Der Entscheidungsprozess in der EU

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Gliederung Allgemein Komplikationen Kompromisse/Ziele Ansichten der einzelnen Staatschefs Diskussionsthema.
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 Präsentation transkript:

Der Entscheidungsprozess in der EU Regieren in der EU

Kommissionspräsident Organe und Ausschüsse Europäischer Rat Staats- und Regierungschefs + Kommissionspräsident Rat der EU EuGH Ausschuss der Regionen Europäisches Parlament Wirtschafts- und Sozialausschuss Rechnungshof Europäische Kommission Europäische Zentralbank Europäische Investitionsbank

Unmittelbare Rechtsetzung durch die EG Verordnungen: gelten Unionsweit unmittelbar, sind in allen Teilen verbindlich und stehen über nationalem Recht (ca. 300-400 jährlich) Richtlinien: müssen von den Mitliedsstaaten in nationales Recht umgesetzt werden, ihre Ziele sind verbindlich (ca. 50-100 jährlich) Entscheidungen: sind für die benannten Empfänger, z.B. Staat oder Unternehmen, in allen Teilen verbindlich (ca. 100-200 jährlich) Empfehlungen: sind unverbindlich ebenso wie Stellungnahmen

1. Europäische Kommission 25 Kommissare (je 1 pro Mitgliedsstaat) Der Präsident wird vom Rat ernannt und von EP mit Mehrheit gebilligt Der Präsident wählt 24 Mitglieder aus 3 Vorschlägen pro Mitgliedsstaat aus, das Kollegium unterliegt dem kollektiven Zustimmungsvotum des EP Unterstützt von 36 Generaldirektionen (GDs)

DAS supranationale Organ der EG Soll in politischer Unabhängigkeit handeln und die Interessen der EU insgesamt verfolgen „Hüterin der Verträge“: soll sicherstellen, dass Rechtsvorschriften, die vom Rat und Parlament verabschiedet werden, umgesetzt werden

Initiativrecht im Rechtsetzungsprozess: kann Rechtsakte vorschlagen, über die das EP und der Rat beschließen Einziges Organ, das der EU neue Rechtsvorschriften vorschlagen kann Führt als Exekutive der EU die Ratsentscheidungen (z.B. Agrarpolitik) aus Gegenüber dem Parlament verantwortlich (muss zurücktreten, wenn EP ihr das Misstrauen ausspricht)

Kommission 2004- 2009 unter Präsident José M. Barroso Institutionelle Beziehungen und Kommunikationsstrategie Allgemeine und berufliche Bildung, Kultur und Mehrsprachigkeit Unternehmen und Industrie Gesundheit und Verbraucherschutz Verkehr Erweiterung Verwaltung, Audit und Betrugsbekämpfung Entwicklung und humanitäre Hilfe Justiz, Freiheit u. Sicherheit Steuern und Zollunion Informationsgesellschaft und Medien Wettbewerb Umwelt Landwirtschaft und ländliche Entwicklung Wirtschaft und Währung Außenbeziehungen und europäische Nachbarschaftspolitik Regionalpolitik Binnenmarkt und Dienstleistungen Fischerei und maritime Angelegenheiten Beschäftigung, soziale Angelegenheiten und Chancengleichheit Finanzplanung und Haushalt Handel Wissenschaft und Forschung Energie

2. Rat der EU (Ministerrat) Zentrales Beschluss- und Lenkungsorgan der EU (intergouvernemental) Minister der Mitgliedstaaten tagen im Rahmen des Rates der EU Je nach Themenbereichen, die auf der Tagesordnung stehen, ist jedes Land mit seinen zuständigen Fachministern vertreten Vorsitz des Rates wird von Mitgliedstaaten im Halbjahreswechsel wahrgenommen

Entscheidungs- und Koordinierungsfunktion hat gesetzgebende Gewalt und entscheidet im Allgemeinen gemeinsam mit dem Europäischen Parlament gewährleistet die Koordinierung der allgemeinen Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten legt die Grundsätze der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik nach Vorgaben des Europäischen Rates fest und setzt diese um

schließt im Namen der Gemeinschaft und der Union internationale Abkommen zwischen der EU und einem oder mehreren Staaten oder internationalen Organisationen ab koordiniert die Tätigkeit der Mitgliedstaaten und trifft Maßnahmen im Bereich der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen bildet mit EP die Haushaltsbehörde, die den Haushaltsplan der Gemeinschaft feststellt

9 Ratsformationen Allgemeine Angelegenheiten und Außenbeziehungen Wirtschaft und Finanzen Zusammenarbeit in den Bereichen Justiz und Inneres Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucher Wettbewerbsfähigkeit Verkehr, Telekommunikation und Energie Landwirtschaft und Fischerei Umwelt Bildung, Jugend und Kultur

