Aufgabe und Rolle der beruflichen Weiterbildung in Krisenzeiten Bamberg 24. September 2009.

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 Präsentation transkript:

Aufgabe und Rolle der beruflichen Weiterbildung in Krisenzeiten Bamberg 24. September 2009

Die Krise trifft alle Wirtschaftsbereiche und 39% der Betriebe Metall: 70% der Betriebe, 20% existentiell Chemie/Kunststoff/Baustoffe: 61%, 10% existentiell Holz/Papier/Druck/Verlage: 58%, 11% existentiell Handel/Gastgewerbe/Verkehr: 50%, 10% existentiell Kredit/Versicherung: 30%

Maßnahmen der betroffenen Betriebe: 83% Einstellungsstopp 76% Erschließung neuer Kundengruppen/Märkte 56% Kostensenkung durch Umstrukturierung 20% Kürzung von Löhnen/Arbeitzeit (ohne Kurzarbeit) 17% Kurzarbeit 11% Entlassungen

Anzeigen für Kurzarbeit und Leistungsempfänger von Kurzarbeitergeld - nach § 170 SGB III 1) -

Wie hilft die Arbeitsmarktpolitik? Doppelstrategie: kurzfristig helfen: Qualifizieren statt entlassen: ESF/BMAS-Kug-Richtlinie Gesetz zur Sicherung von Beschäftigung und Stabilität in Deutschland Ausweitung WeGebAU-Programm der BA für Beschäftigte massive Ausweitung der Bildungsausgaben der BA langfristig stärker in Bildung investieren: Qualifizierungsinitiative Aufstieg durch Bildung

Qualifizierung bei Kurzarbeit ESF-Kug-Richtlinie vom : Förderung: richtet sich nach Art der Qualifizierung (allgemein/spezifisch), Betriebsgröße und Gruppe der Arbeitnehmer); Erstattung 25-80% der angemessenen Maßnahmekosten Grundsätzlich AZWV, Ausnahmen: Maßnahmen im eigenen Betrieb mit eigenem Personal; individuelle Qualifizierung Volle Übernahme der SV-Beiträge durch BA Volle Übernahme der Maßnahmekosten bei Nachqualifizierung

Gesetz zur Sicherung von Beschäftigung und Stabilität in Deutschland Erstattung der vollen Sozialversicherungsbeiträge für Qualifizierungszeiten bei Kurzarbeit Deutliche Ausweitung der beruflichen Weiterbildungsförderung beschäftigter Arbeitnehmer – unabhängig von Kurzarbeit Zuschüsse zur Qualifizierung wieder eingestellter Leiharbeitnehmer Beitragssatzsenkung (Arbeitsförderung) auf 2,8% ganzjährig in 2010

Starke Ausweitung Förderung beschäftigter AN Bisherige Förderberechtigte: Von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitnehmer ohne Berufsabschluss Arbeitnehmer ab 45 in KMU (417 SGB III) Zusätzlich jetzt: Alle Arbeitnehmer, wenn Erwerb Berufsabschluss mindestens 4 Jahre zurückliegt und keine Teilnahme an öffentlich geförderter Weiterbildung in den letzten 4 Jahren wieder eingestellter Leiharbeitnehmer sonstige Voraussetzungen erfüllt sind (§ 417 SGB III: Maßnahmen außerhalb des Betriebes, Entgeltfortzahlung während Weiterbildung; AZWV, Bildungsgutschein)

¹ vorläufiger Wert

Welche Kompetenzen sind relevant?

Qualifizierungsinitiative der Bundesregierung Wichtige Ziele: Bildung soll höchste politische Priorität haben Aufwendungen für Bildung und FuE sollen bis 2015 auf 10% des BIP steigen (davon 7% für Bildung, 2006: 6,2% ) Strukturelle Qualitätsverbesserung in allen Bildungsbereichen, insbesondere bessere Durchlässigkeit Insbesondere Verstärkung Aus- und Weiterbildung durch BA

Bildungsausgaben Arbeitsmarktpolitik (Mrd. )

Entwicklung des Erwerbspersonenpotentials

Trend zur Höherqualifizierung

Branchenveränderungen

Allianz zur Beratung der Bundesregierung in Fragen des Arbeitskräftebedarfs dauerhafte Plattform für einen offenen Dialog über Arbeitskräftebedarf Aufbau eines Monitoringsystems zum aktuellen, mittel- und längerfristigen Arbeitskräftebedarf sowie – engpässen

Vielen Dank für die Aufmerksamkeit