Realschule Hohenhameln Eigenverantwortliche Schule und neue Schulverfassung in Niedersachsen ab dem 01.08.2007 Änderungen durch die Schulgesetznovelle vom 17.07.2006
Eigenverantwortliche Schule Umfassendes Qualitätsmanagement Grundlage des Unterrichts: Bildungsstandards – Kerncurricula - fachbezogene Kompetenzen Schulprogramm – Leitbild – Entwicklungsziele – Verbesserungsmaßnahmen – Priorisierung Regelmäßige Bilanzierung - intern (z.B. SEIS) - extern (Schulinspektion) Budgetplanung – Kontoführung - Budgetverantwortung Neue Schulverfassung Gesamtkonferenz – Schulvorstand – Schulleiter/in
Schulverfassung Bisher galt: „Allzuständige“ Gesamt-konferenz als höchstes Entscheidungsgremium Teilkonferenzen Schülerrat und Schulelternrat Schulleiter/in Ab 01.08.07 gilt: Gesamtkonferenz als Entscheidungsgremium „in pädagogischen Angele-genheiten“ (§ 34) Teilkonferenzen Schülerrat und Schulelternrat Schulleiter/in (§ 43) Schulvorstand zur Gestaltung der Qualitäts-entwicklung (§ 38)
Gesamtkonferenz – Schulvorstand (1) entscheidet über Schulprogramm Schulordnung Geschäfts- und Wahlordnungen Nutzung der Spielräume zur Deregulierung Haushaltsmittel Entlastung der SL‘in/des SL Stundentafel Schulpartnerschaften Schulische Mitwirkung an der Namensgebung Anträge zur Genehmigung von Schulversuchen Anträge zur Genehmigung besonderer Ordnungen
Gesamtkonferenz – Schulvorstand (2) stellt Grundsätze auf für Leistungsbewertung und Beurteilung Klassenarbeiten und Hausaufgaben sowie deren Koordinierung Projektwochen Werbung und Sponsoring Jährliche Überprüfung der Arbeit schlägt vor Schulprogramm Schulordnung
Schulvorstand: Zusammensetzung 12 stimmberechtigte Mitglieder an der Realschule Hohenhameln 3 Eltern, gewählt vom Schulelternrat 3 Schüler/innen, gewählt vom Schülerrat SL als Vors., 5 weitere Lehrkräfte, gewählt von den Lehrkräften in der GK
Schulleiter/in (1) Gesamtverantwortung für die Schule und deren Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung Dienstvorgesetzter – Besuch und Beratung von Lehrkräften im Unterricht – Personalwirtschaft – Personalentwicklung Laufende Verwaltungsgeschäfte – Sorge für Einhaltung der Rechtsvorschriften und der Schulordnung – Einspruchsrecht
Schulleiter/in (2) Budgetplanung - Verwendung der Haushaltsmittel - Rechenschaft Vertretung der Schule nach außen Vorsitz in Gesamtkonferenz und Schulvorstand Entscheidung in allen Angelegenheiten, für die keine Konferenz oder der Schulvorstand zuständig sind (z.B. Anrechnungsstunden)
Neue Schulverfassung SCHUL VORSTAND Gesamt- konferenz Schulleiter/in Teilkonferenzen: Klassenkonferenzen Fachkonferenzen Lehrkräfte in der GK Lehrkräfte und Mit- arbeiter/innen Schul- elternrat Schüler- rat
Weitere wichtige Neuerungen (1) Jährliche Evaluation, Planung und Umsetzung von Verbesserungsmaßnahmen (§ 32, 3) Übergangsregelungen für die interne Evaluation (§ 178) – Externe Evaluation (§ 123) Beratung und Unterstützung durch die Schulbehörde (§120 a) „Pädagogische Verantwortung“ der Lehrkräfte ( §§ 50 und 33), nicht mehr die „methodische und didaktische Freiheit“
Weitere wichtige Neuerungen (2) Vorrang der Viertagesschule bei Ganztagsschulen Verpflichtende Teilnahme von Lehrkräften, Mitarbeiter/innen und Schüler/innen an Erhebungen (v. a. zur Schulqualität)
Realschule Hohenhameln Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit