Betriebsrat – was nun ?.

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BESSER JETZT ALS NIE.
 Präsentation transkript:

Betriebsrat – was nun ?

Grundvoraussetzungen A = Ausstattung B = Bildung Z = Zeit

Zeit

Ehrenamtliche Tätigkeit § 37/2 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) Mitglieder des Betriebsrats sind von ihrer Tätigkeit ohne Minderung des Arbeitsentgelts zu befreien, wenn und soweit es nach Umfang und Art des Betriebs zur ordnungsgemäßen Durchführung ihrer Aufgaben erforderlich ist.

Bildung Schulungsanspruch nach dem BetrVG. § 37/6 § 37/7

Anspruch nach 37/6 BetrVG Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen, soweit diese Kenntnisse vermitteln, die für die Arbeit des Betriebsrates erforderlich sind.

Anspruch nach 37/7 BetrVG Anspruch auf bezahlte Freistellung für insgesamt drei Wochen zur Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen, die von der zuständigen obersten Arbeitsbehörde des Landes nach Beratung mit den Spitzenorganisationen der Gewerkschaften und der Arbeitgeberverbände als geeignet anerkannt sind. Erstmals im Amt = vier Wochen Anspruch Erforderlichkeit fehlt

Ausstattung

Kosten und Sachaufwand des BR Die durch die Tätigkeit des Betriebsrats entstehenden Kosten trägt der Arbeitgeber. Für die Sitzungen, die Sprechstunden und die laufende Geschäftsführung hat der Arbeitgeber in erforderlichem Umfang Räume, sachliche Mittel und Büropersonal zur Verfügung zu stellen. Bücherliste Bücher Seminar

Betriebsrat – was tun ?