Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft

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 Präsentation transkript:

Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft Das neue Urheberrecht Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft Urheberrechtsgesetz in Kraft seit 13.9.2003 Anregungen, Verbesserungen, Richtigstellungen bitte an: werner.fleischmann@moosburg.org c Fleischmann Werner KRvF-Gymnasium Moosburg Stand: August 2003/ 2005 Stand: August 2005 Fleischmann W. (überarbeitet Kropf A.)

Fleischmann W. (überarbeitet Kropf A.) Das neue Urheberrecht Musik und Software Was ist erlaubt ? Was ist verboten ? Brennen ohne Angst ? Was darf ich kopieren ? Stand: August 2005 Fleischmann W. (überarbeitet Kropf A.)

Fleischmann W. (überarbeitet Kropf A.) Das erste Verfahren gegen einen illegalen Anbieter von Musik in einer "Tauschbörse" ist erfolgreich zum Abschluss gebracht worden: Ein 23-jähriger Auszubildender in Cottbus hatte mehrere tausend Musiktitel illegal bei KaZaa angeboten. Der Mann zahlt 8.000 Euro, die zivilrechtlich im Vergleichsweg vereinbart wurden. Außerdem wurde er zu einer Zahlung von 80 Tagessätzen (wegen geringen Einkommens in diesem Fall 400 Euro) Geldstrafe zuzüglich der Gerichtskosten verurteilt. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.   Der Fall des Auszubildenden ist einer von 68, in denen die deutsche Musikwirtschaft, vertreten durch die Hamburger Rechtsanwaltskanzlei Rasch, Strafanzeigen gestellt hatte (vgl. Presseerklärung vom 30.3.2004). Auf Anfrage der Staatsanwaltschaft teilte der Provider im April die Identität des Musikpiraten mit. Zur Beweissicherung beantragte die regional zuständige Staatsanwaltschaft eine Hausdurchsuchung, die Anfang Mai stattgefunden hat. Die Mutter des Beschuldigten wurde von der Arbeit abgeholt, der Straftäter erschien wenig später ebenfalls zu Hause. Die Polizei fand einen PC mit rund 6.000 Musiktiteln als MP3-Dateien und beschlagnahmte rund 100 gebrannte CD-Rohlinge mit weit mehr als 1.000 Musiktiteln. Stand: August 2005 Fleischmann W. (überarbeitet Kropf A.)

UrhG § 116 Unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke Das neue Urheberrecht UrhG § 116 Unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke (1) Wer in anderen als den gesetzlich zugelassenen Fällen ohne Einwilligung des Berechtigten ein Werk oder eine Bearbeitung oder Umgestaltung eines Werkes vervielfältigt, verbreitet oder öffentlich wiedergibt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe (10 000 – 50 000€) bestraft. (2) Der Versuch ist strafbar. Stand: August 2005 Fleischmann W. (überarbeitet Kropf A.)

Tatbestandshandlungen sind die Das neue Urheberrecht Tatbestandshandlungen sind die Vervielfältigung (§ 16 UrhG) (=Download), die Verbreitung (§ 17 UrhG) und die öffentliche Wiedergabe (§§ 15 Abs. 2, 19 ff. UrhG) des Werks. Stand: August 2005 Fleischmann W. (überarbeitet Kropf A.)

Fleischmann W. (überarbeitet Kropf A.) Das neue Urheberrecht Da für die Rechtslage der Ort, an dem die Vervielfältigung hergestellt worden ist, entscheidend ist, trifft die Strafbarkeit unbeschadet eines etwaigen ausländischen Rechtes, nur die Nutzer, die den Download in Deutschland ausführen Stand: August 2005 Fleischmann W. (überarbeitet Kropf A.)

Fleischmann W. (überarbeitet Kropf A.) Das neue Urheberrecht Anfertigen von Kopien Musik: für private Zwecke: ja höchstens 7 Stück Zusammenstellung einer neuen CD aus eigener CD-Sammlung für privat: ja Geräteabgaben bzw. Abgaben auf Tonträger für Urheber Stand: August 2005 Fleischmann W. (überarbeitet Kropf A.)

Fleischmann W. (überarbeitet Kropf A.) Das neue Urheberrecht Anfertigen von Kopien Software: nein - nur Sicherheitskopie Software unterliegt Lizenzbestimmungen Stand: August 2005 Fleischmann W. (überarbeitet Kropf A.)

Fleischmann W. (überarbeitet Kropf A.) Das neue Urheberrecht Weitergabe von Kopien Musik: Begriff „privat“ unklar Weitergabe an Freunde, Verwandte und gute Bekannte derzeit zulässig solange es Geschenke sind Stand: August 2005 Fleischmann W. (überarbeitet Kropf A.)

Fleischmann W. (überarbeitet Kropf A.) Das neue Urheberrecht Weitergabe von Kopien Software: NEIN Stand: August 2005 Fleischmann W. (überarbeitet Kropf A.)

Fleischmann W. (überarbeitet Kropf A.) Das neue Urheberrecht Anbieten von Dateien in Internet-Tauschbörsen Musik: NEIN keine Vervielfältigung für nicht genau definierte Dritte Stand: August 2005 Fleischmann W. (überarbeitet Kropf A.)

Fleischmann W. (überarbeitet Kropf A.) Das neue Urheberrecht Anbieten von Dateien in Internet-Tauschbörsen Software: NEIN Stand: August 2005 Fleischmann W. (überarbeitet Kropf A.)

Fleischmann W. (überarbeitet Kropf A.) Das neue Urheberrecht Kostenloses Herunterladen aus dem Internet Musik: kein Anfertigen von Kopien aus illegalen Quellen, wenn es sich um offensichtlich rechtswidrige Vorlagen handelt Unwissenheit schützt nicht vor Strafe! Internet-Radio ist dagegen legal, wenn kein Kopierschutz erwähnt wird! Stand: August 2005 Fleischmann W. (überarbeitet Kropf A.)

Fleischmann W. (überarbeitet Kropf A.) Das neue Urheberrecht Kostenloses Herunterladen aus dem Internet Software: Download von Freeware, Shareware oder kostenlosen Updates, der vom Urheber genehmigt ist: JA Stand: August 2005 Fleischmann W. (überarbeitet Kropf A.)

Regelungen für FILME analog MUSIK Das neue Urheberrecht Regelungen für FILME analog MUSIK Stand: August 2005 Fleischmann W. (überarbeitet Kropf A.)

Das neue Urheberrecht Verboten ist insbesondere: Kopien von kopiergeschützten CDs oder DVDs unter Umgehung des Kopierschutzes für den privaten Zweck Kopierschutz nur zum Anhören auszuhebeln Umgehungstechnologie herzustellen, einzuführen oder zu verbreiten oder zu verkaufen Stand: August 2005 Fleischmann W. (überarbeitet Kropf A.)

Das neue Urheberrecht Verboten ist insbesondere: genaue Anleitungen zum Umgehen von Kopierschutz zu veröffentlichen urheberrechtlich geschützte, kopierte Software weiterzugeben rechtmäßig kopierte Musik- oder Video-CDs zu verbreiten / zu verkaufen Stand: August 2005 Fleischmann W. (überarbeitet Kropf A.)

Fleischmann W. (überarbeitet Kropf A.) Das neue Urheberrecht Die für den PC-Anwender wichtigsten §§ sind: §53 (Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch), §69a (Gegenstand des Schutzes), §95a-d (Schutz technischer Maßnahmen), §108b und 111a (Straf- und Bußgeldvorschriften). http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/urhg/ Stand: August 2005 Fleischmann W. (überarbeitet Kropf A.)

Konsequenzen aus Fehlverhalten Das neue Urheberrecht Konsequenzen aus Fehlverhalten Kopierschutz geknackt nicht nur zum eigenen Gebrauch  § 108 (1) UrhG: Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr oder Geldstrafe  bei gewerblichen Handeln Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder Geldstrafe § 108 (3) UrhG Der Gesetzgeber wollte eine Kriminalisierung von großen Teilen der Bevölkerung vermeiden. Aus diesem Grund sieht § 108 b Abs. 1 vor, dass eine Strafbarkeit nicht gegeben ist, wenn die Tat ausschließlich zum eigenen privaten Gebrauch des Täters oder mit dem Täter persönlich verbundener Personen erfolgt oder sich auf einen derartigen Gebrauch bezieht. Voraussetzung für eine Straffreiheit ist somit, dass der Täter ausschließlich privat gehandelt hat. Der Begriff der mit dem Täter persönlich verbundenen Personen entspricht den Grundlagen der Privatkopie des § 53 UrhG. Stand: August 2005 Fleischmann W. (überarbeitet Kropf A.)

Konsequenzen aus Fehlverhalten Das neue Urheberrecht Konsequenzen aus Fehlverhalten Neben einer Strafe kann das Gericht außerdem die Einziehung von Gegenständen anordnen (§ 110 UrhG); betroffen sind die Raubkopien selbst und darüber hinaus auch die hierzu benutzten Vorrichtungen wie etwa den PC und den CD-Brenner. Stand: August 2005 Fleischmann W. (überarbeitet Kropf A.)

Konsequenzen aus Fehlverhalten Das neue Urheberrecht Konsequenzen aus Fehlverhalten Weitergabe eines Kopierprogramms an Arbeitskollegen oder Schulkameraden  § 111a: Ordnungswidrigkeit Geldbuße bis zu 50.000 EUR Stand: August 2005 Fleischmann W. (überarbeitet Kropf A.)

Konsequenzen aus Fehlverhalten Das neue Urheberrecht Konsequenzen aus Fehlverhalten Strafbarkeit des Knackens eines Kopierschutzes NEIN - wenn die Tat zum eigenen privaten Gebrauch oder persönlich verbundener Personen bestimmt ist ABER: evtl. zivilrechtl. Schadensersatzansprüche Diese Schadensersatzansprüche bestehen in Höhe der Lizenz, die er eigentlich bei einem ordnungsgemäßen Verkauf an den Urheber hätte zahlen müssen. Man kann hier in der Regel ungefähr vom CD- oder DVD- Preis ausgehen. Bisher sind jedoch noch keine Fälle bekannt, in denen die Musik- oder Filmindustrie derartige Ansprüche gegenüber privaten Nutzern geltend gemacht hat. Die Gefahr für private Nutzer besteht jedoch immer darin, dass für zu viele Personen Kopien hergestellt werden und diese Personen entsprechend des Gesetzes mit dem Täter nicht mehr persönlich verbunden sind. In diesem Fall ist sowohl eine Strafbarkeit gegeben, wie auch allein auf Grund der Anzahl der Kopien mögliche größere Schadenersatzansprüche. Stand: August 2005 Fleischmann W. (überarbeitet Kropf A.)

Das neue Urheberrecht VERBOTEN Testfragen Unwissentliches Herunterladen einer Raubkopie aus dem Internet Erlaubt oder verboten ? VERBOTEN Stand: August 2005 Fleischmann W. (überarbeitet Kropf A.)

Das neue Urheberrecht ERLAUBT Testfragen Anfertigen von Sicherheitskopien für PC-Programme Erlaubt oder verboten ? Nur für den eigenen Gebrauch – keine Privatkopien i.S. der Musik-CDs (sprich Weitergabe an Freunde möglilch) ERLAUBT Stand: August 2005 Fleischmann W. (überarbeitet Kropf A.)

Das neue Urheberrecht ERLAUBT Testfragen Aufnahme eines ARD-Spielfilms auf Video für private Zwecke Erlaubt oder verboten ? Gleiches gilt für Internet-Radio, Radioaufnahmen, solange sie privat sind und auf keinen Kopierschutz hingewiesen wird! ERLAUBT Stand: August 2005 Fleischmann W. (überarbeitet Kropf A.)

Fleischmann W. (überarbeitet Kropf A.) Das neue Urheberrecht Testfragen Weitergabe von kopierten Materialien aus dem Internet an die Schüler durch den Lehrer Erlaubt oder verboten ? ERLAUBT Stand: August 2005 Fleischmann W. (überarbeitet Kropf A.)

Das neue Urheberrecht VERBOTEN Testfragen Jemand knackt den Kopierschutz einer DVD ! Erlaubt oder verboten ? VERBOTEN Stand: August 2005 Fleischmann W. (überarbeitet Kropf A.)

Das neue Urheberrecht Eher mal NEIN! Testfragen Ist eine analoge Kopie einer kopier-geschützten CD oder DVD erlaubt? Eher mal NEIN! Bisher ist die Frage gerichtlich noch nicht geklärt, ob man das als Umgehung im weiteren Sinne werten kann. Denn wer auf die CD drauf schreibt „kopiergeschützt“, der will eben keine Kopie. Den analogen Ausgang zu verwenden ist zwar technisch kein Knacken, faktisch aber ein Umgehen. Stand: August 2005 Fleischmann W. (überarbeitet Kropf A.)

Fleischmann W. (überarbeitet Kropf A.) Das neue Urheberrecht Quellen Zeitschrift com ! Ausgabe 10/ 2003 Seite 18 ff Neue Unterrichtsmaterialien - Copyrights im digitalen Zeitalter http://zeitbild-de.academy4.com/index.php4?p_id=35&lang=1 http://www.microsoft.com/germany/piraterie/publikationen.mspx www.kopien-brauchen-originale.de http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/urhg/ Stand: August 2005 Fleischmann W. (überarbeitet Kropf A.)

weitere Informationsmöglichkeiten Das neue Urheberrecht weitere Informationsmöglichkeiten http://www.wr-unterricht.de insbesondere http://www.wr-unterricht.de/wr-urheberrecht.html Stand: August 2005 Fleischmann W. (überarbeitet Kropf A.)