Wussten Sie schon? Das Tragen von Handschuhen verhindert die sichtbare Verschmutzung der Hände und es verringert die Keimlast. © ASH 2008-2013
Wussten Sie schon? Handschuhe müssen laut TRBA 250 (Technische Regeln für den Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen) vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt werden © ASH 2008-2013
Wussten Sie schon? § 15 des Arbeitsschutz-gesetztes verpflichtet den Arbeitnehmer, die ihm zur Verfügung gestellte Schutzausrüstung, also z.B. Handschuhe, auch zu ver-wenden. © ASH 2008-2013
Das Tragen von Handschuhen ersetzt keine Händedesinfektion. Wussten Sie schon? Das Tragen von Handschuhen ersetzt keine Händedesinfektion. © ASH 2008-2013
Wussten Sie schon? Durch das Tragen von Handschuhen wird eine Übertragung von pathogenen Keimen nicht verhindert. © ASH 2008-2013
Wussten Sie schon? Bei der Benutzung von Handschuhen müssen trotzdem immer alle indizierten Händedesinfektionen durchgeführt werden. © ASH 2008-2013
Handschuhe werden bei Gebrauch undicht! Wussten Sie schon? Handschuhe werden bei Gebrauch undicht! © ASH 2008-2013
Wussten Sie schon? Das zu häufige und zu lange Tragen von Handschuhen führt zu Hautschäden (Feuchtarbeit). © ASH 2008-2013
Die Hände werden beim Ausziehen der Handschuhe häufig kontaminiert. Wussten Sie schon? Die Hände werden beim Ausziehen der Handschuhe häufig kontaminiert. © ASH 2008-2013
Wussten Sie schon? Vor dem Entnehmen der Handschuhe und dem Anziehen, sowie nach Ablegen der Handschuhe muss eine Händedesinfektion erfolgen. © ASH 2008-2013
Wussten Sie schon? Das Tragen von Handschuhen verleitet dazu, notwendige Händedesinfektionen nicht durchzuführen. © ASH 2008-2013
Wussten Sie schon? Zu allen Indikationen, die eine hygienische Händedesinfektion erfordern, müssen die Handschuhe ausgezogen und die Hände desinfiziert werden. © ASH 2008-2013