106. Deutscher Ärztetag Novellierung MWBO Novellierung der (Muster-) Weiterbildungs- ordnung.

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106. Deutscher Ärztetag Novellierung MWBO Novellierung der (Muster-) Weiterbildungs- ordnung

106. Deutscher Ärztetag Novellierung MWBO Taj Mahal

Ziele einheitliche Bildungsordnung transparente Struktur klar definierte Begriffe Flexibilität ambulant und stationär Qualitätssicherung 106. Deutscher Ärztetag Novellierung MWBO

Zielkonflikte Berufsrecht Sozialrecht / Zivilrecht 106. Deutscher Ärztetag Novellierung MWBO Wissenschaft Praxis Qualitätsanforderung Machbarkeit Vereinfachung Spezialisierung Weiter- bildung Honorar- verteilung Bildungs- inhalte Bildungs- angebot

Beratungsverlauf 101. Dt. Ärztetag Dt. Ärztetag Dt. Ärztetag Dt. Ärztetag Deutscher Ärztetag Novellierung MWBO Beschluss zur Weiterentwicklung der MWBO Grundsatzbeschluss Novellierung [V-1 u.a.] Grundkonzept mit Vorstellung des Abschnitts A Beschluss zur zweistufigen Hausarztweiterbildung Vorlage der Novelle der MWBO 106. Dt. Ärztetag 2003 Die (Muster-) Weiterbildungsordnung bedarf der Überarbeitung. Die Bundesärztekammer erhält den Auftrag, eine überarbeitete Entwurfs- Fassung dem 103. Deutschen Ärztetag vorzulegen. Hierbei sollten unter Beteiligung der Landesärztekammern, der Medizinisch-Wissenschaftlichen Fachgesellschaften und der Berufsverbände überprüft werden: - die Weiterbildungsbezeichnungen - die Übernahme von Zusatzbezeichnungen, Fakultativen aeWeiterbildungen, Fachkunden in die Regelweiterbildung und/oder - die Zusammenführung von Weiterbildungsbezeichnungen Zugleich sind eine Klärung der Frage zur Festlegung der Gebietsgrenzen und eine redaktionelle Überarbeitung des Paragraphenteils notwendig und diese dem Deutschen Ärztetag zur Beschlussfassung vorzulegen.

Vorbereitung Anhörungen der Fachgesellschaften und Berufsverbände Beratungen in den Landesärztekammern 106. Deutscher Ärztetag Novellierung MWBO Abstimmungen mit der KBV vorbereitende Diskussionen im Arbeitsausschuss der StäKo Ärztl. WB Diskussionen und Beschlüsse in der StäKo Ärztl. WB mit Empfehlung an den Vorstand der BÄK Diskussionen und Beschlüsse des Vorstandes der BÄK mit Antrag an den Dt. Ärztetag Beschlussfassung durch den Dt. Ärztetag

Struktur (M)WBO Abschnitt A Abschnitt B Abschnitt C 106. Deutscher Ärztetag Novellierung MWBO Paragraphenteil Gebietsdefinition Facharzt-Kompetenz Zusatzweiterbildungen Schwerpunkt-K. Curriculäre Fortbildung Reduktion auf 3 Qualifikationsebenen (statt bisher 5) Reduktion auf 110 Bezeichnungen (statt bisher 161) Facharzt-Kompetenz Schwerpunkt-K. Zusatzweiterbildungen Gebiete4132 Facharzt- Qualifikation 4144 Schwerpunkt- Qualifikation 18 Sonstige Qualifikation 102 Zusatz- weiterbildung 48

Abschnitt A 106. Deutscher Ärztetag Novellierung MWBO im Wesentlichen der Text vom 104. Dt. Ärztetag formale Anpassung an nur drei Qualifikationsebenen (Bereich, Befähigungsnachweis, berufsbegleitende Qualifikation zusammengefasst als Zusatzweiterbildung) §§ 18, 19 (EU-Recht) an aktuelle Richtlinien angepasst Formulierung der Übergangsbestimmungen in § 20 Präambel: allgemeine Erläuterungen, was ärztl. WB ist / sein sollte Kapitel zur Klarstellung von in der MWBO angewandten Begriffen Erfassung landesrechtlicher Besonderheiten, Hinweis in Fußnoten Überblick

