TANOS | VITALI | ZUPANCIC rechtsanwälte dr katrin tanos „HILFE, meine Kunden wollen immer mehr“ – der richtige Umgang mit Garantie und Kulanz
TANOS | VITALI | ZUPANCIC rechtsanwälte dr katrin tanos Kulanz – Reklamation - Gewährleistung – Garantie – Schadenersatz Kulanz „reines“ Entgegenkommen des Verkäufers Reklamation „Rügeobliegenheit“ des Käufers Gewährleistung verschuldensunabhängige Haftung des Schuldners für Mängel, die seine entgeltliche Leistung bei der Erbringung aufweist Garantie verschuldensunabhängige (freiwillige) Zusage des Verkäufers, dass eine Sache bzw ein Werk eine bestimmte Zeit lang jedenfalls die vereinbarten Eigenschaften behält / es funktioniert Schadenersatz Ersatzpflicht desjenigen, der einem anderen schuldhaft am Vermögen, dessen Rechten oder an seiner Person einen Schaden verursacht und zugefügt hat
TANOS | VITALI | ZUPANCIC rechtsanwälte dr katrin tanos Kulanz * kein juristischer Begriff * „reines“ Entgegenkommen des Verkäufers / Werkherstellers * Intention: kein Kundenverlust * kein Rechtsanspruch auf „Kulanz“
TANOS | VITALI | ZUPANCIC rechtsanwälte dr katrin tanos Reklamation * kein Gesetzes-Begriff * im juristischen Sinne: „Rügeobliegenheit“ des Käufers / Werkbestellers * Unterschied Unternehmer und Konsument * Rügeobliegenheit ( § 377 UGB) des Unternehmers: rd 14 Tage ab Übernahme der Sache * Folge Verletzung Rügepflicht des Unternehmers: Verlust der Gewährleistung
TANOS | VITALI | ZUPANCIC rechtsanwälte dr katrin tanos Gewährleistung - Allgemein * ….ist die bei entgeltlichen Verträgen gesetzlich angeordnete Haftung des Schuldners für Mängel, welche die Leistung bei ihrer Erbringung aufweist. * §§ 922 ff ABGB * Zweck: Ausgleich der subjektiven Äquivalenz * Entgeltlichkeit * verschuldensunabhängige Haftung * Sachmangel und Rechtsmangel * Gewährleistungsausschluss oder –verlust: Unterschied Unternehmer und Konsument
TANOS | VITALI | ZUPANCIC rechtsanwälte dr katrin tanos Gewährleistung – der Mangel * Sach- und Rechtsmängel * Qualitäts- und Quantitätsmängel * vertragliche Vereinbarung * gewöhnlich vorausgesetzte Eigenschaften einer Sache (Verkehrsauffassung) * öffentliche Äußerungen oder Werbung oder Proben des Verkäufers / Werkherstellers * Zeitpunkt des Vorliegens des Mangels: bei Ablieferung / Übergabe * versteckter Mangel – gesetzliche Vermutung bis 6 Monate nach Übergabe * Beweislast: Übernehmer / Käufer
TANOS | VITALI | ZUPANCIC rechtsanwälte dr katrin tanos Gewährleistung – Fristen * 2 Jahre bei beweglichen Sachen * 3 Jahre bei unbeweglichen Sachen * 6 Wochen bei Viehmängeln * Verzicht oder Verlängerung im Vorhinein nicht möglich
TANOS | VITALI | ZUPANCIC rechtsanwälte dr katrin tanos Gewährleistung – Ansprüche * Primäre Gewährleistungsbehelfe - Verbesserung - Austausch * Sekundäre Gewährleistungsbehelfe - Preisminderung - Wandlung (bei geringfügigem Mangel ausgeschlossen) * Rechte stehen unabhängig von Art und „Schwere“ des Mangels zu * Einrede des nicht gehörig erfüllten Vertrages (Kaufpreis- oder Werklohnzurückbehaltung)
TANOS | VITALI | ZUPANCIC rechtsanwälte dr katrin tanos Gewährleistung – Haftungsumfang * Haftung für die Sache selbst * keine Haftung für Folgeschäden * Ausschluss der Gewährleistung: - Bei Versäumnis der Rügeobliegenheit ( § 377 UGB) - offene Mängel (§ 928 ABGB nicht auf Werkverträge anzuwenden) - Verzicht (nur bei Unternehmern vorab möglich; oder nachträglich) * Einschränkung der Gewährleistung: - Kauf in Pausch und Bogen
TANOS | VITALI | ZUPANCIC rechtsanwälte dr katrin tanos Garantiezusage * geht über gesetzliche Gewährleistung hinaus * …freiwillige und verschuldensunabhängige Zusage des Veräußerers / Verkäufers / Werkherstellers, dass eine Sache / ein Werk eine bestimmte Zeit lang haltet oder jedenfalls die vereinbarten oder zugesagten Eigenschaften behält * Umfang richtet sich nach der Vereinbarung * im Zweifel: Auslegung der Vereinbarung * Vertragliche Garantie in § 9b KSchG
TANOS | VITALI | ZUPANCIC rechtsanwälte dr katrin tanos Schadenersatz - Gewährleistung * Konkurrenz Gewährleistung – Schadenersatz * Unterschiede zur Gewährleistung: - Schaden - Verursachung | Kausalität - Verschulden - Rechtswidrigkeit
TANOS | VITALI | ZUPANCIC rechtsanwälte dr katrin tanos Schadenersatz - Allgemein * …Schadenersatzrecht regelt, wann ein Geschädigter für einen Schaden von jemand anderem Ersatz verlangen kann * Verjährungsfrist: 3 Jahre ab Kenntnis von Schaden und Schädiger , jedenfalls nach 30 Jahren (Fristlauf: ab Übergabe der Sache) * Schadenersatz ex delicto oder ex contractu
TANOS | VITALI | ZUPANCIC rechtsanwälte dr katrin tanos Schadenersatz - Voraussetzungen * Schaden: am Vermögen, an Rechten oder der Person - positiver Schaden und entgangener Gewinn - Nichterfüllungsschaden und Vertrauensschaden * Verursachung | Kausalität: Verhalten muss kausal für den Schaden sein * Verschulden: Vorsatz und Fahrlässigkeit * Rechtswidrigkeit: Verstoß gegen Gesetz oder Vertrag
TANOS | VITALI | ZUPANCIC rechtsanwälte dr katrin tanos Schadenersatz – Umfang des Ersatzes * primär: Naturalrestitution * sekundär: Geldersatz * Schadloshaltung - volle Genugtuung * Schadensminderungspflicht des Geschädigten * Haftung für Gehilfen * Haftung mehrerer Schädiger
TANOS | VITALI | ZUPANCIC rechtsanwälte dr katrin tanos Tipps für die Praxis * genaue vertragliche Beschreibung der zu erbringenden Leistung * Kunden fragen, ob ihm etwas besonders wichtig ist und schriftlich festhalten – extra separat in der Vereinbarung * im B2B-Bereich: gute AGBs und Gewährleistungsausschluss, soweit möglich * Schriftlichkeit in allen Belangen (Beweise sammeln)
Danke für Ihre Aufmerksamkeit!! TANOS | VITALI | ZUPANCIC rechtsanwälte dr katrin tanos Danke für Ihre Aufmerksamkeit!!