Die Akkreditierung gestufter Studiengänge

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Die Akkreditierung gestufter Studiengänge Hermann Reuke Zentrale Evaluations- und Akkreditierungsagentur Hannover Reuke@zeva.uni-hannover.de

ZEvA 1995 Gründung als gemeinsame Einrichtung der niedersächsischen Universitäten und Fachhochschulen mit dem Ziel, eine flächendeckende und systematische Evaluation von Lehre und Studium zu implementieren seither ca. 200 Evaluationsverfahren in nahezu allen Disziplinen (Ausnahme etwa Medizin) vorwiegend in Niedersachsen, aber auch z.B. in Bremen, Berlin, Hamburg, Brandenburg, Hessen 1998 Einrichtung einer zusätzlichen Abteilung für die Akkreditierung von Studiengängen auf Antrag von Hochschulen aus dem gesamten Bundesgebiet überfachliche Ausrichtung Verbindung von Sicherung der Standards und der Qualität Einrichtung der HS nicht der Verbände Überfachliche Ausrichtung Schlanke Struktur

ZEvA 2002 Beginn der zusätzlichen Akkreditierung von PhD-Programmen und Studienangeboten von Berufsakademien („Gütesiegel“ der ZEvA) Gründung von EIQA als Forum der Akkreditierung und Kooperationspartner von ZEvA (derzeit 40 Mitgliedshochschulen) 2000 Akkreditierung als erste deutsche Agentur durch den Akkreditierungsrat (Bonn) mit dem Auftrag, Studiengänge mit den Abschlüssen Bachelor und Master zu akkreditieren („Gütesiegel“ des Akkreditierungsrates) Bisher rund 400 Studiengänge in Akkreditierungsverfahren in Mathematik/Naturwissenschaften, Ingenieurwissenschaften, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften, Sprach- und Kulturwissenschaften, vorwiegend außerhalb Niedersachsens

Evaluation und Akkreditierung ZEvA European Institute for Quality Assurance (EIQA) MWK LHK Evaluation Lehre und Studium Evaluation Akkreditierung B, M, PhD Lenkungsgruppe Ständige Akkreditierungs- kommission (SAK) Gelbe Fläche: Das ist ZEvA Evaluation: erst intern, dann extern. Bewertungsbericht nicht Entscheidung der Lenkungsgruppe. Wissenschaft hat dort Mehrheit Gutachter (Peer-Group) Gutachter (Peer-Group)

Ständige Akkreditierungs- kommission (SAK) Verfahrensablauf Hochschule Ständige Akkreditierungs- kommission (SAK) 1. Antragstellung, 2. Zustimmung durch Ministerium, 3. Beratung, Vertrag 4.-6. Benennung der Gutachtergruppe Peer Review red. Abstimmung Stellungnahme HS 9. Beschluss-Empfehlung für SAK, Entscheidung 10. Mitteilung an Hochschule, AR, Ministerium 1. 2. 3. 10. 9. Ministerium Akkreditiert werden immer einzelne Studiengänge, auch wenn System- oder Clusterakkreditierungen zunehmen. Es besteht ein recht großer Beratungsbedarf. Die Vorprüfung und Antragsberatung (nach Vertragsabschluss) erleichtert für beide Seiten das Verfahren. Nach Vorlage der zu begutachtenden Unterlagen dürfen diese nicht mehr geändert werden. Anlehnung an Verfahrensstandards des Wissenschaftsrates. Die Ministerien erklären, dass keine Einwände bestehen. Sonderfall BEHÖDI der Fachhochschulen. Die Gutachter sind das entscheidende Erfolgselement: unbefangen, sachverständig, unabhängiges und offenes Urteil. Peer Review: Gespräch mit allen Statusgruppen, (Hochschuldidaktik und wissensch. Weiterbildung vor allem durch Mittelbau bei der Evaluierung) Geschäftsstelle gibt Formulierungshilfe über das Gesprächsprotokoll und die Aufbereitung des Antragmaterials. SAK nicht an Gutachterempfehlung gebunden. HS nimmt vor SAK Stellung, im Zweifelsfall Gäste zur SAK. Mitteilungen und VÖ – Befristung nicht vergessen! 5. 7. 6. Gutachter (Peer Group) ZEvA 4. 8.

Konditionale Akkreditierung, Akkreditierung ohne Einschränkung, Kompetenzebenen Gutachter Fachvertreterprinzip 2 Hochschularten Berufspraxis Studierende Internationalität Ständige Akkreditierungs- Kommission 5 Universitätsvertreter 3 FH-Vertreter 2 Berufspraktiker 2 Studierende Gruppengröße Gutachter 3 – 7 SAK: 12 Stimmberechtigte + 12 Stellvertreter, durch EIQA ernannt bis 2006 80% konditionale Akkreditierung Beschluss: Konditionale Akkreditierung, Akkreditierung ohne Einschränkung, Ablehnung Beschlussempfehlung

Entwicklung der B/M Studiengänge Von 11.286 Studienmöglichkeiten sind 26% auf Bachelor- und Masterstudiengänge umgestellt: 1.453 Bachelor und 1.481 Master. Von den 2.934 umgestellten sind erst 808 Studiengänge akkreditiert. Es entfallen 1.779 auf Universitäten, 1.128 auf Fachhochschulen und 27 auf Kunst- und Musikhochschulen. Ingenieure und Wirtschaftswissenschaften überproportional beteiligt, Kunstfächer unterproportional. In NDS 883 Studiengänge, davon 179 Bachelor und 115 Master, das sind 33,3% Umstellung. Akkreditiert sind 73. In Bayern sind erst 18,2% umgestellt. Die überwiegende Mehrzahl folgt dem 6 + 4 Semester-Modell. Quelle: HRK, 04/2005

ZEvA-Leitlinien Die Absolventen müssen die an sie gerichteten Erwartungen (aus Hochschule, Arbeitsmarkt, Gesellschaft) erfüllen, der verliehene Hochschulgrad muss ein verlässlicher Indikator für die Erfüllung der entsprechenden Anforderungen sein. Die Prüfungen müssen Niveau und Standards erreichen, die die Verleihung des Hochschulgrades rechtfertigen. Das Curriculum muss geeignet sein, die für die Prüfungen erforderlichen Qualifikationen und das entsprechende Wissen zu vermitteln. Die hierfür notwendigen Ressourcen müssen bereit stehen; Studien-, Lehr- und Prüfungsorganisation müssen angemessene Bedingungen erfüllen. Die Bildungsziele (Kompetenzziele) müssen so klar definiert sein, dass sie eine Orientierung für das Curriculum darstellen. Bedeutung der Vor-Ort-Begehung: In Gesprächen mit den Statusgruppen Schwächen diskutieren Raumbelegung und Organisation Master- und Bachelorarbeiten durchsehen, Drittmittelprojekte anschauen Was lernen die tatsächlich (Hidden Curriculum vom Lernklima abhängig) Welches Niveau haben die Seminare, passt die Literatur?

ZEvA-Standards Weitere Standards: Forschungsorientierung: Studieninhalte, Studienformen, wissenschaftliches Profil des Lehrkörpers, Forschungsaktivitäten des Lehrkörpers. Anwendungsorientierung: Studieninhalte, Studienformen (Praktika, Projekte, anwendungsorientierte Abschlussarbeiten), wissenschaftliches Profil, praxisnahe Schwerpunkte, Entwicklungsaktivitäten des Lehrkörpers. Die Zugangsvoraussetzungen sowie die Auswahlkriterien für die Zulassung müssen durch eine (staatlich genehmigte) Ordnung abschließend geregelt sein. Modularisierung; Verwendung von ECTS auf der Basis differenzierter und transparenter Kriterien für die studentische Arbeitsbelastung, in der Prüfungsordnung verbindlich geregelt. Jedes Modul, für das Kreditpunkte vergeben wird, muss studienbegleitend abgeprüft werden (Wiederholungsprüfung zu Beginn des Folgesemesters). Der Lehrkörper muss eine ausreichende wissenschaftliche Pluralität aufweisen.

ZEvA-Standards Weitere Standards: Masterabschluss an FH: Befähigung zum höheren Dienst (Beamtenlaufbahn) nach Zustimmung der obersten Laufbahnbehörde aufgrund Gleichwertigkeitsfeststellung. Pflichtveranstaltungen mindestens 1 x im Jahr. Einführungsveranstaltung(en) pro Zulassungstermin. Semesterweise aktualisierter Modulkatalog und Stundenplan. Studienverlaufsplan als Grafik

Woran Anträge scheitern Module und Studium sind nicht kompetenzorientiert beschrieben Man nimmt affine Lehrveranstaltungen zusammen und gibt ihnen einen neuen Namen Zugangsvoraussetzungen für den Master unklar Benennung der Kriterien fehlt, dahinter verbergen sich Profilschwächen Studiengänge zu angebotsorientiert entwickelt Nachweis bzw. Darstellungen des Bedarfs an akademischen Personal im Tätigkeitsfeld fehlt. Die Hochschule beherrscht die Grundrechenarten nicht Berechnung Leistungspunkte, SWS, LVS (Gruppengrößen), unter Berücksichtigung der Aufnahmezahlen und CNW verbesserungsbedürftig Häufige Mängel: Kompetenzziele fehlen im Modulkatalog, Bachelor auf Bachelor, mangelndes Profil des Masters, Personaldecke zu dünn, Reflektion der beruflichen Anforderungen nicht klar, Keine Untersuchungen zum Absolventenverbleib, geringe Internationalisierung Mangelnde Kohärenz Inhalte/Profil zu Abschlussbezeichnung Workload nicht berechnet sondern gegriffen, Umrubeln von SWS zu LP, weniger als 300 LP bei Kombination von B + M, gleichzeitige Überfrachtung der Lernzeiten

Woran Anträge (leider?) nicht scheitern Hochschuldidaktische Weiterbildung ist die Ausnahme – aber wichtig zur Umsetzung der Kompetenzzielorientierung. Bedarf an Studiengang nicht mit empirischer Untersuchung belegt. Qualitätssicherung nur behauptet. Verteilung der Lehrdeputate auf verschiedene Studiengänge nebulös In kürzerer Zeit anders lernen: es braucht andere Lehrformen und Lehrmethoden, Mittelbau wird allein gelassen Experteninterviews und repräsentative Befragungen wichtiger als Bestandsschutzagitation von Verbänden Lehrevaluation durch Studierende als geheime Verschlusssache

…“obwohl seit 10 Jahren evaluiert wird“ Auslöser war: viele Abbrecher, überlange Studiendauer, schleppender Wissenstransfer kaum fundierte Daten über Absolventenverbleib („Defizitanalyse Absolventenqualifikation“) Studiendauer nicht verkürzt - Mangelnde Transparenz zu Gründen für Studienabbruch und Langzeitstudium Untersuchungen zu geänderten beruflichen Anforderungen eher selten Wissenstransfer fand keinen Eingang in Evaluation Früher: Der deutsche Professor ist ausfinanziert und ein lebenslanger Beamter Künftig: Leistungsorientierte Anstellungsverträge – die Guten werden belohnt, die schlechten in Ruhe gelassen Methode: interne Strukturvorgaben (Leistungsvereinbarung mit jedem Professor) die Mindeststandards definieren (kleine Gruppen z.B.)

Beschlusspraxis SAK „Erst die Inhalte, dann die Struktur“: Qualität und Innovationspotential haben hohen Stellenwert Weiterentwicklung der Inhalte und Lehrformen, gute Betreuung, Studienberatung Modularisierung und Leistungspunkte unabdingbar Bildung von Stoffgruppen, sinnvolle Verbindung von Kontakt- und Selbststudium, Flexibilität, Berechnung der work loads Studierbarkeit: max. 1.800 Arbeitsstunden, nicht mehr als 200 SWS (B: 120 plus x, M: 30 plus x) 50% hauptamtlich Lehrende Kohärenz zwischen Profil und Abschlussbezeichnung Schlüsselkompetenzen Innovationen an den Rändern der alten Fächer, multidisziplinäre Forschung, Entdeckungen führen zu neuen Projekten und Schwerpunkten: Aus all dem folgen fachliche Innovationen. Neue Module werden eingebaut, Literaturlisten und Veranstaltungen geändert, auf Multifunktionale Module greifen mehrere Studiengänge zu. Seminaristische Lehrformen und kleine Gruppen (Projektstudium) werden wichtiger: Herausforderung für Ressourcenplanung, Betreuung und Beratung (personell absichern!) Sinnvolle Stoffgruppen bringen zusammen, was zusammengehört, womit ein leichter Anschluss an Auslandsstudium möglich ist. Erst fragen, was soll der Student nach dem Modul können, dann fragen, welche Veranstaltungen sind dafür sinnvoll. Man kommt so auch auf neue Lehrformen (problemorientiertes Lernen, themenzentriertes Lernen, interdisziplinäres Projektstudium etc.) Grenzen der Verdichtung bei 1.800 Jahresstunden (Limit) oder 200 SWS (sinnvolle Obergrenze)

Beschlusspraxis SAK Schlüsselkompetenzen 1. Methodenkompetenz (Lernstrategien, Medienkompetenz, Projektmanagement, Lehrfähigkeiten, u.a.) 2. Sozialkompetenz (Transfer-, Team-, Konflikt-, Moderationsfähigkeiten, Mehrsprachigkeit, u.a.) 3. Selbstkompetenz (Leistungsbereitschaft, Entscheidungsfähigkeit, ethisches Verhalten, u.a.) 10-15% der Lehrinhalte (integriert oder/und additiv) Ein Reformstudiengang wird auch von innovativen Lehr- und Lernformen begleitet, wie seminaristische, interdisziplinäre Gruppen und Projekte. Hier bietet sich an, die Schlüsselkompetenzen integrativ zu vermitteln bzw. zu erwerben. Voraussetzung ist häufig die hochschuldidaktische Weiterbildung der Lehrenden, die insbesondere für die sinnvolle Nutzung multimedialer Lernumgebungen Zeit braucht.

Re-Akkreditierung Grundsätze: ex-post-Beurteilung zeitlich befristet Dokumente können Begehung ersetzen Evaluationsergebnisse einbeziehen Themen: aktualisiertes Curriculum personelle Veränderungen Erfüllung von Auflagen und Empfehlungen Studienerfolg