LEISTUNGSENTGELT im ERA Folie 1

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LEISTUNGSENTGELT im ERA Folie 1 Ziel: Gewünschtes Verhalten fördern und anreizen Hilfestellung zu fairem Kompromiss zwischen Entgelt und Leistung im Betrieb Bewusstsein leistungsgerechter Bezahlung bei den Beschäftigten Gleiche Verdienstchancen für ArbeiterInnen und Angestellte Bericht zum Verhandlungsstand 11.09.2001 03/Sy-KO Bezirk NRW

Leistungsentgelt im ERA Folie 2 Was verstehen wir unter „Leistung“ ? NICHT NUR: - mengenmäßige Leistung (Stückzahl) SONDERN AUCH: - Qualitätserhöhung - Stillstandszeiten – Minimierung - Termineinhaltung - ....... Es wird also nicht nur körperliche, sondern auch geistige Leistung berücksichtigt Die Höhe der Leistung wird an einer Größe festgestellt (gemessen), die in ihrer Höhe vom Beschäftigten oder der Gruppe beeinflusst werden kann. (Leistungsbezugsgröße) Bericht zum Verhandlungsstand 11.09.2001 03/Sy-KO Bezirk NRW

Leistungsentgelt im ERA Folie 3 Entgeltaufbau: Grundentgelt: Wird anforderungsbezogen ermittelt und unabhängig von der individuellen Leistung bezahlt Leistungsentgelt: Ist Teil des variablen Entgelts und wird in Abhängigkeit der individuellen Leistung des Beschäftigten oder einer Gruppe in seiner Höhe beeinflusst  Diese beiden Entgeltbestandteile soll es künftig für alle Beschäftigten geben  Bericht zum Verhandlungsstand 11.09.2001 03/Sy-KO Bezirk NRW

Leistungsentgelt im ERA Folie 4 der Grad der Leistung wird in Bezug zu einer „tariflichen Normalleistung“ bestimmt die „tarifliche Normalleistung“ ist eine von den Tarifvertragsparteien festgelegte Größe die in Streitfällen als Anhaltspunkt dient und  die vor Überforderung schützt Bericht zum Verhandlungsstand 11.09.2001 03/Sy-KO Bezirk NRW

Leistungsentgelt im ERA Folie 5 Die tarifliche Normalleistung ist die Leistung, die von einem für die auszuführende Arbeit genügend - geeigneten, - eingearbeiteten und - eingeübten Beschäftigten ohne gesteigerte Anstrengung bei menschengerechter Gestaltung von - Arbeitsplatz, - Arbeitsablauf und - Arbeitsumgebung  auf Dauer erreicht und erwartet werden kann Bericht zum Verhandlungsstand 11.09.2001 03/Sy-KO Bezirk NRW

Leistungsentgelt im ERA Folie 6 Ein Entgeltgrundsatz (Leistungsentgelt) 5 Entgeltmethoden - Akkord - Prämie - Zielvereinbarung - Leistungsbeurteilung - Provision Bericht zum Verhandlungsstand 11.09.2001 03/Sy-KO Bezirk NRW

Leistungsentgelt im ERA Folie 7 IG Metall NRW Metall NRW Es kommt die Methode zur Anwendung, die am ehesten den Anforderungen Es kommt die Methode zur Anwendung, die von den Betriebsparteien gewählt wird - Beeinflussbarkeit - Nachvollziehbarkeit - Objektivität - Reproduzierbarkeit genügt. Die Betriebsparteien haben nach diesen Maßgaben die Entscheidung Bericht zum Verhandlungsstand 11.09.2001 03/Sy-KO Bezirk NRW

Leistungsentgelt im ERA Folie 8 IG Metall NRW Metall NRW Die Entgeltmethoden können kombiniert werden, wenn Die Entgeltmethoden kombiniert werden  die Bezugsgrößen und Entgeltmethoden sich nicht widersprechen  die Zusammenhänge, die die Entgelthöhe beein- flussen, für den Beschäftigten durchschaubar bleiben Bericht zum Verhandlungsstand 11.09.2001 03/Sy-KO Bezirk NRW

