Aufsichtspflicht für Jugendleiter und Ferienbetreuer

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 Präsentation transkript:

Aufsichtspflicht für Jugendleiter und Ferienbetreuer

Inhalt der Aufsichtspflicht Aufsichtspflichtige Personen haben darauf zu achten, dass die Ihnen zur Aufsicht Anvertrauten selbst nicht zu Schaden kommen und auch keine anderen Personen (Dritte) schädigen.

Aufsichtspflicht ... aus pädagogischer Sicht: Kinder sollen Verantwortung übernehmen „Learning by doing“ aus juristischer Sicht: Schäden sollen verhindert werden - Schäden am Minderjährigen - Schäden an Dritten

Umfang der Aufsichtspflicht 5 Pflichten des Jugendleiters/ Betreuers: - Pflicht zur umfassenden (Selbst-)Information - Pflicht zur Vermeidung/ Beseitigung von Gefahrenquellen - Pflicht zu Hinweisen und Warnungen - Pflicht zur tatsächlichen Aufsichtsführung - Pflicht zum Eingreifen in gefährlichen Situationen - (bei Volljährigen: Pflicht zur Hilfeleistung)

Informationspflicht Persönliche Umstände Behinderungen, Krankheiten, Allergien Schwimmer, Nichtschwimmer Sportliche Fähigkeiten, Belastbarkeit Besonderheiten der örtlichen Umgebung Sicherheit von Gebäude, des Geländes Sicherheit von Spielgeräten, Werkzeugen Notrufmöglichkeiten/ Infrastruktur

Pflicht zur tatsächlichen Aufsichtsführung Das Maß der Aufsichtsführung ist abhängig von: Alter der Aufsichtsbedürftigen Größe der Gruppe Örtliche Verhältnisse Anzahl, Beherrschbarkeit der Gefahrenquellen objektive Gefährlichkeit der Aktivität Anzahl der Mitbetreuer

Pflicht zur tatsächlichen Aufsichtsführung Maßstab des BGH: “Das Maß der gebotenen Aufsicht bestimmt sich nach Alter, Eigenart und Charakter des Kindes sowie danach, was Jugendleitern in der jeweiligen Situation zugemutet werden kann. Entscheidend ist, was ein verständiger Jugendleiter nach vernünftigen Anforderungen unternehmen muß, um zu verhindern, daß das Kind selbst zu Schaden kommt oder Dritte schädigt.”

Pflicht zur tatsächlichen Aufsichtsführung 3 Kontrollfragen Jeder Jugendleiter sollte stets folgende Fragen mit „JA“ beantworten können: Bin ich darüber informiert, wo sich die mir anvertrauten Kinder und Jugendlichen befinden und was sie tun ? Habe ich generell alle Vorkehrungen zum Schutze der mir Anvertrauten und Dritter getroffen ? Habe ich auch in der jetzigen Situation alles Zumutbare getan, was vernünftigerweise unternommen werden muß, um Schäden zu verhindern ?

Pflicht zur tatsächlichen Aufsichtsführung Zulässige und sinnvolle Sanktionen: Ermahnungen Wegnahme gefährlicher Gegenstände Ausschluß eines Teilnehmers/ Heimschicken Abbruch eins Spiels/ der Veranstaltung Information der Eltern Nicht sinnvoll/ zulässig: Kollektive Strafen Gemeinschaftsdienste als Strafe Körperliche Züchtigung, Freiheitsentzug, Demütigungen

Folgen einer Aufsichtpflichtverletzung Zivilrechtliche Folgen (BGB): Schadensersatzansprüche Schmerzensgeld Anspruch auf Haftungsfreistellung bei leichter Fahrlässigkeit Strafrechtliche Folgen (StGB) Arbeitsrechtliche Folgen

Weitere Tipps: - Trillerpfeifen Listen mit Handynummern Polizei/ DLRG etc. informieren! Keine Medikamentengabe Beginn und Ende der Aufsichtspflicht Bestimmungen des JuSchG