3. Sitzung FILET-Begleitausschuss FörderInitiative Ländliche Entwicklung in Thüringen (FILET) Neue Herausforderungen – neue Maßnahmen
Förderung von Investitionen Grundsätze Förderung von Investitionen im Milchbereich mit veränderten Konditionen. 2. Die Förderung erfolgt im Rahmen des AFP 2007 als gesonderter Förderstrang, der nicht auf dem einschlägigen Förderungsgrundsatz der GAK basiert. 3. Die nationale Kofinanzierung erfolgt aus Mitteln des Freistaats Thüringen.
Förderung von Investitionen Förderkonditionen Zuwendungsempfänger landwirtschaftliche Unternehmen mit Milchproduktion
Förderung von Investitionen Förderkonditionen Zuwendungsempfänger landwirtschaftliche Unternehmen mit Milchproduktion Fördergegenstand Stallanlagen; Gülle-/Stalldunglagerstätten und Siloanlagen Ausrüstungen und Maschinen der Innenwirtschaft
Förderung von Investitionen Förderkonditionen Zuwendungsempfänger landwirtschaftliche Unternehmen mit Milchproduktion Fördergegenstand Stallanlagen; Gülle-/Stalldunglagerstätten und Siloanlagen Ausrüstungen und Maschinen der Innenwirtschaft Umfang und Höhe der Beihilfe Obergrenze des förderfähigen Investitionsvolumens = 5 Mio. € im Zeitraum 2009-2013 Fördersatz = bis zu 40 %
Neue Herausforderungen – KULAP 2007 Änderung der Beihilfehöhe für neue und bestehende KULAP-Maßnahmen KULAP - neue Maßnahmen
KULAP – neue Beihilfehöhen Maßnahme Beihilfe aktuell €/ha Beihilfe neu L1 Ökolandbau Einführung Ackerfläche Grünland Gemüse Dauerkulturen Beibehaltung Ackerfläche 187 440 840 137 160 271 662 210 480 900 170 300 720 L2 Fruchtfolgen 35 53 L3 Blühstreifen mit jährlicher Nachsaat Blühstreifen mit einmaliger Ansaat Blühflächen mit jährlicher Nachsaat Ackerrandstreifen 540 372 452 740 600 L4 artenreiches Grünland 110 140 L6 Hecken und Schutzpflanzungen 450 500 N12 Hamster 350 400 N13 Nahrungs- und Nistschutz 490
KULAP – neue Beihilfehöhen Maßnahme Beihilfe aktuell €/ha Beihilfe neu N14 Rotmilanschutz 280 320 N15 Ackerstilllegung 136+7 N2 Biotoppflege Beweidung (außer N213) 200 250 N25 Schafhutung 220 N213 Beweidung Schafe 330 370 N31 Mahd Mager- und Trockenstandorte 345 380 N32 Bergwiesen 310 360 N33 Feucht/Nasswiesen N34 Wiesenbrütergebiete 350 400 N35 Flachlandwiesen 259 300 N4 Streuobstwiesen N5 Umwandlung AL in GL 491 W 1 Reduzierung N-Austrag 45/70 W21 Zwischenfrüchte/Untersaaten 70 84 W22 Mulch-/Direktsaatverfahren 54
KULAP – neue Beihilfehöhen Neue Beihilfesätze ab 2010 für Neuanträge
KULAP – neue Beihilfehöhen Neue Beihilfesätze ab 2010 für Neuanträge Anhebung der Beihilfen für laufende Verpflichtungen ab 2010
KULAP – neue Beihilfehöhen Neue Beihilfesätze ab 2010 für Neuanträge Anhebung der Beihilfen für laufende Verpflichtungen ab 2010 Überprüfung der Beihilfen alle zwei Jahre (Prüfung 2011 und ggf. Änderung 2012) Revisionsklausel in den Bescheiden
Neue Herausforderungen – KULAP 2007 Änderung der Beihilfehöhe für neue und bestehende KULAP-Maßnahmen KULAP - neue Maßnahmen
Anwendung von bodenschonenden Produktions-verfahren im Ackerfutterbau KULAP 2007 – L5 Anwendung von bodenschonenden Produktions-verfahren im Ackerfutterbau Anbau kleinkörniger Leguminosen und ihrer Grasgemische mit > 30 % Leguminosenanteil Anbau auf mindestens 10 % der AF 180 €/ha / 70 €/ha in Öko-Betrieben Ausschluss der Kombination mit L2 Die Beihilfe verringert sich um den Zuschlag für Ackerfutter in der Ausgleichszulage Mindestvolumen: 500 € je Antragsteller
Umweltschonende Gülleausbringung KULAP 2007 – L7 Umweltschonende Gülleausbringung Ausbringung des gesamten flüssigen Wirtschafts-düngers mit bodennah oder direkt einbringenden Geräten Untersuchung der Gülle auf Gesamt-N und Ammonium-N 30 €/ha Bezugsfläche = flüssige Wirtschaftsdünger erzeugende GVE x 0,5 ha/GVE oder 15 €/Standard-Wirtschaftsdüngeranfall einer GVE bei überbetrieblicher Maschinenverwendung Mindestvolumen: 500 € je Antragsteller
Klimaschonender Anbau von Körnerleguminosen KULAP 2007 – L8 Klimaschonender Anbau von Körnerleguminosen Anbau von Ackerbohnen, Futtererbsen, Lupinen oder Sojabohnen als Hauptfrucht Anbau auf mindestens 10 % der AF 220 €/ha / 150 €/ha in Öko-Betrieben Ausschluss der Kombination mit L2 Die Beihilfe wird um den Betrag der Eiweißpflanzen-prämie (55,57 €/ha) in 2010 und 2011 gekürzt Mindestvolumen: 500 € je Antragsteller