Meldung zur Masterarbeit

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Meldung zur Masterarbeit im Fach Politikwissenschaft Gegenstand der Veranstaltung sind vor allem die Gemeinsamkeiten im Prüfungsverfahren

Meldetermine Terminplanung In jedem Semester wird ein Termin für die Meldung zur Masterarbeit angeboten. Der Meldetermin liegt immer zu Beginn der Vorlesungszeit, um Erstellung und Korrektur der Masterarbeit innerhalb des entsprechenden Semesters zu ermöglichen. Bitte die vor dem Prüfungsbüro ausgehängten Meldelisten beachten! Meldetermine für das Wintersemester 2013/2014 14. Oktober 2013 und 15. Oktober 2013

Unterlagen Meldeformular (siehe Homepage) Nachweis der Immatrikulation im Masterstudiengang Immatrikulationsbescheinigung oder Studienbuchseite aus dem laufenden Semester im Original Vorschlag für den Titel der Masterarbeit Auf der Homepage des Prüfungsbüros finden Sie das Formblatt, auf dem Ihr(e) BetreuerIn den Titel für Ihre Masterarbeit vorschlägt. Am Meldetag vorzulegen, es gibt keine Möglichkeit nachzureichen! Nachweis der Studienleistungen Die erfolgreiche Absolvierung mindestens der Module des Kernbereichs, des Moduls Forschungspraxis sowie zwei der drei Wahlpflichtmodule ist nachzuweisen (am besten Ausdruck des Noten- und Punktekontos aus Campus Management!). Spätestens bei Ausgabe der Gutachten zur Verteidigung müssen ALLE Leistungen vorliegen. Ausnahme in DPO 2003 und 2006: DiplomandInnencolloquium

Erst- und ZweitgutachterInnen BetreuerInnen der Masterarbeit Nur ProfessorInnen oder PrivatdozentInnen des OSIs können Ihre Masterarbeit betreuen. Zu dieser Gruppe gehören auch Emeriti, HonorarprofessorInnen und außerplanmäßige ProfessorInnen. Achtung: Lehrbeauftragte sind keine PrivatdozentInnen! ZweitgutachterInnen Als ZweitgutachterInnen können zusätzlich zu den o.g. PrüferInnen auch die promovierten WiMis des OSIs und entsprechend qualifizierte externe GutachterInnen fungieren. Diese können von Ihren Betreuer/Innen vorgeschlagen und auf dem Formular Ihres Themenblatts ebenfalls angegeben werden. Bitte bei der Wahl der Gutachter/innen beachten, dass diese später dann persönlich zur Verteidigung in Berlin sein müssen! Bei der Meldung sind Angaben zu den PrüferInnen erforderlich, im Normaldurchgang gelten die Nachreichefristen

Die Verteidigung (mündliche Prüfung) Inhalt Gegenstand ist die Präsentation und Verteidigung der Masterarbeit. Dauer ca. 1 Stunde. PrüferInnen PrüferInnen in der mündlichen Prüfung sind daher die/der von Ihnen gewählte BetreuerIn der Masterarbeit sowie die/der vom Prüfungsausschuss eingesetzte ZweitgutachterIn. Vorbereitung Sobald beide Gutachten zur Masterarbeit vorliegen, erhalten Sie diese vom Prüfungsbüro per Mail zugesandt, spätestens jedoch sieben Tage vor der mündlichen Prüfung zur Vorbereitung auf die Verteidigung der Masterarbeit. Vorsitzende/r kann identisch mit ErstgutachterIn sein, muß aber nicht

Die Masterarbeit (1) Der Titel Der Titel Ihrer Masterarbeit wird in Absprache mit Ihnen von dem/der ErstgutachterIn vorgeschlagen und vom Prüfungsausschuss genehmigt. Er wird eine Woche nach der Meldung ausgegeben und kann danach nicht mehr verändert werden. Sie dürfen die Themenstellung jedoch z.B. durch Vergabe eines Untertitels präzisieren. Die Bearbeitungsfrist Die Bearbeitungsfrist beträgt 4 Kalendermonate. Die Arbeit muss spätestens am Abgabetag im Prüfungsbüro eingereicht oder per Post zugeschickt werden. Es gilt das Datum des Poststempels. Lassen Sie sich unbedingt einen Einlieferungsbeleg geben. Nicht fristgerecht eingereichte Arbeiten müssen als nicht bestanden gewertet werden. Bearbeitungshinweise Bitte beachten Sie die mit dem Titel ausgegebenen Bearbeitungshin-weise. Darüber hinausgehende Formatierungsvorschriften gibt es nicht. Titel in Fremdsprache wird als Antrag auf Verfassung der Arbeit in Fremdsprache gewertet.

Die Masterarbeit (2) Verlängerung der Bearbeitungsfrist Die Bearbeitungsfrist kann gegen Vorlage einer ärztlichen Krankschreibung (im Original) bis zu 14 Tage verlängert werden. Hierfür ist rechtzeitig - vorher - ein formloser Antrag auf Verlängerung bei der zuständigen Sachbearbeitung zustellen. Achtung: es gilt jeder Kalendertag! Nur im Falle einer chronischen Erkrankung kann die Bearbeitungsfrist bis zu maximal 2 Monaten verlängert werden. Unabhängig von etwaiger Erkrankung erhalten BildungsausländerInnen gegen Vorlage entsprechender Dokumente (Schul- und Bachelorabschluss an einer nicht-deutschsprachigen Schule bzw. Hochschule) eine Verlängerung von 14 Tagen. Dies gilt nicht für den deutsch/französischen Doppelmaster Die Begutachtung Erst- und ZweitgutachterIn erstellen voneinander unabhängige Gutachten. Bei differierenden Bewertungen gilt das arithmetische Mittel aus beiden Noten. Vorliegende Noten teilen wir Ihnen auf Anfrage mit. Einzelfallentscheidung bei chronischer Erkrankung. 2 Monate Maximum, auch bei zusätzlicher akuter Erkrankung.

Die Masterarbeit (3) Voraussetzung für die Annahme zur Begutachtung Ihre Masterarbeit kann nur dann zur Begutachtung angenommen werden, wenn Sie zuvor im Rahmen eines Abschlusscolloquiums das Exposé zur Masterarbeit präsentiert haben. Der Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme am Colloquium ist daher spätestens bei Abgabe der Arbeit einzureichen. Rückgabe des Themas und Rücktritt aus dem Verfahren Die Rückgabe des Themas ist innerhalb der ersten 3 Wochen der Bearbeitungszeit möglich und wird nicht als Prüfungsversuch gewertet; allerdings ist damit das Ausscheiden aus dem aktuellen Durchgang verbunden. Der Rücktritt aus dem laufenden Verfahren gilt als nicht bestandener Versuch. Sie haben eine Wiederholungsmöglichkeit. Die erneute Meldung muss in beiden Fällen mit einem anderen Titel erfolgen. Anschluß des/der ZweitgutachterIn zulässig, bei Themenrückgabe Einreichung neuen Themas erforderlich

Präsentation und Verteidigung der Masterarbeit Voraussetzung für die Zulassung Voraussetzung für die Zulassung zur mündlichen Prüfung ist der Nachweis über den erfolgreichen Abschluss aller Module. Dauer 1 Stunde (30 Minuten Vortrag u. 30 Minuten Diskussion) Inhalt In der mündlichen Prüfung sollen zum einen die Ergebnisse der Masterarbeit präsentiert und zum anderen die Arbeit gegen die in den Gutachten formulierte Kritik verteidigt werden. Zur Vorbereitung auf die Verteidigung der Arbeit erhalten Sie die Gutachten spätestens 7 Tage vor der Prüfung durch das Prüfungsbüro. Bewertung Masterarbeit und Verteidigung gemeinsam gehen mit 30 LP in die Gesamtnote ein, dabei wird die Arbeit mit fünf Sechsteln und die Verteidigung mit einem Sechstel gewichtet.

Zeitplan für die Meldung im Wintersemester 2013/14 Meldung zur Masterarbeit: 14. Oktober 2013 und 15. Oktober 2013 Ausgabe der Themen im Prüfungsbüro: 24. Oktober 2013 Abgabe der Masterarbeit: 24. Februar 2014 Spätester Termin für den Nachweis des absolvierten Abschlusscolloquiums. Abschluss der Begutachtung: ca. Ende März 2014 Gutachten werden per E-Mail an Sie gesandt sobald dies vorliegen, spätestens 7 Tage vor der Verteidigung Die Studierenden sind selbst für die Terminfindung mit den beiden Gutachtern zuständig. Bitte beachten Sie, dass Sie sich diesbezüglich rechtzeitig an Ihre Gutachter wenden! Der Termin ist dem Prüfungsbüro ebenfalls rechtzeitig mitzuteilen! Verteidigung der Masterarbeit in der Prüfungswoche: vom (22. April – 25. April 2014) Einreichung der Vortragsthemen durch die Vorsitzenden spätestens 4 Wochen vor Themenausgabe

Zeitplan für das laufende Prüfungsverfahren 19. August 2013 Abgabe der Masterarbeit Spätester Termin für den Nachweis des absolvierten Abschlusscolloquiums. Ende September 2013 Abschluss der Begutachtung Ausgabe der Gutachten eine Woche vor der Prüfung im Prüfungsbüro. 21. – 25. Oktober 2013 Prüfungswoche zur Verteidigung der Masterarbeit.