Situation der Flüchtlinge im Landkreis Merzig-Wadern Einführungsveranstaltung Flüchtlingshilfe Situation der Flüchtlinge im Landkreis Merzig-Wadern
Aktueller Stand: Quote Landkreis: 13,04 % 463 Menschen seit September 2013 aufgenommen Prognose für Ende 2015: 1000 Personen (01 bis 05 2015: 206 Personen) In der Mehrzahl Einzelpersonen (54,43 %)
davon Spätaus-siedler Verteilung: Stadt Gemeinde Einwohnerzahl Anzahl davon aus Syrien davon aus Eritrea davon Spätaus-siedler and. Merzig 29777 137 110 16 4 7 Mettlach 12159 53 40 9 Losheim 15860 73 60 12 1 Wadern 15983 57 50 3 Weiskirchen 6415 27 Beckingen 15216 67 46 11 6 Perl 8110 37 31 Summe 103520 451 364 48 Brotdorf 5 463
Der Weg in den Landkreis: Erstaufnahmeeinrichtung Überstellung durch die Bundespolizei eigenes Vorsprechen Zuweisung aus einem anderen Bundesland ggf. Überstellung an ein anderes Bundesland Medizinische Erstversorgung Unterbringung Antrag auf Asyl (BAMF)
Der Weg in den Landkreis: Erstaufnahmeeinrichtung Vorabzuweisung an die Landkreise: ohne konkreten Termin Herkunftsland Persönliche Daten Religion, Ethnie, Sprachkenntnisse Umgehende Abfrage der Unterbringungsmöglich-keiten
Der Weg in den Landkreis: Terminzuweisung ca. 4 bis 6 Wochen nach Vorabzuweisung 10 Tage vor dem Termin Für den Landkreis i.d.R. Dienstags Wenn nicht schon erfolgt: Rückmeldung durch die aufnehmende Gemeinde
Der Weg in den Landkreis: Terminzuweisung Überstellung i.d.R. direkt an die neue Wohnanschrift Vor Ort: Mitarbeiter der Gemeinde, Asylbegleiter des DRK, ggf. Vermieter
Der Weg in den Landkreis: Am Tag der Zuweisung od. danach Durch den Asylbegleiter: Anmeldung bei der Gemeinde Anlegen eines Girokontos Antrag auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beim Sozialamt Ggf. Arzttermine, Anmeldung Schule oder Kindergarten …
Der Weg in den Landkreis: Wie geht’s weiter? Abschluss des Asylverfahrens nach 3 bis 6 Monaten je nach Einzelfall In der Zeit Freizügigkeit nur innerhalb des Saarlandes Keine Arbeitsaufnahme Nach Anerkennung des Asylantrages Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II, Freizügigkeit, Arbeitsaufnahme, Familiennachzug möglich