Truppausbildung Teil 1 Grundausbildungslehrgang Ausbildungshilfe für den Ausbildungsabschnitt Gerätekunde Rettungsgeräte
Ausbildungsorganisation Thema: Gerätekunde Rettungsgeräte Theoretische Ausbildung Praktische Ausbildung Feuerwehrdienstvorschrift 10 Tragbare Leitern Feuerwehrleinen Sprungrettungsgeräte Gerätesatz Absturzsicherung Handhabung Knoten und Stiche Stand: Juni 2009
Arten der tragbaren Leitern Steckleiter Schiebleiter Klappleiter Hakenleiter Stand: Juni 2009
Allgemeine Einsatzgrundlagen Tragen der vollständigen persönlichen Schutzausrüstung. Aufstellen nur auf tragfähigen Standflächen. Sichern gegen Abrutschen. Anlegen gegen sicheren Auflagepunkt. Sichern beim Besteigen. Anstellwinkel zwischen 65 und 75°. Leitern an sicheren Auflagepunkten anlegen und beim Besteigen sichern. Klappleitern und Hakenleitern dürfen nur mit einer Person belastet werden. Steckleitern und Schiebleitern dürfen unabhängig von der Rettungshöhe nur mit zwei Personen belastet werden. Hakenleiter nicht als Anstellleiter benutzen. Schiebleiter im Freistand nicht über die Stützstangen hinaus besteigen. Anstellwinkel 65 bis 75° Stand: Juni 2009
Anstellen der Leitern Der Überstand soll mindestens drei Sprossen (ca. einen Meter) betragen. An den Rand der Einstiegsöffnung anlegen. Ausreichend Platz zum Übersteigen. Eine am Gebäude angestellte, unbesetzte Leiter darf nicht ohne weiteres entfernt werden. Ein Strahlrohr darf von der Leiter aus nur eingesetzt werden, wenn die Leiter am Leiterkopf befestigt ist und der Strahlrohrführer sich mit dem Feuerwehrhaltegurt sichert. Das Strahlrohr darf nur jeweils bis zu einem Winkel von 15° zu den Seiten eingesetzt werden. Schlauchleitungen dürfen nicht auf der Leiter verlegt oder an ihr befestigt werden. Eine Ausnahme ist der Strahlrohreinsatz direkt von der Leiter aus, wobei sofort nach Beendigung des Löscheinsatzes dieser Angriffs- und Rettungsweg freizumachen ist. 1 Meter (3 Sprossen) Stand: Juni 2009
Vornahme von Schlauchleitungen Bis ins 1. Obergeschoss können Schlauchleitungen über die Schulter genommen werden Strahlrohre nicht am Körper befestigen Stand: Juni 2009
Leitereinsätze im Bereich elektrischer Anlagen Beim Aufrichten von Leitern ist zu beachten, dass elektrische Freileitungen nicht berührt werden und dass zwischen Leitern bzw. Personen auf Leitern und unter Spannung stehenden Teilen ein Sicherheitsabstand eingehalten wird. Als ausreichender Sicherheitsabstand ist anzusehen: Spannung Mindestabstand bis 1.000 Volt 1 m 1.000 bis 110.000 Volt 3 m 110.000 bis 240.000 Volt 4 m 240.000 bis 400.000 Volt 5 m Stand: Juni 2009
Es dürfen nur maximal 4 Leiterteile zusammengesteckt werden. Steckleiter B – Teil mit Einsteckteil B-Teil A-Teil Rettungshöhe: 1.OG: 2 Leiterteile 2.OG: 4 Leiterteile Es dürfen nur maximal 4 Leiterteile zusammengesteckt werden. Stand: Juni 2009
Rettungshöhen der Steckleitern 10 Meter 5 Meter 0 Meter 4 Steckleiterteile Rettungshöhe 7,20 m 3 Steckleiterteile 2 Steckleiterteile 1 Steckleiterteil 3,70 m Stand: Juni 2009
Steckleiter als Hilfsgerät Beispiele für den Schutz gegen Ein- und Durchbrechen Leiterbock Eisrettung Stand: Juni 2009
Rettungshöhe der Schiebleiter Rettungshöhe 12 m 10 Meter 5 Meter Stand: Juni 2009
