7. Kapitel: Produkthaftung

Slides:



Advertisements
Ähnliche Präsentationen
Prof. Dr. Justus Meyer, Juristenfakultät
Advertisements

§ 307 BGB Benno´s Baumarkt 3. Es wird vermutet, dass ein Mangel bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorhanden war, wenn seit Gefahrübergang nicht.
Fall 1: Schnelles Fahren
Fall 9: Verhängnisvolle Tierliebe
Fall 10: Verhinderter Kunstgenuss
Was ist und wie prüft man Qualität
Was ist Qualität ? Qualität von Produkten oder Dienstleistungen ist das Gesamtergebnis aller Aktivitäten in jeder Phase des gesamten Leistungsprozesses.
6. Kapitel: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Unmöglichkeit Unterschied zwischen Stück- und Gattungsschuld
Schadensausgleich im Arbeitsverhältnis
§ 6 Kaufrecht (Teil 1) Überblick Bedeutung, Geschichte
Haftungsfragen bei Debit - Kartenzahlungsvorgängen
Geplant zum : Das Zweite Gesetz zur Änderung schadensersatzrechtlicher Vorschriften.
II. Teil: Individualarbeitsrecht
Fall 2: Caroline von H., eine monegassische Prinzessin
Fall 8: Der Testesser (BGH NJW-RR 1998, 250).
Referent: Prof. Dr. Martin Häublein Universität Innsbruck
EG-Maschinenrichtlinie/ CE-Kennzeichnung
Gesundes Führen lohnt sich !
Datenschutz in the small
Software Engineering SS 2009
Typische Praxis-Fehler bei Leistungsbeschreibungen
Haftungstatbestände für Geschäftsführer
© Haftpflichtkasse Darmstadt VVaG
Geschäftsführung ohne Auftrag (GoA)
Rechte & Pflichten
Das neue Schuldrecht in Anspruchsgrundlagen
3 Kaufvertrag – jedes Geschäft braucht einen Vertrag!
….ist anzuwenden, wenn der Käufer kein Kaufmann ist! B2C
Feuerwehr im Straßenverkehr
Das neue Gewährleistungsrecht
REACH Duty of Care & Information Flow Wien, 2. Juli 2003 Hermann Götsch.
UNS-Beratertreffen Rechtliche Aspekte und Haftungen aus Berateraufträgen 8. April 2005 Mag. Ferdinand Wallner.
Das neue Schuldrecht in Anspruchsgrundlagen
ZGB-Inhaltsübersicht
Privatrecht II Lektion 7 Leistungsstörungen (§ 5, I - IV)
Vertragsschluss und Vertragsauslegung
§ 9 Ansprüche aus dem Rückabwicklungsverhältnis
Gemeinsame Tagung Bezirksleitung und Kreiswasserwachten
Prof. Dr. Justus Meyer, Juristenfakultät
Einführung ins Privatrecht
Mag. Nina Rauchenschwandtner Juni 2004
Mängelhaftung beim Kauf:
Von Unternehmen und Unternehmern
Niederrheinischer Pflegekongress 25./
Prof. Dr. Justus Meyer, Juristenfakultät
Vorgehen in der Klausur insb. Anspruchsgrundlagen
Qualitätsmanagement-Systeme - ein Wirtschaftsfaktor
Ziel: Ausgleich von Interessen-beeinträchtigungen
Gutachten zu Fall 1 A. Anspruch des K gegen V auf Übergabe und Übereignung der Grafik aus Kaufvertrag gem. § 433 I 1 „impossibilium nulla est obligatio“
Kosten für Ersatz- gebrauch   Tilgungsbestimmung (362 ff. BGB)   Kosten für Durch- setzung Kosten für Ersatz Tausch- wert Gebrauchs- wert  
Rechte & Pflichten TEIL – Rechtliche Sicht.
Dr. Thomas Höhne. Geheim oder nicht geheim? Urheberprobleme in Vergabeverfahren.
Grundkurs Strafrecht II Prof. Dr
TANOS | VITALI | ZUPANCIC rechtsanwälte dr katrin tanos
© Rau 2010.
Ass.Prof.Dr.Peter Jordan, Sowi-Ü SS04 Gewährleistung neu - GewRÄG (BGBl I 2001/48) 1 Das Neue Gewährleistungsrecht RL über den Verbrauchsgüterkauf 1999/44/EG.
1 Lerneinheit 6 – Überblick B.Auftrag, Geschäftsbesorgungsvertrag und Geschäftsführung ohne Auftrag.
KIT – Universität des Landes Baden-Württemberg und nationales Forschungszentrum in der Helmholtz-Gemeinschaft INSTITUT FÜR INFORMATIONS- UND WIRTSCHAFTSRECHT.
Ein Service von: Aufsichtspflicht für Jugendleiter und Ferienbetreuer.
Lerneinheit 1 – Überblick A.Leistungsstörungen 1. Abschnitt - Grundlagen § 1Einführung § 2System des Leistungsstörungsrechts 2. Abschnitt -
1 Lerneinheit 8 – Überblick A.Leistungsstörungen 3. AbschnittLeistungsverzögerung § 11 Schadensersatz statt der Leistung nach §§ 280 I, III,
Unmöglichkeit im gegenseitigen Vertrag Prof. Dr. Michael Beurskens, Universität Bonn.
1 Eramusstudenten: Bitte bei Lehrstuhl per mit Namen und Matrikelnummer zur mündlichen Prüfung am Ende des Semesters anmelden. Prüfungstermin: Montag,
Betriebswirtschaftliche Projekte Management-Systeme Zertifizierungen ISO 9001, ISO 14001, ISO und weitere Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz.
1 Probeklausur: Termin: Mittwoch, bis Uhr ZHG 008 Rückgabe und Besprechung in den jeweiligen BK‘s Auf Klausur bitte unbedingt jeweiligen.
1 Lerneinheit 7 – Überblick A.Leistungsstörungen 3. AbschnittLeistungsverzögerung § 10 Schadensersatz neben der Leistung nach § 280 I, II, 286.
1 Lerneinheit 5 – Überblick A.Leistungsstörungen 2. AbschnittDer Ausschluss der Leistungspflicht und seine Folgen § 5 Schadensersatz: Überblick.
SoWi Ü - 1 Barta: Zivilrecht online PHG 1988 (1) qFall: „ Fliegendes“ Messer aus Rasenmäher tötet Frau qAnwendungsbereich: Gewerbe, Industrie; Arzneimittel.
Industriemeister- Fortbildung Fach: Recht
 Präsentation transkript:

