Informationen zur Abiturqualifikation und zur Fachhochschulreife http://www.mk.niedersachsen.de/master/C24004465_N24000620_L20_D0_I579.html
Die Abiturqualifikation besteht aus 2 Anteilen, die mit Block I und Block II bezeichnet werden In den Block I gehen Leistungen aus dem Unterricht in den 4 Halbjahren der Qualifikations-phase ein In den Block II gehen Leistungen aus der Abiturprüfung in den 5 Prüfungsfächern ein Block I und Block II
36 Kurse Berechnung der Abiturqualifikation Block I Mindestpunktzahl 200 Höchstpunktzahl 600 Ergebnisse aus 28 Kursen in einfacher Wertung (darunter 3., 4. und 5 PF und Ergänzungsfächer- max. 4 Kurse mit < 05 Punkten) und 8 Schwerpunktkursen in zweifacher Wertung (max. 3 Kurse mit <05 Punkten) dividiert durch 44 und multipliziert mit 40 36 Kurse Ergebnisse der 5 Prüfungsfächer aus der Abiturprüfung in vierfacher Wertung Block II Mindestpunktzahl 100 Höchstpunktzahl 300 Berechnung der Abiturqualifikation
Qualifikationsphase Abiturprüfung Berechnung der Punkte für Block I Leistungen in den 8 Halbjahreskursen im 1. und 2. Prüfungsfach in doppelter Wertung Leistungen aus 28 Halbjahreskursen in einfacher Wertung; In der Regel sind damit 32 der insgesamt 36 einzubringenden Halbjahreskurse festgelegt) Qualifikationsphase Abiturprüfung
Qualifikationsphase Abiturprüfung Berechnung der Punkte für Block I Leistungen in den 8 Halbjahreskursen im 1. und 2. Prüfungsfach in doppelter Wertung (max. 3 Kurse mit weniger als 05 Punkten bewertet, kein Kurs mit 00 Punkten bewertet) Bsp.: 1. Prüfungsfach 10, 11, 08, 11 40 2. Prüfungsfach 07, 08, 03,06 24 Summe: 64 in doppelter Wertung: 128 Qualifikationsphase Abiturprüfung
Qualifikationsphase Abiturprüfung Berechnung der Punkte für Block I Leistungen aus 28 Halbjahreskursen in einfacher Wertung; in der Menge der 28 Kurse müssen die Kurse im 3., 4. und 5. Prüfungs- fach enthalten sein, sowie Ergänzungskurse (max. 4 Kurse mit weniger als 05 Punkten bewertet, kein Kurs mit 00 Punkten bewertet) Qualifikationsphase Abiturprüfung
Die Mindestpunktzahl, die im Block I erreicht werden muss, beträgt 200 Berechnung der Punkte für Block I Summe aus beiden Anteilen: 224 + 128 ergibt 352 Diese Zahl wird durch 44 dividiert und das Ergebnis mit 40 multipliziert um die Punktzahl für Block I zu ermitteln. Dabei wird mathematisch gerundet Bsp: 352 : 44 = 8 8 x 40 = 320 Punkte Die Mindestpunktzahl, die im Block I erreicht werden muss, beträgt 200 Qualifikationsphase Abiturprüfung
Sprachlicher Schwerpunkt Einbringverpflichtungen A Kurse B C Deutsch 4 Geschichte 2 Mathematik Fremdsprache 1 Politik-Wirtschaft Naturwissensch. Fremdsprache 2 Rel/WN/Phil. Kunst od. Musik Prüfungsfach B 14 8 Seminarfach gesamt 32 Sprachlicher Schwerpunkt
künstlerischer Schwerpunkt Einbringverpflichtungen A Kurse B C Deutsch 4 Geschichte 2 Mathematik Fremdsprache 1 Politik-Wirtschaft Naturwissensch. Kunst Rel/WN/Phil. Musik Prüfungsfach B 14 8 Seminarfach gesamt 32 künstlerischer Schwerpunkt
musischer Schwerpunkt Einbringverpflichtungen A Kurse B C Deutsch 4 Geschichte 2 Mathematik Fremdsprache 1 Politik-Wirtschaft Naturwissensch. Musik Rel/WN/Phil. Kunst Prüfungsfach B 14 8 Seminarfach gesamt 32 musischer Schwerpunkt
gesellschaftswiss. Schwerpunkt Einbringverpflichtungen A Kurse B C Deutsch 4 Geschichte Mathematik Fremdsprache 1 Politik-Wirtschaft Nat-wissensch. 1 Kunst od.Musik 2 Rel/WN/Phil. Fremdsprache 2 (2) oder Nat-wissensch. 2 10/12 10 8(10) Seminarfach gesamt 32 gesellschaftswiss. Schwerpunkt