Unfallverhütungsvorschriften Leitern müssen so beschaffen und ausgerüstet sein, dass Standfestigkeit und Tragfähigkeit unter Einsatzbedingungen gewährleistet sind. Feuerwehreinrichtungen sind instand zu halten und schadhafte Ausrüstungen, Geräte und Fahrzeuge unverzüglich der Benutzung zu entziehen. Im Feuerwehrdienst dürfen nur Maßnahmen getroffen werden, die ein sicheres Tätigwerden der Feuerwehrangehörigen ermöglichen. Im Einzelfall kann bei Einsätzen zur Rettung von Menschenleben von den Bestimmungen der Unfallverhütungs- vorschriften abgewichen werden. Quelle: FwDV 10 Seite 44 Stand: Juni 2009
Beispiele für das Anwenden der Feuerwehrleine Halten / Sichern und Selbstretten Sichern des Rückzugsweges Hochziehen, Ablassen, Sichern von Einsatzgerät Stand: Juni 2009
Brustbund Sichern Stand: Juni 2009
Pfahlstich Rettungsknoten Sicherung Stand: Juni 2009
Spierenstich Sichern Stand: Juni 2009
Halbmastwurf Sichern Stand: Juni 2009
Anbinden und Sichern von Mastwurf Anbinden und Sichern von Gegenständen Stand: Juni 2009
Anbinden und Sichern von Doppelter Ankerstich Anbinden und Sichern von Gegenständen Stand: Juni 2009
Sichern beim Verwenden eines Achtknoten Sichern beim Verwenden eines Auffanggurtes Stand: Juni 2009
Zimmermannsschlag Anbinden und Sichern von Gegenständen Stand: Juni 2009
Halbschlag Stabilisieren Stand: Juni 2009
Verbinden von Leinen ungleicher Stärke Schotenstich Verbinden von Leinen ungleicher Stärke Stand: Juni 2009
Kreuzknoten Verbinden von Leinen gleicher Stärke Stand: Juni 2009
Sprungtuch Bis maximal 8 Metern Rettungshöhe Mindestens 16 Einsatzkräfte zum Halten Nicht im Sprungbereich ausbreiten Übungen nur mit Fallkörper max. 50 kg (aus maximal 6 Metern Höhe) Stand: Juni 2009
Sprungpolster / Sprungretter Bis maximal 16 Metern Rettungshöhe Haltemannschaft nicht erforderlich Aufbau nicht im Sprungbereich Übungen maximal aus 12 Metern Höhe mit Fallkörper bis 50 kg Stand: Juni 2009
Falsche Absturzsicherung Ungesicherter Fall mit schweren Verletzungen wahrscheinlich Sicherungsmann ist ungesichert in die Sicherungskette eingebaut Sicherung nur durch Feuerwehrhaltegurt Fehlende Zwischensicherungen Stand: Juni 2009
Absturzsicherung Sichern bei Arbeiten in absturzgefährdeten Bereichen Keine Höhenrettung Kein freies Hängen im Seil Keine Redundanz wie bei Höhenrettung vorhanden Die Feuerwehrleinen sind bei klar definierten Situationen weiter einsetzbar Stand: Juni 2009
Ausrüstung Absturzsicherung Kernmanteldynamikseil (im Transportsack) (Kantenschutz) (Rettungsdreieck) Bandschlingen Bandschlingen Karabinerhaken Falldämpfer Auffanggurt Stand: Juni 2009
Auffanggurt Feuerwehrhaltegurt Fallkräfte Fallkräfte bei Sturz Auffanggurt Feuerwehrhaltegurt Stand: Juni 2009
Absturzsicherung direkte Sicherung indirekte Sicherung Festpunkt Sicherungs mann Festpunkt Sicherungssystem Sicherungsmann stürzende Person stürzende Person LEBENSGEFAHR UNGEFÄHRLICH Stand: Juni 2009
Was müssen Sie wissen ? Aus dem Ausbildungsabschnitt „Gerätekunde – Rettungsgeräte“ sollen Sie die auf Löschfahrzeugen mitgeführten Rettungsgeräte richtig benennen und selbständig handhaben können. Stand: Juni 2009
Stand: Juni 2009