Der Europäische Sozialfonds (ESF) in Hessen ab Eckpunkte

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 Präsentation transkript:

Der Europäische Sozialfonds (ESF) in Hessen ab 2014 - Eckpunkte Nicole Hannemann Hessisches Sozialministerium Wiesbaden, September 2012

Der ESF im Rahmen der Strategie Europa 2020 Die Beschäftigungsquote der 20 bis 64jährigen soll auf 75% steigen Das Bildungsniveau soll verbessert werden. Die Schulabbrecherquote soll auf unter 10 % gesenkt werden, die Quote der Hochschulabsolventen soll auf 40% gesteigert werden. Die Zahl von Armut und sozialer Ausgrenzung betroffenen oder bedrohten Menschen soll um mindestens 20 Millionen Personen gesenkt werden.

Thematische Ziele der Strukturfonds 8 bis 11 ESF Forschung, techn. Entwicklung Innovation Informations- und Kommunikationstechnologien Wettbewerbsfähigkeit KMU, Agrar- u. Fischereisektor Verringerung CO2-Emissionen Anpassung an Klimawandel, Risikoprävention Umweltschutz u. Ressourceneffizienz Nachhaltigkeit im Verkehr Beschäftigung, Mobilität der Arbeitskräfte Soziale Eingliederung, Bekämpfung der Armut Bildung, Kompetenzen, lebenslanges Lernen Institutionelle Kapazitäten (trifft auf Hessen tlws. nicht zu)

Interventionsbereich des ESF; Art.: 3 ESF-VO 18 Investitionsprioritäten sind für den ESF vorgesehen. (Ziel 8) Förderung der Beschäftigung, Mobilität der Arbeitskräfte Zugang zur Beschäftigung für Arbeitssuchende und Mobilität der Arbeitskräfte. dauerhafte Eingliederung von jungen Menschen, die weder einen Arbeitsplatz haben, noch eine Ausbildung absolvieren. Förderung von Selbständigkeit, Existenzgründungen

Interventionsbereich des ESF; Art.: 3 ESF-VO Gleichstellungsmaßnahmen. Anpassung an den Wandel der Arbeitskräfte und Unternehmen. Aktives und gesundes Altern. Modernisierung und Stärkung von Arbeitsmarkteinrichtungen.

Interventionsbereich des ESF; Art.: 3 ESF-VO (Ziel 9) Soziale Eingliederung, Bekämpfung der Armut Armutsbekämpfung, aktive Eingliederung - soweit LZA. Eingliederung marginalisierter Bevölkerungsgruppen Bekämpfung von Diskriminierung in allen Formen. Verbesserung der Daseinsvorsorge, insbes. Gesundheitsversorgung. Förderung der Sozialwirtschaft und von Sozialunternehmen. örtliche Strategien für lokale Entwicklungen

Interventionsbereich des ESF; Art.: 3 ESF-VO (Ziel 10) Investitionen in Bildung, Kompetenzen und lebenslanges Lernen Verringerung der Zahl der Schulabbrecher und Zugang zur hochwertigen Früherziehung sowie Grund- und Sekundarbildung. Verbesserung der Qualität, Effizienz und Offenheit der Hochschulen. Förderung des Zugang zum Lebenslangen Lernens, Erhöhung der Arbeitsmarktrelevanz der Systeme der allg. u. berufl. Bildung.

Interventionsbereich des ESF; Art.: 3 ESF-VO (Ziel 11) Verbesserung der institutionellen Kapazitäten Investitionen zu Gunsten institutioneller Kapazitäten und Effizienz der öffentlichen Verwaltung (in Hessen nicht förderfähig) Aufbau der Kapazitäten von Stakeholdern; die in den Bereichen Beschäftigung, Bildung und Sozialpolitik tätig sind und sektorale und regionale Bündnisse anstoßen.

Konzentrationsvorgaben Pro OP müssen 80% der ESF-Mittel auf bis zu vier Investitionsprioritäten konzentriert werden Ein Mitgliedstaat muss mindestens 20% der zur Verfügung stehenden ESF-Mittel für das Ziel 9 „Förderung der sozialen Eingliederung und Bekämpfung der Armut“ einsetzen.

