Das Urheberrechtsgesetz Das Recht am eigenen Bild
Das Urheberrecht Das Urheberrechtsgesetz (UrhG) schützt das Werk eines Urhebers
Was ist ein Werk? Ein Werk ist eine „geistige Schöpfung“ Bild Gedicht Song Video Text
Was ist ein Urheber? Sobald du einen Text, ein Bild oder Ähnliches erstellt hast, bist du Urheber dieses Werkes.
Was hat der Urheber vom UrhG? Das UrhG sichert dem Urheber: das Nutzungsrecht das Verwertungsrecht (z. B. Recht auf Vervielfältigung, Ausstellung, Veröffentlichung, Wiedergabe, Aufführung, Sendung)
Würde uns ohne das UrhG etwas fehlen? Ohne das Urheberrechtsgesetz … Könnten Musiker nicht von ihrer Musik leben Könnten Autoren nur am Feierabend schreiben Könnten Filme nur mit geringem Budget erzeugt werden
Fremde Werke im eigenen Werk Das UrhG erlaubt dir das Zitieren von fremden Werken. Voraussetzung eines Zitats: Deine eigene geistige Leistung muss im Vordergrund stehen Das Zitat muss einen Zweck erfüllen (z. B. eine Aussage belegen/erklären) Das Zitat muss als Zitat erkennbar sein
Achtung – das ist kein Zitat! Aneinanderreihung von fremden Textausschnitten z. B. „Die schönsten Liebeserklärungen der zeitgenössischen Literatur“ Verschönern des eigenen Profils mit fremden Bildern Bildzitat: Zitatrecht greift nur, wenn sich der Autor mit dem Inhalt des Bildes auseinandersetzt. Bildzitat im echten Sinne: z. B. Plattencover fotografieren, wenn man sich mit dem zitierten Werk auseinandersetzt
Achtung fremde Werke! Fremde Werke darfst du nicht … Als eigene ausgeben Veröffentlichen Kommerziell nutzen
Was heißt das für meine Präsentation? Bedingungen zur Verwendung urheberrechtlich geschützter Bilder in einer Präsentation: Angabe der genauen Quelle (Link) Präsentation nicht veröffentlichen Oder Erlaubnis beim Urheber einholen Alles, was über das Klassenzimmer hinaus geht ist öffentlich. Keinesfalls darf eine Präsentation mit urheberrechtlich geschützten Bildern im Internet veröffentlichen. Auch nicht in einem sozialen Netzwerk. Das Vorführen vor Freunden oder Verwandten, stellt kein Problem dar.
Welche Alternativen gibt es? Gemeinfreie Inhalte Open Content Urheberrechtsfreie Inhalte Schranken des Urheberrechts Selbst Urheber werden
Übersicht - Alternativen Gemeinfreie Inhalte 70 Jahre nach dem Tod eines Urhebers erlischt das Urheberrecht Todesjahr des Urhebers 70 Jahre Werk ist „gemeinfrei“ Übersicht - Alternativen
Übersicht - Alternativen Creative Commons by Namensnennung sa = share alike Weitergabe unter gleichen Bedingungen nc = noncommercial Keine kommerzielle Nutzung nd = noderivs Keine Bearbeitung Übersicht - Alternativen Quelle: wikimedia commons
Urheberrechtsfreie Inhalte z. B. amtliche Werke: Gesetze Statistiken Bildungspläne Übersicht - Alternativen
Schranken des Urheberrechts Zitatrecht Sonderregelungen für Schulen Übersicht - Alternativen
Das Recht am eigenen Bild Keiner darf dich ohne deine Zustimmung fotografieren! Frage um Erlaubnis, bevor … du jemanden fotografierst! du das Foto veröffentlichst! Ausnahmen: Personen als Beiwerk Konkludente (stillschweigende) Einwilligung „Berechtigtes Interesse“ Das Aufnehmen eines Fotos mit einer Kamera macht dich zum Urheber.