Was sind Gefahrstoffe? Der Begriff Gefahrstoffe umfaßt sämtliche Stoffe (Ausgangsstoffe, Erzeugnisse, Zwischen- oder Nebenprodukte, Hilfsstoffe usw.),die.

Slides:



Advertisements
Ähnliche Präsentationen
Betriebliche Erfahrungen bei der Umsetzung der Gefahrstoffverordnung
Advertisements

Arbeitsschutz- Pflichten der Beschäftigten
Handlungsanlass Ex § 6 BetrSichV: Ein Explosionsschutzdokument ist
Unterweisungsmodul Jugendliche.
Integration des Arbeitsschutzes in die Prozesse
Belastungsfaktor Arbeitszeit in der Gefährdungsbeurteilung
Teilprojekt Koblenz: Branche Metall Poolveranstaltung
G esund u nd s icher i n K leinstbetrieben - G esund u nd s icher i n K leinstbetrieben Förderung und fachliche Begleitung Teilprojekt Koblenz: Branche.
Sicherheitsbelehrung WS 2005/2006
Hautschutz beim Umgang mit Alkydharzlacken
01.
Feuerwehrverband Ostfriesland e. V.
Sicherheitsbestimmungen
HessGiss Warum wir uns mit HessGiss beschäftigen sollten!
AUGE Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz
Organisation des Arbeits- und Gesundheitsschutzes
Unterweisung der Beschäftigten
Beurteilung der Arbeitsbedingungen
Willkommen zur Unterweisung
Gefahrstoffe.
Biostoffverordnung (BioStoffV) vom 27. Januar 1999
Wissenswertes über Gefahrstoffe und Gefahrgüter
Gefahrstoffbeauftragte in Schulen Gelsenkirchen Bau und Ausrüstung naturwissenschaftlicher Unterrichtsräume Lagerung von Gefahrstoffen Gefahrstoffverzeichnis.
Gefährdungsbeurteilung nach Gefahrstoffverordnung
Die neue Gefahrstoffverordnung
Sicherheitsbelehrung
Sicherheitsbelehrung
Gefahrstoffe und Gefährdungsbeurteilung
Richtlinien zur Sicherheit im Unterricht (RISU)
Ablauf des heutigen Tages
Zement und zementhaltige Zubereitungen
Was sie zum Thema „Staub-Ex-Schutz“ wissen sollten!
Atemgifte, Brandrauch und Ruß
Arbeitsfreigabe-Protokolls Gefährdungsbeurteilung
Sicherheitsdatenblatt Grundlagen
Aufgaben und Nutzen betriebsärztlicher Tätigkeit
Veränderung der Kennzeichnung von Gefahrgütern und Gefahrstoffen
Unterweisungsmodul Gefahrstoffe.
Arbeitsmedizinische Vorsorge und Immunisierung
Arbeitsschutz & Unfallverhütung
E VANG.- L UTH. L ANDESKIRCHENSTELLE Ulrich Hendinger, Organisation des Arbeits- und Gesundheitsschutzes in der Evangelischen Kirche in Bayern.
Lagerung und Entsorgung
SEVESO-II-RL und Störfall-Verordnung
Kann REACH diese Zielstellung erfüllen ?
Hinweis zur Nutzung dieser Präsentation:
Potenzielle Auswirkungen von Materialien, Stoffen, Geräten auf die Gesundheit Input zum Praxisgespräch „Nachhaltigkeit trainieren!“ Carl-Otto Gensch, Freiburg,
Hau(p)tsache Gesund!.
Firma, Anlass, Datum Name
Gefährdungsbeurteilung der auch dokumentiert werden muss!
Qualität, Sicherheit Gesundheit und Nachhaltigkeit Arnd Schneider
Dr. Basikow Sachverständigenbüro®
GHS – Neue Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien
Dipl.-Ing. Pemp GefStoffVRAKHI0412
WISSENSTEST FÜR DIE FEUERWEHRJUGEND OBERÖSTERREICH STATION: Gefährliche Stoffe GOLD.
Schlachtung
Gesundheitsschutz im Handwerk Betriebliche Arbeitsschutzorganisation
RiSU-NRW, gültig seit Schutzstufen Gefährdungsbeurteilung Neue Begriffe T+ KMR-Stoffe Tätigkeits- beschränkungen zweimal jährlichUnterweisung der.
Warum Schulung jetzt? - Neuer DSB
Vorliegen einer ärztlichen Verordnung (patientenindividuelle Zusammensetzung einer Einzeldosis I-1 Prüfung der Verordnung auf Plausibilität durch den Apotheker.
Arbeitsmedizinische Vorsorge und Immunisierung
Vorstand Arbeitsgestaltung und Gesundheitsschutz Rechtsgrundlagen im Arbeits- und Gesundheitsschutz: Vom Gesetz zur Technischen Regel Manfred Scherbaum,
Tatort Betrieb - Gesundheit fordert Aktionen (GFA) Wolfgang Alles, BR Alstom Power Mannheim.
Jährliche Brandschutzunterweisung
Arbeitsschutzgesetz § 3 Grundpflichten des Arbeitgebers Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes.
Unterweisungsmodul Gefahrstoffe.
§ 7 Informationsermittlung und Gefährdungsermittlung
Tätigkeiten mit Organischen Peroxiden
 Präsentation transkript:

