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Qualitätssicherung durch Akkreditierung

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Präsentation zum Thema: "Qualitätssicherung durch Akkreditierung"—  Präsentation transkript:

1 Qualitätssicherung durch Akkreditierung
Der hochschulpolitische Rahmen in der BRD: Föderalismus und (wettbewerblich gestaltete) Hochschulautonomie im Akkreditierungsverfahren. Ludwig Voegelin

2 Qualitätssicherung I Rahmenordnungen
Die bisherige Regelung von HRK und KMK Entwicklung eines Instrumentariums zur Sicherung der Gleichwertigkeit der Bildungsabschlüsse und der Wechselmöglichkeiten zwischen Bundesländern und Hochschulen angesichts einer Verantwortlichkeit der Bundesländer für das Bildungssystem (§ 9 HRG) allgemeine und fachspezifische Rahmenprüfungsordnungen als Instrumente zur Sicherung von Minimum-Standards bzgl. Regelstudienzeit, SWS-Rahmen, Zwischenprüfung, Diplom- und Magisterprüfung und zentralen fachlichen Inhalten Umsetzungen der Rahmungen durch Übernahme in Landesgesetze und Genehmigungsvorbehalte der Ministerien bei Einrichtung neuer (oder Änderung bestehender) Studiengänge und Prüfungsordnungen

3 Qualitätssicherung II Folgen
Befunde: Eine problemlose Anerkennung von Prüfungen und Studien- leistungen zwischen Hochschulen konnte nicht erreicht werden. Eine Profilbildung zwischen Studiengängen wurde behindert. Durch die Einbindung der Fakultätentage gab es eine Tendenz zu fachlich konservativen Strukturvorgaben. Auch die Einhaltung der Rahmenvorgaben sichert nicht die Qualität der Ausbildung. Die Rahmenvorgaben haben nicht zu einer Annäherung der realen Studienzeiten an die Regelstudienzeiten geführt. Trotz Strukturvorgaben resultierten mangelhafte Absolventenquoten.

4 Qualitätssicherung III Evaluationsverfahren
Konsequenzen: Evaluation des Lehr/Lerngeschehens durch z.B. Lehrberichte Lehrveranstaltungsevaluationen (Studierendenurteile) Self-Report und Peergroup-Verfahren (Studienstrukturbewertung) Reglementierung des Studienverhaltens durch z.B. Verwaltungsgebühren Gebühren bei Überschreitung der Regelstudienzeit Nicht: z.B. Verbesserung der Ausstattung oder der Betreuungsrelationen

5 Gestufte Studienabschlüsse und Akkreditierung I
‚Bologna‘ Mit der Einführung der gestuften Studienabschlüsse statt Diplomen und Magisterabschlüssen ist auch das anglo-amerikanische und europaweit eingeführte System der Qualitätssicherung von Studienprogrammen durch Akkreditierung in die BRD übernommen worden. Ziel: Aufbau eines wissenschaftsnahen, fachliche Standards ebenso wie die Anforderungen der Berufspraxis und die Verantwortlichkeit des Staates berücksichtigenden, Minimum-Standards der Qualität der Studienprogramme sicherndes Systems.

6 Dabei: Sehr unterschiedliche Handhabung in den Bundesländern.
Akkreditierung Akkreditierung: Genehmigung von neuen Studiengängen und Prüfungsordnungen durch Ministerien in Abhängigkeit von positiven Akkreditierungsentscheidungen. Dabei: Sehr unterschiedliche Handhabung in den Bundesländern. Damit Aufgabe des Instrumentariums zur Sicherung der Gleichwertigkeit der Bildungsabschlüsse zwischen Bundesländern und Hochschulen durch fachspezifische Rahmenprüfungsordnungen.

7 die Ziele und die Konsistenz des geplanten Studienprogramms,
Akkreditierung II Akkreditierung: Anders als Rahmenordnungen nimmt die Akkreditierung die Ziele und die Konsistenz des geplanten Studienprogramms, seine fachliche Fundierung, seine berufsorientierte Ausrichtung ebenso in den Blick wie die Studierbarkeit, die Qualifikation des Lehrpersonals, die Vorbereitung auf berufliches Handeln, die Internationalisierungsorientierung und die für die Durchführung erforderliche Ausstattung.

8 Akkreditierungsinstrumentarium
Das Instrumentarium Akkreditierungsrat; Akkreditierungsagenturen fachspezifische Gutachtergruppen Akkreditierungskommission

9 entsenden/ bestimmen Vertreter akkreditiert Agenturen
KMK Innen- minister HRK Berufs- praxis Stud. Inter- nation. entsenden/ bestimmen Vertreter Akkreditierungsrat entwickelt Kriterien akkreditiert Agenturen ZEvA FIBAA ASIIN ACQUIN AHPGS AQAS

10 Problemfelder Akkreditierung
Problemfelder des Akkreditierungssystems I: Spannungsfeld 1 Gleichheit der Bildungschancen in den Bundesländern vs wettbewerbsorientierte, profilierte Entwicklung der Studienangebote Daher: Veto-Recht der KMK-Vertreter im Akkreditierungsrat bezüglich fachgruppenspezifische Feststellung der Regelstudienzeit, die Gliederung der Studiengänge, das SWS-Volumen und das Prüfungsverfahren). Spannungsfeld 2 Das Verhältnis der Hochschularten zueinander bei Gleichartigkeit der Studienabschlüsse Spannungsfeld 3 Die Fokussierung des Verfahrens auf ein Studienprogramm vs Die Einornung des Studienprogramms in das Portfolio des Fachbereichs und der Hochschule .

11 Problemfelder der Akkreditierung
Problemfelder des Akkreditierungssystems II: Spannungsfeld 4 wettbewerbliche Entwicklung vs. Vorgaben der Agenturen Wieviel Spielraum haben die Fächer? Spannungsfeld 5 Konflikte um Modularisierung und Leistungspunktvergabe und um Berufbefähigung vs. Disziplinorientierung im Studiengang und zwischen Studiengang und Hochschulleitung werden oft in das Akkreditierungsverfahren hin verschoben („die werden das schon merken …“) – dort aber meist durch die Gutachtendengruppe nicht gelöst. Spannungsfeld 6 die finanzielle und planungskapazitative Herausforderung an Fächer, Fachbereiche und Hochschulen durch das Akkreditierungsverfahren .


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