Personalversammlung 5. Dezember 2007 Übernahme ausgewählter Tätigkeiten aus dem ärztlichen Bereich durch das Pflegepersonal Personalversammlung 5. Dezember 2007 Der Personalrat
Tagesordnung Einführung in das Thema Vorstellung des Projektverlaufs Simon Brandmaier, Personalratsvorsitzender Iris Meyenburg-Altwarg, Pflegedienstleitung Vorstellung des Projektverlaufs Bärbel Sturm, Projektleitung Vorstellung der Dienstvereinbarung Frank Burgey, Personalrat Diskussion Verschiedenes Der Personalrat
Übersicht 1 Präambel § 1 Geltungsbereich § 2 Umfang der Delegation § 3 Abschließende Medikamentenliste § 4 Schulungen und Befähigungsnachweis § 5 Freiwilligkeit § 6 Arbeits- und Gesundheitsschutz § 7 Haftung / Rechtsbeistand Der Personalrat
Übersicht 2 § 8 Dokumentation § 9 Meldepflicht von Zwischenfällen und Verstößen § 10 Personalbedarf und Entlastung von anderen Aufgaben § 11 Paritätische Schlichtungsstelle § 12 Informationsrecht der Beschäftigten § 13 Informationsrecht des Personalrats § 14 Evaluation § 15 In-Kraft-Treten, Kündigung Der Personalrat
Übersicht 3 Anlage 1: Abschließende Aufzählung der Tätigkeiten Anlage 2: Vordrucke Anlage 3: Abschließende Medikamentenliste (Positivliste) Anlage 4: Schulungskonzept Der Personalrat
Präambel Verbesserung ... Voraussetzungen ... von Arbeitsabläufen der Wirtschaftlichkeit der Versorgungsqualität Voraussetzungen ... genau definierte Bedingungen erforderlich nur im rechtlich Rahmen möglich adäquater Ausgleich notwendig Der Personalrat
§ 1 Geltungsbereich Gesundheits- und (Kinder-) Krankenpfleger/innen, Hebammen / Geburtshelfer, Altenpfleger/innen Medizinische Fachangestellte Blutabnahme erlaubt keine Medikamente intravenös KR-Schüler/innen Übernahme nur in unmittelbarer Anwesenheit von ärztlichem oder pflegerischem Personal Der Personalrat
§ 1 Geltungsbereich Klinisch tätige Ärztinnen / Ärzte Teilnahme an Schulung Schriftliche Ermächtigung durch Arzt / Ärztin Freiwillige Übernahme der Tätigkeiten Der Personalrat
§ 2 Umfang der Delegation Abschließende Aufzählung der Tätigkeiten Venöse Blutentnahmen (auch ohne bestehenden Zugang) i.v.-Injektionen (bei bestehendem Zugang und nach Maßgabe der gültigen Positivliste) Anlegen von Kurz-, Einmal- und Dauerinfusionen (bei bestehendem Zugang und nach Maßgabe der gültigen Positivliste) Abschließende Medikamentenliste (Positivliste) Der Personalrat
§ 2 Umfang der Delegation Patienten-Einwilligung liegt vor Arzt / Ärztin hat Anordnungsverantwortung Pflegeperson hat Durchführungsverantwortung Allgemeine Überwachungs- und Beaufsichtigungspflicht des Arztes / der Ärztin gegenüber dem Pflegepersonal bleibt unberührt Ablehnungspflicht bei mangelnder Routine oder bei erhöhtem Risiko für den Patienten Der Personalrat
§ 3 Abschließende Medikamentenliste Die Medikamentenliste beinhaltet Wirkstoff(e) des Medikaments Formulierung des Medikaments Applikationshinweise (Bolus / Infusion / Dosier- bzw. Infusionspumpe, Erstgabe durch Arzt etc.) Besondere Hinweise (z. B. über sich ausschließende Beimischungen etc.) Aktualisierung durch eine Fach-Arbeitsgruppe Der Personalrat
§ 4 Schulungen und Befähigungsnachweis Das Konzept umfasst Inhalte, Ziele und Dauer der einzelnen Module Anforderungsprofil für die Lehrkräfte Regelungen über Fehlzeiten und Prüfungen Ausnahmen von der Teilnahmepflicht Schulungen sind obligatorisch und werden vollständig als Arbeitszeit gewertet Befähigungsnachweis nach erfolgreicher Schulung, kann wieder entzogen werden Der Personalrat