Entscheidungsverfahren im Rat Qualifizierte Mehrheitsentscheidungen Neuregelungen für EU-25 Abstimmungsverfahren für die qualifizierte Mehrheit „Dreifache Mehrheit“: - Mehrheit der Mitgliedstaaten, - Mehrheit der Stimmen - bei Antrag durch Mitgliedstaat – mindestens 62% der EU-Bevölkerung Qualifizierte Mehrheit (Anteil gewichteter Stimmen) - in der EU-25: 232 von insgesamt 321 Stimmen - in der EU-27: 255 von insgesamt 345 Stimmen (73,91%) Sperminorität - in der EU-25: > 89 Stimmen - in der EU-27: > 90 Stimmen

Reihenfolge der wechselnden Präsidentschaften 2004 Irland: Januar-Juni; Niederlande: Juli-Dezember 2005: Luxemburg; Vereinigtes Königreich 2006: Österreich; Finnland 2007: Deutschland; Portugal 2008: Slowenien; Frankreich 2009: Tschechische Republik; Schweden …bis 2020 festgelegt

3. Europäischer Rat Im Vertrag von Nizza kein Organstatus de facto bestehend aus den Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten, dem Präsidenten der Kommission und einem weiteren Kommissionsmitglied

„EU-Gipfel“ Dezember 2005 in Brüssel

4. Europäisches Parlament

Zweites „supranationales“ Organ Seit 1979 werden die Abgeordneten für die Dauer von fünf Jahren in allgemeinen unmittelbaren Wahlen gewählt Fraktionen werden nicht nach Staatsangehörigkeit, sondern nach Maßgabe der jeweiligen politischen Nähe gebildet 732 Abgeordnete, die in den 25 Mitgliedstaaten gewählt worden sind Präsident wird für zweieinhalb Jahre gewählt und ist wieder wählbar 20 parlamentarische Ausschüsse (25-78 Abgeordnete)

Politische Fraktionen (länderübergreifend) Partei Mitglieder Europäische Volkspartei (Christdemokraten) 264 Sozialdemokraten 199 Allianz der Liberalen und Demokraten 90 Die Grünen/ Freie Europäische Allianz 42 Vereinigte Europäische Linke 41 Unabhängigkeit/ Demokratie 33 Union für das Europa der Nationen 30 + 32 Fraktionslose

Entwicklung der Wahlbeteiligung bei Europawahlen

Befugnisse des EP Legislativbefugnis: mit dem Rat der EU Verabschiedung von Gesetzen Mitentscheidung: durch Maastricht eingeführt und durch Amsterdam ausgeweitet (2/3 aller Gesetze werden von EP und Rat gemeinsam erlassen) Haushaltsbefugnis: zusammen mit dem Rat bildet das EP die Haushaltsbehörde der EU, die jährlich die Ausgaben und Einnahmen der Union festlegt Kontrollbefugnis: Petitionsrecht der Bürger, Untersuchungen, Anrufen des EuGH, Finanzkontrolle

Das Verfahren der Mitentscheidung Die (1) Kommission unterbreitet gleichzeitig dem (2) Parlament und dem (3) Rat einen Gesetzestext. Das Parlament nimmt (4) Änderungsanträge an und unterbreitet sie dem Rat. Der Rat ist mit dem Ergebnis der ersten Lesung des Parlaments einverstanden: der (5) Gesetzestext wird verabschiedet, oder…

…wenn der Rat nach einer zweiten Lesung immer noch ablehnt muss der Vermittlungsausschuss (25 Mitglieder des Parlaments und 25 Mitglieder des Rates) einberufen werden, um eine Annäherung zwischen den unterschiedlichen Standpunkten herbeizuführen. Januar 2006: EP erteilt Haushalt (2007-2013), der auf EU-Gipfel verhandelt wurde eine Abfuhr (541 Stimmen: nein, 56: ja, 76 Enthaltungen); wenn sich EP und Rat nicht bis Ende das Jahres einigen, müsste die EU ab 2007 mit jährlichen Haushaltsplänen leben

INTERGOUVERNMENTALE EBENE Die Beziehung zwischen Kommission, Rat und Parlament Wer hat die Macht in der EU? Das Macht Dreieck RAT der EU legislative und exekutive Funktion SUPRANATIONALE EBENE INTERGOUVERNMENTALE EBENE KOMMISSION Motor der Integration Hüterin der Verträge Erfolge: Binnenmarkt und WWU PARLAMENT Mitentscheidung

Das Mehrebenensystem der EU Nationale Ebene Supranationale Ebene Europäischer Rat Rat der EU Kommission, Parlament Mitgliedstaaten Regierungen, Parlamente Parteien, öffentliche Meinung Subnationale Ebene Regionen, Bundesländer, Kommunen etc. in den Mitgliedstaaten