Urheberrecht und Nutzungsrechte an Geodaten Ein Vortrag im Rahmen der Projektgruppe Vertiefer Kartographie und Geoinformation von Jens Stenger WS 2000/2001
III. Nutzungs-genehmigung/ Kosten Rechtslage vor 1998 I. Was ist geschützt? II. ATKIS - Projekt III. Nutzungs-genehmigung/ Kosten Schutz persönlicher geistiger Schöpfungen auf dem Gebiet der Literatur, Wissenschaft und Kunst kein allgemeiner Schutz von Informationen Wem gehören digitale Geodaten ?
III. Nutzungs-genehmigung/ Kosten Rechtslage vor 1998 I. Was ist geschützt? II. ATKIS - Projekt III. Nutzungs-genehmigung/ Kosten Geobasisdaten waren in der Vergangenheit durch das UrhG nur unzureichend geschützt Verbesserung durch Umsetzung der EU-Datenbankrichtlinie (11.3.1996) in deutsches Recht Änderung des UrhG mit Wirkung zum 1.1.1998
III. Nutzungs-genehmigung/ Kosten Neue Rechtslage I. Was ist geschützt? II. ATKIS - Projekt III. Nutzungs-genehmigung/ Kosten gewährt wird ein Urheberrecht an Datenbanken und ein Schutzrecht Umsetzung des Urheberrechtsschutz durch die Neufassung des § 4 UrhG Schutz von Datenbankwerken Umsetzung des Leistungsschutzes durch die §§ 87a-e UrhG Schutz von Datenbanken
Kriterien für ein Datenbankwerk I. Was ist geschützt? II. ATKIS - Projekt III. Nutzungs-genehmigung/ Kosten Datenbankwerk Sammelwerk (§ 4 Abs. 1 UrhG) Sammlung von Werken, Daten oder anderen unabh. Elementen, die Aufgrund der Auswahl oder Anordnung der Elemente eine persönl. geistige Schöpfung sind Elemente sind systematisch oder methodisch angeordnet Elemente sind einzeln mit Hilfe elektronischer Mittel oder auf andere Weise zugänglich
Kriterien für ein eine Datenbank I. Was ist geschützt? II. ATKIS - Projekt III. Nutzungs-genehmigung/ Kosten Datenbank Sammlung von Werken, Daten oder anderen unabh. Elementen Elemente sind systematisch oder methodisch angeordnet Elemente sind einzeln mit Hilfe elektronischer Mittel oder auf andere Weise zugänglich Beschaffung, Überprüfung oder Darstellung der Elemente erfordert eine nach Art und Umfang wesentliche Investition
Auswirkungen auf die Produkte der Vermessungsverwaltungen I. Was ist geschützt? II. ATKIS - Projekt III. Nutzungs-genehmigung/ Kosten
III. Nutzungs-genehmigung/ Kosten ATKIS I. Was ist geschützt? II. ATKIS - Projekt III. Nutzungs-genehmigung/ Kosten die Landesverwaltungen haben im AdV das Vorhaben ATKIS konzipiert und aufgebaut Zielsetzung: topographische Informationen sollen als digitale Daten nach standardisierten Regeln Verfahren und Schnittstellen aktuell vorgehalten und angeboten werden
Vertrieb von ATKIS Daten I. Was ist geschützt? II. ATKIS - Projekt III. Nutzungs-genehmigung/ Kosten Vermessungsverwaltungen der Länder Basis-DLM (DLM 50) Geodatenzentrum (DLM 250) DLM 1000
Erteilung von Nutzungsgenehmigungen I. Was ist geschützt? II. ATKIS - Projekt III. Nutzungs-genehmigung/ Kosten Nutzung ist nur mit Erlaubnis des Urhebers zulässig (§31 UrhG) Verwertungsrechte können in Form von Nutzungsrechten an Dritte übertragen werden Vertrieb und Erteilung von Nutzungsrechten durch Geodatenzentrum des BKG Landesvermessungsämter Katasterbehörden
Nutzung und Vertrieb von Geobasisinformationen in NRW I. Was ist geschützt? II. ATKIS - Projekt III. Nutzungs-genehmigung/ Kosten Regelungen im GeoInfoErlaß LVermA und Katasterbehörden erteilen Nutzungsrechte an den Ergebnissen der Landesvermessung Katasterbehörde Nutzungsrechte an Blättern und digitalen topogr. Daten der DGK 5 Landesvermessungsamt Nutzungsrechte, wenn die Katasterbehörde nicht zuständig ist
Welche digitalen Daten werden vertrieben? I. Was ist geschützt? II. ATKIS - Projekt III. Nutzungs-genehmigung/ Kosten Situationsdaten Höhendaten Rasterdaten Bilddaten
Entgelte für Nutzungsrechte I. Was ist geschützt? II. ATKIS - Projekt III. Nutzungs-genehmigung/ Kosten Nutzungsentgelt für die Einräumung eines Nutzungsrechts setzt sich zusammen aus Bereitstellungsentgelt Datenaufbereitungsentgelt bei kommerzieller Nutzung wird zusätzlich ein Stückentgelt erhoben
Bereitstellungsentgelt für Situationsdaten I. Was ist geschützt? II. ATKIS - Projekt III. Nutzungs-genehmigung/ Kosten Bereitstellungsentgelt für Situationsdaten richtet sich nach Anzahl der DV-Arbeitsplätze der Landschaftsfläche dem Datenumfang den Objektbereichen
Beispiel: Grundbetrag des BE für Situationsdaten I. Was ist geschützt? II. ATKIS - Projekt III. Nutzungs-genehmigung/ Kosten Stadtbezirk Bonn 2.000 DM Bonn Stadt 4.200 DM NRW 170.000 DM
Urheberrecht im Internet I. Was ist geschützt? II. ATKIS - Projekt III. Nutzungs-genehmigung/ Kosten Für Dokumente, die in elektronischer Form über Datennetze angeboten werden, gilt uneingeschränkt das Urheberrechtsgesetz