Erste Vorstellungen der Hessischen Landesregierung Alle bisher beteiligten Ministerien setzten weiterhin ESF- Programme um: HSM, HMWVL, HKM, HMWK und HMdJEI Die geforderte Konzentration wird in den Ministerien und durch die eindeutige Zuordnung bestimmter Zielgruppen/Maßnahmen zu einem thematischen Ziel erbracht.

Vorläufige Überlegungen im HSM Das HSM strebt an, a) sich zukünftig auf 3 große Programmliniene zu beschränken: 1. benachteiligte Jugendliche 2. stark benachteiligte Personen am Arbeitsmarkt (z.B. SGB II, XII) 3. prekär Beschäftigte, Wiedereinsteiger/innen und b) damit einen Beitrag zur Förderung der sozialen Eingliederung und Bekämpfung der Armut zu leisten

Alles soll einfacher werden und deshalb gibt es zukünftig (Sachstand Sommer 2012): Ex-ante Konditionalitäten zur Genehmigung der Programme, eine Akkreditierungsstelle, die nun sogar die Prüfbehörde „prüft“, definierte Output und Ergebnisziele, von deren Erreichung die Mittelzuweisung (zumindest aus der Leistungsreserve) abhängig sein soll, die komplette elektronische Abwicklung der Förderung, mehr Pauschalen 

aus der „mehrjährigen Finanzplanung“ der EU: vorgesehene Mittel für Strukturpolitik Schwächer entwickelte Regionen (BIP/Einwohner < 75 %; keine in Deutschland) 72 % der Mittel = 231,3 Mrd. €) Übergangsregionen (BIP/Einwohner 75-90 %; in Deutschland neue Bundesländer und RB Lüneburg) 12 % der Mittel = 39 Mrd. €) Stärker entwickelte Regionen (BIP/Einwohner > 90 %) 16 % der Mittel (53,1 Mrd. €)

Auf Hessen entfallende EU-Mittel 2007 bis 2013, in laufenden Preisen Ziel Entwickl . Ländl. Raum ELER Fische- rei EFF Kon- vergenz Reg. Wettbewerbs- fähigkeit und Beschäftigung Interreg Kohäsions- fonds EFRE /ESF EFRE ESF EU 282,9 Mrd. € 55,0 Mrd. € 8,7 Mrd. € 88,3 Mrd. € 3,8 Mrd. € D (ohne Kohäsions -fonds) 16, 1 Mrd. € 4,7 Mrd. € 851 Mio. € 8,1 Mrd. € 155,9 Mio € Hessen - 263 Mio. € 187 Mio. € ca. 10-15 Mio. € 218 Mio. € ca. 0,4 Mio. € Wie viel Geld entfällt nun auf Hessen? Ziel RWB: je 50 % EFRE und ESF ESF-Ziel-2: 50 % werden vom Bund administriert, 50 % von den Ländern. Ziel 3: Die Mittel werden auf zwei Ausrichtungen aufgeteilt. Der größere Betrag (493 Mio.) ist für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit. Da Hessen keine Außengrenzen hat, partizipiert Hessen nur an den Mitteln Mittel für die transnationale und interregionale Kooperation. ELER zählt im EU-Haushalt zu Landwirtschaft und nicht zur Kohäsion (Strukturfonds) Programmierung analog Strukturfonds Hessischer Entwicklungsplan für den ländlichen Raum 2007- 2013 (HMULV federführend) Leader 20,8 Mio. € 14

Beteiligte am landesinternen Planungsprozess 1. ESF-Ressorts 2. Die NGO und Sozialpartner über Begleitausschuss (nächste Sitzung 21.11.2012) 3. Koordination mit den anderen Fonds (EFRE, ELER). 4. Hessen Agentur, WIBank, mit dem OP beauftragtes Institut 5. mit der Exante-Evaluierung beauftragtes Institut

Zeitplan EU 29. Juni 2011 – KOM-Vorschlag Mehrjähriger Finanzrahmen 6. Oktober 2011 – KOM-Vorschläge Legislativpaket Dezember 2011 – KOM-Vorschlag für GSR Parallele Verhandlung von Mehrjährigem Finanzrahmen und Verordnungen November 2013 - Beschluss zum Mehrjährigen Finanzrahmen Danach : Verabschiedung von Verordnungen und GSR Bis Ende 2013: Partnerschaftsvereinbarung, Programme 1. Januar 2014: Genehmigung und Start der Programme