naturwissenschaftl. Schwerpunkt Einbringverpflichtungen A Kurse B C Deutsch 4 Geschichte 2 Mathematik Fremdsprache 1 Politik-Wirtschaft Nat-wissensch. 1 Kunst od.Musik Rel/WN/Phil. Nat-wissensch. 2 Prüfungsfach B 10 8 12 Seminarfach gesamt 32 naturwissenschaftl. Schwerpunkt
Qualifikationsphase Abiturprüfung Berechnung der Punkte für Block II - Abiturergebnis in den 5 Prüfungsfächern multipliziert mit 4 - Die Mindestpunktzahl, die im Block II erreicht werden muss beträgt 100 - In der Abiturprüfung müssen in mindestens 3 Fächern, darunter ein Schwerpunktfach, mindestens 20 Punkte (Abiturergebnis x 4) erreicht werden Qualifikationsphase Abiturprüfung
Qualifikationsphase Fachhochschulreife Fachhochschulreife - schulischer Teil Leistungen in bestimmten Fächern aus zwei aufeinander folgenden Halbjahren der Qualifikationsphase -praktischer Teil mindestens einjähriges Praktikum oder abgeschlossene Berufsausbildung Qualifikationsphase Fachhochschulreife
Qualifikationsphase Fachhochschulreife schulischer Teil Voraussetzungen 1: - je 2 Halbjahresergebnisse im 1. und 2. Prüfungs- fach in doppelter Wertung - zusammen mindestens 40 Punkte - max. 1 Kurs mit weniger als 05 Punkten bewertet Qualifikationsphase Fachhochschulreife
Qualifikationsphase Fachhochschulreife schulischer Teil Voraussetzungen 2: - 11 Halbjahresergebnisse in einfacher Wertung zusammen mindestens 55 Punkte - darunter mind. 6 Halbjahresergebnisse vier- stündiger und max. 5 Halbjahresergebnisse zweistündiger Fächer - max. 2 Halbjahresergebnisse < 05 Punkte Qualifikationsphase Fachhochschulreife
Qualifikationsphase Fachhochschulreife schulischer Teil Einbringverpflichtungen: unter den 15 Halbjahresergebnissen müssen sein - 2 Halbjahresergebnisse im Fach Deutsch 2 Halbjahresergebnisse in einer Fremdsprache 2 Halbjahresergebnisse in Geschichte oder einem anderen Fach des Aufgabenfeldes B, das Prüfungsfach ist - 2 Halbjahresergebnisse im Fach Mathematik - 2 Halbjahresergebnisse in einer Naturwissenschaft Qualifikationsphase Fachhochschulreife
Qualifikationsphase Fachhochschulreife schulischer Teil weitere Bedingungen: - in einem Fach nicht mehr als 2 Halbjahresergebnisse kein mit 00 Punkten bewertetes Halbjahresergebnis - keine themengleiche Halbjahresergebnisse - das P3-Fach muss mit 2 Halbjahresergebnissen berücksichtigt werden Qualifikationsphase Fachhochschulreife
Umrechnung der Gesamtpunktzahl für den schulischen Teil der Fachhoch- schulreife in eine Durchschnittsnote der sechsstufigen Notenskala 3,1 141 bis 146 3,2 135 bis 140 3,3 130 bis 134 3,4 124 bis 129 3,5 118 bis 123 3,6 113 bis 117 3,7 107 bis 112 3,8 101 bis 106 3,9 96 bis 100 4,0 95 Note Punkte Note Punkte 2,1 198 bis 203 2,2 192 bis 197 2,3 187 bis 191 2,4 181 bis 186 2,5 175 bis 180 2,6 170 bis 174 2,7 164 bis 169 2,8 158 bis 163 2,9 153 bis 157 3,0 147 bis 152 Note Punkte 1,0 261 bis 285 1,1 255 bis 260 1,2 249 bis 254 1,3 244 bis 248 1,4 238 bis 243 1,5 232 bis 237 1,6 227 bis 231 1,7 221 bis 226 1,8 215 bis 220 1,9 210 bis 214 2,0 204 bis 209 AVO-GOFAK § 1 § 17 Anlage 9 Tabelle EB-AVO-GOFAK zu §1 zu § 17
Qualifikationsphase Fachhochschulreife praktischer Teil - ein mindestens einjähriges berufsbezogenes Praktikum oder - eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung Qualifikationsphase Fachhochschulreife
Die Fachhochschulreife wird von der Schule ausgestellt , an der der schulische Teil der Fachhochschulreife erworben wurde Qualifikationsphase Fachhochschulreife