Hauptseminar: Menschenrechte und internationale Politik

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 Präsentation transkript:

Entstehung, Organisation und Entwicklung des Menschenrechtsrates der Vereinten Nationen Hauptseminar: Menschenrechte und internationale Politik Dozenten: Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Reinhard Meyers, Dr. Dina Rossbacher Referenten: Dennis Stratmann, Johannes Schildknecht, Thomas Reinert, Jonas Pfister

Gliederung Der Menschenrechtsschutz in der UNO Die Verhandlungen über den UN-Menschenrechtsrat Der UN-Menschenrechtsrat Universal Periodic Review (UPR) Vergleich von Menschenrechtskommission und Menschenrechtsrat Diskussion

I. Der Menschenrechtsschutz in der UNO

Verbürgungen in der Charta WIR, DIE VÖLKER DER VEREINTEN NATIONEN - FEST ENTSCHLOSSEN, […] unseren Glauben an die Grundrechte des Menschen, an Würde und Wert der menschlichen Persönlichkeit, an die Gleichberechtigung von Mann und Frau sowie von allen Nationen, ob groß oder klein, erneut zu bekräftigen, Weitere allgemeine Verweise auf die Menschenrechte in: Art. 13 Ziff. 1 lit. b, Art. 55 lit. c, Art. 56, Art. 62, Art. 76 lit. c UN-Charta

Verbürgungen in der Charta Die Vereinten Nationen setzen sich folgende Ziele: […] eine internationale Zusammenarbeit herbeizuführen, um […] die Achtung vor den Menschenrechten und Grundfreiheiten für alle ohne Unterschied der Rasse, des Geschlechts, der Sprache oder der Religion zu fördern und zu festigen; Art. 1 Ziff. 3 UN Charta

Spannungsverhältnis Freiheitsrechte Schutz des Individuums von staatlicher Gewalt Staatliche Interessen Freiheitsrechte wirtschaftliche, soziale, kulturelle Rechte kollektive Rechte souveräne Staatengleichheit Interventionsverbot Art. 2 Ziff. 1 / 7

Spannungsverhältnis Vorstaatliche Idee der Menschenrechte Staatliche Souveränität

Dilemma des Menschenrechtsschutzes Grundprobleme kein internationales Organ für Menschenrechtsschutz Charta umreißt an keiner Stelle den konkreten Inhalt der Menschenrechte Souveräne Nationalstaaten sind somit zuständig für… Vollzug des Menschenrechts Interpretation des Menschenrechts Folge… Souveräne Staaten als Adressaten und Richter zugleich

Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte Am 10. Dezember 1948 von der Generalversammlung verkündet Keine rechtliche Bindungswirkung  wie alle Resolutionen der GV lediglich eine Empfehlung AEMR als autoritative Interpretation des Menschenrechtsauftrags der UN Art. 10 UN-Charta  Die Generalversammlung kann alle Fragen und Angelegenheiten erörtern, die in den Rahmen dieser Charta fallen oder Befugnisse und Aufgaben eines in dieser Charta vorgesehenen Organs betreffen; vorbehaltlich des Artikels 12 kann sie zu diesen Fragen und Angelegenheiten Empfehlungen an die Mitglieder der Vereinten Nationen oder den Sicherheitsrat oder an beide richten.

Menschenrechtsaktivitäten in der UN Generalversammlung ECOSOC Rechtlich unverbindliche „Studien & Empfehlungen“ Ausarbeitung verschiedener Dokumente, die später als Grundlage für verschiedene Konventionen dienten Gem. Verpflichtung aus Charta fördert er den Respekt gegenüber den Menschenrechten Empfehlungen sind rechtlich unverbindlich Menschenrechtskommis-sion war ihm untergeordnet GV Beispiele: Erklärung zum Recht auf Entwicklung; Erklärung zum Schutz aller Menschen vor gewaltsamem Verschwindenlassen; Erklärung zum Schutz von Menschenrechtsverteidigern

Menschenrechtskommission Arbeitete von 1946-2006 Erarbeitete auf Anregung der Generalversammlung Entwürfe zu Übereinkommen Völkermordkonvention von 1948 Übereinkommen zur Beseitigung der Diskriminierung der Frau von 1979 Die internationalen Menschenrechtspakte von 1966 Menschenrechtsrat trat die Nachfolge an