7. Kapitel: Produkthaftung FH-Hof Wirtschaftsprivatrecht Prof. Dr. J. Lehmann I. Einführung II. Leistungs- Störungen III. Verjährung IV. Allgemeine Geschäfts- Bedingungen V. Produkthaftung 7. Kapitel: Produkthaftung Verbraucher Unternehmer

Rechtliche Einflüsse I. Einführung II. Leistungs- Störungen FH-Hof Wirtschaftsprivatrecht Prof. Dr. J. Lehmann Rechtliche Einflüsse I. Einführung II. Leistungs- Störungen III. Verjährung IV. Allgemeine Geschäfts- Bedingungen V. Produkthaftung 1. Abgrenzung a) rechtliche Einflüsse

I. Einführung II. Leistungs- Störungen III. Verjährung IV. Allgemeine FH-Hof Wirtschaftsprivatrecht Prof. Dr. J. Lehmann I. Einführung II. Leistungs- Störungen III. Verjährung IV. Allgemeine Geschäfts- Bedingungen V. Produkthaftung 1. Abgrenzung a) rechtliche Einflüsse b) Einordnung

Schutzinteressen im Gewährleistungs – und Produkthaftungsrecht FH-Hof Wirtschaftsprivatrecht Prof. Dr. J. Lehmann I. Einführung II. Leistungs- Störungen III. Verjährung IV. Allgemeine Geschäfts- Bedingungen V. Produkthaftung 1. Abgrenzung a) rechtliche Einflüsse b) Einordnung c) Interessen Schutzinteressen im Gewährleistungs – und Produkthaftungsrecht Gewährleistungsrecht Schutz des wirtschaftlichen Nutzungs- und Äquivalenzinteresses des Vertragspartners Abweichung von der gewöhnlichen oder vertraglich vorausgesetzten Gebrauchfähigkeit oder des Wertes

Produkthaftungsrecht FH-Hof Wirtschaftsprivatrecht Prof. Dr. J. Lehmann I. Einführung II. Leistungs- Störungen III. Verjährung IV. Allgemeine Geschäfts- Bedingungen V. Produkthaftung 1. Abgrenzung a) rechtliche Einflüsse b) Einordnung c) Interessen Produkthaftungsrecht Schutz des Integritätsinteresses jedes Benutzers oder Dritten Abweichung von den (berechtigten) Sicherheitserwartungen

Einstehenmüssen für fehlerhafte Produkte FH-Hof Wirtschaftsprivatrecht Prof. Dr. J. Lehmann Einstehenmüssen für fehlerhafte Produkte I. Einführung II. Leistungs- Störungen III. Verjährung IV. Allgemeine Geschäfts- Bedingungen V. Produkthaftung 1. Abgrenzung a) rechtliche Einflüsse b) Einordnung c) Interessen Sachmangelhaftung Garantiehaftung Deliktshaftung Händler Xaver Käufer Trost Hersteller Huber Garantiehaftung Deliktshaftung

Produkthaftung nur ein Versicherungsproblem? FH-Hof Wirtschaftsprivatrecht Prof. Dr. J. Lehmann I. Einführung II. Leistungs- Störungen III. Verjährung IV. Allgemeine Geschäfts- Bedingungen V. Produkthaftung 1. Abgrenzung a) rechtliche Einflüsse b) Einordnung c) Interessen d) Versicherungs- problem? Produkthaftung nur ein Versicherungsproblem? 1. Problem: Kosten - Prämien; viele schon kleine und mittlere bereits Unternehmen unterversichert; keine Ressourcen zur Risikofinanzierung 2. Problem: Höchstbeträge bei der Deckung, keine automatische Auslandsdeckung 3. Problem: Straftaten nicht versicherbar !

FH-Hof Wirtschaftsprivatrecht Prof. Dr. J. Lehmann Zum Fall 18 I. Einführung II. Leistungs- Störungen III. Verjährung IV. Allgemeine Geschäfts- Bedingungen V.Produkthaftung 1. Abgrenzung a) rechtliche Einflüsse b) Einordnung c) Interessen d) Versicherungs- problem? e) Fall 18 bezüglich Händler keine Garantiehaftung und keine Gewährleistung, weil bzgl. Fahrrad (Mangelschaden) und bzgl. Gesundheitsverletzung (Mangelfolgeschaden) kein Verschulden bezüglich des Herstellers geht es nicht um vertragliche Ansprüche - keine Garantie

FH-Hof Wirtschaftsprivatrecht Prof. Dr. J. Lehmann I. Einführung II. Leistungs- Störungen III. Verjährung IV. Allgemeine Geschäfts- Bedingungen V.Produkthaftung 1. Abgrenzung a) rechtliche Einflüsse b) Einordnung c) Interessen d) Versicherungs- problem? e) Fall 18 f) Verhältnis zu § 823 Abs. 1 BGB Produkthaftung Ausgangspunkt: § 823 Abs. 1 BGB Verletzung der Verkehrsicherungspflicht In-Verkehr-bringen eines fehlerhaften Produkts Probleme bei der Beweislast – Kausalität, Verschulden

FH-Hof Wirtschaftsprivatrecht Prof. Dr. J. Lehmann I. Einführung II. Leistungs- Störungen III. Verjährung IV. Allgemeine Geschäfts- Bedingungen V.Produkthaftung 1. Abgrenzung a) rechtliche Einflüsse b) Einordnung c) Interessen d) Versicherungs- problem? e) Fall 18 f) Verhältnis zu § 823 Abs. 1 BGB Rechtsprechung: Anscheinsbeweis bezüglich der Ursächlichkeit (Wahrscheinlichkeit nach allgemeiner Lebenserfahrung); Beweislastumkehr bezüglich des Verschuldens (Anspruchsgegner muss beweisen, dass ihn kein Verschulden trifft)

