Verhältnis von Mitgliedstaaten, Regionen und EU

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 Präsentation transkript:

Verhältnis von Mitgliedstaaten, Regionen und EU Westfälische Wilhelms-Universität Münster Prof. Dr. Wichard Woyke Standardkurs EU, 03.06.2008

Westfälische Wilhelms-Universität Münster Prof. Dr. Wichard Woyke Standardkurs EU, 03.06.2008

Das Mehrebenensystem der EU Nationale Ebene Supranationale Ebene Europäischer Rat Rat der EU Kommission, Parlament Mitgliedstaaten Regierungen, Parlamente Parteien, öffentliche Meinung Subnationale Ebene Regionen, Bundesländer, Kommunen etc. in den Mitgliedstaaten Westfälische Wilhelms-Universität Münster Prof. Dr. Wichard Woyke Standardkurs EU, 03.06.2008

Westfälische Wilhelms-Universität Münster Prof. Dr. Wichard Woyke Standardkurs EU, 03.06.2008

Westfälische Wilhelms-Universität Münster Prof. Dr. Wichard Woyke Standardkurs EU, 03.06.2008

Westfälische Wilhelms-Universität Münster Prof. Dr. Wichard Woyke Standardkurs EU, 03.06.2008

Westfälische Wilhelms-Universität Münster Prof. Dr. Wichard Woyke Standardkurs EU, 03.06.2008

Westfälische Wilhelms-Universität Münster Prof. Dr. Wichard Woyke Standardkurs EU, 03.06.2008

Rechtlicher Rahmen Reformvertrag Art.4 I. alle nicht der Union übertragenen Rechte verbleiben bei den Mitgliedsstaaten II. Union achtet Gleichheit der Mitgliedsstaaten vor den Verträgen Nationale Identität Pol. und verfassungsmäßige Strukturen Grundlegende Funktionen des Staates, insbesondere die territoriale Unversehrtheit Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung Schutz der nationalen Sicherheit Insbesondere Schutz der nationalen Sicherheit ist die alleinige Funktion der Nationalstaaten Westfälische Wilhelms-Universität Münster Prof. Dr. Wichard Woyke Standardkurs EU, 03.06.2008

Rechtlicher Rahmen Reformvertrag Art.5 I. Für Abgrenzung der Zuständigkeiten der Union gilt der Grundsatz der begrenzten Einzelermächtigung Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit Subsidiaritätsprinzip dass staatliche Eingriffe (EU, Bund) und öffentliche Leistungen grundsätzlich nur unterstützend und nur dann erfolgen sollen, wenn die jeweils tiefere hierarchische Ebene (Länder, Kommunen, Familien) nicht in der Lage ist, die erforderliche (Eigen-)Leistung zu erbringen. Das S.-Prinzip spielt vor allem in der Bildungs- und Sozialpolitik eine wichtige Rolle und ist ein wesentliches Element des europäischen Integrationsprozesses. Westfälische Wilhelms-Universität Münster Prof. Dr. Wichard Woyke Standardkurs EU, 03.06.2008

Rechtlicher Rahmen Reformvertrag Verhältnismäßigkeit Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit sagt, dass die EU "inhaltlich wie formal nicht über das zur Erreichung der Ziele der Verträge erforderliche Maß hinaus" gehen darf. 5.II. Grundsatz der begrenzten Einzelermächtigung EU wird nur innerhalb der Grenzen ihrer Zuständigkeit tätig, die die Mitgliedsstaaten ihr in den Verträgen übertragen haben Alle der Union nicht in den Verträgen übertragenen Zuständigkeiten verbleiben bei den Mitgliedsstaaten Westfälische Wilhelms-Universität Münster Prof. Dr. Wichard Woyke Standardkurs EU, 03.06.2008

Rechtlicher Rahmen Reformvertrag „Rechte der nationalen Parlamente“: Artikel 12 Rechte inkl. zweier Protokolle Subsidiaritätsrüge: 1/3 der nationalen Parlamente kann die Kommission zwingen, ihre Gesetzentwürfe noch einmal zu überprüfen  Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Mehrheit der nationalen Parlamente, gemeinsam mit Rat oder Europäischem Parlament, sogar erreichen, dass Gesetzentwürfe der Kommission überhaupt nicht mehr weiter beraten werden. Subsidiaritätsklage: Die nationalen Parlamente können vor dem Europäischen Gerichtshof wegen Verstoßes gegen das Subsidiaritätsprinzip klagen. Westfälische Wilhelms-Universität Münster Prof. Dr. Wichard Woyke Standardkurs EU, 03.06.2008

Die Quellen des Gemeinschaftsrechts EU Die Quellen des Gemeinschaftsrechts Die Rechtsordnung der EU Primäres Gemeinschaftsrecht Die Gründungsverträge der drei Europäischen Gemeinschaften; die Verträge von Maastricht, Amsterdam und Nizza Die vom EuGH entwickelten allgemeinen Rechtsgrundsätze Die Prinzipien des EuGH zur Sicherung des Gemeinschaftsrechts Sekundäres Gemeinschaftsrecht Die Rechtsakte der EU gemäß Art. 249 EGV: Verordnungen (VO) Richtlinien (RL) Entscheidungen / Beschlüsse Empfehlungen und Stellungnahmen Westfälische Wilhelms-Universität Münster Prof. Dr. Wichard Woyke Standardkurs EU, 03.06.2008 © Europäische Kommission 2006