Kritik an der Menschenrechtskommission

Die internationalen Menschenrechtspakte von 1966 Internationaler Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte Internationaler Pakt über bürgerliche und private Rechte 3. Januar 1976 Menschenrechtsschutz der 2. Generation Staatenpflichten Recht auf Arbeit, gerechte Arbeitsbedingungen und Entlohnung, auf Bildung von Arbeitnehmerverbindungen und einen angemessenen Lebensstandard… 23. März 1976 Umfasst grundlegende Freiheitsrechte Abwehrrechte gegen den Staat Recht auf Leben, Freiheit von Folter und Sklaverei, Recht auf persönliche Freiheit und Sicherheit, Rechte des Kindes, Recht auf ein faires Gerichtsverfahren…

Die internationalen Menschenrechtspakte von 1966 Bilden zusammen mit der AEMR die „International Bill of Human Rights“ Beide Pakte sind eigenständige Konventionen  unterliegen somit eigenen Regeln Staaten können sich nur freiwillig binden Somit ist ein strengeres Instrumentarium möglich, als dies bei der UN-Charta möglich ist Unterscheidung: „charter-based“ vs. „treaty-based“

Übersicht über die Mechanismen zum Schutz der Menschenrechte im System der UNO „Charta-basiert“ „Vertrags-basiert“ Generalversammlung (Art. 13 UN-Charta) 193 Mitgliedsstaaten Studien + Empfehlungen Menschenrechtsausschuss des Bürgerrechtspakts & Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte Menschenrechtskommission / Menschenrechtsrat mit diversen Arbeitsgruppen Ausschuss für die Rechte des Kindes 191 Mitgliedsstaaten UN-Hochkommissar für Menschenrechte Status eine Untergeneralsekretärs eingesetzt durch die Generalversammlung 1993 Technische und finanzielle Unterstützung Ausschuss für die Beseitigung jeglicher Form von Diskriminierung der Frau 185 Mitgliedsstaaten Permanentes Forum für indigene Völker Begründet durch ECOSOC 2000 16 unabhängige Experten Ausschuss gegen Folter 144 Mitgliedsstaaten Gemeinsame Merkmale Resolutionen nicht bindend VR-Verträge  für Mitglieder bindend

II. Die Verhandlungen über den UN-Menschenrechtsrat

Entstehungskontext Bedürfnis nach Schaffung einer neuen UN-Institu-tion zur Behandlung von Menschenrechten Verhandlungen über Beschaffenheit des neuen Gremiums Grds. Westliche Staaten  G-77 USA  Westliche StaatenG-77 Lat.amerika

Forderungen über die Beschaffenheit der neuen Institution USA Westl. Staaten Lateinamerika G-77 Mitglieder: 20-25 Ca. 50 2/3 Mehrheit Voraussetzung für Mitgliedschaft Einfache Mehrheit Länderspezifische Resolutionen Keine länderspezifischen Resolutionen „kooperativer“ Ansatz Strenge Kriterien für Mitgliedschaft Keine Beschränkungen Versprechen sich an MR zu halten UPR UPR; ohne NGOs oder UNHCHR

III. Der UN-Menschenrechtsrat

Gliederung Allgemeines Errichtung des UN-Menschenrechtrates Zusammensetzung Aufgaben und Instrumente Spezialverfahren Beratender Ausschuss Beschwerdeverfahren Universelle Periodische Überprüfung

1. Allgemeines Sitz: Genf (Palais des Nations) Ziel: Schutz und Förderung aller Menschenrechte (MR) Auftrag: Förderung der Einhaltung der von Staaten eingegangenen MR-Verpflichtungen

2. Errichtung Errichtet am 15.03.2006 durch Resolution der UN-Generalversammlung: 170 Stimmen dafür 3 Enthaltungen 4 Gegenstimmen Nebenorgan der UN-Generalversammlung Resolution enthält keine detaillierte Vorgaben für Arbeitsweisen des MR-Rates

3. Zusammensetzung 47 Mitglieder (nach Regionalgruppen aufgeschlüsselt) 6 7 13 13 8

Zusammensetzung Wahl der Mitglieder (Res. 60/251, Nr. 7) Einzeln, unmittelbar und geheim durch Mehrheit der GV Wählbar: Alle Mitglieder der UN Ausschluss möglich mit 2/3 Mehrheit der GV (Res. 60/251, Nr. 8) Leitung durch Präsident und Vizepräsident, „Ratsbüro“

4. Aufgaben und Instrumente Aufgaben (Auswahl) Mainstreaming der MR-Arbeit der UNO Entwicklung von Konzepten und Politiken Instrumente Spezialverfahren Beratender Ausschuss des MR-Rates Beschwerdeverfahren Universelle Periodische Überprüfung

a) Spezialverfahren (Special Procedures) Von MR-Kommission übernommen Länder- oder Themenspezifische Mandate Beobachtung der jeweiligen MR-Situation Verfassung von Studien Berichterstattung ggü. GV Beratung und Hilfe

