1 Gruppentreffen Graz 13. Februar, 16h Grüne Akadmie, Paulustorgasse 3/I Einführung zur Europäischen BürgerInneninitiative „Stoppen wir den Ökozid in Europa“

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 Präsentation transkript:

1 Gruppentreffen Graz 13. Februar, 16h Grüne Akadmie, Paulustorgasse 3/I Einführung zur Europäischen BürgerInneninitiative „Stoppen wir den Ökozid in Europa“

2 Agenda ● Informationen zur Europäischen BürgerInneninitiative ● Informationen zum Begriff „Ökozid“ ● Netzwerk ● Vorstellung Website / OCS ● Brainstorming zu PR Stunts, Flashmobs, Netzwerken, NGOs, ….

3 WAS ist eine Europäische BürgerInneninitiative ● Schlägt einen Rechtsakt (Initiative) vor ● im Zuständigkeitsbereich der EU ● mindestens 1 Million Unterschriften ● mindestens 7 der 27 Mitgliedstaaten unterstützen ● In jedem dieser 7 Mitgliedstaaten ist eine Mindestanzahl von Unterstützern erforderlich (Ö: ).

4 WAS ist eine Europäische BürgerInneninitiative II ● Mindestalter 18 Jahre, außer in Österreich: 16 Jahre. ● Keine Leitung durch Organisationen ● Förderung / Unterstützung durch Orgs möglich ● ZUERST Registrierung bei der EU ● Zuständigkeitserklärung / Annahme durch EU ● DANN Sammlung von Unterstützungsbekundungen. ● Laufzeit 1Jahr

5 Was passiert nach dem 22. Jänner 2014? ● Die Komission empfängt die OrganisatorInnen zwecks Erläuterung der Initiative. ● Es findet eine öffentlichen Anhörung der Initiative im Europäischen Parlament statt. ● Die Kommission veröffentlicht eine formelle Antwort Diese Antwort, die in Form einer Mitteilung erfolgt, wird vom Kollegium der Kommissionsmitglieder formell angenommen und in allen EU-Amtssprachen veröffentlicht.

6 Polly Higgins Britische Rechtsanwältin, im April 2010 Vorschlag an die Vereinten Nationen : Ökozid solle zum fünften Verbrechen gegen den Frieden erklären werden Die anderen vier Verbrechen: ● Völkermord, ● Verbrechen gegen die Menschlichkeit, ● Kriegsverbrechen und ● Verbrechen der Aggression

7 Was ist ein Ökozid Ökozid ist die erhebliche Beschädigung, Zerstörung oder der Verlust von Ökosystem(en) eines bestimmten Gebietes.

8 WAS ist ein Ökozid ● Um die Entscheidung zu treffen, ob ein Ökozid vorliegt, könnte dasGericht auf folgende Definitionen aus dem ENMOD zurückgreifen: ● weiträumig ● lange andauernd ● schwerwiegend

9 WAS sind unsere Forderungen ● Wir fordern, dass der Ökozid in dreierlei Fällen als Verbrechen gilt: – innerhalb der EU (inklusive maritimer Bereiche) – wenn EU Konzerne involviert sind – wenn EU Bürger involviert sind ● Zusätzlich werden der Zugang zum EU Markt für auf Ökozid basierende Produkte verweigert, sowie Investitionen in Ökozid verursachende Aktivitäten verboten.

10 WAS sind unsere Forderungen II ● Wir möchten, dass Ökozid in Zukunft als Verbrechen strafbar wird, für welches sowohl Unternehmen als auch Privatpersonen nach Strafrecht und dem Prinzip der Vorgesetztenverantwortlichkeit zur Rechenschaft gezogen werden können.

11 Netzwerk ● Europa ● ZielOrg: EU Kommission ● Frist bis 22. Jänner 2014 ● ● Weltweit ● ZielOrg: Vereinte Nationen, Internationaler Strafgerichtshof ● Frist bis 2020 ● ●

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