Was sind Gefahrstoffe? Der Begriff Gefahrstoffe umfaßt sämtliche Stoffe (Ausgangsstoffe, Erzeugnisse, Zwischen- oder Nebenprodukte, Hilfsstoffe usw.),die möglicherweise die Gesundheit der Beschäftigten gefährden. Dies geschieht durch ungewollte, schnelle Freisetzung (akute Vergiftung) oder durch langsame Freisetzung beim Gebrauch (chronische Vergiftung, Krebsentstehung, Erbgutveränderungen). Dabei ist es unerheblich, ob Stoffe geplant zum Einsatz kommen, oder ob sie ungewollt erst im Arbeitsprozeß selbst entstehen. Beispiel: Kampfstoff im Weltkrieg genutzte Phosgen, das sich auch beim Schweißen mit Lösungsmitteln behandelter Stähle im Einfluß des Lichtbogens bilden kann.

Was sind Gefahrstoffe ? Als Gefahrstoffe werden Substanzen bezeichnet, die eine oder auch mehrere der folgenden Eigenschaften haben: Explosionsgefährlich (Sprengstoffe) Brandfördernd (Sauerstoffflasche) Hoch- oder leichtentzündlich (Verdünner, Benzin) Giftig (Insektizide) Ätzend oder reizend (Säuren, Laugen) Fruchtschädigen (Pflanzenschutzmittel, manche Verdünner) Krebserzeugend (Benzol in Vergaserkraftstoffen, Dieselruß) Umweltgefährlich (Altöl) Gesundheitsschädlich (Lösemittel) Sensibilisierend (Isocyanate)

Der Umgang mit Gefahrstoffen wird im Chemikaliengesetz und in der Gefahrstoffverordnung geregelt

Gesetz zum Schutz vor gefährlichen Stoffen - Chemikaliengesetz von 1980 Regelt: Schutz von Mensch und Umwelt vor gefährlichen Stoffen und Zubereitungen Betrifft: giftig, ätzend, reizend, sensibilisierend, brandgefährdend, krebserzeugend....... Ermitteln der Gefährdung, Ersatzstoffe, Organisation der Ersten Hilfe, Betriebsanweisungen, Aufzeichnungspflicht, gesundheitliche Überwachung......

Gefahrstoffverordnung - allgemein Die Beschäftigten und Verbraucher beim Umgang mit Gefahrstoffen vor Gesundheitssschaden zu schützen ist die Kernforderung der Gefahrstoffverordnung. Sie verpflichtet deshalb die Unternehmen, in allen Bereichen, in denen mit Gefahrstoffen umgegangen wird, Gefährdungsbeurteilungen durchzuführen und die sich daraus ergebenden Schutzmaßnahmen festzulegen und umzusetzen.

