Einkommensteuer aktualisiert Januar 2012

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 Präsentation transkript:

Einkommensteuer aktualisiert Januar 2012 ver.di Bundesvorstand Bereich Wirtschaftspolitik www.wipo.verdi.de

Den Löwenanteil der Steuereinnahmen erbringen die sog Den Löwenanteil der Steuereinnahmen erbringen die sog. Massensteuern, also Lohnsteuer, Mehrwertsteuer und Verbrauchsteuern. Die Steuern auf Gewinne und Kapitaleinkommen machen nur knapp ein Fünftel der Einnahmen aus.

Die Steuerquote, also die Steuereinnahmen im Verhältnis zur Wirtschaftsleistung, als Maß für die gesamtwirtschaftliche Höhe der effektiven Steuern, ist in den letzten Jahrzehnten in Deutschland nicht gestiegen, sondern gegenüber 1980 gesunken. Besonders die erste Hälfte des letzten Jahrzehnts war durch die rot-grünen Steuersenkungen geprägt.

In den vergangenen Jahrzehnten ist der Anteil der Mehrwert- und Verbrauchsteuern, die geringe Einkommen überproportional belasten, stark angestiegen. Der Anteil der Gewinn- und Vermögenssteuern ging zurück, trotz steigender Anteile am Volkseinkommen. Die Lohnsteuerbelastung sank seit Mitte der 1990er wieder, wobei v.a. die Steuer auf hohe Einkommen gesenkt wurde.

Die Umverteilung der Bruttoeinkommen wurde verstärkt durch eine Umverteilung der Steuerbelastungen zugunsten des Kapitals. Während die Lohnsteuerbelastung seit 1980 leicht gestiegen ist – im letzten Jahrzehnt allerdings leicht gesunken - , wurde die Besteuerung der Unternehmergewinne und Vermögenseinkommen kräftig gesenkt und liegt mittlerweile unter der der Löhne.

Der Rückgang der realen Nettolöhne im letzten Jahrzehnt liegt keineswegs an gestiegenen Abzügen, wie Unternehmerverbände und BILD glauben machen wollen. Sondern an der Verminderung der realen Bruttolöhne, die Abzüge sind real sogar gesunken. Die Unternehmer- und Vermögenseinkommen sind dagegen brutto um über 20 und netto sogar um fast 30 Prozent gestiegen.

Die Nettolöhne und -gehälter sind in der Summe und je Beschäftigten seit der deutschen Vereinigung preisbereinigt nicht gestiegen. Schon seit 1980 gab es je Beschäftigten keinen Zuwachs mehr. Die realen Nettogewinne und Vermögenseinkommen sind dagegen seit 1991 um ein Drittel gestiegen, seit 1980 haben sie sich sogar mehr als verdoppelt.

Die Steuern und Abgaben im Verhältnis zur Wirtschaftsleistung sind in Deutschland niedriger als in etlichen anderen europäischen Staaten, insb. den skandinavischen. Besonders die Besteuerung von Eigentum/Vermögen und von Einkommen und Gewinnen ist relativ niedrig. Eine Abgabenquote wie in Frankreich würde um über 150 Mrd. Euro jährlich höhere Einnahmen bedeuten.

Die Höchststeuersteuersätze auf private Einkommen sind in mehreren europäischen Ländern deutlich höher als in Deutschland, selbst wenn die drei Prozent zusätzliche „Reichensteuer“ auf Einkommen oberhalb 250.000 Euro jährlich (nicht auf gewerbliche Einkommen) berücksichtigt wird.

Alleinstehende Beschäftigte ohne Kinder mit einem Jahresbrutto unter knapp 17.000 Euro zahlen keinen Soli. Wer 3.000 Euro im Monat verdient, zahlt 26 Euro. Wer aber 20.000 im Monat bekommt, würde durch den Wegfall des Soli 409 Euro im Monat mehr haben.

Die Steuersenkungspläne „Gesetz zum Abbau der kalten Progression“ der Bundesregierung bringen den Beschäftigten wenig, führen aber zu Einnahmeausfällen von sechs Milliarden Euro im Jahr. Sie würden damit den Druck zu weiteren Kürzungen im öffentlichen Dienst, bei sozialen Leistungen und Zukunftsinvestitionen weiter verschärfen.

ver.di Konzept Steuergerechtigkeit Mehr Steuereinnahmen zur Finanzierung der öffentlichen Aufgaben Entlastung von Gering- und Durchschnittsverdienern Stärkere Besteuerung von Reichen und Besserverdienenden Stärkere Besteuerung großer Vermögen und Erbschaften Stärkere und konjunkturstabilere Besteuerung von Unternehmensgewinnen

Konzept Steuergerechtigkeit von ver.di

Der von ver.di geforderte reformierte Einkommensteuertarif würde die unteren Einkommen deutlich entlasten. Der höhere Steuersatz auf Einkommensteile oberhalb knapp 40.000 Euro im Jahr würde erst ab zu versteuernden Einkommen von 64.000 Euro im Jahr zu Mehrbelastung führen. Das entspricht einem Bruttogehalt von über 71.000 Euro, bis zu dem entlastet würde.

Der von ver.di geforderte Einkommensteuertarif würde Entlastungen von maximal 912 Euro plus Soli, also etwa 960 Euro im Jahr bei bedeuten. Erhebliche Mehrbelastungen würden erst bei sehr hohen Einkommen oberhalb 100.000 Euro im Jahr auftreten.