Betriebsverfassungsgesetz Auf geht´s!

Slides:



Advertisements
Ähnliche Präsentationen
Tarifvertrag Qualifizierung
Advertisements

Günter Lenz Schillerstrasse Karlsruhe 0177 /
Wählen und gewählt werden
Wählen und gewählt werden
Präsentationstitel in Arial Bold, 26 Punkt, 1 Zeile ZA
Information zu Werkstattratwahl 2013
Örtliche Vertrauensleute-Versammlung zur BR-Wahl
Bildungsmöglichkeiten für BR`s/JAV`s nach Betriebsverfassungsgesetz
in der Berufsausbildung
Wer sind wir ? Was sind unsere Leistungen ? Was wollen wir ? Gegen was sind wir ?
JAV Wahl 2000 Warum gibt es eine Jugend- und Auszubildendenvertretung
Schaffung anpassungsfähiger Betriebsratsstrukturen
Betriebliche Weiterbildung – aber wie?
Betriebsverfassungsgesetz
Effektive Betriebsratsarbeit
Überblick über das vereinfachte zweistufige Wahlverfahren:
Alternativen sichtbar machen Vertrauensleute der IG Metall
Operation Übernahme! Arbeitslos!
Herzlich willkommen!.
Auszüge aus dem neuen Berufsbildungsgesetz (BBiG)
Gemeinsam für junge Beschäftigte: JAV & Betriebsrat
Die Arbeit in der Gemeindevertretung
Präsentation für JA-Versammlungen und Veranstaltungen
Gesund arbeiten – gut leben
Pfarrgemeinde St. Altfrid Gifhorn-Meine
und die soziale Sicherheit
Fortbildung für Wahlvorstände
Die Umsetzung des Landesgleichstellungsgesetzes
BESSER JETZT ALS NIE.
Betriebs- verfassungs gesetz
Mitarbeitervertretungen - § 6 MAVO
Arbeitnehmermitbestimmung in der Europäischen Aktiengesellschaft
Betriebliche Gestaltungsfelder
Personalratswahlen 2014 Gymnasien
Arbeitssicherheit und Arbeitsmedizin Weller
Konferenz der Aufsichtsräte am 30. März 2007
Vorstand FB Tarifpolitik Berufliche Weiterbildung und Qualifizierung Was können wir tariflich und betrieblich tun?
In den Landeskirchen Braunschweig Hannover Oldenburg in der Konföderation evang. Kirchen in Niedersachen Arbeitsrechtsregelung sowie.
Eigenverantwortliche Schule Fragen und Antworten.
Wir bestimmen mit! JAV-Wahlen nach BetrVG
Cornelia Hopf Immobilienverwaltung
法學德文名著選讀(一) Lektion 4 范文清 / 蕭雯娟.
ist für den Arbeitnehmer belastend.“
Grundsätze der Mitbestimmung Betriebliche Mitbestimmung
Bildung eines Europäischen Betriebsrates
Gemeinsam für junge Beschäftigte: JAV & Personalrat
Ergebnisse des Projekts: ‚Ausbildung checken und verbessern‘
Hochbau - BAG AZR 454/06, juris
Arbeitsrecht in Sanierung und Insolvenz
Arbeitsrecht in Sanierung und Insolvenz Priv.-Doz. Dr. Georg Annuß Universität Regensburg 2. Vorlesung,
Gemeinsamer Ausschuss und Bundesversammlung
BR – betriebliche Situationen - Handlungsmöglichkeiten Seite 1 Juni 2015 Wie ist die aktuelle betriebliche Situation, die Sie verändern.
Baden-Württemberg Mehr Geld für Auszubildende … Wir sind es wert. Tarifrunde 2007 – Das Ergebnis.
Mitbestimmung bei der Arbeitszeitgestaltung. Mitbestimmung gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG Der Betriebsrat hat, soweit eine gesetzliche oder tarifliche.
Wir von der IG Metall wollen euch über die Interessensvertretung für die Beschäftigten in diesem Betrieb informieren.
1 IG Metall Pforzheim | Pforzheim Herzlich willkommen zur Betriebsratsvorsitzendenbesprechung am 30. März 2012.
IG Metall Esslingen Die IG Metall - eine starke Gewerkschaft IG Metall 1 Die IG Metall: Der Gewerkschaftliche Aufbau im Betrieb Vertrauensleute IGM-Mitglieder.
Hafnersee September 2004 KOLLEKTIVES ARBEITSRECHT ARBEITSVERFASSUNGSGESETZ ArbVG.
Bezirk Baden-Württemberg Verhandlungsergebnis Entgelt Edelmetallindustrie Edelmetallindustrie Baden-Württemberg Verhandlungsergebnis Entgelt vom
IG Metall Esslingen Die IG Metall - eine starke Gewerkschaft IG Metall 1.
Vorstand IG Metall Vorstand / FB Betriebs- und Branchenpolitik / Ressort Vertrauensleute und Betriebspolitik Präsentation zur „Kleinen Arbeitshilfe für.
JAV-Wahl Präsentation für JA-Versammlungen und Veranstaltungen.
BR-A 400 Stimmen, BR-B 300 Stimmen, vgl. § 47 VII BetrVG
Die Betriebsratswahl 2018 aus Arbeitgebersicht
BESSER JETZT ALS NIE.
Die Betriebsratswahl 2018 aus Arbeitgebersicht
13. IG Metall Fachtagung
Gemeinsam für junge Beschäftigte: JAV & Betriebsrat
 Präsentation transkript:

Betriebsverfassungsgesetz Auf geht´s! Das neue Betriebsverfassungsgesetz Auf geht´s! Seite 1

Seit 28.07.2001 gilt auch für JAVis das neue Betriebsverfassungsgesetz. Jetzt kommt es darauf an, die neuen Bestimmungen für eine aktive und ideenreiche JAV-Arbeit zu nutzen. Seite 2

Die Veränderungen im Überblick: Mehr Rechte und Aufgaben zu Gunsten der JAV, Möglichkeit zur Bildung eigener Ausschüsse, Teilweise mehr zu wählende JAV-Mitglieder und Veränderung der Staffelung, Vereinfachung des Wahlverfahrens, Betriebe ohne JAV: Vertretung durch die GJAV bei überbetrieblichen Angelegenheiten, Möglichkeit zur Bildung einer Konzernjugend- und Auszubildendenvertretung (KJAV). Seite 3

Betriebliche Jugend- und Auszubildendenvertretung Erster Abschnitt: Betriebliche Jugend- und Auszubildendenvertretung Seite 4

Mehr Rechte und Aufgaben Die JAV ist nunmehr zusätzlich zuständig für: die Übernahme in ein Arbeitsverhältnis, die Gleichstellung der Geschlechter, Maßnahmen zur Integration ausländischer Auszubildender u. jugendlicher Arbeitnehmer/innen. (vgl. § 70 Abs.1 BetrVG) Seite 5

Maßnahmen und Antragsrecht zur Übernahme der Azubis (§ 70 Abs.1 Nr.1BetrVG): Die JAV hat jetzt die Aufgabe, beim BR die Übernahme der Azubis zu beantragen. Das Antragsrecht wird im erweiterten Aufgaben-katalog ausdrücklich hervorgehoben. Das Ziel: Unbefristete Übernahme in Vollzeit und im erlernten Beruf. Seite 6

Gleichstellung der Geschlechter (§ 70 Abs.1 Nr.1a BetrVG) Die JAV kann jetzt Maßnahmen zur Überwindung geschlechtsspezifischer Nachteile beim BR beantragen. Hier geht es nicht nur um „Sozialräume“! Stichwort: Betreuung kleiner Kinder und pflegebedürftiger Angehöriger. Das kommt auch bei Azubis vor! Familienfreundliche Arbeitszeiten wären hier eine gute Sache. Seite 7

Gegen Rassismus und Fremdenfeindlichkeit (§ 70 Abs.1 Nr.4 BetrVG) Die JAV erhält die Aufgabe, die Integration ausländischer Kolleginnen und Kollegen zu fördern. Entsprechende Maßnahmen also beim BR beantragen. Bekämpfung von Rassismus im Betrieb durch kreative Aktionen und Ausbildungsmaßnahmen. JAV-Versammlungen zum Thema durchführen. Abschluss von Betriebsvereinbarungen angehen. Seite 8

Möglichkeit zur Bildung eigener Ausschüsse (§ 65 Abs.1 i.V.m. § 28 BetrVG) Hat die JAV mind. 5 Mitglieder, kann sie erstmals auch Ausschüsse zur Verteilung ihrer Arbeit bilden. Achtung: Das ist aber nur dann möglich, wenn im Betrieb mehr als 100 Wahlberechtigte zur JAV–Wahl beschäftigt sind. Die Bildung von Ausschüssen dient der größeren Wirksam- keit der JAV-Arbeit. Seite 9