Produkthaftung (ProdHaftG) FH-Hof Wirtschaftsprivatrecht Prof. Dr. J. Lehmann Produkthaftung (ProdHaftG) I. Einführung II. Leistungs- Störungen III. Verjährung IV. Allgemeine Geschäfts- Bedingungen V.Produkthaftung 1. Abgrenzung 2. Voraus- setzungen Rechtsgutverletzung (§ 1 Abs. 1) Produkt (§ 2) Fehler (§ 3 ) Sicherheitserwartungen Gebrauchserwartungen Aussschlussgründe ( § 1 Abs. 2) Haftungsumfang ( §§ 6 ff) Verjährung und Ausschlussfrist

FH-Hof Wirtschaftsprivatrecht Prof. Dr. J. Lehmann Produkt (ProdHaftG) I. Einführung II. Leistungs- Störungen III. Verjährung IV. Allgemeine Geschäfts- Bedingungen V.Produkthaftung 1. Abgrenzung 2. Voraus- setzungen a) Produkt Def: bewegliche Sache, einschließlich Elektrizität, ausgenommen Naturprodukte Probleme: Software, in Bauwerk eingefügte Teile, gebrauchte Sachen und Abfall nicht: Software via Fernübertragung; Bauwerke selbst; Dienstleistungen; ungetrennte Körperteile, unbearbeitete Naturprodukte

Fehlerkategorien Fabrikations- oder Herstellerfehler einzelnes Produkt FH-Hof Wirtschaftsprivatrecht Prof. Dr. J. Lehmann Fehlerkategorien I. Einführung II. Leistungs- Störungen III. Verjährung IV. Allgemeine Geschäfts- Bedingungen V.Produkthaftung 1. Abgrenzung 2. Voraus- setzungen a) Produkt b) Fehler- kategorien dem Stand der Wissenschaft und Technik widerspricht bei Fabrikations- oder Herstellerfehler einzelnes Produkt Konstruktionsfehler gesamte Serie - fehlerhafter Planung Instruktionsfehler Warnung vor der Gefährlichkeit eines Produkts Produktbeobachtungsfehler Kontrolle und Reaktion nach In-Verkehr-Bringen

Berechtigte Sicherheitserwartungen FH-Hof Wirtschaftsprivatrecht Prof. Dr. J. Lehmann Berechtigte Sicherheitserwartungen I. Einführung II. Leistungs- Störungen III. Verjährung IV. Allgemeine Geschäfts- Bedingungen V.Produkthaftung 1. Abgrenzung 2. Voraus- setzungen a) Produkt b) Fehler- kategorien c) Sicherheits- erwartungen Umstände des Einzelfalls: Natur des Produkts ( Bsp.: Alkohol), Stand der Technik (Bsp.: DIN-Normen), Preis Darbietung: Werbung, insbes. im Sicherheitsbereich (Bsp.fliegendes Mountainbike kann zu Selbstüberschätzungen führen):, Beschreibungen (Bsp.: Warnhinweise bei Kindertee), Schulung

Gebrauchserwartungen FH-Hof Wirtschaftsprivatrecht Prof. Dr. J. Lehmann Gebrauchserwartungen I. Einführung II. Leistungs- Störungen III. Verjährung IV. Allgemeine Geschäfts- Bedingungen V.Produkthaftung 1. Abgrenzung 2. Voraus- setzungen a) Produkt b) Fehler- kategorien c) Sicherheits- erwartungen d) Gebrauchs- Gebrauchserwartungen im Produkthaftungsrecht Lesen der Hinweise, Kontrolle beim Gebrauch

Steuerung durch allgemein verständliche Hinweise und Warnungen FH-Hof Wirtschaftsprivatrecht Prof. Dr. J. Lehmann I. Einführung II. Leistungs- Störungen III. Verjährung IV. Allgemeine Geschäfts- Bedingungen V.Produkthaftung 1. Abgrenzung 2. Voraus- setzungen a) Produkt b) Fehler- kategorien c) Sicherheits- erwartungen d) Gebrauchs- Steuerung durch allgemein verständliche Hinweise und Warnungen Berücksichtigung eines naheliegenden Fehlgebrauchs (z.B. durch Kinder) keine Haftung bei Missbrauch (Chemikalie als Rauschmittel) Handeln auf eigene Gefahr (Sportartikel)

Ausschlussgründe kein In-Verkehr-bringen (§ 1 Abs. 2 Nr. 1 ProdHaftG) FH-Hof Wirtschaftsprivatrecht Prof. Dr. J. Lehmann Ausschlussgründe I. Einführung II. Leistungs- Störungen III. Verjährung IV. Allgemeine Geschäfts- Bedingungen V.Produkthaftung 1. Abgrenzung 2. Voraus- setzungen a) Produkt b) Fehler- kategorien c) Sicherheits- erwartungen d) Gebrauchs- e) Ausschluss- gründe kein In-Verkehr-bringen (§ 1 Abs. 2 Nr. 1 ProdHaftG) kein Fehler im Zeitpunkt des In-Verkehr-bringens (§ 1 Abs. 2 Nr. 2 ProdHaftG) keine kommerziellen oder beruflichen Absichten (§ 1 Abs. 2 Nr. 3 ProdHaftG) zwingende Rechtsvorschriften (§ 1 Abs. 2 Nr. 4 ProdHaftG) Entwicklungsrisiken (§ 1 Abs. Abs. 2 Nr. 5 ProdHaftG) Zulieferstoff fehlerfrei (§ 1 Abs. 3 ProdHaftG)