Abschnitt A 106. Deutscher Ärztetag Novellierung MWBO Differenzierung Gebietsgrenze und Weiterbildungskompetenzen alle Bezeichnungen sind ankündigungsfähig alle Weiterbildungs-Gänge enden mit einer Prüfung Weiterbildung findet in hauptberuflicher bezahlter Tätigkeit statt mwioder berufsbegleitend (Zusatz-Weiterbildung) Teilzeit-Weiterbildung (mind. 50 %) wird durchgehend anerkannt Dokumentation und regelmäßige Gespräche über den mwiWeiterbildungsstand und -verlauf Verbundbefugnisse sind möglich klare allgemeine Übergangsbestimmungen in § 20, mwispezielle in den Abschnitten B und C Eckpunkte

Abschnitt B 106. Deutscher Ärztetag Novellierung MWBO Darstellung der WB-Inhalte, die generell Gegenstand der WB sind mwi(und damit auch prüfungsrelevant) in Allgemeinen Bestimmungen inhaltliche WB-Anforderungen werden durch Verwaltungsrichtlinien mwikonkretisiert (101. DÄT [V-7]: Inhalte der WBO sind nicht Gegenstand der Beratung auf den Ärztetagen) common trunk in 4 Gebieten theoretische Fächer wieder aufgegriffen Überblick (Chirurgie, HNO, Pathologie, Pharmakologie) Denkbar auch bei Hygiene u. Umweltmedizin / Mikrobiologie, Virologie, miInfektionsepidemiologie / Labormedizin / Transfusionsmedizin Psychiatrie / Psychosomatik / Psychotherapie (Anatomie, Biochemie, Physiologie)

Abschnitt B 106. Deutscher Ärztetag Novellierung MWBO Hinweise zu den einzelnen Gebieten und Kompetenzen vor mwijedem Gebiet (wenn erforderlich) Aufbau im Überblick Aufbau im Einzelnen Einzelheiten

Abschnitt C 106. Deutscher Ärztetag Novellierung MWBO Bereich, Befähigungsnachweis, berufsbegleitende mwiQualifikationen werden in einer Ebene zusammengefasst im Sinne von Transparenz und Deregulierung Kriterien für die Zuordnung sind nicht exakt abgrenzbar Abbau von Emotionen Zusatz-Weiterbildungen sind ärztl. Qualifikationen, deren mwiWeiterbildung immer zusätzlich inhaltliche, aber meist auch mwizeitliche Nachweise erfordert (zum Teil als Kurse) Überblick

Abschnitt C 106. Deutscher Ärztetag Novellierung MWBO Einzelheiten Hinweise zu den einzelnen Kompetenzen vor jeder mwiQualifikation (wenn erforderlich) Aufbau im Überblick Aufbau im Einzelnen

106. Deutscher Ärztetag Novellierung MWBO curriculäre Fortbildung in theoretischen Kursen / Seminarform ohne Erfordernis spezifischer Weiterbildungszeiten ohne Prüfung berufsbegleitende Qualifikationen Problemdarstellung exakte Abgrenzung WBO – Fortbildung nicht möglich Erfordernis einer Fortbildungsordnung (wie WBO) Probleme mit HKaGs curriculäre Fortbildung typische Fortbildungen Dt. Senat für ärztl. Fortbildung eher Weiterbildung Überführung in Abschnitt C

Schlussbetrachtung Verminderung der Zahl der WB-Bezeichnungen 106. Deutscher Ärztetag Novellierung MWBO Zusammenführung von Gebieten und Qualifikationen Basisweiterbildung common trunk transparente Strukturen klare Begriffe mit Erläuterungen Flexibilität in der Handhabung des WB-Rechts Rotation ambulant und stationär, Verbundweiterbildungen Basis-Weiterbildungen Verbesserung der Qualität in der WB flexible Zuordnungen in Abschnitt C jährlicher Abgleich des Wissensstandes verpflichtende Dokumentation und Kommunikation Verbesserung der Prüfungsmodalitäten 3 Qualifikationsebenen einheitliche Schemata

Anreize für eine einheitliche Bildungsordnung ? 106. Deutscher Ärztetag Novellierung MWBO

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit