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Veröffentlicht von:Wernher Keiner Geändert vor über 10 Jahren
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Musik- und Video-Downloads von Servern im Ausland
- Was heißt hier illegal? Hamburg, den 15. November 2011 Prof. Dr. Ralf Imhof
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Die Musikfunktionen von iTunes in der Cloud sind derzeit nicht in allen Ländern verfügbar.
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Musik- und Video-Downloads von Servern im Ausland
Grundsätze (nach deutschem Recht) Territorialitätsprinzip: Jedes Land bestimmt die für sein Gebiet geltenden Regeln autonom Ausnahme: Internationale Abkommen
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Musik- und Video-Downloads von Servern im Ausland
Grundsätze (nach deutschem Recht) Schutzlandprinzip: Eine Handlung kann nur als urheberrechtswidrig verfolgt werden, wenn sie gegen das Recht des Landes verstößt, für das Schutz beansprucht wird
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Musik- und Video-Downloads von Servern im Ausland
Problem Wenn im Schutzland keine relevante Nutzungshandlung vor- genommen wird, scheidet eine Rechtsverletzung prinzipiell aus: Lesen, Hören & Sehen sind in Deutschland urheberrecht- lich irrelevant Das Hören und Sehen von gestreamten Inhalten stellt daher (grundsätzlich) keine Rechtsverletzung dar Bestimmte Nutzungen sind in Deutschland privilegiert Private Downloads von Musik & Videos (sofern keine offensichtlich rechtswidrige Vorlage) Weitergabe von Kopien an Bekannte & Verwandte
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Musik- und Video-Downloads von Servern im Ausland
Problem Das würde bedeuten: Werden geschützte Inhalte im Ausland nach dortigem Recht zulässig zum Abruf angeboten, erfolgt im Inland mangels einschlägiger Nutzungshandlung keine Urheber- rechtsverletzung, selbst wenn ein solches Angebot im Inland nicht zulässig wäre
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Musik- und Video-Downloads von Servern im Ausland
Problem Das würde bedeuten: Werden geschützte Inhalte im Ausland nach dortigem Recht zulässig zum Abruf angeboten, erfolgt im Inland mangels einschlägiger Nutzungshandlung keine Urheber- rechtsverletzung, Praxis: „Bogsch-Theorie“ Die im Ausland vorgenommene Handlung muss auch im Inland zulässig sein Rechtmäßigkeit der Theorie aber zweifelhaft
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Musik- und Video-Downloads von Servern im Ausland
Zusammenfassung Angebote aus dem Ausland sind nicht allein deswegen zuläs- sig, weil sie mit dem Recht des Serverstandortes („Sende- land“) übereinstimmen Abrufe von inländischen Medieninhalten im Ausland sind nicht allein deswegen zulässig, weil sie im Inland rechtmäßig sind, die Zulässigkeit bestimmt sich u.U. auch nach dem auslän- dischen Recht Das kann auch eigene Inhalte aus einer „Cloud“ betreffen Im Zweifel müssen weltweite Urheberrechte eingeholt werden
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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Schulz Noack Bärwinkel Baumwall Hamburg Telefon:
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