausbildungsorganisation Thema: Unfallversicherung Theoretische Ausbildung Praktische Ausbildung Grundlagen des Unfallversicherungsschutzes Voraussetzungen für den Unfallversicherungsschutz Umfang des Versicherungsschutzes Verhalten im Schadenfall Stand: Juni 2009

Unfallversicherungsschutz Der für die Feuerwehren zuständige Versicherungsträger ist die Hanseatische - Feuerwehr - Unfallkasse Nord HFUK - Nord Schleswig - Holstein Mecklenburg - Vorpommern Hamburg Stand: Juni 2009

Unfallversicherungsschutz Ein Unfallversicherungsschutz besteht bei den versicherten Personen für ihre Tätigkeit in der Jugendabteilung Einsatzabteilung Reserveabteilung Ehrenabteilung als Gastreferent Einsatzkraft Löschhelferin oder -helfer Familienangehörige Stand: Juni 2009

Unfallversicherungsschutz Versicherte Tätigkeiten sind Brandbekämpfung Rettungs- und Bergungsmaßnahmen Technische Hilfe Beseitigung von Notständen Übungsdienst Ausbildungs- und Schulungsveranstaltungen Feuerwehrwettkämpfe Sport zur körperlichen Ertüchtigung Feuerwehrveranstaltungen (offizieller Charakter) Wegeunfälle zum und vom Dienst Informationsveranstaltungen Dienstfahrten Stand: Juni 2009

Unfallversicherungsschutz Bei Unfällen ist unbedingt zu beachten Unfallverletzte haben sich unverzüglich in ärztliche Behandlung zu begeben. Der Ärztin oder dem Arzt ist die Feuerwehrunfallkasse als Kostenträger anzugeben. Stand: Juni 2009

Unfallversicherungsschutz Bei Augen- und Ohrenverletzungen ist sofort eine Fachärztin oder ein Facharzt aufzusuchen. Ein Feuerwehrunfall ist der Arbeitgeberin oder dem Arbeitgeber und der gesetzlichen Krankenkasse unverzüglich anzuzeigen. Ein Feuerwehrunfall ist der Wehrführung unverzüglich zu melden. Auch kleine Verletzungen sind im Verbandbuch einzutragen. Stand: Juni 2009 7

Verantwortung für die Sicherheit im Feuerwehrdienst Der Träger der Feuerwehr (Gemeinde) Die Leitung der Feuerwehr wird beraten durch den Sicherheitsbeauftragten Die Vorgesetzten (Gruppenführung / Zugführung) die Feuerwehrangehörigen Stand: Juni 2009

Der Träger der Feuerwehr (Gemeinde) Der Träger der Feuerwehr stellt der Feuerwehr sichere Einrichtungen zur Verfügung Feuerwehrhaus Einsatzmittel Persönliche Schutzausrüstung Stand: Juni 2009

Die Leitung der Feuerwehr Die Leitung der Feuerwehr (der Beauftragte des Trägers) sorgt dafür, dass Einrichtungen, Einsatzmittel und Ausrüstung durch regelmäßige Prüfungen und Instandhaltungen in einem sicheren Zustand erhalten bleiben. Sie wird beraten durch den Sicherheitsbeauftragten und die Gerätewartung. Stand: Juni 2009

Die Vorgesetzten (Gruppen- / Zugführung) Die Vorgesetzten sind dafür verantwortlich, dass die Feuerwehrangehörigen bei Ausbildung, Übung und Einsatz keinen vermeidbaren Gefahren ausgesetzt sind den Feuerwehrangehörigen im Unterricht und bei Übungen die notwendigen Kenntnisse vermittelt werden, Gefahren zu erkennen, um diesen richtig begegnen zu können der Feuerwehrangehörige, insbesondere im Einsatz, nur solchen Situationen ausgesetzt wird, in denen er sich aufgrund seiner Ausbildung, seiner körperlichen Fähigkeiten, seiner Ausrüstung und seiner Erfahrung sicher verhalten kann Stand: Juni 2009

Die Feuerwehrangehörigen Die Feuerwehrangehörigen sind dafür verantwortlich, dass sie in Einsatz und Übungen Anweisungen zum sicheren Verhalten befolgen in Einsatz und Übungen vermeidbare Gefahren nicht entstehen lassen sich bemühen, Gefahren zu erkennen, um sicherheitsgerecht darauf zu reagieren ihre persönliche Schutzausrüstung tragen Stand: Juni 2009

Was müssen Sie wissen ? Aus dem Ausbildungsabschnitt „Unfallversicherung“ sollen Sie den Umfang des Unfallversicherungsschutzes für Feuerwehrangehörige und die Voraussetzungen hierfür wiedergeben können und erklären können, wie Sie sich bei einem Schadeneintritt verhalten müssen. Stand: Juni 2009

Stand: Juni 2009