Bilanz und GuV am Beispiel einer AG (in sehr vereinfachter Form) Ausgangspunkt: § 238 HGB 1. Bei Neugründung einer Aktiengesellschaft: Erstellung einer Eröffnungsbilanz §§ 240 Abs. 1, 242 HGB 2. Erfassung von Geschäftsvorgängen während eines Geschäftsjahres: GuV-Rechnung §§ 242 Abs. 2, 275 Abs. 2, Abs. 3 HGB 3. Am Ende des Geschäftsjahres: Erstellung einer Bilanz §§ 240 Abs. 2, 242 HGB.
Eröffnungsbilanz (Zahlenangaben immer in Tausend Euro) Aktiva Passiva I. Anlagevermögen I. Eigenkapital 1. Grundstücke 50 1. Gezeichnetes Kapital 100 2. Langfristige Beteiligungen 50 2. Kapitalrücklagen 0 II. Umlaufvermögen 3. Gewinnrücklagen 0 1. Forderungen aLuL 50 4. Gewinn-/Verlustvortrag 0 2. Kasse 0 5. Jahresüberschuß/-fehlbetrag 0 ______ II. Fremdkapital 50 150
GuV (nach Umsatzkostenverfahren in Listenform § 275 Abs. 3 HGB) Bezeichnung des Postens Betrag Umsatzerlös verkaufte Produktmenge 1000 - Umsatzaufwand (Produktionskosten,…) 400 = Bruttoergebnis vom Umsatz 600 […] + Erträge aus Beteiligungen 200 - Abschreibungen auf Beteiligungen 100 = Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 700 - Steuern = Jahresüberschuss/-fehlbetrag + 500
Bilanzierung vor Ergebnisverwendung Aktiva Passiva I. Anlagevermögen I. Eigenkapital 1. Grundstücke 50 1.Gezeichnetes Kapital 100 2. Langfristige Beteiligungen 150 2. Kapitalrücklagen 0 II. Umlaufvermögen 3. Gewinnrücklagen 0 1. Forderungen aLuL 150 4. Gewinn-/Verlustvortrag 0 2. Kasse 300 5. Jahresüberschuß 500 ______ II. Fremdkapital 50 650 Erläuterung: Langfristige Beteiligungen und Forderungen je + 100; Kasse + 300 = 500 Erläuterung: Jahresüberschuss aus GuV ist Eigenkapital.
Bereinigung des Jahresüberschusses gem. § 158 Abs Bereinigung des Jahresüberschusses gem. § 158 Abs. 1 AktG zur Ermittlung des Bilanzgewinns Bezeichnung des Postens Betrag Jahresüberschuss 500 +/- Gewinnvortrag/Verlustvortrag + Entnahmen aus Kapitalrücklagen + Entnahmen aus Gewinnrücklagen - Einstellungen in Gewinnrücklagen (z.B. § 150 Abs. 2 HGB) 25 = Bilanzgewinn 475 Eine Bilanz nach Bereinigung des Jahresüberschusses wird als Bilanz nach teilweiser Ergebnisverwendung bezeichnet. Über die Verwendung des Bilanzgewinns entscheidet Hauptversammlung gem. § 174 AktG ( Bilanz nach vollständiger Ergebnisverwendung).
Bilanz nach teilweiser Ergebnisverwendung Aktiva Passiva I. Anlagevermögen I. Eigenkapital 1. Grundstücke 50 1.Gezeichnetes Kapital 100 2. Langfristige Beteiligungen 150 2. Kapitalrücklagen 0 II. Umlaufvermögen 3. Gewinnrücklagen 25 1. Forderungen aLuL 150 4. Gewinn-/Verlustvortrag 0 2. Kasse 300 5. Bilanzgewinn 475 ______ II. Fremdkapital 50 650 Erläuterung: Jahresüberschuss wird Bilanzgewinn. Passivtausch (Bilanzgewinn an Gewinnrücklagen 25). Beispiel: Die Aktionäre beschließen nunmehr, sich in Höhe von 300 den Bilanzgewinn ausschütten zu lassen §§ 58 Abs. 4, 174 Abs. 2 Nr. 2 AktG. Über den Rest von 175 beschließen sie nicht.