Gefahrstoffverordnung Regelt das Inverkehrbringen gefährlicher Stoffe (Verbote einiger Gefahrstoffe, Verpackung der Gefahrstoffe, R + S- Sätze) Regelt den Umgang (Ermittlungs-, Überwachungspflicht, Betriebsanweisung, Rangfolge von Schutzmaßnahmen, Beschäftigungsbeschränkungen) Vorsorgeuntersuchungen (auch auf Wunsch des Versicherten und nach schwerer Krankheit). Ärztliche Bescheinigungen an den Arbeitgeber durch die ermächtigten Ärzte. Beschäftigungsverbot bei ärztlichen Bedenken Vorsorgekartei (geführt durch den Arbeitgeber)

Informationen zu Gefahrstoffen Quellen: Kennzeichnung der Gebinde Prospekte des Herstellers / Lieferanten genormtes Sicherheitsdatenblatt (wird vom Hersteller oder Vertreiber dem Verwender kostenfrei zur Verfügung gestellt – Dies ist seine Pflicht!) Gefahrstoffdatenbanken (z.B. Gestis des HVBG, Wingis der Bauberufsgenossenschaften etc.) auf Anfrage beim Unfallversicherungsträger oder auch beim Gewerbeaufsichtsamt

Finden Sie hier ein Gefahrensymbol mit der dazugehörigen Gefahrenbezeichnung, Hinweise auf besondere Gefahren (R- Sätze) und Sicherheitsratschläge (S - Sätze), so handelt es sich mit Sicherheit um einen gefährlichen Arbeitsstoff.

Aber Vorsicht: Es gibt viele gefährliche Arbeitsstoffe, die nicht an den Gefahrensymbolen zu erkennen sind. Lösemittelreduzierte und aromatenfreie Lacke beispielsweise müssen evt. nicht gekennzeichnet sein. Dennoch können sie gefährlich werden. Aufschluss über die Inhaltsstoffe gibt grundsätzlich das EG-Sicherheitsdatenblatt (...und nicht die Werbe -Hochglanzbroschüre). Durch das Arbeitsverfahren selbst können Gefahrstoffe frei werden (chemische Reaktionen, physikalischer Abrieb von Gefahrstoffen, die vorher gebunden waren)

Sicherheitsdatenblatt Das EG-Sicherheitsdatenblatt muss bei allen gefährlichen Arbeitsstoffen, die mit einer Kennzeichnung versehen sind, kostenfrei mitgeliefert werden. Aber auch für nicht gekennzeichnete Produkte muss der Hersteller oder Lieferant auf Anforderung des Verbrauchers ein Sicherheitsdatenblatt erstellen. Oft reicht ein Anforderungsvermerk auf dem Bestellschein.

Betriebsanweisung Folgende Informationen müssen vorhanden sein: Gefahrstoffbezeichnung Gefahren für den Mensch und die Umwelt Verhaltensregeln/Schutzmaßnahmen Verhalten in einem Gefahrenfall Erste Hilfe Entsorgung der Reste

Betriebsanweisung Sie brauchen nicht für jeden gefährlichen Stoff eine Betriebsanweisung zu erstellen. Stoffe, von denen die gleichen Gefahren ausgehen und bei denen die gleichen Schutzmaßnahmen erforderlich sind (Stoffe einer Stoffgruppe), können in einer Betriebsanweisung zusammengefasst werden. Fast fertige Betriebsanweisungen finden Sie z. B. im Internet oder auf der Wingis Datenbank der BauBG. Diese müssen dann nur noch mit den betriebsspezifischen Angaben ergänzt werden.

