Stand 07.06.02Copyright: H.-J. Weniger StB vBP Verschärfung des Steuerverfahrensrechts und des Steuerstrafrechts n Bekämpfung des USt-Mißbrauchs.

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Stand Copyright: H.-J. Weniger StB vBP Verschärfung des Steuerverfahrensrechts und des Steuerstrafrechts n Bekämpfung des USt-Mißbrauchs

Stand Copyright: H.-J. Weniger StB vBP Bekämpfung des USt-Mißbrauchs n Ein Dorn im Auge des Fiskus: n Karussell-Geschäfte –Verkauf von Waren über einen Kreis von Scheinfirmen an sich selbst –eingeschalteter Missing Trader kassiert Vorsteuererstattung, macht danach pleite und führt MwSt nicht ab. –Geschätzter Schaden jährl. 10 MrdEUR

Stand Copyright: H.-J. Weniger StB vBP Bekämpfung des USt-Mißbrauchs n § 27b USt-Nachschau (StVBG v ) n Soll der Sicherstellung einer gleichmäßigen Festsetzung und Erhebung der USt dienen. n Recht zum Betreten von Grundstücken und Räumen von Personen, die eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig ausüben –ohne vorherige Ankündigung –während der Geschäfts- und Arbeitszeiten –außerhalb einer förmlichen Außenprüfung –zur Feststellung für die Besteuerung erheblicher Sachverhalte

Stand Copyright: H.-J. Weniger StB vBP Bekämpfung des USt-Mißbrauchs n § 27b USt-Nachschau n Wohnräume dürfen gegen den Willen des Inhabers nur zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung betreten werden. n Vorlagepflicht für Aufzeichnungen, Bücher, Geschäftspapiere und andere Urkunden. n Auskunftspflicht für relevante Sachverhalte. n Zufalls-Funde, die für die Erhebung anderer Steuern bedeutsam sein können, können verwertet werden. n Nahtloser Übergang zu einer Außenprüfung ohne vorherige Prüfungsanordnung möglich.

Stand Copyright: H.-J. Weniger StB vBP Bekämpfung des USt-Mißbrauchs n § 27b USt-Nachschau - Probleme n Ermittlungen ins Blaue hinein –ohne hinreichenden Anlaß –ohne begründeten Verdacht –ohne tatsächliche Anhaltspunkte n Abschneidung der Möglichkeit der Selbstanzeige n Außenprüfung über die Hintertür - Umgehung der formellen Voraussetzungen

Stand Copyright: H.-J. Weniger StB vBP Bekämpfung des USt-Mißbrauchs n Angabe der Steuer-Nummer auf den Rechnungen ab n Gemäß § 14 Abs. 1a UStG ist die Steuer-Nr. nunmehr gesetzlicher Bestandteil der Rechnung n Unklare Folgen für den Vorsteuerabzug –lt. Gesetzesbegründung ist die Angabe der St-Nr. keine Voraussetzung für den Vorsteuerabzug - Diese Aussage widerspricht dem eindeutigen Wortlaut des § 15 UStG ! –Keine Bindung des BFH an Gesetzesbegründung und Verwaltungsanweisungen? –Was ist zu tun, bei Eingangs-Rechnungen ohne St-Nr.?: Lieferanten um Ergänzung der Rechnung bitten. –Überprüfungsgefahren drohen bei Rg-Ausstellung ohne St-Nr.

Stand Copyright: H.-J. Weniger StB vBP Bekämpfung des USt-Mißbrauchs n Angabe der Steuer-Nummer auf den Rechnungen ab n Gefährdung des Steuergeheimnisses durch Veröffentlichungen der Steuer-Nummern –siehe auch Bauabzugssteuer (FreistBesch.) –telefonische Auskünfte eingeschränkt (OFD-Vfgn.) n Neu: 10stellige St-Nr. in Berlin –Beispiel FA Neukölln-Süd bisher : 532/20175 neu: 16/532/20175

Stand Copyright: H.-J. Weniger StB vBP Bekämpfung des USt-Mißbrauchs n Übersicht der Berliner Finanzämter mit den Kennziffern, die der bisherigen St-Nr. voranzustellen sind. n n Charlottenburg 13Neukölln-Süd 16 n Friedrichshain/Prenzlauer Berg 31Pankow/Weißensee 35 n Hellersdorf/Marzahn 33Reinickendorf 17 n Körperschaften I 27Schöneberg 18 n Körperschaften II 37Spandau 19 n Körperschaften III 29Steglitz 20 n Körperschaften IV 30Tempelhof 21 n Kreuzberg 14Treptow/Köpenick 36 n Lichtenberg/Hohenschönhausen 32Wedding 23 n Mitte/Tiergarten 34Wilmersdorf 24 n Neukölln-Nord 15Zehlendorf 25