Umweltbericht gemäß § 14g des UVPG 14. Sitzung des Beirats WRRL

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Umweltbericht gemäß § 14g des UVPG 14. Sitzung des Beirats WRRL Strategische Umweltprüfung zum Hessischen Maßnahmenprogramm für die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie Umweltbericht gemäß § 14g des UVPG 14. Sitzung des Beirats WRRL Wiesbaden, 24. Oktober 2008 Dipl. Ing. Andreas Jestaedt Büro für Raum- und Umweltplanung

Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 2 Gegenstand des Maßnahmenprogramms 2.1 Kurzdarstellung des Inhalts und der wichtigsten Ziele 2.2 Beziehungen zu anderen Plänen und Programmen 3 Darstellung der für das Maßnahmenprogramm geltenden Ziele des Umweltschutzes 4 Merkmale der Umwelt, des derzeitigen Umweltzustands und Prognose des Umweltzustands bei Nichtdurchführung des Maßnahmenprogramms 5 Darstellung der für das Hessische Maßnahmenprogramm bedeutsamen Umweltprobleme 6 Voraussichtlich erhebliche Auswirkungen des Hessischen Maßnahmenprogramms auf die Umwelt 6.1 Maßnahmensteckbriefe 6.2 Zusammenfassende Bewertung der voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen 7 Überwachungsmaßnahmen 8 Hinweise auf Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Angaben 9 Allgemein verständliche nichttechnische Zusammenfassung

Gegenstand des Maßnahmenprogramms

Maßnahmensteckbriefe Steckbrief zur Maßnahmengruppe SK3.0: Herstellung der linearen Durchgängigkeit Ziel ist die Vernetzung der aquatischen Lebensräume. Querbauwerke und Verrohrungen sollen so umgestaltet werden, dass die Durchgängigkeit für aquatische Organismen gewährleistet wird und wenn möglich ein natürlicher Geschiebetransport besteht. Diese Maßnahmengruppe soll in Hessen an 4.402 von über 19.000 erfassten Wanderhindernissen umgesetzt werden. Sie ist damit ein sehr bedeutsamer Teil des hessischen Maßnahmenprogramms. Maßnahmenarten: Nr. Bezeichnung SK3.0 Herstellung der linearen Durchgängigkeit (undifferenziert) 3.017 Querbauwerke SK3.1 Rückbau Querbauwerke 709 Querbauwerke SK3.2 Einrichtung / Umbau Fischaufstieg 425 Querbauwerke SK3.3 Nebengewässer durchgängig anbinden 72 Gewässer SK3.4 Errichtung / Umbau Fischabstieg 34 Wasserkraftanlagen SK3.5 Fischschutz 38 Wasserkraftanlagen SK3.6 Öffnung Verrohrung 46 Verrohrungen SK3.7 Umgestaltung Durchlass 132 Durchlässe

Maßnahmensteckbriefe

Maßnahmensteckbriefe Schutzgutübergreifende Gesamtbewertung der Maßnahmengruppe Die Maßnahmengruppe ist ein sehr bedeutsamer Bestandteil des Maßnahmenprogramms. Für die Umsetzung der Ziele der WRRL ist diese Maßnahmengruppe unabdingbar. Schutzgutübergreifend ist die Maßnahmengruppe hinsichtlich ihrer Umweltauswirkungen als sehr positiv zu bewerten. Die Maßnahmengruppe hat dabei sehr positive Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Tiere, Pflanzen, die biologische Vielfalt und das Wasser. In den nachfolgenden Genehmigungsverfahren sind insbesondere die möglichen Umweltauswirkungen auf die Schutzziele und Schutzzwecke von hochwertigen Lebensräumen und Schutzgebieten (z.B. Natura-2000-Gebiete) im Hinblick auf die Schutzgüter Tiere und Pflanzen und die biologische Vielfalt einzelfallbezogen (ggf. FFH-Vorprüfung) zu untersuchen. Darüber hinaus sind die entwickelten schutzgutspezifischen Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung der Umweltauswirkungen standortbezogen zu prüfen.

In der Gesamtbewertung zeigen alle Maßnahmengruppen positive bis sehr positive Umweltauswirkungen.

Alle Maßnahmengruppen haben positive bis sehr positive Wirkungen hinsichtlich des Schutzgutes Wasser. Die Maßnahmengruppen erfüllen damit die Ziele der WRRL.

Nahezu alle Maßnahmengruppen haben positive bis sehr positive Wirkungen hinsichtlich der Schutzgüter Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt. Das Maßnahmenprogramm dient damit auch den Erhaltungszielen geschützter Arten und Lebensräume der Vogelschutz- bzw. FFH-Richtlinie.

Bei den meisten Maßnahmengruppen bestehen positive bis sehr positive Wirkungen hinsichtlich der Kultur- und sonstigen Sachgüter. Reduzierung der Abflussspitzen durch Wasserrückhaltung in der Fläche und gewässerstrukturgüteverbessernde Maßnahmen Verringerung des Rückstaus aus der Kanalisation und Vermeidung von Schäden durch Abschwemmungen aus der Bodenerosion.

Hinsichtlich des Schutzgutes Boden und des Schutzgutes Landschaft liegen für einzelne Maßnahmengruppen positive bis sehr positive Wirkungen vor. Beim Schutzgut Landschaft durch Erhöhung des Strukturreichtums von Gewässern und Auenlandschaften begründet. Beim Schutzgut Boden auf Grund von Erosionsvermeidung und der Minderung von Schadstoffeinträgen in Auen und aus undichter Kanalisation.

Bei Klima / Luft und Menschen werden lediglich bei einigen Maßnahmen-gruppen positive Wirkungen erzielt. Die Effekte sind weniger stark. Bezüglich des Schutzgutes Klima / Luft sind die positiven Wirkungen auf die Reduzierung der Treibhausgase zurückzuführen und durch Verminderung der N20-Emissionen begründet. Beim Schutzgut Menschen stehen gesundheitliche Aspekte in Folge der Verringerung von Nitrat-, Keim- und Schadstoffgehalten im Vordergrund.

Die Maßnahmengruppen Pflanzenschutzmittel, Bewirtschaftungs-maßnahmen, Beratung, Kooperationen und Erosionsminderung können abschließend grundsätzlich positiv bewertet werden, da diese keine wesentlichen negativen Umweltauswirkungen aufweisen. Für diese Maßnahmengruppen sind keine weiteren Umweltprüfungen erforderlich. Für die übrigen Maßnahmengruppen sind die Umweltauswirkungen im Rahmen nachfolgender Planungsebenen / Genehmigungsverfahren vertiefend zu prüfen. Dabei sind die in den Steckbriefen der Maßnahmengruppen entwickelten Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung von Umweltauswirkungen zu beachten.