Unterweisung Die Betriebsanweisung dient als Grundlage für die Unterweisung der Mitarbeiter. Die Beschäftigten müssen bevor Sie mit gefährlichen Arbeitsstoffen umgehen und danach mindestens einmal jährlich anhand der Betriebsanweisung mündlich unterwiesen werden. Inhalt, Datum sowie Teilnehmer sollen schriftlich festgehalten werden. Besonders wichtig ist die Unterweisung von neuen Mitarbeitern und Auszubildenden. Bei Jugendlichen müssen die Unterweisungen sogar mindestens halbjährlich durchgeführt werden. Das unterschriebene Protokoll sollte mindestens 2 Jahre aufbewahrt werden

Durchgeführte Unterweisung Stempel Durchgeführte Unterweisung Am heutigen Tage, den (bitte Datum einfügen) ..................................., wurden die Mitarbeiter unseres Betriebes über folgende Themen unterwiesen: Die nachfolgend aufgeführten Teilnehmer bestätigen durch ihre Unterschrift, dass sie an der Unterweisung teilgenommen und diese verstanden haben: Name Vorname Geburtsdatum Unterschrift Die Unterweisung wurde durchgeführt von ............................................... Ort, Datum Unterschrift ................................................... ....................................................

Sonstiges... Je nach Gefahrstoff ist evt. eine arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung notwendig Lagerungsvorschriften sind zu beachten Transportvorschriften sind evt. zu beachten Bei Arbeiten mit Krebserregern ist 14 Tage vor Arbeitsaufnahme eine Meldung an das Gewerbeaufsichtsamt notwendig

Gefahrstoffverzeichnis Das Gefahrstoffverzeichnis gibt einen Überblick über die im Betrieb verwendeten Gefahrstoffe und der Verbrauchsmenge. 1. Sammlung von Sicherheitsdatenblättern Sie können das Gefahrstoffverzeichnis in Form einer Sammlung Ihrer Sicherheitsdatenblätter führen. Sie müssen dann nur noch die jährlich verbrauchte Menge zu ergänzen 2. PC-gestützte Verzeichnisse 2a WINGIS-Gefahrstoffverzeichnis in der Bauwirtschaft 2b Tabellarische Lösungen

Maßnahmen bei Kontakt mit Gefahrstoffen 1.Verzicht auf den Einsatz der Schadfaktoren -Austausch giftiger gegen weniger giftige oder ungiftige Stoffe 2. Kontaktfreie Verarbeitung -Automatisierte Prozeßtechnik mit Fernsteuerung, -Mit Frischluft belüftete Aufenthaltsbereiche 3. geschlossene Prozeßtechnik -Hermetischer Abschluß einzelner Emissionsquellen -Einkapselung von unvermeidbaren Schadstoffquellen  mit Unterdruck in einer Kapsel 4. Lokale Schadstofferfassung -Absaugung nahe bei der Entstehungsstelle  -Zu- und Abluftführung an Arbeitsstätten durch spezielle lüftungstechnische Maßnahmen wie:  -- richtige Plazierung von Zuluftöffnungen  -- richtige Plazierung von Absaugvorrichtungen (evtl. Bodenabsaugung)  -- richtig geformte Absaugrüssel entsprechend den örtlichen Gegebenheiten

Maßnahmen bei Kontakt mit Gefahrstoffen 5. Körperschutzmittel -Atemschutz (angepasst an den Schadstoff)  -Schutzkleidung  -Augenschutz, Gesichtsschutzschilde  -Schutzhandschuhe, Hautschutzsalben (gemäß Hautschutzplan) 6. Expositionsadäquate Verhaltensweise -richtiges "handling" mit Gefahrstoffen (Arbeitsweisen, die den Schadstoffaustritt minimieren – Betriebsanweisung, Unterweisung) )  -Vermeidung des Hautkontaktes mit hautresorbierbaren Schadstoffen  -richtige Tragegewohnheiten von Körperschutzmitteln  -Wartung, Pflege von Körperschutzmitteln  -Anwendung richtiger Reinigungsverfahren besonders vor der Nahrungsaufnahme  -Einhaltung des Eß- und Rauchverbotes am Arbeitsplatz  -Anpassung der Verhaltensweise in der Freizeit, z. B. Verzicht auf Alkoholgenuß. 7. Gesundheitsüberwachung -Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen