Auf dem Weg zum Recht auf Arbeit Jörg Neumann / Berlin /

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 Präsentation transkript:

Auf dem Weg zum Recht auf Arbeit Jörg Neumann / Berlin / 15.10.2013

Die Geschichte 1919 Die Verfassung des Deutschen Reiches („Weimarer Verfassung“) legt neben der Pflicht zur Betätigung auch ein Recht fest, wonach jeder ein Recht auf Arbeit oder einen „notwendigen Unterhalt“ hat. 1948 Die Deklaration der Menschenrechte gibt mit Artikel 23.1 jedem „das Recht auf Arbeit“. 1983 Bolle und Grottian sammeln unter „Arbeit schaffen - jetzt!“ Beiträge zu einer möglichen künftigen Arbeitspolitik. Christine Föppl befindet „Arbeitslosigkeit ist heilbar - Ein Aufruf zum gemeinsamen Handeln“ und legt unter anderem den Unternehmen die Vorteile von Arbeitszeitverkürzungen auch für sie nahe.

Die Geschichte (2) 1984 Bundeskanzler Helmut Kohl meint: „Arbeitszeitverkürzungen sind dumm und töricht.“ ab 1990 Mit dem Zusammenbruch der DDR-Wirtschaft steigt die Arbeitslosigkeit rasant an. Belegschaften werden zu Lohneinbußen und verlängerten Arbeitszeiten genötigt. Die Gewerkschaften versuchen zu retten, was geht. 1999 Walter Pfannkuche beantwortet die Frage „Gibt es ein Recht auf Arbeit?“ mit Ja und begründet dies ausführlich. 2013 Eine Gruppe Prominenter ruft auf: „30-Stunden-Woche fordern! Ohne Arbeitszeitverkürzung nie wieder Vollbeschäftigung!“ IG Metall widerspricht und verweist auf die aktuellen Abwehrgefechte.

Das Recht auf Arbeit gehört ins Grundgesetz ! Überstunden kosten Zuschläge. Basta! Arbeitslosigkeit muss nicht sein. Verteilt die Arbeit auf alle ! Überstunden müssen bezahlt oder mit Freizeit ausgeglichen werden! Runter mit den Arbeitszeiten ! Schluss mit unsinnigen „Praktika“ ! Schluss mit der Erpressung von Gewerkschaften und Belegschaften ! Keine willkürlichen Befristungen ! Betriebsräte in allen Betrieben ! Feste Anstellung statt Leiharbeitt ! Mitbestimmung auch über Managergehälter und Boni ! Lohn-Dumping ist kein Kavaliersdelikt ! Gleicher Lohn für gleiche Arbeit ! Was wir erarbeitet haben, gehört auch uns ! Für gerechten Lohn !

Die drei Säulen Recht auf Arbeit im Grundgesetz ------------------------------ Regeln für Verteilung der vorhandenen Arbeit (Arbeitszeitverkürzung) echte Parität im Aufsichtsrat, Erweiterung der Mitbestimmung Unterbindung des Missbrauchs unklarer Regeln Koalitionsrecht Arbeitszeitverkürzung Ausweitung der Mitbestimmung Wahrnehmung der Mitbestimmung „Gute Arbeit“, erweiterte Selbstorganisation Tarifbindung Belegschaftsvertretung, Gewerkschaft Arbeitszeitverkürzung Weiterbildung, Mitgestaltung sichere Arbeitsverhältnisse, fairer Umgang „Arbeit“ statt „Job“ Freizeit, Zeitautonomie angemessener, gerechter Lohn Gesundheitsschutz Rechtssystem kollektive Bedingungen individuelle Bedingungen