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Schulung der ESF-Projektträger im Jahr 2013

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Präsentation zum Thema: "Schulung der ESF-Projektträger im Jahr 2013"—  Präsentation transkript:

1 Schulung der ESF-Projektträger im Jahr 2013
ESF-Projektträgerschulung 2013 Schulung der ESF-Projektträger im Jahr 2013

2 INHALTE UND ZEITPLANUNG
ESF-Projektträgerschulung 2013 INHALTE UND ZEITPLANUNG 10:00 Begrüßung 10:15 formale Fehler 11:00 finanzielle Fehler 12:00 Vergabefehler 12:30 Mittagspause 13:30 Vielfalt und Antidiskriminierung in ESF- Projekten 14:00 transnationale Projekte 14:30 Förderperiode – Aufruf :00 Ausblick auf die Förderperiode :45 Schlussrunde 16:00 Ende der Veranstaltung

3 TOP 5 DER FORMALEN FEHLER
ESF-Projektträgerschulung 2013 TOP 5 DER FORMALEN FEHLER Fehlende oder fehlerhafte Stellenbeschreibungen/Stellenpläne Beispiel Stellenbeschreibung Kennzeichnung von Belegen Beispiel Kontierungsblatt Beispiel Kontierungsstempel Fehlende oder fehlerhafte Nachweise oder Dokumentationen Vordruck Datenerfassung und -verarbeitung Beispiel Fahrtenbuch Publizität Verstoß gegen Mitteilungspflichten Stellenbeschreibung nicht unterschrieben und datiert Keine Stellenbeschreibung vorhanden Aufgaben in Stellenbeschreibung haben keinen Projektbezug Qualifikation/oder geforderte Qualifikation/Stellenanteile fehlen Kennzeichnung von Belegen Stempel Formvorschriften in Nr der Förderfähigkeitsregeln: Mindestinhalte ->Kostenstelle, Belegnummer, Zahlungsvermerk, Vermerk zur sachlichen/rechnerischen Richtigkeit; bei anteiliger Abrechnung ist der auf das Projekt entfallene Anteil bzw. Kostenschlüssel zu vermerken Nachweise/Dokumentationen TRS-Einverständniserklärung Stundennachweise bei Teilzeitbeschäftigten im Projekt Anwesenheitsnachweise von Teilnehmenden Fahrtenbücher, Reisekostenabrechnungen Publizität Logos (ESF-Bund-Logo wird verwendet, Größenverhältnis gegenüber dem Logo des Projektträgers stimmt nicht, Logo fehlt) Leitfaden Publizität beachten! 5. Verstoß gegen Mitteilungspflichten Vorschriften in Nr – vielfach wurden folgende Mitteilungen nicht gemacht: Personaländerungen, Änderungen TN-Plätze, Änderungen im Kosten- und Finanzierungsplan)

4 TOP 5 DER FINANZIELLEN FEHLER
ESF-Projektträgerschulung 2013 TOP 5 DER FINANZIELLEN FEHLER Verwaltungspauschale Fehlerhafte Abrechnung von Reisekosten des Personals Fehlender inhaltlicher Projektbezug Fehlerhafte Abrechnung von Beträgen Nichtberücksichtigung von Rabatten und Skonti Fehlerfeststellung überwiegend durch die Berichtsprüfung, es wird versucht, Ausgaben abzurechnen, die durch die Verwaltungspauschale bereits abgedeckt sind (Beispiele: Porto, Kopierpapier Verwaltung, Datenbank Verwaltungssoftware) Kilometersatz des Landesreisekostengesetzes wird nicht benutzt, sondern höhere Sätze – Fahrten zw. Verwaltungssitz und Standort werden abgerechnet Abrechnung von Ausgaben, die mit dem Projekt nichts zu tun haben (Verdacht des Betrugsversuchs!) Fehlerhafte Abrechnung von Beträgen – Beispiele: Zahlendreher, Kommastellen verschoben, fehlende Rechnungen -> Sorgfaltspflicht erhöhen – eigene Kontrollen durchführen! Ziffer – Rabatte und Skonti sind zu nutzen – auch wenn diese nicht in Anspruch genommen werden, kann höchstens der Betrag unter Berücksichtigung des möglichen Rabatts oder Skontoabzuges berücksichtigt werden (Verdacht des Betrugsversuchs!)