Gemeinsamkeiten und Unterschiede FH-Hof Wirtschaftsprivatrecht Prof. Dr. J. Lehmann I. Einführung II. Leistungs- Störungen III. Verjährung IV. Allgemeine Geschäfts- Bedingungen V.Produkthaftung 1. Abgrenzung 2. Voraus- setzungen 3. § 823 Abs. 1 BGB/ ProdHG Gemeinsamkeiten und Unterschiede § 823 Abs. 1 BGB Produkthaftungsgesetz   Handlung Verkehrssicherungs-pflichtverletzung In-Verkehr-Bringen eines fehlerhaften Produkts Produkt einschließlich Elektrizität; ohne Naturerzeugnisse vor 1. Verarbeitung

auch danach Pflichten (s. Produktbeobachtung) FH-Hof Wirtschaftsprivatrecht Prof. Dr. J. Lehmann I. Einführung II. Leistungs- Störungen III. Verjährung IV. Allgemeine Geschäfts- Bedingungen V.Produkthaftung 1. Abgrenzung 2. Voraus- setzungen 3. § 823 Abs. 1 BGB/ ProdHG In-Verkehr-Bringen auch danach Pflichten (s. Produktbeobachtung)   Fehler Dem Stand der Wissenschaft und Technik widersprechende Pflichtverletzungen; Kategorien: Nichterfüllung der Sicherheitserwartungen des Benutzers unter Berücksichtigung der Gebrauchserwartungen

Fabrikationsfehler Konstruktionsfehler FH-Hof Wirtschaftsprivatrecht Prof. Dr. J. Lehmann I. Einführung II. Leistungs- Störungen III. Verjährung IV. Allgemeine Geschäfts- Bedingungen V.Produkthaftung 1. Abgrenzung 2. Voraus- setzungen 3. § 823 Abs. 1 BGB/ ProdHG Fabrikationsfehler Ausnahme: Ausreißer nicht anerkannt - Haftung Konstruktionsfehler Ausnahme: Entwicklungsfehler Instruktionsfehler   Betonung der Darbietung Produktbeobachtungs-fehler nicht erfasst, da nach In-Verkehr-Bringen

auch danach Pflichten (s. Produktbeobachtung) FH-Hof Wirtschaftsprivatrecht Prof. Dr. J. Lehmann I. Einführung II. Leistungs- Störungen III. Verjährung IV. Allgemeine Geschäfts- Bedingungen V.Produkthaftung 1. Abgrenzung 2. Voraus- setzungen 3. § 823 Abs. 1 BGB/ ProdHG In-Verkehr-Bringen auch danach Pflichten (s. Produktbeobachtung)   Fehler Dem Stand der Wissenschaft und Technik widersprechende Pflichtverletzungen; Kategorien: Nichterfüllung der Sicherheitserwartungen des Benutzers unter Berücksichtigung der Gebrauchserwartungen

Befundsicherungspflicht FH-Hof Wirtschaftsprivatrecht Prof. Dr. J. Lehmann I. Einführung II. Leistungs- Störungen III. Verjährung IV. Allgemeine Geschäfts- Bedingungen V.Produkthaftung 1. Abgrenzung 2. Voraus- setzungen 3. § 823 Abs. 1 BGB/ ProdHG Kausalität ·   Anscheinsbeweis ·   Beweislastumkehr bei Verletzung der Befundsicherungspflicht Rechtsgutverletzung Gesundheit, Leben Eigentum - privat oder gewerblich genutzt nur privat genutzte Sachen Weiterfresserschäden nicht anerkannt Ausschlußgründe keine normiert § 1 Abs. 2 und 3 ProdHaftG

Haftung auch für Zulieferprodukte FH-Hof Wirtschaftsprivatrecht Prof. Dr. J. Lehmann I. Einführung II. Leistungs- Störungen III. Verjährung IV. Allgemeine Geschäfts- Bedingungen V.Produkthaftung 1. Abgrenzung 2. Voraus- setzungen 3. § 823 Abs. 1 BGB/ ProdHG Adressaten Hersteller Kontrollpflichten Haftung auch für Zulieferprodukte Quasihersteller Haftung wie Hersteller Importeur wie Hersteller Händler wie Hersteller, wenn Lieferanten nicht benennt

für Produktions- und Konstruktionsfehler unabhängig FH-Hof Wirtschaftsprivatrecht Prof. Dr. J. Lehmann I. Einführung II. Leistungs- Störungen III. Verjährung IV. Allgemeine Geschäfts- Bedingungen V.Produkthaftung 1. Abgrenzung 2. Voraus- setzungen 3. § 823 Abs. 1 BGB/ ProdHG Verschulden Beweislastumkehr für Produktions- und Konstruktionsfehler unabhängig Verjährung (3 Jahre) Erlöschen 30 Jahre bei Personenschaden 10 Jahre Schaden(sumfang)   Selbstbehalt bei Sachen Höchstbetrag bei Personenschäden

Ausschlussgründe Einzelheiten FH-Hof Wirtschaftsprivatrecht Prof. Dr. J. Lehmann Ausschlussgründe Einzelheiten I. Einführung II. Leistungs- Störungen III. Verjährung IV. Allgemeine Geschäfts- Bedingungen V.Produkthaftung 1. Abgrenzung 2. Voraus- setzungen 3. § 823 Abs. 1 BGB/ ProdHG 4. Ausschluss- gründe fehlendes Inverkehrbringen (§ 1 Abs. 2 Nr. 1 ProduktHaftG) Definition: Herrschafts- und Organisations-sphäre des Herstellers wird mit dessen Wissen und Wollen verlassen (Werktor-Prinzip) - für jeden "Hersteller" verschieden;  ohne seinen Willen: Diebstahl, Irrtum (Testprojekt wird versehendlich ausgeliefert)

nachträgliche Fehlerentstehung § 1 Abs. 2 Nr. 2 ProdHaftG : FH-Hof Wirtschaftsprivatrecht Prof. Dr. J. Lehmann I. Einführung II. Leistungs- Störungen III. Verjährung IV. Allgemeine Geschäfts- Bedingungen V.Produkthaftung 1. Abgrenzung 2. Voraus- setzungen 3. § 823 Abs. 1 BGB/ ProdHG 4. Ausschluss- gründe nachträgliche Fehlerentstehung § 1 Abs. 2 Nr. 2 ProdHaftG : positive Beweise: bestimmtes nachträgliches Ereignis führt zur Fehlerhaftigkeit (fehlerhafte Reparatur, schlechte Lagerung, Transportschäden, unsachgemäße Benutzung – schwierige Beweislage) negative Beweise: bei Auslieferung Fehler noch nicht vorhanden (zuverlässige Ausgangskontrolle die, den gesamten Herstellungsprozess abdeckt

FH-Hof Wirtschaftsprivatrecht Prof. Dr. J. Lehmann I. Einführung II. Leistungs- Störungen III. Verjährung IV. Allgemeine Geschäfts- Bedingungen V.Produkthaftung 1. Abgrenzung 2. Voraus- setzungen 3. § 823 Abs. 1 BGB/ ProdHG 4. Ausschluss- gründe fehlender wirtschaftlicher Zweck (kommerzieller oder beruflicher Zweck), § 1 Abs. 2 Nr. 3 ProdHaftG, wirtschaftlicher Zweck: sehr weit, auch Werbegeschenke, Warenproben; nicht, wenn Herstellung von Fahrzeugen für den Werksbetrieb, Anfertigung einer Spezialmaschine für eigenes Unternehmen; berufliche Zwecke: Hobbybastler verkauft Erzeugnisse an Freunde = Privatbereich

zwingende Rechtsvorschriften § 1 Abs.2 Nr. 4 ProdHaftG FH-Hof Wirtschaftsprivatrecht Prof. Dr. J. Lehmann I. Einführung II. Leistungs- Störungen III. Verjährung IV. Allgemeine Geschäfts- Bedingungen V.Produkthaftung 1. Abgrenzung 2. Voraus- setzungen 3. § 823 Abs. 1 BGB/ ProdHG 4. Ausschluss- gründe zwingende Rechtsvorschriften § 1 Abs.2 Nr. 4 ProdHaftG zwingende Rechtsvorschriften: verbindliche hoheitliche Normen sind nicht DIN-Vorschriften und ähnliche Regelwerke; entscheidend ist, dass der Produzent dazu gezwungen wird, eher seltene Fälle z.B. § 5 I 2 MedizinGeräteV, § 35 h I StVZO

Entwicklungsrisiken, § 1 Abs. 2 Nr. 5 ProdHaftG FH-Hof Wirtschaftsprivatrecht Prof. Dr. J. Lehmann Entwicklungsrisiken, § 1 Abs. 2 Nr. 5 ProdHaftG entscheidend: Fehler nach Stand von Wissenschaft und Technik nicht erkennbar (nicht, wenn Produkt gefährliche Schwachstellen, Hersteller dies weiß, nur technisch nicht beseitigen kann; Verzicht auf das Produkt oder Benutzerhinweis) Berufung auf Entwicklungsrisiko nur für die ersten Schadensfälle, danach greift die Produktbeobachtung nach Deliktsrecht I. Einführung II. Leistungs- Störungen III. Verjährung IV. Allgemeine Geschäfts- Bedingungen V.Produkthaftung 1. Abgrenzung 2. Voraus- setzungen 3. § 823 Abs. 1 BGB/ ProdHG 4. Ausschluss- gründe

Zulieferprodukte, Grundstoffe (§ 1 Abs. 3 und 4 Satz 2 ProdHaftG) FH-Hof Wirtschaftsprivatrecht Prof. Dr. J. Lehmann I. Einführung II. Leistungs- Störungen III. Verjährung IV. Allgemeine Geschäfts- Bedingungen V.Produkthaftung 1. Abgrenzung 2. Voraus- setzungen 3. § 823 Abs. 1 BGB/ ProdHG 4. Ausschluss- gründe Zulieferprodukte, Grundstoffe (§ 1 Abs. 3 und 4 Satz 2 ProdHaftG)  Beweislast trägt der Lieferant 1. Alt.: fehlerhafte Konstruktion beruht nicht auf dem Grundstoff 2. Alt.: Anleitungen des Herstellers bewirken Zulieferprodukt mit Fehlerhaftigkeit beim Endprodukt; wichtig für den Zulieferer: Dokumentation der späteren Modifizierung oder Bestätigungsschreiben; umgekehrt soweit er Fehlerhaftigkeit der Konstruktion erkennt, ist er zu Hinweisen verpflichtet, sonst verliert er den Ausschlussgrund

Adressaten (ProdHaftG) FH-Hof Wirtschaftsprivatrecht Prof. Dr. J. Lehmann Adressaten (ProdHaftG) I. Einführung II. Leistungs- Störungen III. Verjährung IV. Allgemeine Geschäfts- Bedingungen V.Produkthaftung 1. Abgrenzung 2. Voraus- setzungen 3. § 823 Abs. 1 BGB/ ProdHG 4. Ausschluss- gründe 5. Adressaten Hersteller = wer Endprodukt, Grundstoff oder Teilprodukt herstellt (§ 4 Abs. 1 Satz 1 ProdHaftG) Quasihersteller = Ausgeben als Hersteller im Verkehr durch Anbringen eines Namens oder eines Warenzeichens ( § 4 Abs.1 Satz 2 ProdHaftG)

FH-Hof Wirtschaftsprivatrecht Prof. Dr. J. Lehmann I. Einführung II. Leistungs- Störungen III. Verjährung IV. Allgemeine Geschäfts- Bedingungen V.Produkthaftung 1. Abgrenzung 2. Voraus- setzungen 3. § 823 Abs. 1 BGB/ ProdHG 4. Ausschluss- gründe 5. Adressaten Importeur = Produkt zum Zwecke des Verkaufs, der Vermietung, des Mietkaufs oder andere Form des wirtschaftlichen Vertriebes in dem Bereich des EU-Vertrags einführt oder liefert (§ 4 Abs. 2 ProdHaftG) Händler = fiktiver Hersteller, wenn eigentlicher Hersteller nicht feststellbar ist (§ 4 Abs. 3 ProdHaftG)

Fall 18 Lösung Anspruch des T gegen H auf Schadensersatz FH-Hof Wirtschaftsprivatrecht Prof. Dr. J. Lehmann Fall 18 Lösung I. Einführung II. Leistungs- Störungen III. Verjährung IV. Allgemeine Geschäfts- Bedingungen V.Produkthaftung 1. Abgrenzung 2. Voraus- setzungen 3. § 823 Abs. 1 BGB/ ProdHG 4. Ausschluss- gründe 5. Adressaten Anspruch des T gegen H auf Schadensersatz nach § 831 Abs. 1 Satz 1 BGB? Ein weisungsgebundener Mitarbeiter des H (Verrichtungsgehilfe) hat in Verrichtung (objektiv) die ihm übertragene Verkehrsicherungspflicht verletzt

Da sich H exculpieren (§ 831 Abs. 1 Satz 2 BGB kann, haftet er nicht FH-Hof Wirtschaftsprivatrecht Prof. Dr. J. Lehmann I. Einführung II. Leistungs- Störungen III. Verjährung IV. Allgemeine Geschäfts- Bedingungen V.Produkthaftung 1. Abgrenzung 2. Voraus- setzungen 3. § 823 Abs. 1 BGB/ ProdHG 4. Ausschluss- gründe 5. Adressaten Er hat ein fehlerhaftes Fahrrad (Gefahrenquelle), das T berechtigterweise als Käufer nutzte, ohne ausreichende Kontrolle (zumutbare Maßnahme) in den Verkehr gebracht () und T damit in seiner Gesundheit beschädigt. Da sich H exculpieren (§ 831 Abs. 1 Satz 2 BGB kann, haftet er nicht

nach § 1 Abs. 1 Satz 1 ProdHaftG? FH-Hof Wirtschaftsprivatrecht Prof. Dr. J. Lehmann I. Einführung II. Leistungs- Störungen III. Verjährung IV. Allgemeine Geschäfts- Bedingungen V.Produkthaftung 1. Abgrenzung 2. Voraus- setzungen 3. § 823 Abs. 1 BGB/ ProdHG 4. Ausschluss- gründe 5. Adressaten nach § 1 Abs. 1 Satz 1 ProdHaftG? H (Hersteller, § 4 ProdHaftG) hat das Fahrrad als bewegliche Sache (Produkt, § 2 ProdHaftG) in den Verkehr gebracht. Es entspricht nicht den Sicherheitserwartungen (Fehler , § 3 ProdHaftG), da eine Lenkung üblicherweise keine Haarrissen aufweist. Der Fehler war höchstwahrscheinlich (Anscheinsbeweis) ursächlich für die Gesundheitsverletzung

Ausschlussgründe (§ 1 Abs. 2 ProdHaftG) sind nicht ersichtlich FH-Hof Wirtschaftsprivatrecht Prof. Dr. J. Lehmann I. Einführung II. Leistungs- Störungen III. Verjährung IV. Allgemeine Geschäfts- Bedingungen V.Produkthaftung 1. Abgrenzung 2. Voraus- setzungen 3. § 823 Abs. 1 BGB/ ProdHG 4. Ausschluss- gründe 5. Adressaten Ausschlussgründe (§ 1 Abs. 2 ProdHaftG) sind nicht ersichtlich Auf ein Verschulden kommt es nicht an (Gefährdungshaftung) T erhält Schadensersatz (Kranken-hauskosten, Verdienstausfall, § 8 Satz 1 ProdHaftG) und Schmerzensgeld (§ 8 Satz 2 ProdHaftG). Da es sich nicht um einen Sachschaden handelt, gibt es keinen Selbstbehalt (§ 11 ProdHaftG). Für das Fahrrad erhält T nichts.

Verteidigungsstrategie Produkthaftung nach ProdHaftG FH-Hof Wirtschaftsprivatrecht Prof. Dr. J. Lehmann I. Einführung II. Leistungs- Störungen III. Verjährung IV. Allgemeine Geschäfts- Bedingungen V.Produkthaftung 1. Abgrenzung 2. Voraus- setzungen 3. § 823 Abs. 1 BGB/ ProdHG 4. Ausschluss- gründe 5. Adressaten 6. Verteidigungs- strategie Verteidigungsstrategie Produkthaftung nach ProdHaftG Verteidigungs-möglichkeit Strategien (Betriebs-organisation und Qualitäts-sicherung)

FH-Hof Wirtschaftsprivatrecht Prof. Dr. J. Lehmann I. Einführung II. Leistungs- Störungen III. Verjährung IV. Allgemeine Geschäfts- Bedingungen V.Produkthaftung 1. Abgrenzung 2. Voraus- setzungen 3. § 823 Abs. 1 BGB/ ProdHG 4. Ausschluss- gründe 5. Adressaten 6. Verteidigungs- strategie Konstruktions-fehler - Fehler nach dem Stand der Wissenschaft und Technik nicht erkennbar (Entwicklungs-risiko), § 1 Abs. 2 Nr. 5 ProdhaftG Nachweis z.B des Bezugs der wichtigsten Fachliteratur und Existenz eines kompetenten Lesers; Besuch von Fachkongressen

FH-Hof Wirtschaftsprivatrecht Prof. Dr. J. Lehmann I. Einführung II. Leistungs- Störungen III. Verjährung IV. Allgemeine Geschäfts- Bedingungen V.Produkthaftung 1. Abgrenzung 2. Voraus- setzungen 3. § 823 Abs. 1 BGB/ ProdHG 4. Ausschluss- gründe 5. Adressaten 6. Verteidigungs- strategie Herstellungs-fehler Qualitäts-kontrollen bei Wareneingang, Produktion (technische Sperren, Zwischenkontrollen bei sicherheits-relevanten Teilen...) und...

Warenausgang (vom Ende der Produktion bis zum Vertrieb) FH-Hof Wirtschaftsprivatrecht Prof. Dr. J. Lehmann I. Einführung II. Leistungs- Störungen III. Verjährung IV. Allgemeine Geschäfts- Bedingungen V.Produkthaftung 1. Abgrenzung 2. Voraus- setzungen 3. § 823 Abs. 1 BGB/ ProdHG 4. Ausschluss- gründe 5. Adressaten 6. Verteidigungs- strategie Herstellungs-fehler Warenausgang (vom Ende der Produktion bis zum Vertrieb) und Dokumentation (Name, Fachkunde-nachweis) Befundsicherung!

Instruktions-fehler – betrifft Sicherheits- und Gebrauchs-erwartungen FH-Hof Wirtschaftsprivatrecht Prof. Dr. J. Lehmann I. Einführung II. Leistungs- Störungen III. Verjährung IV. Allgemeine Geschäfts- Bedingungen V.Produkthaftung 1. Abgrenzung 2. Voraus- setzungen 3. § 823 Abs. 1 BGB/ ProdHG 4. Ausschluss- gründe 5. Adressaten 6. Verteidigungs- strategie Instruktions-fehler – betrifft Sicherheits- und Gebrauchs-erwartungen Nachweis einfachster Handhabung oder nur für Fachleute (schwierig); Gebrauchs-anweisungen - vollständig, richtig und verständlich - gefährliche Eigenschaften oder

Fehlgebrauch naheliegend FH-Hof Wirtschaftsprivatrecht Prof. Dr. J. Lehmann I. Einführung II. Leistungs- Störungen III. Verjährung IV. Allgemeine Geschäfts- Bedingungen V.Produkthaftung 1. Abgrenzung 2. Voraus- setzungen 3. § 823 Abs. 1 BGB/ ProdHG 4. Ausschluss- gründe 5. Adressaten 6. Verteidigungs- strategie Fehlgebrauch naheliegend deutlich hervor-gehoben (roter Rand, Fettdruck); ggfs. Graphik, Piktogramm Werbung keine Übertreibungen im Sicherheitsbereich

FH-Hof Wirtschaftsprivatrecht Prof. Dr. J. Lehmann I. Einführung II. Leistungs- Störungen III. Verjährung IV. Allgemeine Geschäfts- Bedingungen V.Produkthaftung 1. Abgrenzung 2. Voraus- setzungen 3. § 823 Abs. 1 BGB/ ProdHG 4. Ausschluss- gründe 5. Adressaten 6. Verteidigungs- strategie fehlendes In-Verkehr-bringen (§ 1 Abs. 2 Nr. 1 PHG) ohne seinen Willen -Diebstahl, Irrtum (Testprojekt wird versehendlich ausgeliefert) zuverlässige Ausgangskontrolle, Sicherheitsmaß-nahmen, z.B.Taschen-kontrollen

- wichtig auch für Zulieferer, vgl. § 1 Abs. 3 ProdhaftG) FH-Hof Wirtschaftsprivatrecht Prof. Dr. J. Lehmann I. Einführung II. Leistungs- Störungen III. Verjährung IV. Allgemeine Geschäfts- Bedingungen V.Produkthaftung 1. Abgrenzung 2. Voraus- setzungen 3. § 823 Abs. 1 BGB/ ProdHG 4. Ausschluss- gründe 5. Adressaten 6. Verteidigungs- strategie Fehlerent-stehung nach In-Verkehr-Bringen (§ 1 Abs. 2 Nr. 2 ProdhaftG - wichtig auch für Zulieferer, vgl. § 1 Abs. 3 ProdhaftG) zuverlässige Ausgangskontrolle, die gesamten Herstellungsprozess abdeckt

negativer Beweis: bei Auslieferung Fehler noch nicht vorhanden FH-Hof Wirtschaftsprivatrecht Prof. Dr. J. Lehmann I. Einführung II. Leistungs- Störungen III. Verjährung IV. Allgemeine Geschäfts- Bedingungen V.Produkthaftung 1. Abgrenzung 2. Voraus- setzungen 3. § 823 Abs. 1 BGB/ ProdHG 4. Ausschluss- gründe 5. Adressaten 6. Verteidigungs- strategie positiver Beweis: bestimmtes nachträgliches Ereignis führt zur Fehler-haftigkeit negativer Beweis: bei Auslieferung Fehler noch nicht vorhanden

Kein Hersteller iSd § 4 Abs. 3 ProdHaftG FH-Hof Wirtschaftsprivatrecht Prof. Dr. J. Lehmann I. Einführung II. Leistungs- Störungen III. Verjährung IV. Allgemeine Geschäfts- Bedingungen V.Produkthaftung 1. Abgrenzung 2. Voraus- setzungen 3. § 823 Abs. 1 BGB/ ProdHG 4. Ausschluss- gründe 5. Adressaten 6. Verteidigungs- strategie Kein Hersteller iSd § 4 Abs. 3 ProdHaftG Lückenlose Dokumentation und Offenlegung

Produkthaftung nach § 823 Abs. 1 BGB FH-Hof Wirtschaftsprivatrecht Prof. Dr. J. Lehmann Produkthaftung nach § 823 Abs. 1 BGB I. Einführung II. Leistungs- Störungen III. Verjährung IV. Allgemeine Geschäfts- Bedingungen V.Produkthaftung 1. Abgrenzung 2. Voraus- setzungen 3. § 823 Abs. 1 BGB/ ProdHG 4. Ausschluss- gründe 5. Adressaten 6. Verteidigungs- strategie Herstellungs-fehler Ausreißer

Produktbe-obachtung (nach In-Verkehr-Bringen) FH-Hof Wirtschaftsprivatrecht Prof. Dr. J. Lehmann I. Einführung II. Leistungs- Störungen III. Verjährung IV. Allgemeine Geschäfts- Bedingungen V.Produkthaftung 1. Abgrenzung 2. Voraus- setzungen 3. § 823 Abs. 1 BGB/ ProdHG 4. Ausschluss- gründe 5. Adressaten 6. Verteidigungs- strategie Produktbe-obachtung (nach In-Verkehr-Bringen) Organisation der Auswertung von Beschwerden (Kunden, Händler), von Fachliteratur (bezüglich später erkannter Gefahren oder häufigen Miss-brauchs) und Vorlage an Geschäftsleitung; Datenbanken anlegen

Reaktionen: Warnungen (Kundenbriefe, Presse)Rückruf FH-Hof Wirtschaftsprivatrecht Prof. Dr. J. Lehmann I. Einführung II. Leistungs- Störungen III. Verjährung IV. Allgemeine Geschäfts- Bedingungen V.Produkthaftung 1. Abgrenzung 2. Voraus- setzungen 3. § 823 Abs. 1 BGB/ ProdHG 4. Ausschluss- gründe 5. Adressaten 6. Verteidigungs- strategie Reaktionen: Warnungen (Kundenbriefe, Presse)Rückruf vorbildliche Betriebsorganisation und Qualitätssicherung vermutetes Verschulden

