Fracht-, Speditions- und Lagerrecht

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Fracht-, Speditions- und Lagerrecht Transportrecht Fracht-, Speditions- und Lagerrecht

Frachtrecht §§ 407 ff. Begriff (§ 407 I, II) Ist ein Werkvertrag (§ 631 BGB) Formfrei, aber Anspruch des Frachtführers auf Frachtbrief als Beweisurkunde Dreipersonenverhältnis Einschränkung des Anwendungsbereichs nach § 407 III Nur Gewerbetreibende (§ 407 III 1 Nr. 2) Kein Seefrachtrecht (§ 407 III 1 Nr. 1)

Rechte und Pflichten des Frachtführers Beförderungs- und Ablieferungspflicht (§ 407 I) Haftung: §§ 425 f. (lex speciales zu § 280 I BGB) Größte Sorgfalt wird verlangt (§ 426) Beschränkung der Ersatzpflicht gem. §§ 429, 431 Wegfall der Privilegierung bei vorsätzlichen Handeln (§ 435) Privilegierung auch für außervertragliche Ansprüche (§ 434) Abweichende Vereinbarungen mgl. (§ 449)

Pflichten des Absenders Pflicht zur Zahlung der vereinbarten Fracht (§ 407 II) Fracht = Entgelt Fällig bei Ablieferung des Gutes (§ 420 I 1) Vermutung, dass Angaben im Frachtbrief zutreffen (§ 420 IV) Pfandrecht am Frachtgut (§ 441) Risikozurechnung nach dem Sphärengedanken Ist der Absender Unternehmer, haftet er in den Fällen des § 414 I verschuldensunabhängig

Rechtsstellung des Empfängers Anspruch auf Herausgabe des Frachtgutes gegenüber dem Frachtführer gem. § 421 I 1 Frachtvertrag als VzGD (§ 328 BGB)

Haftung gegenüber dem Frachtführer Wenn Empfänger Anspruch aus § 421 I 1 geltend macht (§ 421 II, III) Dann gesetzlicher Fall des Schuldbeitritts Kein Verstoß gegen Verbot von Verträgen zu Lasten Dritten? Geltendmachung der Rechte anfechtbar im Falle, dass ein Irrtum über die Rechtsfolgen der Haftung vorlag? lediglich rechtsgeschäftsähnliche Handlung, Anfechtung nur nach § 123 BGB, nicht § 119 BGB

Geltendmachung von Ansprüchen aus dem Frachtvertrag Bei Verlieren, Beschädigung oder Verspätung Geltendmachung im eigenen Namen Str. ob gesetzlicher Fall der Drittschadensliquidation oder ob Anspruch neben dem Absender besteht

Sonderregelungen Für Umzugsverträge gem. §§ 451 ff. Für Frachtverträge über eine Beförderung mit verschiedenartigen Beförderungsmitteln gem. §§ 452 ff. Sog.multimodaler Transport

Speditionsgeschäft §§ 453 ff. Geschäftsbesorgungsvertrag mit Werkvertragscharakter Spediteur: Besorgungspflicht Organisation der Beförderung nicht Beförderung selbst Versender: Vergütungspflicht Abgrenzung zum Frachtvertrag: reiner Werkvertrag im Einzelnen schwierig gemischttypischer Vertrag in den Fällen des §§ 458-460

Speditionsgeschäft §§ 453 ff. Haftung des Spediteurs §§ 461 ff., teilweise Verweis auf Frachtrecht Haftung des Versenders § 455 II verschuldensunabhängige Haftung § 455 III, bei Verbraucher Verschulden erforderlich

Lagerrecht §§ 467 ff. Begriff Verwahrungsvertrag, der ein Gut zum Gegenstand hat Lagerhalter ist nur, wer Gewerbetreibender ist Verwahrung muss Hauptpflicht sein Lagerhalter // Einlagerer

Lagerrecht §§ 467 ff. Pflichten Haftung Lagerhalter: Lagerungs- und Verwahrungspflicht Einlagerer: Vergütungspflicht Haftung Lagerhalter: § 475 Einlagerer: § 468 III