Pilotflussgebiet Lausitzer Neiße

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 Präsentation transkript:

Pilotflussgebiet Lausitzer Neiße Potsdam, 08.11.2003 Pilotflussgebiet Lausitzer Neiße Dr. Bernd Fritzsche

Potsdam, 08.11.2003 Einzugsgebiet der Oder

Potsdam, 08.11.2003

Potsdam, 08.11.2003 (km)

Potsdam, 08.11.2003

Guidance Document Allgemeine Kernpunkte Spezielle Kernpunkte Potsdam, 08.11.2003 Guidance Document Allgemeine Kernpunkte Organisatorische Aspekte Verständlichkeit Kohärenz Methoden Spezielle Kernpunkte Fachliche Probleme zu den einzelnen Guidance Documents

Allgemeine Kernpunkte (allen Leitlinien gemeinsam) Potsdam, 08.11.2003 Allgemeine Kernpunkte (allen Leitlinien gemeinsam) Organisatorische Aspekte der Pilotphase   Wie ist die Weitergabe und der Austausch von Informationen organisiert? Wie ist die Sammlung der erforderlichen Daten organisiert? Wie ist der Kapazitätsaufbau beim Personal und anderen Partnern organisiert? Wurden die Leitlinien auf allen innerorganisatorischen Ebenen unverändert übernommen oder wurden sie beispielsweise in Weisungen für unterschiedliche Verwaltungen umgesetzt? Welche organisatorischen Probleme wurden festgestellt? Wurden dafür Lösungen entwickelt? Wurden betroffene Kreise und die breite Öffentlichkeit in die Erprobung einbezogen? Wenn ja, wie? Führte die Einbeziehung der betroffenen Kreise und der breiten Öffentlichkeit zu Veränderungen oder Verbesserungen hinsichtlich der erhobenen Daten oder des Inhalts und der Ergebnisse der Erprobung? Welche Erfahrungen lassen sich aus diesem Vorgehen für die Umsetzung von Artikel 14 nutzen?

Allgemeine Kernpunkte (allen Leitlinien gemeinsam) Potsdam, 08.11.2003 Allgemeine Kernpunkte (allen Leitlinien gemeinsam) Verständlichkeit der Leitlinien   Sind die Leitlinien lesbar und verständlich? Wenn nicht, können Sie Verbesserungen vorschlagen? Glauben Sie, dass das Ziel dieser Leitlinien, die Art ihrer Entwicklung, ihr Status und ihr Sinn/ihre juristische Bedeutung klar sind? Sind die Anforderungen der WRRL deutlich erklärt? Bitte angeben, wo Mängel festgestellt wurden! Ist die Unterscheidung zwischen Anforderungen der Richtlinie und Good/Best Practices hinreichend klar? Bitte angeben, wo Mängel festgestellt wurden! Hätten Sie gern genauere Angaben zu den in diesen Leitlinien entwickelten unterschiedlichen Punkten? Zu welchen Aspekten? Wurden Wiederholungen festgestellt, und wenn ja, wo?

Fachliche Probleme zu den einzelnen Guidance Documents Potsdam, 08.11.2003 Fachliche Probleme zu den einzelnen Guidance Documents

Potsdam, 08.11.2003

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Guadiana – Portuguese part- (Portugal), Jucar (Spain), Marne (France), Potsdam, 08.11.2003 Cecina (Italy), Guadiana – Portuguese part- (Portugal), Jucar (Spain), Marne (France), Moselle-Sarre (France, Germany, Luxembourg), Neisse (Germany, Poland and Czech Republic), Odense (Denmark), Oulujoki (Finland), Pinios (Greece), Ribble (UK, England), Somes/Szamos (Romania, Hungary), Scheldt (Belgium, France, the Netherlands), Shannon (Ireland), Suldalsvassdraget (Norway) and Tevere (Italy).

Testing of guidlines – pilot river basin Potsdam, 08.11.2003   Testing of guidlines – pilot river basin LAUSITZER NEISSE    2.0 IDENTIFICATION OF WATER BODIES 2.1. IMPRESS – Analysis of pressures and impacts 2.3. REFCOND – Reference conditions for inland surface waters 2.7. MONITORING

Wasserkörper Wasserkörper sind nach Artikel 4 (Ziele): der Bezugsraum, Potsdam, 08.11.2003 Wasserkörper Wasserkörper sind nach Artikel 4 (Ziele): der Bezugsraum, für den die Zielerreichung nachzuweisen ist (2015 guter Zustand) der Bezugsraum, für den das Verschlechterungsverbot anzuwenden ist

Kriterien für Oberflächenwasserkörperabgrenzung Abgrenzung von einer Gewässerkategorie (Fluss, See, Übergangsgewässer, Küstengewässer) zur nächsten Übergang von einem zum nächsten Gewässertyp Abgrenzung bei wesentlichen Änderungen physikalischer (geographisch, hydromorphologisch) Eigenschaften, die im Hinblick auf Gefährdungsabschätzung relevant sind Wechsel zwischen natürlichen und künstlichen Gewässern bzw. zu HMWB weiterhin ist heranzuziehen (z.B. aus Quelle Monitoringprogrammen) Abgrenzung bei Änderung ökologischer oder chemischer Zustand Abgrenzung beim Übergang von einem geschützten zu weniger geschützten Gebiet

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eine erste Risikobeurteilung ist vorzunehmen Potsdam, 08.11.2003 Anhang II, Ziffer 1.5 eine erste Risikobeurteilung ist vorzunehmen Wie wirken sich die signifikanten Belastungen auf den ökologischen und chemischen Zustand aus Wie wahrscheinlich ist es, dass guter Zustand nicht erreicht wird

möglicherweise gefährdet Potsdam, 08.11.2003 Farbdarstellung Gefährdungsstufe Gefährdungskriterien rot gefährdet - biologische Güte oder Säurezustand schlechter als Klasse II oder vorliegende Verödung; - Trophiegefährdung (z.B. Gesamt-P >0,15 mg/l; Gesamt-N >3,0 mg/l jeweils 90-Percentil) grau möglicherweise gefährdet - nicht untersucht bzw. unzureichende Datengrundlage hellgrün nicht gefährdet - biologische Güte oder Säurezustand mindestens Klasse II oder besser; keine Verödung; - keine Trophiegefährdung

Vorhandene Daten für diese erste Risikoabschätzung in Deutschland Potsdam, 08.11.2003 Vorhandene Daten für diese erste Risikoabschätzung in Deutschland Gewässerstruktur- erfassungen (Morphologische Aspekte) Datenbank Wehre (Durchgängigkeit) Biologische Gewässergüte (Makrozoobenthos) Informationen zu Standgewässern Schadstoffaus- wertungen (Messstellen Wasserbeschaffenheit) Informationen zur Fischfauna

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Potsdam, 08.11.2003 Entwässerungssysteme der Stadt Zittau Versiegelungsgrade in Zittau

Konzeptionelles Modell der Stadt Zittau auf Basis der Software STORM Potsdam, 08.11.2003 Konzeptionelles Modell der Stadt Zittau auf Basis der Software STORM

Potsdam, 08.11.2003 Landnutzung im sächsischen Teil des Einzugsgebietes

Potsdam, 08.11.2003 Ausschnitt aus der forstwirtschaftlichen Standortkartierung

Potsdam, 08.11.2003 Kläranlagen im sächsischen Teil des Einzugsgebietes

Potsdam, 08.11.2003 Abflussregulierung

Potsdam, 08.11.2003 Gewässerqualität und Gewässerstrukturgüte

Gebietsspezifische Erhaltungsziele Potsdam, 08.11.2003 Gebietsspezifische Erhaltungsziele nach Artikel 6 (3) der Richtlinie 92/43/EWG (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie) für den sächsischen Gebietsvorschlag gemeinschaftlicher Bedeutung Nr. 93: Neißegebiet (pSCI 4454-302)   Neben den allgemeinen Vorschriften der Richtlinie 92/43/EWG zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen gelten für das pSCI „Neißegebiet“ insbesondere folgende vorrangige Erhaltungsziele:

Potsdam, 08.11.2003 1.   Erhaltung des relativ naturnahen, z. T. reich strukturierten Flusslaufes, der unverbauten Auenbereiche mit Altwässern, Auwaldresten, Staudenfluren, Grünland und naturnahen Kleingewässern sowie der überwiegend bewaldeten Talhänge.   2.   Bewahrung bzw. wenn aktuell nicht gewährleistet, Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes aller im Gebiet vorkommenden natürlichen Lebensräume von gemeinschaftlicher Bedeutung gemäß Anhang I der Richtlinie 92/43/EWG, insbesondere der - Eutrophen Stillgewässer (Lebensraumtyp 3150) - Fließgewässer mit Unterwasservegetation (Lebensraumtyp 3260) - Flüsse mit Schlammbänken (Lebensraumtyp 3270) - Feuchten Hochstaudenfluren (Lebensraumtyp 6430) - Flachland-Mähwiesen (Lebensraumtyp 6510) - Hainsimsen-Buchenwälder (Lebensraumtyp 9110) - Waldmeister-Buchenwälder (Lebensraumtyp 9130) - Sternmieren-Eichen-Hainbuchenwälder (Lebensraumtyp 9160) - Labkraut-Eichen-Hainbuchenwälder (Lebensraumtyp 9170) - Schlucht- und Hangmischwälder (prioritärer Lebensraumtyp 9180*) - Eichenwälder auf Sandebenen (Lebensraumtyp 9190) - Erlen-Eschen- und Weichholzauenwälder (prioritärer Lebensraumtyp 91E0*) - Hartholzauenwälder (Lebensraumtyp 91F0) - Pannonischen (subkontinentalen) Eichen-Hainbuchenwälder (prioritärer Lebensraumtyp 91G0*) einschließlich der für einen günstigen Erhaltungszustand charakteristischen Artenausstattung sowie der mit ihnen räumlich und funktional verknüpften, regionaltypischen Lebensräume, die für den Erhalt der ökologischen Funktionsfähigkeit der o. g. Lebensräume nach Anhang I der Richtlinie 92/43/EWG und des pSCI insgesamt sowie für den Erhalt der Kohärenz des Schutzgebietssystems NATURA 2000 von Bedeutung sind.

Potsdam, 08.11.2003 3.  Bewahrung bzw. wenn aktuell nicht gewährleistet, Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes der im Gebiet vorkommenden Populationen aller Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse gemäß Anhang II und IV der Richtlinie 92/43/EWG, insbesondere Biber (Castor fiber), Fischotter (Lutra lutra), Schlammpeitzger (Misgurnus fossilis), Großer Feuerfalter (Lycaena dispar), Schwarzblauer Bläuling (Maculinea nausithous), Großer Moorbläuling (Maculinea teleius) und Grüne Keiljungfer (Ophiogomphus cecilia), sowie ihrer für Fortpflanzung, Ernährung, Migration, Durchzug und Überwinterung wichtigen Habitate.   4.   Besondere Bedeutung kommt der Erhaltung bzw. der Förderung der Unzerschnittenheit und funktionalen Zusammengehörigkeit der Lebensraumkomplexe des Gebietes, der Vermeidung von inneren und äußeren Störeinflüssen auf das Gebiet sowie der Gewährleistung funktionaler Kohärenz innerhalb des Gebietssystems NATURA 2000 zu, womit entscheidenden Aspekten der Kohärenzforderung der Richtlinie 92/43/EWG entsprochen wird.

Potsdam, 08.11.2003 5.    Besondere Bedeutung kommt auch der Bewahrung bzw. Entwicklung ausgewählter Lebensräume und Populationen mit quantitativ und/oder qualitativ herausragendem Vorkommen im Gebiet sowie einem Natura 2000-Belange fördernden Gebietsmanagement zu, so beispielsweise der Erhaltung bzw. Wiederherstellung einer naturnahen Fließgewässerdynamik als Vorraussetzung für die Erhaltung bzw. Wiederherstellung des Struktur- und Artenreichtums des Gewässerökosystems (z. B. weiträumige Mäander, Schlamm- und Kiesbänke, Kiesheger, Flachwasserbereiche, Gesteinsdurchragungen im Flussbett sowie Steilabbrüche am Ufer) der Erhaltung bzw. Wiederherstellung der Durchgängigkeit des Fließgewässers und der Erhaltung bzw. Verbesserung seiner Wasserqualität als Voraussetzung zur langfristigen Sicherung und Entwicklung einer naturnahen Gewässerzoozönose, darunter der Fischpopulationen der Erhaltung bzw. Wiederherstellung einer naturnahen Auendynamik unter besonderer Berücksichtigung struktur- und artenreicher, auentypischer Lebensräume (z. B. Tümpel, Lachen, Alt- und Totwässer, Auenwiesen und Auenwaldbereiche) und der Sicherung von Retentionsräumen der Erhaltung und zielgerichteten Entwicklung der artenreichen mageren Frischwiesen mittels einer an das Arteninventar angepassten, mosaikartigen und extensiven Bewirtschaftung (z. B. mit spätem Mahdtermin der Wiesenknopf-Flächen bzw. einer jahrweise alternierenden Mahd von Teilflächen sowie eines Anteils an zeitweise ungemähten Flächen) u. a. zur Sicherung des Lebensraums für Bläulinge der Vermeidung neuer bzw. der Zurückdrängung vorhandener ackerbaulicher Nutzung der Auenbereiche zu Gunsten einer extensiven Grünlandbewirtschaftung der Verminderung von Stoffeinträgen in nährstoffarme Hangbereiche insbesondere durch eine angepasste land- und forstwirtschaftliche Nutzung in der Umgebung der Erhaltung und zielgerichteten Entwicklung einer naturnahen Baumartenzusammensetzung, Alters- und Raumstruktur der Waldbereiche mit verschiedenartigen, zum Teil miteinander verzahnten Waldgesellschaften unter besonderer Förderung des Alt- und Totholzreichtums dem schrittweisen Waldumbau der vorhandenen naturfernen Forste in Richtung auf naturnähere Baumartenzusammensetzung und Bestandesstruktur, wobei auf ausgewählten Entwicklungsflächen die Wiederherstellung von FFH-Lebensraumtypen anzustreben ist der Vermeidung solcher touristischen Nutzungen, die im Widerspruch zu NATURA 2000-Belangen stehen.

Potsdam, 08.11.2003 Diese Erhaltungsziele sind für jedes nach Artikel 4 (4) der Richtlinie 92/43/EWG auszuweisende besondere Schutzgebiet im Rahmen von Managementplänen durch Erhaltungsmaßnahmen nach Artikel 6 (1) zu ergänzen und zu untersetzen. Die aufgeführten Erhaltungsziele werden spätestens nach der offiziellen Bestätigung des Gebietes als Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung (SCI) entsprechend des dann vorhandenen naturschutzfachlichen Kenntnisstandes fortgeschrieben.

Potsdam, 08.11.2003 Ersterfassung und Managementplanung Artikel 6 Abs. 1 FFH-Richtlinie: „Für die besonderen Schutzgebiete legen die Mitgliedsstaaten die nötigen Erhaltungsmaßnahmen fest,...“ Fachplan des Naturschutzes Erfassung wertbestimmender Lebensraumtypen und Arten Berichtspflicht und Monitoring Bewertung des aktuellen Erhaltungszu-standes Umsetzung von Flächennutzungs- konzepten Fachlicher Abgleich mit den Interessen der Landnutzer Erhaltungs- und Entwicklungs- Maßnahmen festlegen

Grobgliederung des Managementplanes Potsdam, 08.11.2003 Grobgliederung des Managementplanes Ein Managementplan für ein FFH-Gebiet ist ein Fachplan, der für die zuständigen Behörden verbindlich ist. Er ist keine rechtsetzende Norm. Die im Managementplan enthaltenen Festlegungen sind für Private nicht unmittelbar verbindlich. 1. Rechtliche Grundlagen 2. Gebietsbeschreibung 3. Nutzungs- und Eigentumsverhältnisse; relevante Planungen 4. FFH-Ersterfassung 5. Bewertung der LRT und Arten 6. Beschreibung des günstigen Erhaltungszustandes fachliche Begleitung durch regionale Arbeitsgruppe !

Grobgliederung des Managementplanes Potsdam, 08.11.2003 Grobgliederung des Managementplanes 7. Bewertung des aktuellen Erhaltungszustandes 8. Gefährdungen und Beeinträchtigungen 9. Maßnahmen zur Erhaltung und Entwicklung 10. Umsetzung (Abstimmung der Interessen der Beteiligten) 11. Verbleibendes Konfliktpotential 12. Hinweise zu Monitoring 13. Kartenwerk

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Dr. Bernd Fritzsche