Mandatsträger Von MR-Rat gewählt Einzelpersonen oder Arbeitsgruppen Unabhängige Experten mit notwendigem Fachwissen Nominiert u.a. durch Regierungen, NGOs, IOs Thematische Mandate Ländermandate Folter Elfenbeinküste Religionsfreiheit Palästinensische Gebiete Insgesamt über 30 Gegenwärtig 9

b) Beratender Ausschuss (Advisory Committee) Diskussions- und Fachgremium Besteht aus 18 unabhängigen Experten (Proporz-system) Aufgaben: Unterstützung durch Expertise und Studien „Think Tank“ des MR-Rates

c) Beschwerdeverfahren (Complaint Procedures) Ziel: Identifizierung und Eindämmung von systematischen MR-Verletzungen Einreichung von Beschwerde Einzelperson NGO Überprüfung durch AG des Beratenden Ausschusses Entscheidung über Zulässigkeit Belasteter Staat muss Stellung nehmen Parallel: Bericht durch weitere AG an MR-Rat Reaktion des MR-Rates, z.B. Erklärung, Entsendung von Berichterstatter etc.

d) Universelle Periodische Überprüfung (Universal Periodic Review) Durch Resolution 60/251 neu geschaffen Überprüft die jedem Staat obliegenden und von ihm eingegangenen Verpflichtungen auf dem Gebiet der Menschenrechte

IV. Universal Perodic Review (UPR) Ein wirksames Menschenrechtsschutz-instrument?

Ban Ki-moon, UN-Generalsekretär „The Universal Periodic Review has great potential to promote and protect human rights in the darkest corners of the world.“

Gliederung Etablierung der UPR Allgemeine Struktur & Organisation Konkreter Ablauf Wirksamkeit der UPR

1) Etablierung des UPR Artikel 5 e der UN-Resolution 60/251 (15.03.2006) 5. Decides that the Council shall, inter alia: (e) Undertake a universal periodic review, based on objective and reliable information, of the fulfilment by each State of its human rights obligations and commitments in a manner which ensures universality of coverage and equal treatment with respect to all States; the review shall be a cooperative mechanism, based on an interactive dialogue, with the full involvement of the country concerned and with consideration given to its capacity-building needs; such a mechanism shall complement and not duplicate the work of treaty bodies; the Council shall develop the modalities and necessary time allocation for the universal periodic review mechanism within one year after the holding of its first session; Erste Sitzung im April 2008

2) Allgemeine Struktur & Organisation Alle 192 Staaten der UN werden in einem 4 Jahreszyklus (1. Zyklus: 2008-2011) innerhalb der UPR hinsichtlich ihrer Menschenrechtslage kontrolliert 48 Staaten pro Jahr in jeweils 3 Sitzungen zu je 16 Staaten Staaten sowohl als Kontrollobjekt als auch als eigenständiger Kontrolleur (wenn Mitglied in der UPR-Arbeitsgruppe)

Allgemeine Struktur und Organisation UPR besteht aus drei Hauptdokumenten: Nationaler Staatenbericht Bericht des Büros des Hohen Kommissars für Menschenrechte Weiterer Bericht des Hohen Kommissars bzgl. glaubwürdiger und verlässlicher Informationen von NGOs und anderweitig relevanten „stakeholders“

Beteiligte innerhalb des UPR-Prozesses Staaten Nichtregierungsorganisationen Zivilgesellschaft UN-Agenturen

Grundlagen der UPR Artikel 1 der Menschenrechtsrat-Resolution A/HRC/5/1 (18.06.2007) 1. The basis of the review is: (a) The Charter of the United Nations; (b) The Universal Declaration of Human Rights; (c) Human rights instruments to which a State is party; (d) Voluntary pledges and commitments made by States, including those undertaken when presenting their candidatures for election to the Human Rights Council (hereinafter “the Council”). 2. In addition to the above and given the complementary and mutually interrelated nature of international human rights law and international humanitarian law, the review shall take into account applicable international humanitarian law.

