Universität Oldenburg, 12. Dezember 2002

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Universität Oldenburg, 12. Dezember 2002 Kooperationssstelle Hochschule - Gewerkschaften in Kooperation mit DGB Region Oldenburg und Attac Regionalgruppe Oldenburg Handel, Umwelt und die Entwick-lungschancen des Südens in den neuen WTO-Verhandlungen Jürgen Knirsch Juergen.Knirsch@Greenpeace.de Universität Oldenburg, 12. Dezember 2002

Übersicht 1. Handel gegen Umwelt 2. Beschlussfassung bei der WTO 3. Die Forderungen der “Entwicklungsländer” 4. Der Kuhhandel von Doha 5. Ändert sich was? 6. Die aktuelle Verhandlungssituation 7. Ausblick

Handel gegen Umwelt Das Verhältnis zwischen Handelsregeln und Umweltschutz- abkommen ist ungeklärt. Handelsregeln kennen den Umweltschutz nur als Ausnahme. Ökologische Grundprinzipien sind in den Handelsregeln nicht verankert. Handelsregeln berücksichtigen nicht die Umwelt-, Gesundheits- und sozialen Aspekte, die mit einem Produkt und seiner Herstellung verbunden sind.

Das Verhältnis zwischen Handelsregeln und Umweltschutzabkommen ist ungeklärt. Das Handelsregime stammt aus der Zeit nach dem Zweiten Weltkrieg, als Umweltschutz noch ein Fremdwort war. Wenngleich es einige Beispiele für ältere Umweltabkommen gibt, so ist die Mehrzahl der handelsrelevanten Umweltabkommen erst in den letzten Jahren entstanden. Die Frage, ob das Handelsregime und das Umweltregime gleich- wertig sind oder ob sich ein Regelwerk unterzuordnen hat, ist ungeklärt. Das Handelsregime verfügt über ein effizientes Streitfallverfahren, das Umweltregime nicht. „Non-Parties“-Problematik: Staaten, die ein Umweltabkommen nicht unterzeichnet haben, sind nur den Handelsabkommen verpflichtet.

Beispiele für handelsrelevante internationale Umweltschutzabkommen (besonders durch die WTO gefährdet) Washingtoner Artenschutzabkommen - CITES (1973) Basler Konvention über den grenzüberschreitenden Handel mit gefährlichen Chemikalien und deren Beseitigung (1989) Übereinkommen über die biologische Vielfalt (1992) Kyoto-Klima-Protokoll (1997) Rotterdamer PIC-Konvention über gewisse gefährliche Chemikalien und Pestizide im internationalen Handel (1998) Cartagena Biosafety Protocol (2000) Stockholm Konvention über Dauergifte (POPs, 2001)

Handelsregeln kennen den Umweltschutz nur als Ausnahme. „Maßnahmen zum Schutze des Lebens und der Gesundheit von Menschen, Tieren und Pflanzen“ sowie „Maßnahmen zur Erhaltung erschöpflicher Naturschätze“ sind nur als Ausnahme und nur unter Vorbehalt zulässig. Vorbehalt: die Maßnahmen dürfen zu keiner willkürlichen und ungerechtfertigten Diskriminierung zwischen Ländern, in denen gleiche Verhältnisse bestehen, und zu keiner verschleierten Beschränkung des internationalen Handels führen. Die Maßnahmen müssen zur Erreichung des Schutzzieles notwendig sein. Es werden nur solche Maßnahmen akzeptiert, die den Handel am wenigsten beeinträchtigen.

Ökologische Grundprinzipien sind in den Handelsregeln nicht verankert. Die WTO berücksichtigt nicht bzw. nicht ausreichend: das Vorsorgeprinzip (Grundsatz 15 der Rio-Deklaration*); das Prinzip der Internalisierung der Kosten und das Verursacherprinzip (Grundsatz 16 der Rio-Deklaration*); das Prinzip der Umweltverträglichkeitsprüfung (Grundsatz 17 der Rio-Deklaration*); das Prinzip der Haftung und Entschädigung für nachteilige Auswirkungen von Umweltschäden (Grundsatz 13 der Rio- Deklaration*). * Erklärung von Rio zu Umwelt und Entwicklung (Rio-Deklaration)

Handelsregeln berücksichtigen nicht die Produktionsbedingungen. Es wird nur das Endprodukt betrachtet, nicht jedoch die Umstände, unter denen es entstanden ist. Für die WTO ist (Raubbau-) Holz gleich (FSC-) Holz, sie setzt die Öko-Tomate wird mit der konventionellen gleich. Dadurch sind alle Bemühungen gefährdet, einer nachhaltigen Produktionsweise durch den Handel Vorteile zu verschaffen. Die Frage, ob Siegel / Label Handelhemmnisse sind oder nicht, ist bis heute ungeklärt.

Handel gegen Umwelt Zusammenfassung der Probleme Das Verhältnis zwischen Handelsregeln und Umweltschutzabkommen ist ungeklärt. Handelsregeln kennen den Umweltschutz nur als Ausnahme. Ökologische Grundprinzipien sind in den Handelsregeln nicht verankert. Handelsregeln berücksichtigen nicht die Umwelt-, Gesundheits- und sozialen Aspekte, die mit einem Produkt und seiner Herstellung verbunden sind. FAZIT: Die im Umweltschutz erzielten Erfolge werden durch die Handelsregeln bedroht. Neue Maßnahmen werden durch das Drohen mit dem Handelsrecht verhindert oder verwässert (Chill- Effekt).

Beschlussfassung bei der WTO Die Welthandelsorganisation (WTO): ist member-driven: derzeit 144 Mitglieder bestimmen die Handelsregeln; entscheidet im Konsens: selbst wo 2/3- oder 3/4- Mehrheiten ausreichen, werden Beschlüsse im Konsens gefasst; legt ihre Handelsabkommen in Handelsrunden fest: unterschiedliche Themen werden parallel verhandelt; schließt Handelsrunden durch ein „single undertaking“ ab: das Prinzip des Kuhhandels oder „Gibst Du mir, so gebe ich Dir“ (trade-offs) führt zu unvollkommenen Abkommen; nutzt ihr einzigartiges Streitschlichtungsverfahren zur Durchsetzung wie Interpretation ihrer Handelsregeln; erlaubt Vergeltungsmaßnahmen, unter denen auch „Unschuldige“ zu leiden haben (cross retaliation).

Die Forderungen der „Entwicklungsländer“ (1) Sonderbehandlung (S&D - Special and Differential Treatment) Überprüfung der bestehenden Abkommen (Implementierung, Nachverbesserungen, längere Übergangsfristen) keine neue Themen (wie Handel und Investitionen, Handel und Wettbewerb, Transparenz im öffentlichen Beschaffungswesen, Handelserleichterungen) bevor nicht die alten nachverbessert wurden Schutz der heimischen Landwirtschaft (Food / Development Box) verbesserter Zugang zu den Märkten der Industrieländer (vor allem im Agrarbereich sowie für Textilien und Schuhwerk) keinen Missbrauch von Umwelt- und Sozialstandards zum Zwecke des Protektionismus technische Unterstützung bei der Umsetzung der Welthandelsregeln

Die Forderungen der „Entwicklungsländer“ (2) Schutz traditioneller Tausch-System für Saatgut, partiell „Kein Patent auf Leben“ Ausweitung des Systems der Schutzes geografischer Herkunftsangaben auch für andere Produkte als Weine und Spirituosen die Möglichkeit im Gesundheitsbereich, Instrumente wie Zwangslizenzen auf Arzneimittel bzw. Parallelimporte nutzen zu können

Der Kuhhandel von Doha (Ausgangslage) Die 4. WTO-Ministerkonferenz (Doha, 9.-14. 11. 2001): stand erneut vor dem Scheitern und konnte nur durch Verlängerung, massiven Druck und durch Kuhhandel zu Ergebnissen kommen; beschließt den Start einer neuen Handelsrunde („Doha Development Agenda/Round“) mit mehreren Themen, darunter Umwelt; „verschiebt“ die Entscheidung über sogenannte „neue Themen“; verabschiedet Erklärungen zur „Implementierung“ (der bestehenden Abkommen) sowie zu TRIPS und Gesundheitsfürsorge; schweigt sich weiterhin zu Sozialstandards aus.

Der Kuhhandel von Doha (Umwelt) Umwelt in der „Doha Development Agenda/Round“: umweltrelevante Aspekte vor allen bei den Themen Landwirtschaft (Multifunktionalität der Landwirtschaft, Tierschutz, Fördermaß- nahmen für Ökolandbau), Dienstleistungen (Wasser-, Energie-, Umweltdienstleistungen), Marktzugang für nicht-agrarische Produkte (darunter auch Produkte der Forstwirtschaft und Fischerei), Subventionsabkommen; Verweis auf die Behandlung des Themas Fischereisubventionen; Handel und Umwelt als Verhandlungs- und Beobachtungsthema.

Der Kuhhandel von Doha (Beschlüsse) Die „Doha Development Agenda/Round“: umfasst neben der Implementierung die sieben Themen Landwirt- schaft, Dienstleistungen, Marktzugang für nicht-agrarische Produkte (neu), Regeln (Subventionen), Handel und Umwelt (neu), geografi- sche Herkunftsangaben für Spirituosen (unter dem TRIPS-Abkom- men) und Reform des Streitschlichtungsverfahrens; soll als „Gemeinsame Unternehmung („single undertaking“) bis zum 1. Januar 2005 abgeschlossen sein; ist nur durch Kuhhandel zustande gekommen (Umwelt für den Preis der „Aufgabe“ der Agrarsubventionen, „keine“ neue Themen, keine Aussage zu Sozialstandards).

Der Kuhhandel von Doha (Handel & Umwelt) Handel und Umwelt in der „Doha Declaration“: direkte Verhandlungen zu den drei Bereichen: Verhältnis zwischen Handelsregeln und Umweltabkommen, Verhältnis zu den Sekretariaten der Umweltabkommen (Informationsaustausch, Beobachterstatus), Marktzugang für Umweltgüter und Umwelt- dienstleistungen; vorbereitende Verhandlungen für die drei Themen: die Auswirkungen von Umweltmaßnahmen auf den Marktzugang von Produkten, die wichtigen Maßnahmen des Abkommens über handelsrelevante Aspekte des TRIPS-Abkommens, Labelling-Anforderungen für Umweltzwecke. Eventuell Empfehlung für die nächste Ministerkonferenz, diese Themen in die Verhandlungen mit aufzunehmen.

Der Kuhhandel von Doha (Bewertung) Bewertung der umweltrelevanten Doha-Beschlüsse: zu enge bzw. unklare Vorgaben für die Klärung des Verhältnisses zwischen Handelsregeln und Umweltabkommen bzw. zu den Sekretariaten der Umweltabkommen! gravierende Risiken bei der Verbesserung des Marktzugangs für nicht-agrarische Produkte wie auch für Umweltgüter und Umwelt- dienstleistungen! Verpflichtung zur nachhaltigen Entwicklung - mehr als nur ein Lippenbekenntnis? Aufwertung des WTO-Komitees für Handel und Umwelt (CTE).

Der Kuhhandel von Doha (Gesamtbewertung) Bewertung der Beschlüsse von Doha: Neue Runde, aber keine Umweltrunde und erst recht keine Entwicklungsrunde! Umwelt kann nicht isoliert von anderen Verhandlungsbereichen gesehen werden! Den Entwicklungsländern wurde das Umweltthema aufgezwungen. Rahmen für Aktivitäten ist gegeben (Themen, Modalitäten, Zeitplan für die neue Runde stehen fest, nächste WTO-Ministerkonferenz wird vom 10.-14. September 2003 in Cancun, Mexiko, stattfinden).

Ändert sich was? Neues mächtiges Mitglied: die Volkrepublik China (seit dem 11. Dezember 2001) daneben sind auch WTO-Mitglieder: Taiwan (seit dem 1. Januar 2002) Hongkong, China (seit dem 1. Januar 1995) Maçao, China (seit dem 1. Januar 1995) Neuer WTO-Generaldirektor Dr. Supachai Panitchpakdi (Thailand, ehemaliger Minister) Vertreter: Roderick Abbott (ehemals bei der EU-Kommission, DG Trade) Kipkorir Aly Azad Rana (Kenia, ehemaliger Botschafter seines Landes bei der WTO) Francisco Thompson-Flores (Brasilien, ehemaliger Botschafter) Rufus H. Yerxa (USA, von 89 - 93 Vertreter der USA in Genf, seit 1998 für Monsanto tätig)

Die aktuelle Verhandlungssituation Implementierung und TRIPS/Parallelimporte (Vorgabe: bis Ende 2002) Landwirtschaft und Dienstleistungen (März 2003) Investitionen und andere neue Themen (September 2003) wenig Fortschritt beim Thema „Handel und Umwelt“ wenig Fortschritt bei TRIPS/Verhältnis zu Konvention über die biologische Vielfalt

Ausblick / Diskussion Umwelt- und Sozialstandards - Werkzeuge für Protektionismus oder für eine tatsächliche nachhaltige Entwicklung? Marktöffnung - das Allheilmittel? Kann es einen gerechten Weltmarkt und gerechte Handelsregeln geben? Versperrt die Debatte über die WTO den Blick auf eventuell wichtigere regionale und bilaterale Freihandelsabkommen? Kann die Zivilgesellschaft trotz aller Komplexität der Handelsproblematik gerechte Strukturen erzwingen?