Leistungsentgelt im ERA Folie 9 Akkord Soll erhalten bleiben, wie aus dem LRA bekannt Prämie Soll mit den Bestimmungen zur betrieblichen Mitbestimmung über die Ausgestaltung und der Beschränkung auf „sachbezogene“ Bezugsmerkmale auf alle Beschäftigten ausgeweitet werden. WICHTIG : Beeinflussbarkeit, Nachvollziehbarkeit, Erreichbarkeit ! Bericht zum Verhandlungsstand 11.09.2001 03/Sy-KO Bezirk NRW

Leistungsentgelt im ERA Folie 10 Zielvereinbarung Sonderform der Prämie: Häufiger wechselnde Bezugsgrößen Provision Auch Provisionsvereinbarungen sind – als Sonderform der Prämie – so abzuschließen, dass die Einkommenshöhe vom Beschäftigten beeinflusst werden kann. Hinzu kommen weitere tarifliche Bestimmungen zur Höhe des mindestens zu verreichenden Durchschnittsentgeltes. Bericht zum Verhandlungsstand 11.09.2001 03/Sy-KO Bezirk NRW

Leistungsentgelt im ERA Folie 10 a Leistungsbeurteilung Tariflich vorgegebene Beurteilungsmethode, die den Anforderungen moderner industrieller und Dienstleistungs-Arbeitsplätze gerecht wird oder tarifliche Eckwerte für ein Verfahren, das betrieblich ausgestaltet wird Abweichung darüber hinaus nur mit Zustimmung der TV-Parteien Bericht zum Verhandlungsstand 11.09.2001 03/Sy-KO Bezirk NRW

Leistungsentgelt im ERA Folie 11 Die jeweiligen Methoden der Datenermittlung sind betrieblich zu vereinbaren und unterliegen der vollen Mitbestimmung durch den Betriebsrat Sollen Methoden vorbestimmter Zeiten (wie z.B. MTM) angewandt werden, dann sind die TV-Parteien rechtzeitig vorher zu unterrichten Bericht zum Verhandlungsstand 11.09.2001 03/Sy-KO Bezirk NRW

Leistungsentgelt im ERA Folie 12 Für alle Leistungsentgeltmethoden gelten die gleichen Beanstandungsverfahren Die Reklamation kann durch den Betriebsrat oder den Beschäftigten erfolgen Es werden betriebliche paritätische Kommissionen gebildet, die sich mit den Beanstandungen befassen. Im Streitfall entscheidet die Einigungsstelle Bericht zum Verhandlungsstand 11.09.2001 03/Sy-KO Bezirk NRW

Leistungsentgelt im ERA Folie 13 das Reklamationsrecht umfasst sowohl die festgestellte Leistungshöhe (den Leistungsgrad) als auch die Leistungsvorgabe, die in einem Bezug zur Normalleistung steht alle Beschäftigten und der Betriebsrat haben das Recht, die abgeforderte Leistung zu reklamieren die abgeforderte Leistung (übertragene Arbeitsmenge) muss so gestaltet sein, dass sie ohne gesundheitliche Gefährdungen erbracht werden kann. Bericht zum Verhandlungsstand 11.09.2001 03/Sy-KO Bezirk NRW

Leistungsentgelt im ERA Folie 14 Die Höhe des Leistungsentgelts individuell je nach Leistung des/der Beschäftigten bzw. der Gruppe unterschiedlich für Akkord, Prämie, Zielvereinbarung und Provision ist der Leistungsanteil durch Tarifvertrag nicht begrenzt bei Leistungsbeurteilung sind individuell zwischen 100 % und 100 % + 2  XX % zu zahlen im betrieblichen Durchschnitt von Entgelt- gruppenbündeln sind jeweils mindestens 100 % + XX % der tariflichen Entgeltsumme dieser Entgeltgruppen zu zahlen Bericht zum Verhandlungsstand 11.09.2001 03/Sy-KO Bezirk NRW