5 ESF-Projektträgerschulung 2013
VERGABEFEHLER Vergabefehler bei Beschaffungen nach dem 1. Juli 2011 werden nach dem „Katalog der pauschalen Finanzkorrekturen bei Verstößen gegen das Vergaberecht oder gegen den Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit“ finanziell sanktioniert.

6 ESF-Projektträgerschulung 2013
VERGABEFEHLER Der Katalog der pauschalen Finanzkorrekturen gliedert sich in zwei Teile: pauschale Finanzkorrekturen bei Verstößen gegen das Vergaberecht bei nationalen Beschaffungen oder gegen den Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit pauschale Finanzkorrekturen bei Verstößen gegen das Vergaberecht bei europaweiten Beschaffungen Bei Projekten, in deren Umsetzung aufgrund von Ziffer 3 ANBest-P nur der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit anzuwenden ist, wird Teil 1 des Katalogs analog angewandt.

7 Übersicht über Teil 1 des Katalogs der pauschalen Finanzkorrekturen
ESF-Projektträgerschulung 2013 VERGABEFEHLER Übersicht über Teil 1 des Katalogs der pauschalen Finanzkorrekturen Nr. Tatbestand Kürzungsbetrag 1 Kein ausreichendes Maß an Bekanntmachung und Transparenz 25 % (Minderung auf 20 % oder 15 % möglich) 2 Zusatzaufträge ohne Vorliegen der legitimierenden Ausnahmetatbestände ohne Wettbewerb vergeben 3 Anwendung unzulässiger Eignungs- oder Zuschlagskriterien 10 % (Minderung auf 5 % möglich) 4 Verstoß gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung 5 Unzureichende Dokumentation des Beschaffungsvorgangs 10% (Minderung auf 5 % oder 2 % möglich)

8 VERGABEFEHLER Anlastung 25 % 20 % 10 % Häufige Vergabefehler
ESF-Projektträgerschulung 2013 VERGABEFEHLER Anlastung 25 % 20 % 10 % Häufige Vergabefehler Aufforderung von weniger als drei Bietern bei freihändiger Vergabe In wesentlichen Punkten unvoll- ständige/nicht wettbewerbsneutrale Leistungsbeschreibung Vertragsverlängerungen ohne Beschaffung bei zentralen Beschaffungen von überregional agierenden Trägern: Wahl der falschen Vergabeart Mängel in der Dokumentation Aufforderung von weniger als drei Bietern Aufwändige Besinnungsaufsätze „Es kann nur einen geben“ (§ 3 (5) lit. l VOL/A/1) ist eine Ausnahme! Eine Ausnahme ist durch besondere Umstände des Einzelfalls und eine geringe quantitative Häufung gekennzeichnet. Wir haben aber den Eindruck, dass anscheinend immer nur Ausnahmen vorliegen sollen. Ausnahme als Ankreuzfeld („Monopolstellung.“) in selbst erstellten Formularen – keine oder nur standardisierte Begründung – Begründung muss aber immer erkennbar auf den Einzelfall bezogen sein! Vorgebrachte Begründungen für Einschränkung des Bieterkreises müssten tatsächlich Bestandteile der Leistungsbeschreibung sein (allgemein: Kundendienst, Arbeitskleidung: Anprobe „vor Ort“, externe Lehrgänge: Durchführung in räumlicher Nähe zu …) – Dann ist ex post objektiv belegbar, dass nur ein Bieter bereit war, ein leistungsgerechtes Angebot abzugeben. Das darf aber nicht ex ante unterstellt/behauptet werden! Leistungsbeschreibung Die Typenbezeichnung eines bestimmten Produkts eines bestimmten Herstellers ist keine Leistungsbeschreibung! „Welche Leistung will ich?“ statt „Welches Produkt will ich?“ Vertragsverlängerungen ohne Beschaffung Lockangebote des aktuellen Vertragspartners ersetzen keine eigene Bedarfsfeststellung und sind keine „günstige Gelegenheit“ i.S.d. VOL/A. Wenn ein Bedarf festgestellt wird, folgt ein reguläres Verfahren!

9 FÖRDERPERIODE 2007-2013 AUFRUF 2014
ESF-Projektträgerschulung 2013 FÖRDERPERIODE AUFRUF 2014 Mögliche Laufzeiten der Projekte Prioritätsachse A bis Prioritätsachsen B + C bis Die genauen Daten werden mit dem Aufruf kommuniziert!

10 FÖRDERPERIODE 2007-2013 AUFRUF 2014
ESF-Projektträgerschulung 2013 FÖRDERPERIODE AUFRUF 2014 Zeitplanung 29. KW Veröffentlichung Aufruf Anmeldefrist ab Versand der Rückmeldungen Antragsfrist

11 AUSBLICK AUF DIE FÖRDERPERIODE 2014-2020
ESF-Projektträgerschulung 2013 AUSBLICK AUF DIE FÖRDERPERIODE Der inhaltliche Rahmen der nächsten Förderperiode ist die Europa 2020 – Strategie für intelligentes, integratives und nachhaltiges Wachstum. Durch die thematische Konzentration des Mitteleinsatzes soll eine bessere Wirksamkeit und Sichtbarkeit der Europäischen Struktur- und Investitionsfonds erreicht werden.

12 AUSBLICK AUF DIE FÖRDERPERIODE 2014-2020
ESF-Projektträgerschulung 2013 AUSBLICK AUF DIE FÖRDERPERIODE Thematische Konzentration bedeutet konkret, dass mindestens 80 % der Mittel in höchstens vier Investitionsprioritäten eingesetzt werden müssen. Zusätzlich müssen beim ESF mindestens 20 % der Mittel für das Ziel „Bekämpfung von Armut“ eingesetzt werden. Dieses Ziel wird (weiterhin) durch eine beschäftigungspolitische Gesamtstrategie umgesetzt werden.

13 AUSBLICK AUF DIE FÖRDERPERIODE 2014-2020
ESF-Projektträgerschulung 2013 AUSBLICK AUF DIE FÖRDERPERIODE Die Auswahl der Investitionsprioritäten basiert auf wissenschaftlichen Analysen (Sozioökonomische Analyse, SWOT-Analyse und einer daraus abgeleiteten Bedarfsanalyse) und der politischen Schwerpunktsetzung der Landesregierung. Besondere Herausforderung ist die inhaltliche Abstimmung mit dem Bund, damit Bundes- und Landesprogramme kohärent sind. Die Wirtschafts- und Sozialpartner sind in den Programmplanungsprozess eingebunden.

14 AUSBLICK AUF DIE FÖRDERPERIODE 2014-2020
ESF-Projektträgerschulung 2013 AUSBLICK AUF DIE FÖRDERPERIODE Folgende Investitionsprioritäten (IP) und Mittelanteile sind vorgesehen: IP 2: Dauerhafte Eingliederung von jungen Menschen, die weder einen Arbeitsplatz haben und noch eine schulische oder berufliche Ausbildung absolvieren, ins Erwerbsleben (20 %) IP 7: Anpassung der Arbeitskräfte, Unternehmen und Unternehmer an den Wandel (7 %) IP 8: Verringerung der Zahl der Schulabbrecher und Förderung des gleichen Zugangs zu einer hochwertigen Früherziehung und einer hochwertigen Grund- und Sekundarbildung (12 %)

15 AUSBLICK AUF DIE FÖRDERPERIODE 2014-2020
ESF-Projektträgerschulung 2013 AUSBLICK AUF DIE FÖRDERPERIODE IP 10: Förderung des Zugangs zum lebenslangen Lernen, Steigerung der Fähigkeiten und Kompetenzen der Arbeitskräfte sowie Erhöhung der Arbeitsmarktrelevanz der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung (22 %) IP 11: Aktive Eingliederung (35 %) Der Beginn der Umsetzung ist für den 1. Juli 2014 geplant.

16 VIELEN DANK FÜR IHRE AUFMERKSAMKEIT
ESF-Projektträgerschulung 2013 VIELEN DANK FÜR IHRE AUFMERKSAMKEIT


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