Drei Arten von Rechtsakten Richtlinie Ist für jeden Mitgliedsstaat hinsichtlich des zu erreichenden Ziels verbindlich, überlässt den nationalen Organen die Wahl der Form und der Mittel zur Umsetzung Verordnung Hat allgemeine Geltung, Ist in allen Teilen verbindlich, Gilt in jedem Mitgliedsstaat unmittelbar Entscheidung Für diejenigen verbindlich, an die sie gerichtet ist Empfehlung und Stellungnahmen sind unverbindlich Westfälische Wilhelms-Universität Münster Prof. Dr. Wichard Woyke Standardkurs EU, 03.06.2008

Kommissionspräsident Die Institutionen Europäischer Rat Staats- und Re- gierungschefs + Kommissionspräsident Rat der EU EuGH Ausschuss der Regionen Europäisches Parlament Wirtschafts- und Sozialausschuss Rechnungshof Europäische Kommission Europäische Zentralbank Europäische Investitionsbank Westfälische Wilhelms-Universität Münster Prof. Dr. Wichard Woyke Standardkurs EU, 03.06.2008

Ausschuss der Regionen (AdR) Ausschuss aus Vertretern „regionaler und kommunaler Gebietskörperschaften Mit dem Maastrichter Vertrag gegründet Ermöglicht Repräsentanten der regionalen und lokalen Ebene Mitwirkung der Politik- und Systemgestaltung auf der Ebene der Europäischen Union Durch regionale Verankerung „näher am Bürger“ Setzt sich ausschließlich aus Vertretern zusammen, die über ein Wahlmandat verfügen oder einer Versammlung politisch verantwortlich sind Westfälische Wilhelms-Universität Münster Prof. Dr. Wichard Woyke, Standardkurs EU, 03.06.2008

Ausschuss der Regionen (AdR) Hat laut Art. 265 EGV mehrere Beteiligungsrechte „Wird vom Rat oder der Kommission in den in diesem Vertrag vorgesehenen Fällen […] gehört“; „(wird) in allen Fällen gehört, in denen eines der beiden Organe dies für zweckmäßig erachtet, insbesondere in Fällen, welche die grenzüberschreitende Zusammenarbeit betreffen“; Kann vom Europäischen Parlament gehört werden Kann, wenn er dies für zweckdienlich erachtet, von sich aus eine Stellungnahme abgeben Muss auf 24 Feldern der Gemeinschaftspolitik konsultiert werden Westfälische Wilhelms-Universität Münster Prof. Dr. Wichard Woyke, Standardkurs EU, 03.06.2008

Westfälische Wilhelms-Universität Münster Prof. Dr. Wichard Woyke, Standardkurs EU, 03.06.2008

Westfälische Wilhelms-Universität Münster Prof. Dr. Wichard Woyke, Standardkurs EU, 03.06.2008

Vertretung der Bundesländer in Brüssel

Lobbying in Brüssel 3.000 Lobbyisten mit 10.000 Mitarbeitern sind in Brüssel vertreten. Regionalvertretungen Verbände Nichtregierungsorganisationen (NGOs) Firmen Gemeinsames Ziel Mitgestaltung der „Brüsseler Entscheidungen“

Nordrhein-Westfalen Mitarbeiter: 25 In Brüssel seit: 1986 Dienststellenleiter: Hans Stein

Stellung der Institution im demokratischen System der EU Die Länder vertreten ihr Interessen durch Verbindungsbüros Es repräsentiert das Bundesland in der EU Die Landesvertretung betreibt Kontaktpflege zu den Mitarbeitern der EU-Institutionen Sie versuchen in der Kommission Ansprechpartner zu finden

Stellung der Institution im demokratischen System der EU Die Vertretung versucht auch Kontakte zu anderen Mitgliedsstaaten mit gleichen Interessen zu knüpfen um den Einfluss zu verstärken Das Verbindungsbüro ist zugleich ,,Höhrrohr‘‘ und ,,Sprachrohr‘‘ der Landesregierung Anlaufstelle für Bürger und Firmen Die Landesvertretung soll in Ergänzung und Kooperation, nicht in Konkurrenz zur ständigen Vertretung des Bundes arbeiten

Organisation Landesvertretung NRW Außenstelle der Staatskanzlei Geschäftsbereich des Ministerpräsidenten zuständige Mitglieder der Landesregierung: - Michael Breuer - Karsten Beneke 25 Mitarbeiter/innen

Ziele und Aufgaben Präsentation der Länder Interessenvertretung Informieren die Landesregierung und andere öffentl. Stellen über Aktuelles (z.B. Gesetzgebungsverfahren oder Förderprogramme Fördern private und öffentl. Einrichtungen bei Kontakten zu EU-Stellen Einreichung von Förderanträgen Akquisition von Fördermitteln

NRW in Brüssel Landesvertretung nimmt Aktivitäten von EU-Organen auf, wertet sie aus und informiert das Land darüber Versucht bei Entscheidungen NRW‘s Interessen einzubringen Unterstützt Landesregierung und Landtag bei Kontakten Zusammenarbeit mit europ. Partner um Kraft für gemeinsame Interessenvertretung zu bündeln Landesvertretung als kooperierende Ergänzung für die ständige Vertretung des Bundestages Bürger/innen, Einrichtung, EU-Mitarbeiter kommen mit Anfragen

Die Grundsätze Partnerschaftlichkeit Nachhaltigkeit Nutzen Voneinander Lernen Offenheit