Bilanz nach vollständiger Ergebnisverwendung Aktiva Passiva I. Anlagevermögen I. Eigenkapital 1. Grundstücke 50 1.Gezeichnetes Kapital 100 2. Langfristige Beteiligungen 150 2. Kapitalrücklagen 0 II. Umlaufvermögen 3. Gewinnrücklagen 25 1. Forderungen aLuL 150 4. Gewinnvortrag 175 2. Kasse 300 5. Bilanzgewinn 0 II. Fremdkapital 1. Verbindlichkeiten Gesellschafter 300 _____ 2. Sonstige Verbindlichkeiten 50 650 Erläuterung: 1. Passivtausch (Bilanzgewinn an Verbindlichkeiten Gesellschafter 300). Sonstige Verbindlichkeiten sind die bereits anfänglich vorhandenen 50. 2. Passivtausch (Bilanzgewinn an Gewinnvortrag 175)
Bilanz nach erfolgter Ausschüttung Aktiva Passiva I. Anlagevermögen I. Eigenkapital 1. Grundstücke 50 1.Gezeichnetes Kapital 100 2. Langfristige Beteiligungen 150 2. Kapitalrücklagen 0 II. Umlaufvermögen 3. Gewinnrücklagen 25 1. Forderungen aLuL 150 4. Gewinn-/Verlustvortrag 175 2. Kasse 0 5. Bilanzgewinn 0 II. Fremdkapital 1. Verbindlichkeiten Gesellschafter 0 ____ 2. Sonstige Verbindlichkeiten 50 350 Erläuterung: Auszahlungsbuchung: Verbindlichkeiten Gesellschafter an Kasse 300 ist Bilanzverkürzung (Aktiv-Passiv-Minderung).
Bilanz und GuV am Beispiel einer GmbH (in sehr vereinfachter Form) Ausgangspunkt: § 238 HGB 1. Bei Neugründung einer GmbH: Erstellung einer Eröffnungsbilanz §§ 240 Abs. 1, 242 HGB, 42 GmbHG 2. Erfassung von Geschäftsvorgängen während eines Geschäftsjahres: GuV-Rechnung §§ 242 Abs. 2, 275 Abs. 2, Abs. 3 HGB 3. Am Ende des Geschäftsjahres: Erstellung einer Bilanz §§ 240 Abs. 2, 242 HGB, 42 GmbHG.
Eröffnungsbilanz (Zahlenangaben immer in Tausend Euro) Aktiva Passiva I. Anlagevermögen I. Eigenkapital 1. Grundstücke 50 1. Stammkapital* 25 2. Langfristige Beteiligungen 50 2. Kapitalrücklagen 75 II. Umlaufvermögen 3. Gewinnrücklagen 0 1. Forderungen aLuL 50 4. Gewinn-/Verlustvortrag 0 2. Kasse 0 5. Jahresüberschuß/-fehlbetrag 0 ______ II. Fremdkapital 50 150 Erläuterung: Das in der Satzung festgesetzte Stammkapital ist 25. *Im Jahresabschluss wird dieser Posten als „gezeichnetes Kapital“ ausgewiesen (§ 42 Abs. 1 GmbHG).
GuV (nach Umsatzkostenverfahren in Listenform § 275 Abs. 3 HGB) Bezeichnung des Postens Betrag Umsatzerlös verkaufte Produktmenge 450 - Umsatzaufwand (Produktionskosten,…) 500 = Bruttoergebnis vom Umsatz -50 […] + Erträge aus Beteiligungen 100 - Abschreibungen auf Beteiligungen = Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit ______ = Jahresüberschuss/-fehlbetrag
Bilanzierung vor Ergebnisverwendung Aktiva Passiva I. Anlagevermögen I. Eigenkapital 1. Grundstücke 50 1. Stammkapital 25 2. Langfristige Beteiligungen 50 2. Kapitalrücklagen 75 II. Umlaufvermögen 3. Gewinnrücklagen 0 1. Forderungen aLuL 0 4. Gewinn-/Verlustvortrag 0 2. Kasse 0 5. Jahresfehlbetrag -50 ______ II. Fremdkapital 50 100 Erläuterung: Forderungsausfall in Höhe von 50 führt zu Jahresfehlbetrag. Erläuterung: Jahresfehlbetrag ist negatives Eigenkapital. Die Gesellschafter entscheiden sich nunmehr, durch teilweise Auflösung der Kapitalrücklage den Jahresfehlbetrag auszugleichen.
Bilanzierung nach Ergebnisverwendung Aktiva Passiva I. Anlagevermögen I. Eigenkapital 1. Grundstücke 50 1. Stammkapital 25 2. Langfristige Beteiligungen 50 2. Kapitalrücklagen 25 II. Umlaufvermögen 3. Gewinnrücklagen 0 1. Forderungen aLuL 0 4. Gewinn-/Verlustvortrag 0 2. Kasse 0 5. Jahresfehlbetrag 0 ____ II. Fremdkapital 50 100 Erläuterung: Passivtausch (Kapitalrücklagen an Jahresfehlbetrag 50). Die Gesellschafter entscheiden sich nun, die Kapitalrücklage ganz aufzulösen und den Betrag an sich auszuschütten. Im Gegensatz zur Aktiengesellschaft (§ 150 Abs. 3 und 4 AktG) ist das auch zulässig.
Bilanzierung nach Auflösung, aber vor Ausschüttung Aktiva Passiva I. Anlagevermögen I. Eigenkapital 1. Grundstücke 50 1. Stammkapital 25 2. Langfristige Beteiligungen 25 2. Kapitalrücklagen 0 II. Umlaufvermögen 3. Gewinnrücklagen 0 1. Forderungen aLuL 0 4. Gewinn-/Verlustvortrag 0 2. Kasse 25 5. Jahresfehlbetrag 0 II. Fremdkapital 1. Verbindlichkeiten Gesellschafter 25 ____ 2. Sonstige Verbindlichkeiten 50 100 Erläuterung: Verkauf langfristiger Beteiligungen zu Ausschüttungszwecken unter Auflösung der Kapitalrücklage. 1. Aktivtausch (Kasse an Langfristige Beteiligungen 25); 2. Passivtausch (Kapitalrücklagen an Verbindlichkeiten Gesellschafter 25).
Bilanzierung nach Ausschüttung Aktiva Passiva I. Anlagevermögen I. Eigenkapital 1. Grundstücke 50 1. Stammkapital 25 2. Langfristige Beteiligungen 25 2. Kapitalrücklagen 0 II. Umlaufvermögen 3. Gewinnrücklagen 0 1. Forderungen aLuL 0 4. Gewinn-/Verlustvortrag 0 2. Kasse 0 5. Jahresfehlbetrag 0 II. Fremdkapital 1. Verbindlichkeiten Gesellschafter 0 ____ 2. Sonstige Verbindlichkeiten 50 75 Erläuterung: Ausschüttungsbuchung: Verbindlichkeiten Gesellschafter an Kasse 25. Weitere Ausschüttung sind aufgrund § 30 GmbHG nicht mehr möglich, da sonst Stammkapital unterschritten würde. siehe nächste Folie
Bilanzierung nach unzulässiger Ausschüttung Aktiva Passiva I. Anlagevermögen I. Eigenkapital 1. Grundstücke 25 1. Stammkapital 0 2. Langfristige Beteiligungen 25 2. Kapitalrücklagen 0 II. Umlaufvermögen 3. Gewinnrücklagen 0 1. Forderungen aLuL 0 4. Gewinn-/Verlustvortrag 0 2. Kasse 25 5. Jahresfehlbetrag 0 II. Fremdkapital 1. Verbindlichkeiten Gesellschafter 25 ____ 2. Sonstige Verbindlichkeiten 50 75 Erläuterung: Verkauf von Grundstücken (Kasse an Grundstücke 25) und Beschluss Kapital an Gesellschafter auszuschütten (Stammkapital an Verbindlichkeiten Gesellschafter 25)
Bilanzierung nach unzulässiger Ausschüttung Aktiva Passiva I. Anlagevermögen I. Eigenkapital 1. Grundstücke 25 1. Stammkapital 0 2. Langfristige Beteiligungen 25 2. Kapitalrücklagen 0 II. Umlaufvermögen 3. Gewinnrücklagen 0 1. Forderungen aLuL 0 4. Gewinn-/Verlustvortrag 0 2. Kasse 0 5. Jahresfehlbetrag 0 II. Fremdkapital 1. Verbindlichkeiten Gesellschafter 0 ____ 2. Sonstige Verbindlichkeiten 50 50 Erläuterung: Ausschüttung (Verbindlichkeiten Gesellschafter an Kasse 25) würde zu unzulässiger Unterbilanz führen!