Ausweisung von wasserwirtschaftlichen Vorranggebieten im Rahmen der Regionalplanung in Bayern Dr. Dirk Eden, WWA Deg, Servicestelle Passau.

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 Präsentation transkript:

Ausweisung von wasserwirtschaftlichen Vorranggebieten im Rahmen der Regionalplanung in Bayern Dr. Dirk Eden, WWA Deg, Servicestelle Passau

Raumordnungsgesetz (ROG) Bayer. Landesplanungsgesetz (Bay LplG) Landesentwicklungsprogramm (LEP) LEP B I 3.2.2.3 „Es sollen außerhalb der Wasserschutzgebiete die empfindlichen Bereiche der Grundwassereinzugsgebiete als Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für die öffentliche Wasserversorgung in den Regionalplänen gesichert werden (Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für Wasserversorgung).“ Regionalplan _____________________________________________________ Regionaler Planungsverband Regierung von Niederbayern (Regionsbeauftragter Bereich 2, SG 24 WLV und Bereich 5, SG 52)

Vorranggebiete: Dem Trinkwasserschutz wird gegenüber allen raumbedeutsamen Nutzungen, die mit dem TW-Schutz nicht vereinbar sind, Vorrang eingeräumt. Vorbehaltsgebiete: Dem Trinkwasserschutz wird bei der Abwägung mit raumbedeut- samen Nutzungen, die mit dem TW-Schutz nicht vereinbar sind, ein besonderes Gewicht beigemessen.  Planungsinstrument für Gemeinden im Interesse der Wasserversorger

Einzugsgebiet - Wasserschutzgebiet I. Fassungsbereich II. Engere Schutzzone III. Weitere Schutzzone A Besondere Vorsorgen Einzugsgebiet in den Schutzzonen VORRANGGEBIET Allgemeiner III Gewässerschutz II I

Festlegungen: Erhalt der schützenden Grundwasserüberdeckung vor gravierenden Beeinträchtigungen Vermeidung besonderer Risiken für die öffentliche Trinkwasserversorgung  Schutz empfindlicher Bereiche außerhalb bestehender Wasserschutzgebiete zur Sicherung öffentlicher Wassergewinnungsanlagen

Bemessung von wasserwirtschaftlichen Vorranggebieten: Ermittlung der Einzugsgebiete Brunnendaten Hydrogeologische Landesaufnahme Festlegung durch das Landsamt für Umwelt Fließzeit 20-30 Jahre (Durchlässigkeit, Gefälle Porenvolumen)

WVU: Gemeinde Breitenberg

Konkurrierende raumbedeutende Nutzungen in Vorranggebieten:  Eingriffe in den Untergrund  große Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen  Abfallablagerungen  Pipelines

KEINE konkurrierenden und somit mögliche Nutzungen in Vorranggebieten:  die ordnungsgemäße landwirtschaftliche und forstliche Nutzung,  Bebauung und Baugebiete einschl. übliche Gebäudeheizungen,  Nutzung des Malmkarsttiefenwassers,  Einzelvorhaben wie Aussiedlerhöfe, Sportanlagen, Golfplätze, Verkehrswege.

Fazit Vorranggebiete sollen festgelegt werden, Sicherung der Wasserversorgung, Eigeninteresse der WVU Keine Einschränkungen bei Landwirtschaft und Bautätigkeit, Sicherung der Grundwasserüberdeckung Planungsinstrument für Kommunen Vorschläge vom WWA vorgelegt

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Herausgeber: Wasserwirtschaftsamt Deggendorf Servicestelle Passau Dr. Geiger-Weg 6 94032 Passau Internet:: www.wwa-deggendorf.de E-Mail: poststelle@wwa-deg.bayern.de Stand: Sept 2010  WWA, alle Rechte vorbehalten