FH-Hof Wirtschaftsprivatrecht Prof. Dr. J. Lehmann I. Einführung II. Leistungs- Störungen III. Verjährung IV. Allgemeine Geschäfts- Bedingungen V.Produkthaftung 1. Abgrenzung 2. Voraus- setzungen 3. § 823 Abs. 1 BGB/ ProdHG 4. Ausschluss- gründe 5. Adressaten 6. Verteidigungs- strategie Fall 18 Var. Lösungen Var.1: Ausreißer verhindert nur Haftung nach 823 Abs. 1 BGB – nicht nach § 1 ProdHaftG Var.2: Haftung nach ProdHaftG ausgeschlossen (§ 1 Abs. 2 Nr. 5 ProdhaftG); 823 Abs. 1 BGB offen

Fall 19 Lösung Keine deutliche Hervorhebung des Warnhinweises FH-Hof Wirtschaftsprivatrecht Prof. Dr. J. Lehmann I. Einführung II. Leistungs- Störungen III. Verjährung IV. Allgemeine Geschäfts- Bedingungen V.Produkthaftung 1. Abgrenzung 2. Voraus- setzungen 3. § 823 Abs. 1 BGB/ ProdHG 4. Ausschluss- gründe 5. Adressaten 6. Verteidigungs- strategie Fall 19 Lösung Keine deutliche Hervorhebung des Warnhinweises Verletzung der Instruktionspflicht

Fall 20 Lösung Produktbeobachtungspflicht nach In-Verkehr- bringen FH-Hof Wirtschaftsprivatrecht Prof. Dr. J. Lehmann I. Einführung II. Leistungs- Störungen III. Verjährung IV. Allgemeine Geschäfts- Bedingungen V.Produkthaftung 1. Abgrenzung 2. Voraus- setzungen 3. § 823 Abs. 1 BGB/ ProdHG 4. Ausschluss- gründe 5. Adressaten 6. Verteidigungs- strategie Fall 20 Lösung Produktbeobachtungspflicht nach In-Verkehr- bringen Kundenbriefe und Rückrufaktion (alle Medien, da u.U. Lebensgefahr für Risikopatienten)

Fall 21 Lösung Herstellungsfehler FH-Hof Wirtschaftsprivatrecht Prof. Dr. J. Lehmann I. Einführung II. Leistungs- Störungen III. Verjährung IV. Allgemeine Geschäfts- Bedingungen V.Produkthaftung 1. Abgrenzung 2. Voraus- setzungen 3. § 823 Abs. 1 BGB/ ProdHG 4. Ausschluss- gründe 5. Adressaten 6. Verteidigungs- strategie Fall 21 Lösung Herstellungsfehler Erfolg nur, wenn durch Befundsicherung nachgewiesen werden kann, dass konkrete Flasche getestet und nichts gefunden wurde

Fall 22 Lösung X haftet nun wie ein Hersteller nach § 4 Abs. 3 ProdHG FH-Hof Wirtschaftsprivatrecht Prof. Dr. J. Lehmann I. Einführung II. Leistungs- Störungen III. Verjährung IV. Allgemeine Geschäfts- Bedingungen V.Produkthaftung 1. Abgrenzung 2. Voraus- setzungen 3. § 823 Abs. 1 BGB/ ProdHG 4. Ausschluss- gründe 5. Adressaten 6. Verteidigungs- strategie Fall 22 Lösung X haftet nun wie ein Hersteller nach § 4 Abs. 3 ProdHG

Produkthaftungsmanagment Grundsatzentscheidunung FH-Hof Wirtschaftsprivatrecht Prof. Dr. J. Lehmann I. Einführung II. Leistungs- Störungen III. Verjährung IV. Allgemeine Geschäfts- Bedingungen V.Produkthaftung 1. Abgrenzung 2. Voraus- setzungen 3. § 823 Abs. 1 BGB/ ProdHG 4. Ausschluss- gründe 5. Adressaten 6. Verteidigungs- strategie 7.Produkt- haftungs- managment Produkthaftungsmanagment Grundsatzentscheidunung Anpassungs-strategie Versicherungs-strategie

Verhinderung Risikopolitische Maßnahmen FH-Hof Wirtschaftsprivatrecht Prof. Dr. J. Lehmann Verhinderung I. Einführung II. Leistungs- Störungen III. Verjährung IV. Allgemeine Geschäfts- Bedingungen V.Produkthaftung 1. Abgrenzung 2. Voraus- setzungen 3. § 823 Abs. 1 BGB/ ProdHG 4. Ausschluss- gründe 5. Adressaten 6. Verteidigungs- strategie 7.Produkt- haftungs- managment Risikopolitische Maßnahmen Verbesserung der Produktsicherheit konstruktive Vorkehrungen (sicherheitsrechtliche Teile) Qualitätskontrollen (Wareneingang, -ausgang, Produktion) Verbesserung der Produktaussagen Werbeaussagen Bedienungsanleitungen

Risiko-Nutzen-Analyse Rückrufaktion Strukturelle Maßnahmen FH-Hof Wirtschaftsprivatrecht Prof. Dr. J. Lehmann I. Einführung II. Leistungs- Störungen III. Verjährung IV. Allgemeine Geschäfts- Bedingungen V.Produkthaftung 1. Abgrenzung 2. Voraus- setzungen 3. § 823 Abs. 1 BGB/ ProdHG 4. Ausschluss- gründe 5. Adressaten 6. Verteidigungs- strategie 7.Produkt- haftungs- managment Produkteliminierung Risiko-Nutzen-Analyse Rückrufaktion Strukturelle Maßnahmen Zusatzaufgabe bisheriger Stellen Einbeziehung der Rechtsabteilungen oder -beistände eigene Organisationseinheit (Spezialisierung)

Handhabung des Restrisikos FH-Hof Wirtschaftsprivatrecht Prof. Dr. J. Lehmann Handhabung des Restrisikos I. Einführung II. Leistungs- Störungen III. Verjährung IV. Allgemeine Geschäfts- Bedingungen V.Produkthaftung 1. Abgrenzung 2. Voraus- setzungen 3. § 823 Abs. 1 BGB/ ProdHG 4. Ausschluss- gründe 5. Adressaten 6. Verteidigungs- strategie 7.Produkt- haftungs- managment Verfahrensbezogene Maßnahmen Abwehr Vergleich oder Klage Dokumentation Entlastungsaufgabe (Beweis) Informationsfunktion