Zentrum Bayern Familie und Soziales Bayerisches Landesjugendamt.

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Zentrum Bayern Familie und Soziales Bayerisches Landesjugendamt

Sozialpädagogische Diagnose-Tabellen (SDT) Die Implementierung einer Arbeitshilfe zur Feststellung eines erzieherischen Bedarfs und / oder einer Kindeswohlgefährdung Berlin, 26. / 27. Oktober 2012 Hans Hillmeier, Dipl. Psychologe Harald Britze, M.A.

Gliederung (Implementierung) sechs Thesen zur SDT Entwicklung der SDT Aufbau der SDT Struktur der SDT Logik der SDT Anwendung der SDT

6 Thesen zur SDT „Gefühlte Fachlichkeit“ reicht nicht aus. Leistungstatbestandsvoraussetzungen können nicht ausgehandelt werden. In der Sozialpädagogischen Diagnostik bedarf es evidenzbasierter diagnostischer Instrumente. In ihrer Anwendung müssen sie plausibel, akzeptiert und praktikabel sein. Die Arbeitshilfe des Bayerischen Landesjugendamtes zeigt, dass dies geht und wie es aussehen kann. Der Hilfeplan ist logisch zu strukturieren, muss konkrete Zielsetzungen enthalten und nachprüfbar gestaltet sein. Die vorgeschlagenen Tabellen dokumentieren den Stand der Gefährdungseinschätzung bzw. der Bedarfsfeststellung im Kontext des Wirkens der §§ 8a, 27 und 36 SGB VIII. Nicht mehr und nicht weniger!

Entwicklung der SDT 1998 Aufsatz Hillmeier „Wohl und Wehe des Kindes“ (Mitteilungsblatt 5/98) 1999 Workshop „Feststellung des erzieherischen Bedarfs gemäß § 27 SGB VIII“ 1999 Projektgruppe zur Entwicklung der Arbeitshilfe zur Feststellung des erzieherischen Bedarfs 2001 Erstfassung der „Sozialpädagogischen Diagnose. Arbeitshilfe zur Feststellung des erzieherischen Bedarfs“ 2003-2008 Projekt „EST!“ (Evaluation Sozialpädagogische Diagnosetabellen) 2009 Neuauflage der Sozialpädagogischen Diagnosetabellen 2011 Überarbeitung durch eine sachgebietsübergreifende Arbeitsgruppe 2012 Veröffentlichung einer elektronischen Version

Struktureller Hintergrund der Bedarfsfeststellung Kindeswohl Eltern staatliche Gemeinschaft Sozialleistungsansprüche Schutzauftrag Beratungsbedarf im Vorfeld notwendiger Hilfeleistungen Klärung etwaiger Bedarfe im Kontext schwieriger Lebenssituationen und -passagen Vermittlung von Sozialleistungen Regelungsbedarf im Kontext von Trennung und Scheidung Mitwirkung in familiengerichtlichen Verfahren, Sorgerechts- und Umgangsregelungen betreffend Vermittlung und Monitoring von Umgangsregelungen Hilfebedarf bei Mängellagen in der Erziehung und Entwicklungsförderung Feststellung des Bedarfs der notwendigen und geeigneten Hilfe Hilfeplanung einschließlich der fortlaufenden Überprüfung von Wirkung und Erfolg der Leistungserbringung Korrekturbedarf angesichts delinquenten Verhaltens Unterstützung im Vorfeld jugendgerichtlicher Maßnahmen Mitwirkung in jugendgerichtlichen Verfahren Eingriffsbedarf bei Vorliegen gewichtiger Anhaltspunkte einer Kindeswohlgefährdung Abwendung von Gefährdungstatbeständen unter Einbeziehung Der Personensorge-berechtigten sowie der Kinder oder Jugendlichen Anrufung des Familiengerichts bzw. bei dringender Gefahr Inobhutnahme

Schematische Darstellung der SDT Kindeswohl Gefährdung Hilfe zur Erziehung Grundversorgung Familiensituation Entwicklungssituation Erziehungssituation Kurzfassung = 20 Items

Logik der SDT Kurzfassung: 4 Kapitel mit jeweils 5 Merkmalen (= 20 Items) Orientierung Überblick Entscheidungshilfe ggf. für weitere Prüfung Langfassung: jedes der 5 Merkmale wird mit jeweils 2 Risiken und 2 Ressourcen versehen (= 80 Fragestellungen) Differenzierung der Bedarfssituation Prüfungspflicht zur Begründung der Wahrnehmung des Schutzauftrages Prüfungspflicht zur Begründung der Leistungsgewährung Erläuterungen: je nach Bedarf sind Konkretisierungen und altersspezifische Beispiele hinterlegt Konkretisierungen Altersspezifische Beispiele Individuelle Textfelder für leistungsbegründenden Vermerk und Dokumente

Sozialpädagogische Diagnose-Tabelle - Aufbau Kurzfassung (20 Merkmale) Langfassung (80 Merkmale) Erläuterungen: Konkretisierungen, altersspezifische Beispiele Feststellung einer Kindeswohlgefährdung und / oder erzieherischen Bedarfs

Die Anwendung der SDT Die abgeschlossene sozialpädagogische Diagnostik ist Voraussetzung zum Eintritt in das Hilfeplanverfahren. Für jedes Kind ist eine eigene Sozialpädagogische Diagnosetabelle auszufüllen. Alle 80 Items sind zu prüfen und einer Entscheidung zuzuführen. Es erfolgt eine Beschreibung beobachtbarer Sachverhalte. Keine Defizitorientierung. Individuell ausfüllbare Textfelder sind enthalten. Diagnostik ist nicht nur Akt aufgabenbezogenen Erkenntnisgewinns; der Blick richtet sich prospektiv in die Zukunft. Durch die Verknüpfung mit der Hilfeplanung werden realistische und realisierbare Zielsetzungen ermöglicht.

Der Hilfeplan 1. Ausgangssituation 1.1. Stammdaten 1.2. Anamnestische Daten; bisherige Hilfen 2. Bedarf 2.1. Gefährdungseinschätzung 2.2. Erzieherischer Bedarf 2.3. Zielsetzungen 3. Hilfeart 3.1. Notwendige und geeignete Hilfeart 3.2. Details zur Ausgestaltung 3.3. Feststellung zum Wunsch- und Wahlrecht 4. Leistungen 4.1. Leistungsanspruch 4.2. Art und Umfang der zu erbringenden Leistung 4.3. Zeitstruktur 4.4. Kostenfragen / Erklärung zur wirtschaftlichen Situation 5. Zusammenarbeit 5.1. Kooperationspartner 5.2. Konferenz / Bericht 5.3. Fortschreibung

Ausblick Kooperationspartner Leitungsebene Fachkräfte Leistungserbringer Implementierung durch Informations- und Fortbildungsveranstaltungen Ausbildungsebene Kontinuierliche Weiterentwicklung der Sozialpädagogischen Diagnosetabellen Softwareentwicklung

Vielen Dank für Ihr Interesse Fragen? Anmerkungen? … hier und jetzt? …oder unter: hans.hillmeier@zbfs-blja.bayern.de harald.britze@zbfs-blja.bayern.de Vielen Dank für Ihr Interesse