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Status Quo Stand 2012 Alle Fraktionen sind sich einig, dass zur Provisionsberatung eine Alternative angeboten werden muss 19. Jan. 2012 Bundestagsdebatte–

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Präsentation zum Thema: "Status Quo Stand 2012 Alle Fraktionen sind sich einig, dass zur Provisionsberatung eine Alternative angeboten werden muss 19. Jan. 2012 Bundestagsdebatte–"—  Präsentation transkript:

1 Status Quo Stand 2012 Alle Fraktionen sind sich einig, dass zur Provisionsberatung eine Alternative angeboten werden muss 19. Jan. 2012 Bundestagsdebatte– SPD fordert umfassende Regelung zur Stärkung Honorarberatung (Drucksache 17/8182) Forderungen  Honorarberatung braucht gesetzlichen Rahmen  Transparenz bei Vergütung; Honorarberater darf auch Provisionsprodukt anbieten, darf nur daran nicht verdienen  Keine staatlichen Aufklärungskampagnen  Verbraucher soll entscheiden welches Modell er bevorzugt Forderungen  Verbraucher brauchen Alternative zur provisions- getriebenen Beratung  Rechtliche Regelung und Definition Berufsbildes Honorarberatung  Durchsetzung Kostentrans- parenz. Bei Nettotarifen und bei Produkten, für deren Ver- mittlung weiterhin Provisionen gezahlt wird  Einführung Kostentransparenz durch Kostenkennzahlen in € & Cent und nicht in % Forderungen  Provisionsgetriebene Beratung muss unterbunden werden, da Beratung nicht unabhängig; muss Auslauf- modell sein  Stärkung Honorarberatung und gesetzlich geregeltes Berufsbild  Plädiert für Finanz-TÜV  Weil in Deutschland unab- hängige Beratung meist nur Privileg für Vermögende sei, forderte man auf die Verbraucherzentralen zu stärken, damit diese unabhängige Beratungsan- gebote unterbreiten können.  Provisionsberatung hat sich in Praxis bewiesen. Weder gut noch schlecht. Honorar- beratung existiert bereits am Markt. Produkt habe sich nur nicht durchgesetzt. Grund: Fehlende Rahmenbeding. für Berufsbild d. Honorarberaters  Provisionsmodell bei kleineren Investitionssummen gut  Weiterhin Beob. Entwicklung auf europäischer Ebene  Deutschland solle lieber auf Gestaltung MiFid Einfluss nehmen  Kernprobleme seien im Aigner Papier bereits adressiert  Eckpunktepapier der Ministerin reiche nicht aus  Nicht auf EU-Regelung warten, da evtl. zu lange dauern würde und letztlich zum Schaden der Verbraucher sei  Honorarberatung sinnvolle Ergänzung auf Beratermarkt  Bezahlung keine Gewähr für gute Beratung  Einführung Beratungsproto- kolle und Produktinformations- blätter im Anlegerschutzgesetz zum Schutz der Verbraucher  Rahmen durch Aigner geschaffen, deckt sich mit SPD-Papier  Stärkung Honorarberatung und gesetzlich geregeltes Berufsbild  Grundproblem sei provisions- getriebene Beratung, da in der Praxis ein Anreiz geschaffen wird, Verbrauchern teure Produkte aufzuschwatzen, egal ob sie benötigt werden oder nicht  Plädiert für Finanz-TÜV (=Finanzprodukte überprüfen, bevor diese auf den Markt kommen)  Einheitliche Finanzaufsicht  Seit Veröffentlichung Eck- punktepapier von Aigner (7/11) ist nichts passiert; daraufhin legte Dr. Sieling Konzept vor  Eckpfeiler Konzept für Berufsbild Honorarberater (z.B. Fachmann, der in allen drei Bereichen Versicherung, Geldanlage, Darlehen beraten kann  Sachkundenachweis)  VZBV unterstützen SPD Pläne  Laut Fr. Tack „Keine gesetzl. Regelung unter dieser Bundesregierung/ Legislatur- periode“ Kein Verbot bzgl. Provisionsberatung Forderungen  Schaffung Regelwerk  Produkt muss sich selbst verkaufen; Staat darf nicht bestimmen was besser ist  Müssen im Europäischen Kontext bleiben  Verbesserung Prov.beratung  Neues Berufsbild etablieren (Versicherungs-, Anlagen- und Darlehensberater)  Qualifikation und Fortbildung sicherstellen  Befürwortung Weiterleitung Provision an Kunden, da kostenneutral und ohne Bürokratieaufwand  Höhe Honorar ist Sache zw. Kunde und Berater Forderungen  Etablierung Honorarberatung  Schnelle Umsetzung; wollen nicht auf MiFID warten, da dort im Entwurf provisionsunab- hängige Beratung gefordert wird  Honorarberater erhält kein Geld von Dritten, gilt auch für Bestandsprovisionen (keine Provisionsdurchleitung)  Grundvoraussetzung Netto- tarife für Produkte (Verpflichtung der Anbieter)  Wahlfreiheit  Beaufsichtigung durch BaFin  Verbraucherzentralen sollen Marktwächterfunktion aus- führen Gleichberechtigt neben Provisionsberatung Honorarberatung als Ergänzung Honorarberatung als Alternative Prov.getriebene Beratung muss unterbunden werden


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