Ab 151 zu vertretenden Personen Größe der JAV (§ 62 Abs. 1 BetrVG) Ab 151 zu vertretenden Personen durch die JAV wird die Staffelung verändert. Der Gesetzgeber hat eine Erhöhung der Anzahl der JAV-Mitglieder ab dieser Anzahl vorgenommen. Eine 7köpfige JAV konnte vorher erst ab einer Größe von 201 Wahlberechtigten gewählt werden. Leider „profitieren“ hiervon nur JAVen in den entsprechenden Großbetrieben. Seite 10

Zusammensetzung der JAV (§ 62 Abs. 3 BetrVG) Besteht die JAV aus mind. 3 Mitgliedern, gilt zukünftig bei Neuwahlen eine „Minderheiten- quote“ bei der Zusammensetzung der JAV. Das Geschlecht, das unter den wahlbe- rechtigten Personen in der Minderheit ist, muss mindestens seinem zahlenmäßigen Verhältnis in der JAV angehören. Eine Mindestsitzzahl ist somit garantiert, die nach dem Höchstzahlverfahren ermittelt wird. Seite 11

Vereinfachung des Wahlverfahrens (§ 63 i.V.m § 14a BetrVG u.a.) Die Anwendung erfolgt bei 5 – 50 wahl-berechtigten Azubis und Jugendlichen. Treffen Wahlvorstand und Arbeitgeber eine entsprechende Vereinbarung, gilt dies auch bei einer Größe von 51 – 100 Wahlberechtigten. Bestellt der Betriebsrat den Wahlvorstand, muss dies spätestens 4 Wochen vor Ablauf der Amtszeit erfolgen. Ansonsten gilt bei dem normalen Wahlverfahren die 8-Wochen-Frist zur Bestellung des Wahlvorstands. Seite 12

Auszubildendenvertretung Zweiter Abschnitt Gesamtjugend- und Auszubildendenvertretung Seite 13

Änderungen für die GJAV (§ 73 Abs. 2 BetrVG) Auch die GJAV hat jetzt das Recht zur Bildung eigener Ausschüsse ab 100 wahlberechtigten Personen im Unternehmen. In betriebsübergreifenden Angelegenheiten ist die GJAV auch für Betriebe ohne JAV zuständig. Seite 14

Konzernjugend- und Auszubildendenvertretung Dritter Abschnitt Konzernjugend- und Auszubildendenvertretung Seite 15

Errichtung einer KJAV möglich (§ 73a BetrVG) Durch das neue BetrVG wird erstmals die Errichtung einer unternehmensübergreifenden KJAV zugelassen. Sind die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt, kann eine KJAV errichtet werden. Eine KJAV ist nicht zwingend vorgeschrieben. Seite 16

Wann gehört ein Unternehmen zu einem Konzern? Die Antwort gibt § 18 Aktiengesetz, der allerdings nicht einfach zu verstehen ist. Benötigt wird eine Aufstellung der zum Konzern gehörenden Unternehmen. Dabei hilft sicherlich der Gesamtbetriebsrat. Außerdem geben Jahresabschluss- und Geschäftsberichte auch Aufschluss über vorhandene Konzernstrukturen. Anschließende erfolgt die Klärung, in welchen Unternehmen es eine GJAV oder JAV gibt. Seite 17

Voraussetzung zur Errichtung einer KJAV Es müssen im Konzern mindestens zwei GJAVen bestehen, die sich für die Errichtung einer KJAV aussprechen. Gibt es in einem Konzerunternehmen nur eine JAV (Ein-Betrieb-Unternehmen), so nimmt diese entsprechend die Aufgabe und Rolle der GJAV wahr. Klar: Ohne Konzernbetriebsrat geht nichts! Seite 18

Beschluss zur Errichtung einer KJAV Vorraussetzung dafür sind die selbstständigen Beschlüsse der GJAVen. Die Beschlüsse der einzelnen Gremien werden an die GJAV des den Konzern beherrschenden Unternehmens weiter geleitet. Die Errichtung einer KJAV setzt die Zustimmung von GJAVen voraus, die zusammen mindestens 75 % aller zur JAV-Wahl berechtigten Personen in Konzern- unternehmen zum Zeitpunkt der Beschlusslage vertreten. Seite 19

Wie geht’s weiter? Seite 20

Für die neuen Bestimmungen gibt es auch eine Handlungshilfe für JAVis. Ausblick Für die neuen Bestimmungen gibt es auch eine Handlungshilfe für JAVis. Das Gutachten mit vielen Detailinfos ist in allen IG Metall-Verwaltungsstellen erhältlich. In den nächsten Monaten werden die bekannten JAV-Arbeitshilfen überarbeitet und bis spätestens Juli 2002 in „komprimierter“, teilweise zusammen-gefasster Form neu aufgelegt. Seite 21