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Operationelles Programm des Landes Rheinland-Pfalz für den Europäischen Sozialfonds in der Förderperiode 2014 bis 2020 im Ziel „Investitionen in Wachstum.

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Präsentation zum Thema: "Operationelles Programm des Landes Rheinland-Pfalz für den Europäischen Sozialfonds in der Förderperiode 2014 bis 2020 im Ziel „Investitionen in Wachstum."—  Präsentation transkript:

1 Operationelles Programm des Landes Rheinland-Pfalz für den Europäischen Sozialfonds
in der Förderperiode 2014 bis 2020 im Ziel „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“ Informationsveranstaltungen 2014 Kaiserslautern - Koblenz

2 Programmatische Rahmenbedingungen: Europa 2020
Wachstumsstrategie mit 3 Prioritäten Intelligentes Wachstum Nachhaltiges Wachstum Integratives Wachstum Bildungsziel: Schulabbrecher-Quote < 10 % Hochschulabschluss mind. 40 % 5 Kernziele davon unmittelbar 3 ESF-relevant: Beschäftigungsziel: Beschäftigungsquote mind. 75% Integrationsziel: Armut um 25 % senken Thematisches Ziel 8 (Prioritätsachse A) Förderung nachhaltiger und hochwertiger Beschäftigung und Unterstützung der Mobilität der Arbeitskräfte Thematisches Ziel 9 (Prioritätsachse B) Förderung der sozialen Inklusion und Bekämpfung von Armut und jeglicher Diskriminierung Thematisches Ziel 10 (Prioritätsachse C) Investitionen in Bildung, Ausbildung und Berufsbildung für Kompetenzen und lebenslanges Lernen Querschnittsziele: Gleichstellung von Männern und Frauen Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung Nachhaltige Entwicklung

3 ESF-Verordnung – Kohärenz und thematische Konzentration (Artikel 4)
Artikel 4 Kohärenz und thematische Konzentration Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die Strategie und die Maßnahmen, die in den operationellen Programmen beschrieben werden, kohärent damit sind und die Probleme aufgreifen, die in ihren nationalen Reformprogrammen sowie gegebenenfalls in ihren anderen nationalen Strategien gegen Arbeitslosigkeit, Armut und soziale Ausgrenzung und auch den einschlägigen Empfehlungen des Rates gemäß Artikel 148 Absatz 4 AEUV aufgezeigt werden, um so zur Erreichung der Kernziele der Strategie Europa 2020 in den Bereichen Beschäftigung, Bildung und Armutsbekämpfung beizutragen. Mindestens 20 % der insgesamt in jedem Mitgliedstaat zur Verfügung stehenden ESF-Mittel werden für das thematische Ziel "Förderung der sozialen Inklusion und Bekämpfung der Armut und jeglicher Diskriminierung„. Thematisch konzentrieren die Mitgliedstaaten In stärker entwickelten Regionen mindestens 80 % der jedem operationellen Programm zugewiesenen ESF-Mittel auf bis zu fünf der Investitionsprioritäten.

4 Herleitung der rheinland-pfälzischen ESF-Strategie
Ermittlung der Bedarfe – Soziökonomische Analyse und SWOT- Analyse Prüfung der Kohärenz und Konsistenz Mit der nationalen Strategie – Nationales Reformprogramm Mit der Landesstrategie – u.a. Koalitionsvertrag Mit der ESF-Umsetzung auf Bundesebene – Kohärenzabstimmungen Festlegung von Investitionsprioritäten Ableitung Spezifischer Ziele Auswahl bzw. Entwicklung geeigneter Indikatoren Quantifizierung von Output- und Ergebniszielen

5 Indikatorenentwicklung
ESF-VO ist maßgeblich bei Indikatorendefinition („Common Indicators“) In Ausnahmefällen Entwicklung eigener programmspezifischer Indikatoren Output- und Ergebnisindikatoren müssen logisch aufeinander bezogen sein und nachvollziehbar hergeleitet sein Indikatoren müssen quantifiziert werden (Zielerreichung) Indikatoren sind Grundlage der Leistungsüberprüfung Grundregel: möglichst wenige Indikatoren definieren

6 ‚Allgemeine ESI-Verordnung‘ – Leistungsrahmen/Leistungsüberprüfung
Artikel 22 Anwendung des Leistungsrahmens Die leistungsgebundene Reserve macht zwischen 5 und 7 % der jeder Priorität innerhalb eines Programms zugewiesenen Mittel aus, mit Ausnahme der Prioritäten für technische Hilfe und der Programme für Finanzinstrumente gemäß Artikel 39. Der Gesamtumfang der zugewiesenen Leistungsreserve beläuft sich auf 6 % pro ESI-Fonds und Regionenkategorie. (…) Auf Grundlage der Leistungsüberprüfung nimmt die Kommission innerhalb von zwei Monaten nach Erhalt der jeweiligen jährlichen Durchführungsberichte im Jahr 2019 im Wege von Durchführungsrechtsakten einen Beschluss an, um für jeden ESI-Fonds und Mitgliedstaat diejenigen Programme und Prioritäten zu bestimmen, bei denen die Etappenziele erreicht wurden, (…) Die leistungsbezogene Reserve wird nur Programmen und Prioritäten zugewiesen, bei denen die Etappenziele erreicht wurden. (…)

7 ‚Allgemeine ESI-Verordnung‘ – Leistungsrahmen/Leistungsüberprüfung
Artikel 21 (Leistungsüberprüfung) – Artikel 6 Etappenziele In Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten überprüft die Kommission 2019 in jedem Mitgliedstaat die Leistung der Programme in Bezug auf den Leistungsrahmen aus den jeweiligen Programmen. Bei der Leistungsüberprüfung wird auf Grundlage der Informationen und Bewertungen aus dem im Jahr 2019 eingereichten Fortschrittsbericht das Erreichen der Etappenziele der Programme auf Ebene der Prioritäten untersucht. Die Etappenziele oder Ziele einer Priorität gelten als erreicht, wenn alle im zugehörigen Leistungsrahmen enthaltenen Indikatoren bis Ende 2018 mindestens 85 % des Etappenzielwerts oder bis Ende 2023 mindestens 85 % des Zielwerts erreicht haben.

8 ESF-Budget 2014-2020 (in Mio. Euro)
Gesamt: 109,06 Mio. €

9 ESF-Budget 2014-2020 – nach Investitionsprioritäten (ohne Technische Hilfe) (in Mio. Euro)

10 Prioritätsachse A Investitionspriorität Spezifisches Ziel
Förderansätze (Beispiele) a v) Anpassung der Arbeitskräfte, Unternehmen und Unternehmer an den Wandel Stärkung von KMU zur Bewältigung des demografischen Wandels „Zukunftsfähige Arbeit“ (MSAGD) Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie „Koordinierungsstelle und flankierende Maßnahmen zur Verbesserung der Vereinbarkeit Familie und Beruf“ (MIFKJF) „Beratungsstellen Neue Chancen“ (MIFKJF)

11 Prioritätsachse B Investitionspriorität Spezifisches Ziel
Förderansätze (Beispiele) b i) Aktive Inklusion (…) und Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit Erhöhung der Beschäftigungsfähigkeit von am Arbeitsmarkt besonders benachteiligten Personengruppen „Perspektiven eröffnen“ (MSAGD) Vorbereitung auf die Altenpflegehilfeprüfung (MSAGD)

12 Prioritätsachse C Investitionspriorität Spezifisches Ziel
Förderansätze (Beispiele) c i) Verringerung und Verhütung des vorzeitigen Schulabbruchs Verbesserung der Berufswahlkompetenz „Vertiefte Berufsorientierung“ (MSAGD) Erhöhung der Ausbildungsreife u. Ausbildungsfähigkeit arbeitsloser junger Menschen „Fit für den Job“(MSAGD) „Jugend mit Zukunft“ (MSAGD)

13 Prioritätsachse C Investitionspriorität Spezifisches Ziel
Förderansätze (Beispiele) c iii) Förderung des gleichen Zugangs zum lebenslangen Lernen Erhöhung der Qualifikation der Arbeitskräfte „Maßnahmen der betrieblichen Weiterbildung“ (MSAGD) „Maßnahmen zur Vermeidung des Abbruchs von betrieblichen Ausbildungsverhältnissen“ (MSAGD) „Maßnahmen zur Reduzierung des Analphabetismus“ (MBWWK) „Maßnahmen zur Förderung der Sprachkompetenz von Asylbegehrenden und ver-gleichbaren Zielgruppen“ (MIFKJF)

14 Prioritätsachse C Investitionspriorität Spezifisches Ziel
Förderansätze (Beispiele) c iv) Verbesserung der Arbeitsmarktrelevanz der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung Entwicklung und Einführung innovativer Ansätze in der allgemeinen und beruflichen Bildung „Ada-Lovelace-Mentorinnen-Netzwerk“ (MIFKJF / MBWWK) „Mathematik in den MINT-Fächern“ (MBWWK)

15 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!


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