3) Konkreter Ablauf eines UPR-Prozesses Phase 1: Berichte über den jeweiligen Staat werden vorbereitet Phase 2: Sitzung der UPR-Arbeitsgruppe inkl. betroffener Staat Phase 3: Bericht der Arbeitsgruppe wird vorbereitet Phase 4: Bericht der Arbeitsgruppe wird vom Menschenrechtsrat angenommen Phase 5: Nachfolgende Prozesse/Imple-mentation der Empfehlungen 3) Konkreter Ablauf eines UPR-Prozesses

Sitzung der UPR-Arbeitsgruppe 1. 1 Stunde für den betroffenen Staat zur Präsentation seines Berichts 2. Interaktiver Dialog mit Fragen der anderen Mitglieder der Arbeitsgruppe 3. Abschließende Zusammen- fassung 3 Stunden Sitzungsdauer

Troika Bestehend aus drei Berichterstattern aus drei unterschiedlichen Regionen Aufgaben: Sammelt und ordnet die Fragen anderer Staaten vor der UPR-Sitzung und leitet diese an das Sekretariat weiter Keine spezifische Rolle während des interaktiven Dialogs Vorbereitung (unter Einbezug des zu untersuchenden Staates und mit der Hilfe des Sekretariats) sowie Vorstellung des Abschlussbericht der Arbeitsgruppe Jeder untersuchte Staat hat eine andere Troika

4) Wirksamkeit des UPR Untersuchung der 7 UPR-Sitzungen von 2008 bis 2010: Hohe Besuchsrate aller Staaten innerhalb der UPR-Sitzung Die aktivsten Gruppen während der UPR-Sitzung waren jene aus der Region, aus welcher der zu untersuchende Staat stammt Schwache Rolle der Troika, da nicht dialogführend

Wirksamkeit des UPR Art der Empfehlungen im Verhältnis zu ihrer Häufigkeit Art der Empfehlung Anzahl limited action 302 continue an action 1669 taking an action 1019 general action 4110 specific action 3162

V. Vergleich von Menschenrechtskommission und Menschenrechtsrat

Vergleich UNCHR UNHRC Mitglieder 56 MS 47 MS Stellung Unterorgan ECOSOC Nebenorgan GV Sitzungen 1x jährlich, min. 6 Wochen 3x jährlich, min. 10 Wochen Wahl Einfache Mehrheit der 53 ECOSOC Staaten, Für 3 Jahre – Wiederwahl möglich Absolute Mehrheit der Generalversammlung Auf 2 aufeinanderfolgende Amtsperioden beschränkt Kriterien Nein „höchste Standards der Menschenrechte“ sowie der Förderung und Schutz Abwahl Mit 2/3 Mehrheit GV Beschwerdeverfahren Grds. übernommen

Von der Menschenrechtskommission zum Menschenrechtsrat Wichtige Neuerungen im Menschenrechtsrat: Universal Periodic Review Institutionelle Aufwertung durch Gleichstellung der UNHRC mit der Generalversammlung Neuer Regionalschlüssel: Verminderter Einfluss westlicher Staaten Möglichkeit zu schnellerer Reaktion durch 3x jährliche Sitzung und Sondersitzungen Abwahl von MG ist möglich Mehr Sichtbarkeit durch bessere Instrumente UNHRC als Ort des Dialogs und Diskurses

Gleicher Inhalt mit neuem Namen ? Kritik an der Menschenrechtskommission: Opportunismus und Selektivität Blockbildung und Lähmung Zusammensetzung Zeitverzögerung Umsetzungsdefizit

Gleicher Inhalt mit neuem Namen ? Kritik am Menschenrechtsrat: „Staaten die MR verletzen sind im UNHRC in der Mehrheit“ Politisches Gremium statt Beschützer und Vertreter von Opfern Fokussierung auf Nahostkonflikt (Israel/OIC) Umsetzungsdefizit

Aber : Erfolge der MR-Arbeit der UN: Standard setting Normsetzung Fact finding Erfolgreiche Instrumente: Sonderberichterstatter „Fundament mit Schwächen“

Wie kann der Menschenrechtsschutz durch den UNHRC verbessert werden ? Vorschläge: Unabhängige Beurteilung von MG durch regionale Expertengruppen Verbesserung von Inklusion und Partizipation lokaler NGOs Breitere Abdeckung von MR Fällen Bessere Mittel zum Ausschluss / Ablehnung von MG Effektive Nutzung von Tools wie dem UPR und deren Folgen

Zukunft der UN Menschenrechtsarbeit: „Eine Reform zur Umsetzung der Menschenrechtsarbeit der UN wird nicht erfolgreich sein ohne den politischen Willen der Staaten.“

Beispiel: Libyen

VI. Diskussion Ist der UNHRC ein glaubwürdiger Vertreter von MR ? Wie kann MR-Schutz verbessert werden ?