§ 5 Freiwilligkeit Ergänzungsvereinbarung zum Arbeitsvertrag (bereits beschäftigte Mitarbeiter/innen) Einvernehmlich im Arbeitsvertrag (neue Mitarbeiter/innen) Kündigung ohne Begründung möglich Benachteiligungsverbot bei Nichtübernahme oder Kündigung der Ergänzungsvereinbarung Der Personalrat
§ 6 Arbeits- und Gesundheitsschutz Verwendung von Systemen zur Vor- und Nachbereitung sowie Durchführung von Blutentnahmen, Injektionen oder Infusionen mit geringem Gefährdungspotential Hoher Stellenwert in der Schulung Berücksichtigung bei der Evaluation Der Personalrat
§ 7 Haftung / Rechtsbeistand Kostenlose Haftpflichtversicherung über die MHH Versicherung auch bei grober Fahrlässigkeit Entbindet nicht von der Sorgfaltspflicht und der Durchführungsverantwortung Juristischer Beistand über die Versicherung, wenn Beschäftigter direkt juristisch belangt wird (Betriebshaftpflicht- und Strafrechtsschutzversicherung) Der Personalrat
§ 8 Dokumentation Schriftliche Anordnung durch Arzt / Ärztin Telefonische Anordnungen durch Arzt / Ärztin sind unverzüglich schriftlich nachzuholen Ärztliche Standards sind einzuhalten Ständig aktualisierte Dokumentation im Arbeitsbereich und in der Personalakte Der Personalrat
§ 9 Meldepflicht von Zwischenfällen / Verstößen Schulung und Nutzung der anonymen Meldungen von Beinahe-Zwischenfällen (Incident Reporting) Meldung von Zwischenfällen und Verstößen zusätzlich an die Paritätische Schlichtungsstelle Berücksichtigung bei der Evaluation Der Personalrat
§ 10 Personalbedarf und Aufgabenentlastung Personeller Soll- / Ist-Stand jeder Station als Ausgangswert Ermittlung des zusätzlichen zeitlichen bzw. personellen Aufwands Transparentes Verfahren bei der Berechnung Kompensation des zusätzlichen Aufwands durch Anpassung des Budgets Aufgabenverlagerung Der Personalrat
§ 11 Paritätische Schlichtungsstelle Je 2 Vertreter/innen von Dienststelle und PR Begleitung der Umsetzung der Dienstvereinbarung Stichproben sind möglich Bearbeitung von Meinungsverschiedenheiten Konsens, falls nicht möglich Nichteinigungsverfahren Der Personalrat
§ 12 Informationsrecht der Beschäftigten Informationsveranstaltungen zur Dienstvereinbarung vor der Einführung Anspruch auf umfassende Information und Beratung Aushändigen dieser Dienstvereinbarung Der Personalrat
§ 13 Informationsrecht des Personalrats PR kann externe Sachverständige beauftragen PR wird informiert … wer einen Befähigungsnachweis erhalten hat wer die Ergänzungsvereinbarung nicht abgeschlossen hat wem der Befähigungsnachweis auf Dauer oder vorübergehend entzogen bzw. verweigert wurde und aus welchen Gründen wer eine Ergänzungsvereinbarung kündigt Der Personalrat
§ 14 Evaluation Umsetzung wird per Fragebogen evaluiert Erforderliche Rücklaufquote 67 Prozent 1. Evaluation nach 6 – 12 Monaten 2. Evaluation nach weiteren 12 Monaten 3. Evaluation nach weiteren 36 Monaten Die Ergebnisse sind den jeweiligen Bereichen bekannt zu geben Der Personalrat
§ 15 In-Kraft-Treten, Kündigung Änderung der delegierbaren Tätigkeiten nur einvernehmlich, sonst Nichteinigungsverfahren Keine Nachwirkung bei einer Kündigung vor Ablauf von drei Jahren Sind entsprechende arbeitsvertragliche Ergänzungen dann unwirksam? Müssen die delegierten Tätigkeiten nicht mehr ausgeübt werden? Nachwirkung bei späterer Kündigung Der Personalrat